Deloitte nimmt Stellung zu den Vorschlägen bezüglich IAS 37
28.10.2005
Wir haben die Stellungnahme von Deloitte bezüglich der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen eingestellt.
Am 30. Juni 2005 hatte der IASB vorgeschlagen, IAS 37 zu ändern (und in Nicht-finanzielle Schulden umzubenennen) und dazugehörigere kleinere Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmervorzunehmen. Die Änderungen an IAS 37 würden den konzeptionellen Ansatz bei der Erfassung nicht-finanzieller Schulden durch die Forderung nach Ansatz jeglicher Verpflichtungen, die die Definition einer Schuld gemäß IASB-Rahmenkonzept erfüllen, ändern, es sei denn, dass sie nicht zuverlässig bewertet werden können. Unsicherheiten hinsichtlich des Betrags oder des Zeitpunkts der Erfüllung würden in der Bewertung der Schuld ihren Niederschlag finden und nicht (wie es momentan der Fall ist) den Ansatz berühren. Unsere Position dazu ist:
Mit Ausnahme der Vorschläge zu den Restrukturierungsrückstellungen unterstützen wir den Standardentwurf nicht, da wir ihn zum großen Teil als unnötig erachten. Unserer Ansicht nach sind die Mehrzahl der Vorschläge des Boards voreilig und nehmen Schlussfolgerungen vorweg, die vorzugsweise im Rahmen der Überarbeitung des IASB-Rahmenkonzeptes und nicht einer Änderung von IAS 37 diskutiert werden sollten. Wir sind der Meinung, dass IAS 37 im gegenwärtigen Geschäftsmodell zufrieden stellende Ergebnisse liefert. Zudem glauben wir nicht, dass die Festlegung des Boards auf einen einzigen Bewertungsmaßstab sachgerecht ist. Diesbezüglich sind wir der Ansicht, dass die Mehrheit der im Standardentwurf vorgeschlagenen Änderungen nicht zu einer Verbesserung der Finanzberichterstattung beitragen.
Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunerladen.