Für alle britischen Unternehmen, deren Wertpapiere
öffentlich in der EU gehandelt werden, schlägt der APB vor, dass der
Prüfungsbericht auf die Übereinstimmung mit den für die Europäische Union
geltenden IFRS als primären Berichtsrahmen Bezug nimmt:
Nach unserer Überzeugung vermittelt der
Konzernabschluss
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und steht
in Übereinstimmung mit den IFRS, die für die Anwendung in der
Europäischen Union übernommen wurden ...
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Der Bulletinentwurf hält fest, dass viele Unternehmen
in der Lage sein werden, sowohl Übereinstimmung mit den IFRS, die vom IASB
veröffentlicht wurden, als auch mit den IFRS, die für die Anwendung in der
EU übernommen wurden, geltend zu machen. Wenn das der Fall ist und wenn das
Unternehmen möchte, dass der Prüfer auch über die Übereinstimmung mit den
IFRS berichtet, schlägt der Bulletinentwurf vor, dass der Prüfer ein
separates zweites Testat bezüglich der Übereinstimmung mit dem vollen Satz
der IFRS abgibt. Der Vorschlag lautet folgendermaßen:
Wie in Anmerkung X erklärt, erfüllt der Konzern
neben den IFRS, die für die Anwendung in der Europäischen Union
übernommen wurden, auch die IFRS, die vom International Accounting
Standards Board herausgegeben wurden. Nach unserer Überzeugung
vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und steht in
Übereinstimmung mit den IFRS ...
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Der englischsprachige Entwurf des Bulletins kann von
der Website des APB heruntergeladen werden. Stellungnahmen werden bis zum
1. August 2005 erbeten.