Deloitte nimmt Stellung zu den Vorschlägen bezüglich IAS 19

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29.10.2005

Am 30. Juni 2005 hatte der IASB bestimmte Änderungen an IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen und dazugehörigere begrenzte Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer vorgeschlagen.

Wir haben die Stellungnahme von Deloitte bezüglich der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 19 eingestellt (in englischer Sprache, 33 KB). Gestern haben wir unsere Stellungnahme zu den Änderungen an IAS 37 eingestellt (siehe unsere Nachricht vom 28. Oktober 2005). Die wesentlichen Punkte unserer Stellungnahme zu IAS 19:

Wir stellen die Notwendigkeit von Änderungen in der Form von Trippelschritten an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer in Frage, einem Standard, bei dem der IASB bereits anerkannt hat, dass dieser einer weitgehenden Überarbeitung bedarf. Wir nehmen das Bestehen des kurzfristigen Konvergenzprogramms des IASB zur Kenntnis, sind aber der Ansicht, dass den Adressaten in diesem Fall mehr geholfen wäre, wenn man sich mit diesen Änderungen als Teil eines umfassenderen Vorschlags zu IAS 19 als Ganzem beschäftigen würde.

Wir fragen nach der Relevanz einer Unterscheidung in freiwillige und unfreiwillige Abfindungszahlungen und stimmen der Änderung des Zeitpunkts, zu dem eine Schuld zu erfassen ist, nicht zu. Ist ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Gewährung derartiger Leistungen eine Verpflichtung eingegangen (rechtlich oder faktisch) und hat es dadurch die begründete Erwartung auf Seiten des Arbeitnehmers geweckt, dass es seine Verpflichtung erfüllen wird, sollte der Arbeitnehmer das Angebot annehmen, dann ist eine Schuld entstanden. Die Kernfrage ist, ob ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, zukünftig Dienste im Gegenzug für die Abfindungszahlungen anzubieten (freiwillig oder unfreiwillig); in diesem Fall sind die Leistungen in dem Maße zu erfassen, wie die Dienste erbracht werden. Wir stimmen einer sofortigen Erfassung der Abfindungszahlungen zu, wenn diese Arbeitnehmer nicht im Gegenzug für zukünftige Dienste des Arbeitnehmers angeboten werden.

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