Zwei Kerngebiete der bankaufsichtlichen
Hinweise werden ausgeführt:
| Woraus besteht ein Kanon einwandfreier
Risikomanagement- und Kontrollprozesse rund um die Anwendung der
Option?
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| Welchen Einfluss mag die Verwendung
der Option durch eine Bank auf bankaufsichtliche Beurteilungen der
Risikomanagementsysteme und des aufsichtsrechtlichen Kapitals einer
Bank haben? Die Hinweise schlagen vor, dass die Aufsichtsbehörden
zusätzliche Informationen einholen könnten, um ihnen ein besseres
Verständnis dafür zu geben, wie Banken die Fair Value Option
verwenden und wie diese Verwendung die bankaufsichtliche Beurteilung
der Vermögenslage der Bank beeinflusst.
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Der Vorschlag führt keine zusätzlichen Bilanzierungs- und Angabepflichten
ein, die über diejenigen hinausgehen, die in den im Juni 2005
veröffentlichten Änderungen der Fair Value Option von IAS 39 enthalten sind.
Nach dem im Konsultationspapier vorgeschlagenen Ansatz wären für die Banken,
die vollends in der Lage sind, die in diesem Papier dargelegten
aufsichtsrechtlichen Erwartungen zu erfüllen, keine Anpassungen am
aufsichtsrechtlichen Kapital als Folge ihrer Verwendung der Fair Value
Option erforderlich. Eine Ausnahme zu diesem grundsätzlichen Ansatz besteht
in der im Juni 2004 veröffentlichten Ansicht des Ausschusses, wonach
Erfolge aus der Veränderung des
eigenen Kreditrisikos einer Bank im Zusammenhang mit seinen Schulden nicht
in das aufsichtsrechtliche Kapital einer Bank einbezogen werden sollten.
Für Banken, die den im Konsultationspapier dargelegten Anforderungen der
Aufsicht nicht nachkommen können, wird eine Bandbreite möglicher
bankaufsichtlicher Antworten erörtert, einschließlich möglicher
aufsichtsrechtlicher Maßnahmen mit Blick auf das aufsichtsrechtliche
Kapital. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 31. Oktober 2005.
Klicken Sie auf die folgenden Links für weitere Informationen (in englischer
Sprache):