EU-Parlament übernimmt ISA

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29.09.2005

Am 28. September hat das Europäische Parlament mehrere Änderungen der Achten Gesellschaftsrechtsrichtlinie („der Wirtschaftsprüfungsrichtlinie‟) genehmigt.

Die Änderungen werden:

ein System öffentlicher Kontrolle über den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer sowie der Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten einrichten;

die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards of Auditing, ISA) im europäischen Rechtsraum verlangen. ISA werden vom International Auditing and Assurance Standards Board der IFAC herausgegeben. Nach der Presseerklärung der EU, in der die parlamentarische Abstimmung bekannt gegeben wurde, "steht die Anwendung [der ISA] unter dem Vorbehalt strenger Bedingungen wie ihrer Qualität und der Tatsache, dass sie dem allgemeinen europäischen Interesse zuträglich sind" - Bedingungen, die denen für die IFRS nach der Rechnungslegungsverordnung der EU ähnlich sind;

ein Regelungsausschuss für Prüfungen (Audit Regulatory Committee) schaffen, welcher die überarbeitete gesetzliche Grundlage ergänzen und eine zügige Annahme notweniger Umsetzungsmaßnahmen gewährleisten soll;

den Wechsel des gesetzlichen Abschlussprüfers bzw. des zuständigen Prüfungspartners im siebenjährigen Turnus verlangen. Jedoch wurde ein verpflichtender Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft abgelehnt;

eine Grundlage für eine wirksame und ausgewogene Zusammenarbeit zwischen den Regulatoren der EU und jenen aus Drittstaaten wie dem US-amerikanischen Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) schaffen;

die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer verbessern, weil börsennotierte Unternehmen einen Prüfungsausschuss (oder ein vergleichbares Gremium) mit eindeutigem Aufgabenbereich einsetzen müssen.

Das Parlament hat die Kommission ferner gebeten, eine Studie bezüglich der Auswirkungen auf die derzeit bestehenden nationalen Regeln zur Haftung der Wirtschaftsprüfer und eine Analyse möglicher Haftungsbeschränkungen für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer vorzulegen. Die Zustimmung des ECOFIN wird noch benötigt, bevor die Änderungen in Kraft treten können. Nach erfolgter Zustimmung haben die Mitgliedsstaaten für die Umsetzung in nationales Recht zwei Jahre Zeit. Klicken Sie hier für die Presseerklärung der EU (in englischer Sprache, 22 KB).

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