Oktober

Konsultationsbericht der IOSCO zu Angabegrundsätzen

06.10.2005

Die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat einen Konsultationsbericht zu den internationalen Grundsätzen für Angaben bei grenzüberschreitenden Börsenemissionen und Notierungen von Schuldtiteln ausländischer Emittenten herausgegeben.

Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 22. September 2005. Der Konsultationsbericht legt wesentliche Grundsätze für Angaben in Aktienemissions- oder Notierungsdokumenten einfacher Unternehmensschuldtitel ("plain vanilla corporate debt") fest. Die Grundsätze sollen Wertpapieraufsichtsbehörden als Richtschnur bei der Entwicklung oder Überprüfung ihrer aufsichtsrechtlichen Angabevorschriften bei grenzüberschreitenden Emissionen und Notierungen von Schuldtiteln dienen.

Zum Download der Presseerklärung der IOSCO klicken Sie bitte hier (163 KB, in englischer Sprache).

EU-Kommissar McCreevy hält Rede zu IFRS

05.10.2005

Der Binnenmarkt-Kommissar der EU, Charlie McCreevy, wird die Festrede bei der offiziellen Einweihung des neuen Büros der Europäischen Wirtschaftsprüfer-Vereinigung (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) mit dem Titel „IFRS: No Pain, No Gain?‟ („IFRS: Ohne Fleiß kein Preis?‟) halten.

Für die Ankündigung der FEE und die Einladung (23 KB, in englischer Sprache) klicken Sie bitte hier.

IASB erbittet Stellungnahmen zum Entwurf für fachliche Korrekturen

05.10.2005

Der IASB hat zur Abgabe von Stellungnahmen bezüglich seines Entwurfs einer fachlichen Korrektur (Draft Technical Correction, DTC) Nr.

1 Vorgeschlagene Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse – Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb aufgerufen. Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 31. Oktober 2005. Für den Fall der Bestätigung wären dies die ersten Änderungen, die im Rahmen der vom IASB vorgeschlagenen Grundsätze für fachliche Korrekturen verabschiedet würden. Gemäß DTC 1 kommt es, wenn ein monetärer Posten, der einen Bestandteil der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb darstellt, in der funktionalen Währung des ausländischen Geschäftsbetriebes abgeschlossen ist, zum Ansatz einer Wechselkursdifferenz im separaten Abschluss des berichtenden Unternehmens und im Einzelabschluss des ausländischen Geschäftsbetriebs. Diese Wechselkursdifferenz ist in dem Konzernabschluss, in den der ausländische Geschäftsbetrieb konsolidiert, per Quotenkonsolidierung oder nach der Equity-Methode einbezogen wird, in eine separate Eigenkapitalkomponente umzugliedern. DTC 1 ist auf der Website des IASB zum Download erhältlich.

Neue Vergleichsstudie von Deloitte zu IFRS und US GAAP

04.10.2005

Unsere internationalen Kollegen haben die neue Fassung der von Deloitte herausgegebenen Gegenüberstellung der International Financial Reporting Standards und der US GAAP per 1. September 2005 eingestellt (in englischer Sprache, 1.042 KB).

Auch wenn diese 32seitige Gegenüberstellung vollständig ist, nimmt er nicht für sich in Anspruch, alle Unterschiede, die bestehen oder im Hinblick auf den Abschluss eines Unternehmens wesentlich sein können, zu erfassen. Unser Augenmerk liegt auf den Unterschieden, die man üblicherweise in der Praxis antrifft. Die Bedeutung dieser Unterschiede - und ebenso der anderen, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind - wird mit Blick auf das einzelne Unternehmen schwanken, und zwar in Abhängigkeit von der Art der Geschäftstätigkeit des Unternehmens, der Branche, der es angehört, und der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die es ergriffen hat. Hier finden Sie weitere Vergleichsstudien zwischen IFRS und nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen.

Webcast zu Unterschieden zwischen kanadischen Rechnungslegungsvorschriften und US GAAP

04.10.2005

Unsere Kollegen von Deloitte & Touche LLP, Kanada werden am 15. November 2005 um 14 Uhr Ortszeit (Toronto) ein Webcast zu Unterschieden zwischen kanadischen Rechnungslegungsvorschriften und US GAAP senden.

Die folgenden Themen werden behandelt:

Garantien

Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital

Leistungsorientierte Pensionspläne

Vorübergehende Wertminderungen

Hedging

Bilanzierung von Joint Ventures

Start-up-Kosten

Forschung und Entwicklung

Für weitergehende Informationen klicken Sie hier.

Neuer IAASB-Standard zur Dokumentation von Prüfungshandlungen

02.10.2005

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat eine überarbeitete Fassung des internationalen Prüfungsstandards (International Standard on Auditing, ISA) 230 Dokumentation von Prüfungshandlungen genehmigt.

ISA 230 begründet auf Seiten des Prüfers die eindeutige Verpflichtung, die endgültige Prüfungsunterlage zeitnah zusammenstellen (grundsätzlich innerhalb von 60 Tagen nach dem Datum des Prüfungsberichts) und legt bestimmte Regeln bezüglich Streichungen aus, Änderungen an oder Hinzufügungen zu der Prüfungsdokumentation nach dem Datum des Prüfungsberichts fest. Es gibt neue Dokumentationsanforderungen die jene seltenen Fälle, bei denen ein Prüfer es für notwendig erachtet, von den Erfordernissen eines Standards abzuweichen, um das Prüfungsziel zu erreichen. Es gibt ebenfalls eine neue Anforderung, wonach der Prüfer die Dokumentation der Prüfungshandlungen nach der Zusammenstellung der endgültige Prüfungsunterlage bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist nicht vernichten oder wegwerfen darf - üblicherweise sind dies mindestens fünf Jahre, gerechnet ab dem Datum des Prüfungsberichts, oder sofern später, dem Datum des Konzernprüfungsberichts. ISA 230 tritt für Prüfungsperioden in Kraft, die am oder nach dem 15. Juni 2006 beginnen. Der Standard kann kostenfrei von der IFAC-Website herunter geladen werden. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 83 KB).

Konvergenzvorschlag des FASB zum Ergebnis je Aktie

02.10.2005

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat eine Überarbeitung seines im Dezember 2003 herausgegebenen Entwurfs eines Standardvorschlags Ergebnis je Aktie (Earnings per Share, EPS) herausgegeben.

Die Überarbeitung stellt die die EPS-Berechnungen bei Vorhandensein bestimmter Instrumente, wie pflichtmäßig wandelbaren Instrumenten sowie vertraglichen Verpflichtungen, die bar oder in Aktien erfüllt werden können, klar. Beide Entwürfe wurden als Teil der fortwährenden Bemühungen von FASB und IASB herausgebracht, um die Annäherung von US-amerikanischen und internationalen Rechnungslegungsstandards zu erreichen. Der FASB stellt fest, dass "der Vorschlag die Vergleichbarkeit internationaler Finanzberichterstattung durch die Beseitigung von Unterschieden zwischen Standard 128 und den vergleichbaren International Financial Reporting Standards erhöhen wird. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 30. November 2005. Der Standard würde für Zwischen- und Jahresabschlüsse Gültigkeit erlangen, deren Berichtsperioden nach dem 15. Juni 2006 enden. Klicken Sie hier für die Presseerklärung des FASB (in englischer Sprache). Der Entwurf kann von der Website des FASB herunter geladen werden.

EFRAG ersucht um Verlängerung der Kommentierungsfrist für Unternehmenszusammenschlüsse

01.10.2005

Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat an den IASB geschrieben und darum gebeten, die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zu den Entwürfen der vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und der damit in Beziehung stehenden Änderungen an IAS 19, IAS 27 und IAS 37 um "etwa zwei Monate" zu verlängern.

Die Entwürfe enthalten eine Anzahl von Vorschlägen, die eine grundlegende Auswirkung auf die Abschlüsse und/oder möglicherweise weit reichende Auswirkungen auf andere Sachverhalte der Rechnungslegung haben. Aus diesem Grund ist es höchstwichtig, dass die Adressaten des IASB die Vorschläge sorgfältig untersuchen, bevor sie Stellung beziehen [...]

Die Art der Entwürfe selbst trägt zu dem Problem bei, weil aus dem Text häufig nicht deutlich wird, warum ein bestimmter Vorschlag unterbreitet wurde. Angesichts der radikalen Änderungsvorschläge wäre es beispielsweise vernünftig zu fragen, was an dem, was wir gegenwärtig haben, falsch ist und auf welche Weise die vorgeschlagenen Änderungen den Abschlussadressaten von Nutzen sein werden. Wesentliche Teile der Grundlage für Schlussfolgerungen, wie sie im Entwurf vorliegt, helfen bei der Beantwortung dieser Fragen allerdings nicht. Dies macht es schwieriger, die Vorschläge einzuwerten.

Klicken Sie hier, um EFRAGs Brief an den IASB herunter zu laden (in englischer Sprache, 37 KB).

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.