Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung
21. Juni 2005, Paris
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Genehmigung des März-Protokolls und einleitende Anmerkungen
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Das Protokoll der Sitzung vom März 2005 wurde ohne
irgendwelche weiteren Anmerkungen von den Treuhändern genehmigt.
| Gemeinsame Sitzung mit dem IASB
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Erwägung
spezifischer Themen auf der Tagesordnung und im Arbeitsprogramm des IASB
sowie Konvergenz
Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie begann
seine Ausführungen mit der Bemerkung, dass das vorrangige Ziel des
Boards bis Ende 2004 in der Vorbereitung einer stabilen Plattform an
IFRS für 2005 bestand und dass das vorrangige Ziel seit Beginn des
Jahres 2005 nunmehr in der weltweiten Annäherung bestünde.
Stabile Plattform
Sir David blickte zurück auf die Kernprojekte der
stabilen Plattform - das Projekt zur Verbesserung (Improvements
Project), das im Dezember 2003 abgeschlossen wurde, sowie die IFRS 2 bis
6, die 2004 herausgegeben wurden. Er merkte an, dass es 2005
voraussichtlich nur einen neuen Standard geben werde: IFRS 7
Finanzinstrumente: Angaben. Dieser Standard wird 2007 in Kraft
treten, eine vorzeitige Anwendung wird aber erlaubt.
Mit Blick auf den europäischen "IAS 39 Carve-out"
teilte er mit, dass der IASB in der vergangenen Woche eine Änderung an
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung herausgegeben
habe, mit der die Fair Value Option in einer Weise geändert werde, die
es Europa erlaube, den Standard in Europa zu übernehmen. EFRAG hat der
Europäischen Kommission empfohlen, die Änderung zu übernehmen. Der
zweite "Carve-out"-Sachverhalt, der Bilanzierung von
Sicherungsbeziehungen bei Sichteinlagen, steht gegenwärtig nicht auf der
Tagesordnung des IASB.
Konvergenz und Arbeitsprogramm
Der Vorsitzende des IASB führte aus, dass der
gegenwärtige Ansatz bei der Konvergenz nicht darin bestünde zu
versuchen, Unterschiede überzuleiten, sondern vielmehr mehrere Parteien
in neue Projekte einzubeziehen. Er führte mehrere Beispiele an.
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Kanada: Kanada ist entschlossen, die kanadischen
Rechnungslegungsgrundsätze in drei bis vier Jahren durch die
IFRS zu ersetzen.
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Japan: Es gab Erörterungen in Bezug auf deren
Rahmenkonzept, bei denen keine größeren Unterschiede
hinsichtlich der Kernprinzipien zu Tage traten; jedoch gebe es
Unterschiede bei bestimmten Themengebieten, wie beispielsweise
den Vorräten, der Segmentberichterstattung, der Konsolidierung
und dem Neubewertungsmodell, das für Vermögenswerte herangezogen
werden kann. Sir David sagte, dass für die erste Phase der
Annäherung in Japan ein Dreijahreshorizont veranschlagt sei.
Anschließend werde eine zweite Phase erörtert. Gegenwärtig sei
nicht bekannt, wie viele Jahre vergehen werden, bis eine
vollständige Konvergenz erreicht sei.
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China: China hat um einen Besuch des Konvergenzteams
gebeten, um Diskussion darüber zu beginnen, wie eine
Gleichwertigkeit erreicht werden könne.
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Europa: Es wurden Äußerungen getätigt, wie schwer es sei,
das Thema Konvergenz in Europa zu diskutieren (im Vergleich zu
den Erörterungen mit Japan, den USA und Kanada), weil es
verschiedene Sichtweise geben und es keine eindeutige Partei
gebe, mit der man Beratungen aufnehmen könne.
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USA: Mit Blick auf die Annäherung von IFRS und US GAAP
wurde ausgeführt, dass das Ziel darin bestehe, bis 2007 oder
Anfang 2008 einen hinreichenden Teil der Arbeiten abzuschließen
oder in Arbeit zu haben, so dass sich die SEC in der Lage sieht,
das Erfordernis einer Überleitung auf US GAAP für nach IFRS
bilanzierende Emittenten aufzuheben. Gleichwohl wird die SEC vor
einer derartigen Entscheidung neben der Annäherung einen Blick
auf die einheitliche Anwendung, Durchsetzung und Prüfung von
IFRS-Abschlüssen richten.
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Mit der Zielsetzung einer Annäherung von IFRS und
US GAAP im Hinterkopf wies der IASB-Vorsitzende darauf hin, dass die
Themen, die bis 2007 vorrangig gelöst werden müssten,
Unternehmenszusammenschlüsse - Phase II, Erfolgsberichterstattung -
Segment A und Ertragsteuern seien. Bei denen nachfolgenden Themen werde
es Fortschritte geben, ein Abschluss vor 2007-2008 sei aber nicht zu
erwarten:
| Eigen- und Fremdkapital
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| Finanzinstrumente: Abgang und Verbriefung
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| Erfolgsberichterstattung - Segment B
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| Umsatz/Erträge und Schulden
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| Konsolidierung und Zweckgesellschaften
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Man werde zwei weiteren Themen Aufmerksamkeit
schenken, nämlich Leasingvereinbarungen und Leistungen an Arbeitnehmer,
dem letztgenannten vor allem wegen der großen Anzahl an Übertragungen
von Unternehmenspensionsplänen an die US Pension Benefit Guaranty
Corporation (Anm.: die PBCG ist eine staatliche Einrichtung, deren
Arbeit jener des Pensionssicherungsvereins vergleichbar ist. Sie
garantiert die Zahlung von Pensionsleistungen, falls der
Primärverpflichtete seinen Leistungen nicht nachkommen kann). Diese
Sachverhalte werden vermutlich noch innerhalb des laufenden Jahres auf
die Tagesordnung von IASB und FASB gesetzt werden.
Eine Reihe weitere Konvergenzthemen müssen noch
von IASB und FASB erwogen werden. Dabei handelt es sich um:
IASB
| Gemeinschaftsunternehmen (in IAS 31
bestehen gegenwärtig zwei alternative Bilanzierungsweisen)
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| Aktivierung von Fremdkapitalkosten
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| Zuwendungen der öffentlichen Hand
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| Segmentberichterstattung
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FASB
| Aktivierung von Entwicklungskosten
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| Neubewertungsmodell für Sachanlagen und
immaterielles Vermögen
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| Bewertungswahlrecht, Renditeimmobilien zum
beizulegenden Zeitwert anzusetzen
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Diese Sachverhalte sind entweder bereits auf der
Tagesordnung der Boards oder werden als "leicht behebbar" wahrgenommen
und sollten innerhalb von zwei bis drei Jahren gelöst sein.
Abschließend wurde Äußerungen getätigt, wonach der
FASB auch kurz vor dem Abschluss der Arbeiten zu Hinweisen zur
Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten stehe (nicht, wann diese zu
verwenden sind, sondern nur, wie diese zu ermitteln sind, wenn die
Entscheidung gefallen ist, sie als Bewertungsmaßstab zu verwenden), die
der IASB in Erwägung ziehen mag. Ferner prüft der IASB als Folge der
Veröffentlichung von IFRIC 3 Emissionsrechte und der darauf
folgenden negativen Reaktionen aus Europa eine Änderung von IAS 38
Immaterielle Vermögenswerte.
Weitere Äußerungen
Die Treuhänder brachten folgende Punkte vor:
| Sie hinterfragten das Ausmaß, in welchem
der IASB an dem Auslegungsprozess von Regulatoren beteiligt sein
wird, vor allem der SEC. Der IASB-Vorsitzende deutete an, dass
man der SEC gegenüber ausgeführt habe, dass - weil IFRS
prinzipienbasierte Standards seien - sie die Ausübung von
Ermessensspielräumen bei der Anwendung der Standards hinnehmen
müsse. Es solle ein Papier ausgearbeitet und SEC und PCAOB
vorgestellt werden, in dem man darlegen wolle, wie dies
funktionieren könne. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass sich
IASB und SEC-Stab im Gespräch befänden, dass die bislang
angesprochenen Sachverhalte vorwiegend solche waren, bei denen
die Nichtbefolgung der Vorschriften offensichtlich sei.
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| Die Art und Weise, wie IAS und IFRS
geschrieben sind, machten sie für den "Durchschnittsanwender",
d.h. den Bilanzierungs- und Branchensachverständigen, die nicht
in IFRS geschult wurden, zuweilen nicht zugänglich. Der
Vorsitzende und ein Mitglied des IASB deuteten an, dass sie sich
dieses Sachverhaltes bewusst seien und daran arbeiteten. So habe
man z.B. entsprechende Anstrengungen bei der jüngsten Änderung
der Fair Value Option unternommen, um sie praktikabler zu
gestalten, und der Formulierung des in Kürze erscheinenden
Entwurfs zu Unternehmenszusammenschlüssen - Phase II
besondere Aufmerksamkeit geschenkt, um ihn einfacher zu machen.
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| Es wäre sachgerecht, dass die Treuhänder
mehr Informationen über die Zusammenhänge bei der Feststellung
von Prioritäten bei der Festlegung der Agenda des IASB
erhielten, um sie in die Lage zu versetzen zu beurteilen, ob die
Bedürfnisse der Adressaten erwogen wurden.
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Rahmenkonzept
IASB-Mitglied James Leisenring hielt eine
Präsentation zu Rahmenkonzepten vor den Treuhändern. Er erinnerte daran,
dass die Zielsetzung der Finanzberichterstattung in der Vermittlung von
Informationen bestünde, die für Anleger, Kapitalgeber und andere nicht
in der Unternehmensleitung Tätige von Nutzen seien. In Beantwortung der
Frage eines Treuhänders deutete er an, dass diese Informationen zuweilen
von Managementinformationen abweichen können.
Leisenring hob die Gebiete hervor, die am
häufigsten Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten sind: das
Unvermögen, sich darauf zu verständigen, was Gewinn oder Verlust sein
soll, Bewertung, Ansatzzeitpunkt, unkontrollierbare Volatilität und die
Abbildung von Sachverhalten in der GuV. Er veranschaulichte auch die
Unterschiede in den Begriffsabgrenzungen von Vermögenswerten und
Schulden sowie Erträgen und Aufwendungen in den Rahmenkonzepten von IASB
und FASB. Leisenring erläuterte, dass das bestehende Rahmenkonzept des
IASB einem "Bilanzansatz" (im Original: Balance Sheet Approach)
folge, unter dem Erfolge durch Bezugnahme auf Vermögen und Schulden
definiert werden. Auch hob er die Bedeutung hervor, die dem
Rahmenkonzept in der Regelungshierarchie der IFRS zukommt.
Er schloss seine Ausführungen mit der Erörterung
ab, warum ein Rahmenkonzept unverzichtbar sein:
| um Bilanzierungsdiskussionen in
einheitlicher Weise zu lösen;
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| um den Standardsetzungsprozess in der
Rechnungslegung als de facto neutral verteidigen zu können; und
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| um prinzipienbasierte Standards zu
erreichen.
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| Vorgeschlagene Alternativansätze würden
nicht zum Ziel führen, weil sie Übereinstimmung, Kompromisse
oder die Abwägung von Konsequenzen des Ansatzes erforderten.
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Man erläuterte, dass das gegenwärtige von IASB und
FASB verfolgte Projekt zum Rahmenkonzept sich darauf konzentrieren wird,
für robustere Begriffsabgrenzungen der im Abschluss anzusetzenden
Elementarbausteine zu sorgen, und dass dieses Projekt Teil der
gewünschten Annäherung von Rahmenkonzepten rund um die Welt sei.
Die Reaktionen der Treuhänder nach der
Präsentation waren gemischt, viele erbaten Klarstellungen zu den
fachlichen Konsequenzen der dargestellten Sichtweise.
Erfolgsberichterstattung
Das Ziel des Projekts zur Erfolgsberichterstattung
besteht darin,
| ein gemeinsames Paket zur
Finanzberichterstattung über die Erfolgslage zu bestimmen und
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| die Entscheidungsrelevanz geforderter
Informationen zu verbessern - vorrangig dadurch, dass das Paket
auf die Markbedürfnisse von Analysten, Anlegern und
Führungskräften abgestimmt wird.
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Das Projekt wird aufgrund dringlicher Nachfrage
von Seiten der Adressaten gleichzeitig von IASB und FASB angegangen.
Beide Boards das Erfordernis bestätigt, das im Paket der
Erfolgsberichterstattung enthaltene Finanzierungselement zu isolieren.
Das Projekt besteht aus zwei getrennten Phasen:
| Segment A (Entwurf wird unmittelbar
veröffentlicht): Das Ziel besteht in der Schaffung eines
kurzfristig konvergierten Pakets, bei dem ein Vorschlag darin
bestünde, eine einzige Erfolgsrechnung zu haben, in der sowohl
das Nettoergebnis als auch das vollständige Einkommen
ausgewiesen würden
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| Segment B (Veröffentlichung eines
Diskussionspapiers im Jahr 2006): Segment B wird ein
Langfristprojekt sein, das auf eine Generalüberholung des
Finanzberichtspakets und den Ausweis von Posten in den Teilen
des Abschlusses abzielt
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Eine Reihe von Treuhändern äußerte sich dazu, dass
Segment A mehr grundlegende Änderungen mit sich bringen könnte als
erwartet, vor allem hinsichtlich der Frage, was unerfahrene Adressaten
als "Schlusszeile" der GuV wahrnähmen. Sie hinterfragten, ob die
Zeitplanung des Projekts (einschließlich der Wahl, einen Entwurf zu
Segment A herauszugeben) angesichts des erwartenden Meinungsstreits in
weiten Teilen der Welt sachgerecht sei. Man kam schließlich überein,
dass es in der Verantwortung des IASB stehe, den Zeitplan für dieses
Projekt festzulegen, die Board-Mitglieder sich aber der von den
Treuhändern geäußerten Bedenken bewusst sein sollten.
Weitere Entscheidungen bezüglich Segment A, zu
denen keine bestimmten Stellungnahmen erfolgten, waren:
| Ein vollständiger Satz von Abschlüssen
umfasst ein Jahr.
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| Die Vermögenslage ist zu Beginn und Ende
der Periode zu zeigen.
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| Jedes Ausweisinstrument besitzt die
gleiche Wertigkeit.
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| Vergleichsinformationen sind für ein Jahr
anzugeben.
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| Das Ergebnis je Aktie ist auf der
GuV-Seite abzudrucken und nur für das Nettoergebnis zu
ermitteln.
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Genehmigung des Berichts zur Satzungsdurchsicht
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Bevor über den Bericht zur Satzungsdurchsicht
abgestimmt wurde, diskutierten die Treuhänder einen Vorschlag des
Vorsitzenden der IASC-Stiftung Paul Volcker, eines hochrangigen Beirat
einzurichten, der bei dem Prozess der Nominierung neuer Treuhänder und
der Erwägung von Verlängerungen angehört würde. Die Gruppe hätte
lediglich beratende Funktion, und die Treuhänder würden die
letztendliche Entscheidung über die Ernennungen treffen. Die Treuhänder
sprachen sich für die Einrichtung eines derartigen Beirats aus. Man
erläuterte, dass dieser Vorschlag bestimmte, in Europa geäußerte
Bedenken aufnehmen und die Sichtweisen im Auswahlprozess erweitern
würde.
Man überlegte, ob die Arbeitsweise einer
derartigen Gruppe formell in die überarbeitete Satzung mit aufgenommen
werden sollte. Die Treuhänder fassten einstimmig den Beschluss, dieses
aus Gründen der Flexibilität nicht zu tun. Dies könne in Form einer
Änderung nach einer Einwertung des Beratungsprozesses zu einem späteren
Zeitpunkt geschehen. Es wurde festgestellt, dass im laufenden Jahr die
Posten von neun Treuhänder zur Wiederbesetzung anstünden.
Die geänderte Satzung wurde ordnungsgemäß mit
1. Juli 2005 als Datum des Inkrafttretens verabschiedet. Man
verständigte sich darauf, die drei zusätzlichen Treuhänder (nach der
überarbeiteten Satzung gefordert) zum Jahresende gemeinsam mit den
Neubesetzungen zu berufen, die bei Auslaufen der Amtszeit bestehender
Treuhänder erforderlich werden.
Eine umfassende Zusammenfassung der
Satzungsänderungen finden Sie in unserer
Nachricht vom 18. Juni 2005.
Diese Zusammenfassung basiert auf Mitschriften von
Beobachtern, die der Sitzung der Treuhänder der IASCF beigewohnt
haben, und sollte nicht als offizielle oder endgültige
Zusammenfassung angesehen werden.
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