SEC Staff Accounting Bulletin zu Aktienoptionen

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30.03.2005

Der Stab der US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat das Staff Accounting Bulletin (SAB) 107 herausgegeben, das sich mit der Bewertung und anderen Bilanzierungsfragen im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungsvereinbarungen börsennotierter Unternehmen nach FASB Standard 123(R) Aktienbasierte Vergütungen befasst.

Für börsennotierte Unternehmen sind die Bewertungen nach Standard 123(R) ähnlich denen nach IFRS 2 Aktienbasierte Vergütungen. SAB 107 gibt Hinweise in Bezug auf aktienbasierte Vergütungen an nicht vom Unternehmen Beschäftigte, den Übergang im Unternehmensstatus von Privat- zu öffentlichem Unternehmen, Bewertungsmethoden (einschließlich Annahmen wie der erwarteten Volatilität und der erwarteten Laufzeit), die Bilanzierung für bestimmte rückzahlbare Finanzinstrumente, die unter aktienbasierten Vergütungsvereinbarungen emittiert wurden, die Einstufung des Personalaufwands, nicht nach GAAP ermittelte Finanzkennzahlen, die erstmalige unterjährige Anwendung von Standard 123(R), die Aktivierung von im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungsvereinbarungen stehenden Personalkosten, die Bilanzierung von Einkommensteuereffekten aktienbasierter Vergütungsvereinbarungen aus der Anwendung von Standard 123(R), die Änderung von Mitarbeiteraktienplänen vor der Anwendung von Standard 123(R) sowie Angaben im Lagebericht (Management Discussion & Analysis, MD&A) in der Folge einer Anwendung von Standard 123(R). Eine der Interpretationen in SAB 107 geht der Frage nach, ob Unterschiede zwischen Standard 123(R) und IFRS 2 bestehen, die in einem Überleitungsposten münden würden:

Frage: Ist der Stab der Ansicht, dass es Unterschiede in die Bewertungsvorschriften für aktienbasierte Vergütungsvereinbarungen mit Beschäftigten nach International Financial Reporting Standard 2 Aktivenbasierte Vergütungen des IASB ("IFRS 2") und Standard 123(R) gibt, die zu einem Überleitungsposten nach Posten 17 oder 18 in Form 20-F führen würden?

Antwort: Der Stab ist der Ansicht, dass die Anwendung der Hinweise in IFRS 2 im Hinblick auf die Bewertung von Mitarbeitaktienoptionen grundsätzlich zu einer Fair-Value-Bewertung führt, die mit der in Standard 123(R) genannten Fair-Value-Zielsetzung in Einklang steht. Dementsprechend glaubt der Stab, dass die Anwendung der Bewertungshinweise in Standard 123(R) generell nicht zu einem Überleitungsposten führt, der von ausländischen privatwirtschaftlichen Emittenten nach Posten 17 oder 18 in Form 20-F berichtet werden muss, wenn diese die Vorschriften in IFRS 2 hinsichtlich aktienbasierter Vergütungstransaktionen mit Mitarbeitern beachtet haben. Gleichwohl erinnert der Stab ausländische privatwirtschaftliche Emittenten daran, dass es bestimmte Unterschiede zwischen den Hinweisen in IFRS 2 und Standard 123(R) gibt, die zu Überleitungsposten führen können [unter Auslassung von Fußnoten].

Klicken Sie die nachfolgenden Links an (alle Dokumente in englischer Sprache):

die Presseerklärung der SEC

das Staff Accounting Bulletin 107 (362 KB)

eine Liste der Unterschiede zwischen Standard 123(R) und IFRS 2

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