Juni

Frist zur Stellungnahme bezüglich KMU-Fragebogen läuft nächste Woche ab

24.06.2005

Wir erinnern die Besucher von IAS Plus daran, dass die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bezüglich des Fragebogen zu möglichen Ansatz- und Bewertungsänderungen für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) am 30. Juni 2005 abläuft.

Nähere Informationen zu dem KMU-Projekt in englischer Sprache erhalten Sie hier.

Mitschrift von der IASB-Sitzung am 22. Juni 2005

23.06.2005

Der IASB tagte am Mittwoch und Donnerstag, den 22. und 23. Juni 2005, in seinen Räumen in London.

Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften in einer einzelnen Seite zusammengefasst.

Ziel einer konvergierten Rechungslegung bei US-EU-Gipfel vereinbart

23.06.2005

Beim Gipfeltreffen zwischen den USA und der Europäischen Union am 20. Juni 2005 in Washington haben die USA und die EU gemeinsam eine Reihe von Maßnahmen bekannt gegeben, um die Erklärung zur Weiterentwicklung der transatlantischen Wirtschaftsintegration und des transatlantischen Wachstums (Declaration on Enhancing Transatlantic Economic Integration and Growth) umsetzen.

Eine der Maßnahmen besteht "in der Förderung einer schnellstmöglichen Konvergenz der Bilanzierungsstandards". Klicken Sie auf die nachfolgenden Links, um die englischsprachigen Dokumente herunterzuladen:

Presseerklärung des Weißen Hauses (34 KB)

Presseerklärung der EU-Ratspräsidialamtes (40 KB)

Zwei Empfehlungen von EFRAG

23.06.2005

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat der Europäischen Kommission empfohlen (in englischer Sprache, 42 KB), die Änderungen an IAS 39 in Bezug auf Cash Flow Hedge Accounting bei erwarteten konzerninternen Geschäften für die Anwendung in Europa zu übernehmen.

Außerdem hat EFRAG an IFRIC geschrieben, dass man den Vorschlag in IFRIC D15 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate unterstütze, jedoch einige Änderungsvorschläge hätte.

Informationen zu IFRS XBRL-Taxonomie aktualisiert

23.06.2005

Unsere internationalen Kollegen haben die Informationen zur allgemeingültigen IFRS XBRL-Taxonomie um neue Merkmale und weitere Download-Links aktualisiert.

Sie finden die Informationen hier (in englischer Sprache).

Wegweiser für die Fair Value-Bewertung von aktienbasierten Prämienzahlungen

22.06.2005

Unsere amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche USA LLP haben ein 201 Seiten umfassendes Buch mit Hinweisen zu FASB Standard 123(R), Aktienbasierte Vergütung, herausgegeben.

Die Deloitte-Publikation Ein Wegweiser zur Anwendung der Fair Value Hinweise auf aktienbasierte Prämienzahlungen (A Roadmap to Applying the Fair Value Guidance to Share-Based Payment Awards, in englischer Sprache, 1.405 KB) beinhaltet über 100 erste Deloitte-Interpretationen dieses bedeutenden Bilanzierungsstandards und konzentriert sich auf drei der Kerngebiete des neuen Standards:

Ansatz der Höhe nach und Bewertung

Ansatz dem Grunde nach

Übergang von aktienbasierten Prämienzahlungen

Das Buch enthält auch andere Hilfsmaterialien, einschließlich einer Checkliste zu Bilanzierung und Angaben, um Abschlusserstellern bei der Umsetzung und Anwendung von Standard 123(R) zu helfen. Die Prinzipien von IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung und FASB Standard 123(R) sind ähnlich, wenn auch nicht vollständig gleich. Eine Liste der Unterschiede (in englischer Sprache) können Sie hier einsehen.

Dänischer Newsletter zur Fair Value Option in IAS 39

22.06.2005

Unsere dänischen Kollegen haben einen kurzen IFRS-Newsletter mit dem Titel "IFRS: Ændering af IAS 39, The Fair Value Option" (IFRS: Änderung von IAS 39, die Fair Value Option; in dänischer Sprache, 93 KB) veröffentlicht.

Der Newsletter fasst die jüngsten durch den IASB bewirkten Änderungen an der Fair Value Option von IAS 39 zusammen und stellt die Auswirkungen für börsennotierte Unternehmen in Dänemark - und hier insbesondere für dänische Hypothekenbanken - synoptisch dar.

Neue Ausgabe des Australian Accounting Alerts

22.06.2005

Unsere australischen Kollegen haben eine neue Ausgabe von Australian Accounting Alert (in englischer Sprache, 57 KB) herausgebracht, in der sie Ansatz- und Bewertungswahlrechte erörtern, die bei den australischen Gegenstücken zu den IFRS (A-IFRS) bestehen.

Die Wahlrechte in den A-IFRS sind nicht deckungsgleich mit jenen in den IFRS, weil der australische Standardsetter AASB einige Wahlrechte bei der Übernahme der Standards in Australien beseitigt hat. Ältere Ausgaben des englischsprachigen Alerts finden Sie hier.

Notizen von der Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung

22.06.2005

Die Treuhänder der IASC-Stiftung kamen am 21. Juni 2005 in Paris zusammen.

Nachfolgend geben wir die vorläufige und nicht offizielle Mitschrift wieder, die Beobachter von Deloitte von der Sitzung gemacht haben. Da ein Großteil der Diskussionen auf Papieren basierte, die den Beobachtern in der Sitzung nicht zugänglich gemacht wurden, können wir für die Richtigkeit der Informationen nicht mit letzter Sicherheit garantieren.

Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung

21. Juni 2005, Paris

Genehmigung des März-Protokolls und einleitende Anmerkungen

Das Protokoll der Sitzung vom März 2005 wurde ohne irgendwelche weiteren Anmerkungen von den Treuhändern genehmigt.

Gemeinsame Sitzung mit dem IASB

Erwägung spezifischer Themen auf der Tagesordnung und im Arbeitsprogramm des IASB sowie Konvergenz

Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie begann seine Ausführungen mit der Bemerkung, dass das vorrangige Ziel des Boards bis Ende 2004 in der Vorbereitung einer stabilen Plattform an IFRS für 2005 bestand und dass das vorrangige Ziel seit Beginn des Jahres 2005 nunmehr in der weltweiten Annäherung bestünde.

Stabile Plattform

Sir David blickte zurück auf die Kernprojekte der stabilen Plattform - das Projekt zur Verbesserung (Improvements Project), das im Dezember 2003 abgeschlossen wurde, sowie die IFRS 2 bis 6, die 2004 herausgegeben wurden. Er merkte an, dass es 2005 voraussichtlich nur einen neuen Standard geben werde: IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben. Dieser Standard wird 2007 in Kraft treten, eine vorzeitige Anwendung wird aber erlaubt.

Mit Blick auf den europäischen "IAS 39 Carve-out" teilte er mit, dass der IASB in der vergangenen Woche eine Änderung an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung herausgegeben habe, mit der die Fair Value Option in einer Weise geändert werde, die es Europa erlaube, den Standard in Europa zu übernehmen. EFRAG hat der Europäischen Kommission empfohlen, die Änderung zu übernehmen. Der zweite "Carve-out"-Sachverhalt, der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen bei Sichteinlagen, steht gegenwärtig nicht auf der Tagesordnung des IASB.

Konvergenz und Arbeitsprogramm

Der Vorsitzende des IASB führte aus, dass der gegenwärtige Ansatz bei der Konvergenz nicht darin bestünde zu versuchen, Unterschiede überzuleiten, sondern vielmehr mehrere Parteien in neue Projekte einzubeziehen. Er führte mehrere Beispiele an.

Kanada: Kanada ist entschlossen, die kanadischen Rechnungslegungsgrundsätze in drei bis vier Jahren durch die IFRS zu ersetzen.

Japan: Es gab Erörterungen in Bezug auf deren Rahmenkonzept, bei denen keine größeren Unterschiede hinsichtlich der Kernprinzipien zu Tage traten; jedoch gebe es Unterschiede bei bestimmten Themengebieten, wie beispielsweise den Vorräten, der Segmentberichterstattung, der Konsolidierung und dem Neubewertungsmodell, das für Vermögenswerte herangezogen werden kann. Sir David sagte, dass für die erste Phase der Annäherung in Japan ein Dreijahreshorizont veranschlagt sei. Anschließend werde eine zweite Phase erörtert. Gegenwärtig sei nicht bekannt, wie viele Jahre vergehen werden, bis eine vollständige Konvergenz erreicht sei.

China: China hat um einen Besuch des Konvergenzteams gebeten, um Diskussion darüber zu beginnen, wie eine Gleichwertigkeit erreicht werden könne.

Europa: Es wurden Äußerungen getätigt, wie schwer es sei, das Thema Konvergenz in Europa zu diskutieren (im Vergleich zu den Erörterungen mit Japan, den USA und Kanada), weil es verschiedene Sichtweise geben und es keine eindeutige Partei gebe, mit der man Beratungen aufnehmen könne.

USA: Mit Blick auf die Annäherung von IFRS und US GAAP wurde ausgeführt, dass das Ziel darin bestehe, bis 2007 oder Anfang 2008 einen hinreichenden Teil der Arbeiten abzuschließen oder in Arbeit zu haben, so dass sich die SEC in der Lage sieht, das Erfordernis einer Überleitung auf US GAAP für nach IFRS bilanzierende Emittenten aufzuheben. Gleichwohl wird die SEC vor einer derartigen Entscheidung neben der Annäherung einen Blick auf die einheitliche Anwendung, Durchsetzung und Prüfung von IFRS-Abschlüssen richten.

Mit der Zielsetzung einer Annäherung von IFRS und US GAAP im Hinterkopf wies der IASB-Vorsitzende darauf hin, dass die Themen, die bis 2007 vorrangig gelöst werden müssten, Unternehmenszusammenschlüsse - Phase II, Erfolgsberichterstattung - Segment A und Ertragsteuern seien. Bei denen nachfolgenden Themen werde es Fortschritte geben, ein Abschluss vor 2007-2008 sei aber nicht zu erwarten:

Eigen- und Fremdkapital

Finanzinstrumente: Abgang und Verbriefung

Erfolgsberichterstattung - Segment B

Umsatz/Erträge und Schulden

Konsolidierung und Zweckgesellschaften

Man werde zwei weiteren Themen Aufmerksamkeit schenken, nämlich Leasingvereinbarungen und Leistungen an Arbeitnehmer, dem letztgenannten vor allem wegen der großen Anzahl an Übertragungen von Unternehmenspensionsplänen an die US Pension Benefit Guaranty Corporation (Anm.: die PBCG ist eine staatliche Einrichtung, deren Arbeit jener des Pensionssicherungsvereins vergleichbar ist. Sie garantiert die Zahlung von Pensionsleistungen, falls der Primärverpflichtete seinen Leistungen nicht nachkommen kann). Diese Sachverhalte werden vermutlich noch innerhalb des laufenden Jahres auf die Tagesordnung von IASB und FASB gesetzt werden.

Eine Reihe weitere Konvergenzthemen müssen noch von IASB und FASB erwogen werden. Dabei handelt es sich um:

IASB

Gemeinschaftsunternehmen (in IAS 31 bestehen gegenwärtig zwei alternative Bilanzierungsweisen)

Aktivierung von Fremdkapitalkosten

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Segmentberichterstattung

FASB

Aktivierung von Entwicklungskosten

Neubewertungsmodell für Sachanlagen und immaterielles Vermögen

Bewertungswahlrecht, Renditeimmobilien zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen

Diese Sachverhalte sind entweder bereits auf der Tagesordnung der Boards oder werden als "leicht behebbar" wahrgenommen und sollten innerhalb von zwei bis drei Jahren gelöst sein.

Abschließend wurde Äußerungen getätigt, wonach der FASB auch kurz vor dem Abschluss der Arbeiten zu Hinweisen zur Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten stehe (nicht, wann diese zu verwenden sind, sondern nur, wie diese zu ermitteln sind, wenn die Entscheidung gefallen ist, sie als Bewertungsmaßstab zu verwenden), die der IASB in Erwägung ziehen mag. Ferner prüft der IASB als Folge der Veröffentlichung von IFRIC 3 Emissionsrechte und der darauf folgenden negativen Reaktionen aus Europa eine Änderung von IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte.

Weitere Äußerungen

Die Treuhänder brachten folgende Punkte vor:

Sie hinterfragten das Ausmaß, in welchem der IASB an dem Auslegungsprozess von Regulatoren beteiligt sein wird, vor allem der SEC. Der IASB-Vorsitzende deutete an, dass man der SEC gegenüber ausgeführt habe, dass - weil IFRS prinzipienbasierte Standards seien - sie die Ausübung von Ermessensspielräumen bei der Anwendung der Standards hinnehmen müsse. Es solle ein Papier ausgearbeitet und SEC und PCAOB vorgestellt werden, in dem man darlegen wolle, wie dies funktionieren könne. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass sich IASB und SEC-Stab im Gespräch befänden, dass die bislang angesprochenen Sachverhalte vorwiegend solche waren, bei denen die Nichtbefolgung der Vorschriften offensichtlich sei.

Die Art und Weise, wie IAS und IFRS geschrieben sind, machten sie für den "Durchschnittsanwender", d.h. den Bilanzierungs- und Branchensachverständigen, die nicht in IFRS geschult wurden, zuweilen nicht zugänglich. Der Vorsitzende und ein Mitglied des IASB deuteten an, dass sie sich dieses Sachverhaltes bewusst seien und daran arbeiteten. So habe man z.B. entsprechende Anstrengungen bei der jüngsten Änderung der Fair Value Option unternommen, um sie praktikabler zu gestalten, und der Formulierung des in Kürze erscheinenden Entwurfs zu Unternehmenszusammenschlüssen - Phase II besondere Aufmerksamkeit geschenkt, um ihn einfacher zu machen.

Es wäre sachgerecht, dass die Treuhänder mehr Informationen über die Zusammenhänge bei der Feststellung von Prioritäten bei der Festlegung der Agenda des IASB erhielten, um sie in die Lage zu versetzen zu beurteilen, ob die Bedürfnisse der Adressaten erwogen wurden.

Rahmenkonzept

IASB-Mitglied James Leisenring hielt eine Präsentation zu Rahmenkonzepten vor den Treuhändern. Er erinnerte daran, dass die Zielsetzung der Finanzberichterstattung in der Vermittlung von Informationen bestünde, die für Anleger, Kapitalgeber und andere nicht in der Unternehmensleitung Tätige von Nutzen seien. In Beantwortung der Frage eines Treuhänders deutete er an, dass diese Informationen zuweilen von Managementinformationen abweichen können.

Leisenring hob die Gebiete hervor, die am häufigsten Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten sind: das Unvermögen, sich darauf zu verständigen, was Gewinn oder Verlust sein soll, Bewertung, Ansatzzeitpunkt, unkontrollierbare Volatilität und die Abbildung von Sachverhalten in der GuV. Er veranschaulichte auch die Unterschiede in den Begriffsabgrenzungen von Vermögenswerten und Schulden sowie Erträgen und Aufwendungen in den Rahmenkonzepten von IASB und FASB. Leisenring erläuterte, dass das bestehende Rahmenkonzept des IASB einem "Bilanzansatz" (im Original: Balance Sheet Approach) folge, unter dem Erfolge durch Bezugnahme auf Vermögen und Schulden definiert werden. Auch hob er die Bedeutung hervor, die dem Rahmenkonzept in der Regelungshierarchie der IFRS zukommt.

Er schloss seine Ausführungen mit der Erörterung ab, warum ein Rahmenkonzept unverzichtbar sein:

um Bilanzierungsdiskussionen in einheitlicher Weise zu lösen;

um den Standardsetzungsprozess in der Rechnungslegung als de facto neutral verteidigen zu können; und

um prinzipienbasierte Standards zu erreichen.

Vorgeschlagene Alternativansätze würden nicht zum Ziel führen, weil sie Übereinstimmung, Kompromisse oder die Abwägung von Konsequenzen des Ansatzes erforderten.

Man erläuterte, dass das gegenwärtige von IASB und FASB verfolgte Projekt zum Rahmenkonzept sich darauf konzentrieren wird, für robustere Begriffsabgrenzungen der im Abschluss anzusetzenden Elementarbausteine zu sorgen, und dass dieses Projekt Teil der gewünschten Annäherung von Rahmenkonzepten rund um die Welt sei.

Die Reaktionen der Treuhänder nach der Präsentation waren gemischt, viele erbaten Klarstellungen zu den fachlichen Konsequenzen der dargestellten Sichtweise.

Erfolgsberichterstattung

Das Ziel des Projekts zur Erfolgsberichterstattung besteht darin,

ein gemeinsames Paket zur Finanzberichterstattung über die Erfolgslage zu bestimmen und

die Entscheidungsrelevanz geforderter Informationen zu verbessern - vorrangig dadurch, dass das Paket auf die Markbedürfnisse von Analysten, Anlegern und Führungskräften abgestimmt wird.

Das Projekt wird aufgrund dringlicher Nachfrage von Seiten der Adressaten gleichzeitig von IASB und FASB angegangen. Beide Boards das Erfordernis bestätigt, das im Paket der Erfolgsberichterstattung enthaltene Finanzierungselement zu isolieren.

Das Projekt besteht aus zwei getrennten Phasen:

Segment A (Entwurf wird unmittelbar veröffentlicht): Das Ziel besteht in der Schaffung eines kurzfristig konvergierten Pakets, bei dem ein Vorschlag darin bestünde, eine einzige Erfolgsrechnung zu haben, in der sowohl das Nettoergebnis als auch das vollständige Einkommen ausgewiesen würden

Segment B (Veröffentlichung eines Diskussionspapiers im Jahr 2006): Segment B wird ein Langfristprojekt sein, das auf eine Generalüberholung des Finanzberichtspakets und den Ausweis von Posten in den Teilen des Abschlusses abzielt

Eine Reihe von Treuhändern äußerte sich dazu, dass Segment A mehr grundlegende Änderungen mit sich bringen könnte als erwartet, vor allem hinsichtlich der Frage, was unerfahrene Adressaten als "Schlusszeile" der GuV wahrnähmen. Sie hinterfragten, ob die Zeitplanung des Projekts (einschließlich der Wahl, einen Entwurf zu Segment A herauszugeben) angesichts des erwartenden Meinungsstreits in weiten Teilen der Welt sachgerecht sei. Man kam schließlich überein, dass es in der Verantwortung des IASB stehe, den Zeitplan für dieses Projekt festzulegen, die Board-Mitglieder sich aber der von den Treuhändern geäußerten Bedenken bewusst sein sollten.

Weitere Entscheidungen bezüglich Segment A, zu denen keine bestimmten Stellungnahmen erfolgten, waren:

Ein vollständiger Satz von Abschlüssen umfasst ein Jahr.

Die Vermögenslage ist zu Beginn und Ende der Periode zu zeigen.

Jedes Ausweisinstrument besitzt die gleiche Wertigkeit.

Vergleichsinformationen sind für ein Jahr anzugeben.

Das Ergebnis je Aktie ist auf der GuV-Seite abzudrucken und nur für das Nettoergebnis zu ermitteln.

Genehmigung des Berichts zur Satzungsdurchsicht

Bevor über den Bericht zur Satzungsdurchsicht abgestimmt wurde, diskutierten die Treuhänder einen Vorschlag des Vorsitzenden der IASC-Stiftung Paul Volcker, eines hochrangigen Beirat einzurichten, der bei dem Prozess der Nominierung neuer Treuhänder und der Erwägung von Verlängerungen angehört würde. Die Gruppe hätte lediglich beratende Funktion, und die Treuhänder würden die letztendliche Entscheidung über die Ernennungen treffen. Die Treuhänder sprachen sich für die Einrichtung eines derartigen Beirats aus. Man erläuterte, dass dieser Vorschlag bestimmte, in Europa geäußerte Bedenken aufnehmen und die Sichtweisen im Auswahlprozess erweitern würde.

Man überlegte, ob die Arbeitsweise einer derartigen Gruppe formell in die überarbeitete Satzung mit aufgenommen werden sollte. Die Treuhänder fassten einstimmig den Beschluss, dieses aus Gründen der Flexibilität nicht zu tun. Dies könne in Form einer Änderung nach einer Einwertung des Beratungsprozesses zu einem späteren Zeitpunkt geschehen. Es wurde festgestellt, dass im laufenden Jahr die Posten von neun Treuhänder zur Wiederbesetzung anstünden.

Die geänderte Satzung wurde ordnungsgemäß mit 1. Juli 2005 als Datum des Inkrafttretens verabschiedet. Man verständigte sich darauf, die drei zusätzlichen Treuhänder (nach der überarbeiteten Satzung gefordert) zum Jahresende gemeinsam mit den Neubesetzungen zu berufen, die bei Auslaufen der Amtszeit bestehender Treuhänder erforderlich werden.

Eine umfassende Zusammenfassung der Satzungsänderungen finden Sie in unserer Nachricht vom 18. Juni 2005.

Diese Zusammenfassung basiert auf Mitschriften von Beobachtern, die der Sitzung der Treuhänder der IASCF beigewohnt haben, und sollte nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung angesehen werden.

EFRAG empfiehlt Übernahme der Fair Value Option

21.06.2005

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat der Europäischen Kommission empfohlen (in englischer Sprache, 18 KB), die Ergänzungen zur Fair Value Option in IAS 39, die der IASB letzte Woche herausgegeben hat, für die Anwendung in Europa zu übernehmen. .

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat der Europäischen Kommission empfohlen (in englischer Sprache, 18 KB), die Ergänzungen zur Fair Value Option in IAS 39, die der IASB letzte Woche herausgegeben hat, für die Anwendung in Europa zu übernehmen.

Folgen Sie den folgenden Links für

weitere Informationen zur Änderung der Fair Value Option des IASB (auf unserer englischen Seite zu IAS 39),

die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 55KB).

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