Änderungen an IFRS 6 und IFRS 1

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30.06.2005

Der IASB hat Änderungen an IFRS 1 und IFRS 6 herausgegeben, mit denen klargestellt wird, dass ein Unternehmen, das sowohl (a) die IFRS zum ersten Mal vor dem 1. Januar 2006 als auch (b) IFRS 6 vor diesem Datum anwendet, nicht nur von der Angabe von Vergleichsinformationen befreit ist, sondern auch von der Anwendung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften von IFRS 6 in der Vergleichsperiode.

Klicken Sie hier für die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 48 KB).

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