Juni

Änderungen an IFRS 6 und IFRS 1

30.06.2005

Der IASB hat Änderungen an IFRS 1 und IFRS 6 herausgegeben, mit denen klargestellt wird, dass ein Unternehmen, das sowohl (a) die IFRS zum ersten Mal vor dem 1. Januar 2006 als auch (b) IFRS 6 vor diesem Datum anwendet, nicht nur von der Angabe von Vergleichsinformationen befreit ist, sondern auch von der Anwendung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften von IFRS 6 in der Vergleichsperiode.

Klicken Sie hier für die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 48 KB).

Änderungen an IFRS 3, IAS 27 und IAS 37 vorgeschlagen

30.06.2005

Der IASB und der amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) haben jeweils Entwürfe mit der Bitte um Stellungnahme herausgegeben, die gemeinsam entwickelte Vorschläge zur Verbesserung und Angleichung der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen beinhalten.

Die Vorschläge umfassen u.a. einen Standardentwurf, den die Boards im Zuge ihres ersten größeren gemeinsamen Projekts entwickelt haben. Der vorgeschlagene Standard würde die bestehenden Regelungen aus IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse des IASB und Standard 141 Unternehmenszusammenschlüsse des FASB ersetzen. Die Vorschläge würden die Kernbestimmung von IFRS 3 und SFAS 141 beibehalten, wonach alle Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode abzubilden sind, bei der stets eine Partei als Erwerber der jeweils anderen identifiziert wird.

Wesentliche vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3:

eine Anforderung, das erworbene Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und den auf jedweden Anteil mit nicht beherrschendem Einfluss (im Original: non-controlling interests; zuvor als Minderheitenanteile bezeichnet) entfallenden Geschäfts- oder Firmenwert statt nur den auf den Erwerber entfallenden Anteil anzusetzen. Dieses wird zuweilen auch als "Full Goodwill Method" (Methode des gesamten Geschäfts- oder Firmenwerts) bezeichnet;

weniger Ausnahmen vom Grundsatz, wonach erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen;

Zahlungen an Dritte für allgemeine und Rechtsberatung, für Prüfungsleistungen sowie für vergleichbare Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb würden zum Zeitpunkt ihres Entstehens grundsätzlich als Aufwand erfasst und nicht als Teil des Unternehmenszusammenschlusses aktiviert.

Zwei weitere Entwürfe:

IASB und FASB haben daneben Entwürfe veröffentlicht, nach denen vorgeschlagen wird, dass Anteile mit nicht beherrschendem Einfluss im Konzernabschluss als Eigenkapital einzustufen sind und der Erwerb von Anteilen mit nicht beherrschendem Einfluss als Eigenkapitaltransaktion bilanziert werden sollte. Die Vorschläge des IASB werden als "Änderungen an IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse" bezeichnet.

Der IASB hat ferner vorgeschlagen, IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen zu ändern, um Sachverhalte, die vormals als 'Eventualschulden' bezeichnet wurde, gleichartig bei Unternehmenszusammenschlüssen und in anderen Umständen zu behandeln.

Der IASB bittet zu allen Entwürfen um Stellungnahme bis zum 28. Oktober 2005. Klicken Sie hier für die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 56 KB).

Ausgabe Juni 2005 des EITF Roundup

30.06.2005

Wir haben die Juniausgabe 2005 des EITF-Roundup ins Netz gestellt (in englischer Sprache, 1.919 KB), in der ein Überblick über die auf der Sitzung der Emerging Issues Task Force des FASB am 15./16. Juni 2005 erörterten Sachverhalte, getätigten Beschlüsse sowie besprochenen internen Angelegenheiten gegeben wird.

Frühere Ausgaben können Sie hier beziehen.

Presseerklärung der Treuhänder zu Satzungsänderungen

28.06.2005

Wie bereits zuvor berichtet, haben die Treuhänder der IASC-Stiftung bei ihrer Sitzung in Paris am 21. Juni 2005 infolge ihrer Durchsicht der Aufbau- und Ablauforganisation von IASB, IFRIC, SAC und IASCF eine Reihe von Änderungen an der Satzung der IASCF genehmigt.

Mit diesen Änderungen ist beabsichtigt,

die Rechenschaft der Organisation zu verbessern, indem die Aufsicht durch die Treuhänder erhöht und der Austausch mit Parteien, die an den Bilanzierungsstandards interessiert und von ihnen betroffen sind, erhöht wird;

die Transparenz der Abläufe in der Organisation durch Einführung neuer Verfahrensweisen zu verbessern;

einen hochkarätigen Beirat aus Führungskräften von offiziellen internationalen und regionalen Organisationen einzurichten, die den Treuhändern bei ihrer Aufgabe, Personen als Treuhänder vorzuschlagen und zu ernennen, behilflich sein soll;

den Bedenken, dass der Erfahrungsschatz einiger großer Wirtschafträume außerhalb von Europa und Nordamerika nicht im Treuhändergremium vertreten ist, dadurch Rechnung zu tragen, dass die Anzahl der Treuhänder von 19 auf 22 erhöht wird, wobei vorgesehen ist, zwei Mitglieder neu aus Asien/Ozeanien zu benennen;

die Notwendigkeit ausgiebiger Beratungen auf formellem und informellem Wege zu betonen und dazu zu ermuntern, einschließlich eines neubelebten und schlagkräftigeren Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC) und ausgeweiteter Verbindungen über die Erfordernisse des Standardsetzungsprozesses hinaus;

die Verpflichtung der Treuhänder herauszustreichen, sicherzustellen, dass ein unabhängiger IASB aus Personen besteht, die zu ihrer Arbeit nicht nur fachliche Erfahrung, sondern eine Bandbreite von Sichtweisen und Fertigkeiten, einschließlich praktischer Erfahrungen, mitbringen;

die besonderen Bedürfnisse kleiner und mittelgroßer Unternehmen ausdrücklich festzuschreiben.

Die Treuhänder haben eine Presseerklärung herausgegeben, in der Schritte, die zu den Satzungsänderungen, im Detail dargestellt werden (in englischer Sprache, 84 KB).

Mitschrift von der IASB-Sitzung am 23. Juni 2005

27.06.2005

Der IASB tagte am Mittwoch und Donnerstag, den 22. und 23. Juni 2005, in seinen Räumen in London.

Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften in einer einzelnen Seite zusammengefasst.

EFRAG will 'mehr Initiative zeigen'

27.06.2005

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein Positionspapier mit dem Titel Proaktive Bilanzierungstätigkeit in Europa: EFRAG und die nationalen Standardsetzer freigegeben (in englischer Sprache, 55 KB).

Die Zielsetzung erhöhter Initiative, wie zwischen EFRAG und den 17 nationalen Standardsetzern vereinbart, besteht in Folgendem:

EFRAG und die nationalen Standardsetzer (NSS) sollten enger zusammenarbeiten, um den Eingaben aus Europa in den weltweiten Standardsetzungsprozess zu verbessern;

Durch eine engere Zusammenarbeit und die Zusammenlegung von Ressourcen sollte Europa von Anfang an stärker in die Arbeit des IASB eingebunden werden.

Erhöhte Zusammenarbeit wird die Entwicklung gemeinsamer Sichtweisen fördern und sicherstellen, soweit dies gangbar ist, dass die Botschaft, die Europa an den IASB aussendet, einheitlich ist.

Zwei neue Projekte für die Agenda des IASB geplant

27.06.2005

Auf der heutigen Sitzung des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC) sagte Forschungsdirektor Wayne Upton, dass der Stab des IASB plane, dem Board im Juli zwei neue Projekte für die aktive Agenda des IASB zur Erwägung vorzuschlagen: .

Auf der heutigen Sitzung des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC) sagte Forschungsdirektor Wayne Upton, dass der Stab des IASB plane, dem Board im Juli zwei neue Projekte für die aktive Agenda des IASB zur Erwägung vorzuschlagen:

Hinweise zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Dieses Projekt würde darauf gerichtet sein, wie man den beizulegenden Zeitwert bemisst. Es würde sich nicht damit befassen, wann ein Standard die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorschreiben sollte, sondern nur, wie man den beizulegenden Zeitwert bemisst, falls ein Standard dies verlangen sollte. Der FASB ist gegenwärtig dabei, seine Arbeiten an einem vergleichbaren Projekt abzuschließen, und das IASB-Projekt würde auf den Arbeiten des FASB aufbauen. Der Stab wird vorschlagen, dass das Projekt eher zu einem Standard des IASB als zu einer Änderung des IASB-Rahmenkonzeptes führen sollte.

Sachverhalte, die aus IFRIC 3 Emissionsrechte hervorgehen. Dieses Projekt will Wege auskundschaften, wie die 'Rechnungslegungsanomalie' gelöst werden kann, die entsteht, wenn der immaterielle Vermögenswert zu historischen Kosten bewertet wird, während die zugehörige Rückstellung zum Marktwert der Verpflichtung angesetzt wird, die zu ihrer Begleichung erforderlich ist. Es bestehen zwei mögliche Wege, die 'Anomalie' zu beseitigen:

Ergänze IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte um die Erlaubnis, Emissionsrechte, die in einem aktiven Markt gehandelt werden, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Ergänze IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung um die Behandlung der Emissionsrechts als Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind.

In beiden Fällen ist ein Entwurf für Juli 2006 geplant.

Webcast deckt eine Bandbreite von IFRS/UK GAAP-Sachverhalten ab

26.06.2005

Die britischen Kollegen des Londoner IFRS Centres of Excellence veröffentlichen eine monatliche Serie von einstündigen internetbasierten fachlichen Updates zu IFRS.

Im Mittelpunkt stehen die wichtigsten internationalen Rechnungslegungsstandards und ihre Auswirkungen auf britische Unternehmen. Die vierzehnte Sendung lief am Donnerstag, dem 23. Juni 2005, und widmete sich dem neuen Lagebericht (Operating and Financial Review, OFR), dem Gesellschaftsrecht und anderen regulatorischen Änderungen sowie Hinweisen zu IFRS und Ergebnisverwendung im Entwurf. Klicken Sie hier, um zur Aufzeichnung der Sendung zu gelangen (in englischer Sprache). Die Aufzeichnung jeder Sendung wird auf dieser Seite während eines Zeitraums von mindestens drei bis vier Wochen nach der Veröffentlichung zur Verfügung stehen. Aufzeichnungen früherer Sendungen finden Sie hier.

IASB zieht IFRIC 3 Emissionsrechte zurück

25.06.2005

Der IASB hat sich dazu entschlossen, IFRIC 3 Emissionsrechte, der im Dezember 2004 herausgegeben wurde und planmäßig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. März 2005 beginnen, in Kraft getreten wäre, zurückzuziehen.

IFRIC 3 legt fest, dass durch die Regierung gewährte Emissionsrechte (Verschmutzungsrechte) immaterielle Vermögenswerte darstellen, die in Übereinstimmung mit IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte im Abschluss angesetzt werden müssen, und dass in dem Maße, wie der Teilnehmer Schadstoffausstoß verursacht, eine Rückstellung für seine Verpflichtung, das Verschmutzungsrecht in Übereinstimmung mit IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen erfasst werden muss. Einige der Adressaten des Boards haben wegen der daraus resultierenden 'Rechnungslegungsanomalie' Bedenken geäußert, weil der immaterielle Vermögenswert zu historischen Kosten bewertet wird, während die Rückstellung zum Marktwert des Verschmutzungsrechts, das zur Begleichung benötigt wird, angesetzt wird. IFRIC diskutierte den Sachverhalt auf seiner Sitzung von 2./3. Juni 2005. Diese Diskussion beinhaltete eine Analyse des Stabs eines von EFRAG unterbreiteten Vorschlags hinsichtlich der Entwicklung eines Cash Flow Hedge Accountings, um die aus dem zeitlichen Erhalt des Verschmutzungsrechts verursachte Volatilität zu mindern. IFRIC hatte empfohlen, dass der Board diese weitergehenden Sachverhalte erwägen solle. Der Board hatte zuvor bereits einen Brief der Europäischen Kommission erhalten, in dem darum gebeten wurde, das Datum der erstmaligen Anwendung von IFRIC 3 zu verschieben. Der Board kam zu dem Schluss, dass - obgleich IFRIC 3 die sachgerechte Auslegung der bestehenden Regelungen von IAS 37 und IAS 38 sei - das Problem der 'Rechungslegungsanomalie' die Notwendigkeit nach einer umfassenderen Betrachtung des Sachverhalts angeraten erscheinen lässt. Solange diese aussteht, wird IFRIC 3 zurückgezogen.

Vorsitzender der Börse Hongkong fordert IFRS weltweit

24.06.2005

Im Rahmen seiner Äußerungen auf dem Forum zu Finanzberichtsstandards, das unlängst vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Hongkong (Hong Kong Institute of Certified Public Accountants, HKICPA) abgehalten wurde, sprach sich Charles Lee, Vorsitzender der Börsen und Abwicklungsstelle Hongkong (Hong Kong Exchanges and Clearing Ltd.), nachdrücklich für die weltweite Verwendung der International Financial Reporting Standards aus.

In seinen Ausführungen (in englischer Sprache, 14 KB) merkte er an, dass 36% des Umsatzes an der Börse Hongkong durch internationale Anleger hervorgerufen wird, denen am besten mit einer einheitlichen, weltweiten Bilanzierungssprache gedient sei. Ein Ausschnitt aus den Bemerkungen von Lee:

 

Hongkong war stets ein starker Verfechter eines allgemein gültigen Bilanzierungsregimes und hat sich vollauf an der Arbeit des IASB beteiligt. Die Finanzberichtsstandards von Hongkong, die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Hongkong herausgegeben werden, wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2005 vollends mit den International Accounting Standards, nunmehr als International Financial Reporting Standards bekannt, konvergiert. Diese Annäherung erfordert in vielen Fällen Änderungen bei der Bilanzierungsweise börsennotierter Unternehmen und hat in einigen Fällen zu unerwarteten Ergebnissen geführt [...].

Die Finanzergebnisse der in Hongkong notierten Unternehmen und die Bilanzierungssprache, die sie verwenden, müssen Anlegern und Analysten rund um den Globus genauso leicht verständlich sein wie jenen, die in Hongkong ihre Heimat haben. Eine einheitliche Bilanzierungsplattform erlaubt den Vergleich von Unternehmen und deren Ergebnissen in verschiedenen Rechtskreisen und führt zu mehr Vertrauen in die Güte und den Wert unserer Aktien.

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