September

McDonough, der erste Vorsitzende des US-amerikanischen Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB), hat seinen Rücktritt für spätestens 30. November 2005 angekündigt. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 16 KB).

IPSASB schlägt vor, elf Standards mit den IFRS zu vereinheitlichen

28.09.2005

Der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) hat einen Entwurf ED 26 Verbesserungen der International Public Sector Accounting Standards herausgegeben.

ED 26 schlägt Aktualisierungen von elf IPSAS mit dem Ziel einer Vereinheitlichung mit den entsprechenden IFRS, die vom IASB im Rahmen des „Improvement Projects‟ im Dezember 2003 verabschiedet wurden, vor. ED 26 ist Teil des IPSASB-Programms zur Vereinheitlichung der IPSAS, welche die Anforderungen an die Finanzberichterstattung von Regierungen und anderen öffentlichen Unternehmen festlegen, mit den IFRS, welche die Anforderungen an die Finanzberichterstattung des privaten Sektors regeln. Die folgenden elf Standards sind im ED 26 enthalten:

IPSAS 1 Darstellung des Abschlusses

IPSAS 3 Nettoüberschuss oder -defizit der Periode, fundamentale Fehler und Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

IPSAS 4 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse

IPSAS 6 Konzernabschlüsse und Bilanzierung von Tochterunternehmen

IPSAS 7 Bilanzierung von Anteilen in assoziierten Unternehmen

IPSAS 8 Bilanzierung von Anteilen an Joint Ventures

IPSAS 12 Vorräte

IPSAS 13 Leasing

IPSAS 14 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

IPSAS 16 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

IPSAS 17 Sachanlagen

ED 26 steht Ihnen hier in einem Dokument als Download zur Verfügung (in englischer Sprache, 3.552 KB). Klicken Sie hier, um zur Webpage des IPSASB zu gelangen, auf der jeder der elf in ED 26 enthaltenen Standards einzeln zum Download verfügbar ist. Die Kommentierungsfrist endet am 31. Januar 2006.

Neue Ausgabe des Global Offerings Services-Newsletters erschienen

27.09.2005

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben die Ausgabe August-September 2005 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 194 KB).

Global Offerings Services ist ein weltweites Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters können Sie hier beziehen (in englischer Sprache). Unter den in der neuen Ausgabe behandelten Sachverhalten sind:

mehrere neue Stellungnahmen des FASB-Stabs (FASB Staff Positions);

ein Interpretationsentwurf zu FAS 109 bezüglich ungewisser Steuerpositionen;

Änderungen der Regelungen zur Beendigung der Notierung und Registrierung bei der SEC;

Verwendung der Formblätter S-8, 8-K und 20-F durch Mantelfirmen;

Wertpapierangebotsreform;

verzögerte SOX 404 Entsprechung für Unternehmen, die nicht am beschleunigten Verfahren teilnehmen;

ein neuer PCAOB-Prüfungsstandard zur Beseitigung wesentlicher Schwächen;

neue Ethik- und Unabhängigkeitsregeln des PCAOB

Deloitte-Publikationen und relevante Netzsendungen für ausländische, bei der SEC registrierte Unternehmen.

Ende der Kommentierungsfrist zu "fachlichen Korrekturen"

24.09.2005

Wir erlauben uns höflich daran zu erinnern, dass die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen zur vorgeschlagenen Verfahrensweise des IASB bei fachlichen Korrekturen am 30. September 2005 abläuft.

Der IASB hat ein 'beschleunigtes Verfahren' vorgeschlagen, um Sachverhalte zu regeln, bei den offensichtlich ist, dass die Formulierung in einem Standard die Absicht des IASB nicht angemessen zum Ausdruck bringt, selbst wenn man die Grundlage für Schlussfolgerungen und alle anderen Hinweise berückscihtigt.

Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu Unternehmenszusammenschlüssen

24.09.2005

Das Global IFRS Leadership Team von Deloitte hat eine Sonderausgabe unseres IAS Plus-Newsletters ausgearbeitet, in welchem die Vorschläge zu Phase 2 des Projekts Unternehmenszusammenschlüsse des IASB, die am 30. Juni 2005 gemeinsam mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board herausgegeben wurden, detailliert darzustellen (in englischer Sprache, 81 KB).

Die Vorschläge des IASB würden nicht nur IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse, sondern auch IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse, IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen sowie IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer abändern. In dem Newsletter werden die wichtigsten Vorschläge en Detail dargestellt. Einige bedingen ziemlich weitgehende Änderungen. Insgesamt betrachtet würden die Entwürfe die Art und Weise ändern, in der Unternehmen Unternehmenszusammenschlüsse und Anteile an Minderheiten abbilden. Sie würden auch zum Ansatz bestimmter Eventualforderungen und -verbindlichkeiten führen, für die gegenwärtig nur eine Angabe verlangt wird. Sofern die vorgeschlagenen Änderungen verabschiedet würden, träten sie zum 1. Januar 2007 in Kraft. Der IASB hat Stellungnahmen zu allen Entwürfen bis zum 28. Oktober 2005 erbeten. Sie finden zurückliegende Ausgaben aller IAS Plus-Newsletter hier.

Britischer FRC wird Board für versicherungsmathematische Standards aufsetzen

23.09.2005

Der britische Financial Reporting Council FRC, unter dem der britische Accounting Standards Board arbeitet, ist dabei, ein neues Regime zu installieren, um versicherungsmathematische Standards zu setzen und die Regulierung des Berufsstands der Versicherungsmathematiker zu überwachen.

Der FRC plant, das neue Regime im April 2006 einsatzbereit zu haben. Der FRC wird

einen Board für versicherungsmathematische Standards unter dem FRC gründen;

den Aufgabenbereich des FRC-Boards zur Überwachung privatwirtschaftlicher Rechnungsleger auszudehnen, um den Berufsstand der Versicherungsmathematiker abzudecken;

den Aufgabenbereich des des FRC-Boards zur Untersuchung und Disziplinierung privatwirtschaftlicher Rechnungsleger auszudehnen, um Fälle von öffentlichem Interesse, in die Versicherungsmathematiker verwickelt sind, abzudecken.

Die Kosten des neuen Regimes (die auf zwei Millionen Pfund pro Jahr geschätzt werden) sollen durch Beiträge des Berufsstands der Versicherungsmathematiker, Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds aufgebracht werden. Klicken Sie hier für weitere Informationen (in englischer Sprache, 20 KB).

Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung

23.09.2005

Der IASB hielt seine monatliche Boardsitzung vom 20. bis 22. September 2005 in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften in einer einzelnen Seite zusammengefasst. .

Der IASB hielt seine monatliche Boardsitzung vom 20. bis 22. September 2005 in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften in einer einzelnen Seite zusammengefasst.

SOX 404 für Unternehmen, die nicht am beschleunigten Verfahren teilnehmen, verschoben

22.09.2005

Die US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat entschieden, den erstmaligen Zeitpunkt der Befolgung zur Einreichung von Berichten bezüglich der Wirksamkeit interner Kontrollen gemäß Abschnitt 404 des Sarbanes-Oxley Acts (2002) durch Unternehmen (inklusive ausländischer Emittenten), die nicht am beschleunigten Verfahren teilnehmen, auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. Juli 2007 enden, zu verschieben.

Ausländische Emittenten, die am beschleunigten Verfahren teilnehmen und Jahresabschlüsse im Format 20-F oder 40-F einreichen, müssen mit einer Berichterstattung gemäß Abschnitt 404 in dem Jahresabschluss des Geschäftsjahres anfangen, das am oder nach dem 15. Juli 2006 endet. Unternehmen, die am beschleunigten Verfahren teilnehmen, sind bei der SEC registrierte Unternehmen, die mindestens 75 Millionen US-Dollar im freien Handel haben. Die SEC hat daneben vorgeschlagen, eine Kategorie „Große Unternehmen, die das beschleunigte Verfahren anwenden ‟ (Registrierte Unternehmen mit börsengehandelten Aktien von mindestens 700 Millionen US-Dollar) zu schaffen. Große Unternehmen, die am beschleunigten Verfahren teilnehmen, würden eine Frist von 60 Tagen zur Einreichung des Jahresabschlusses im Format 10-K und eine 40-Tages-Frist zur Einreichung der Quartalsabschlüsse im Format 10-Q mit Wirkung ab 2006 haben. Alle anderen Unternehmen, die am beschleunigten Verfahren teilnehmen, würden weiterhin eine Frist von 75 Tagen zur Einreichung ihrer Jahresabschlüsse im Format 10-K und eine 40-Tages-Frist zur Einreichung ihrer Quartalsabschlüsse im Format 10-Q haben. Klicken Sie hier für die Presseerklärung der SEC (in englischer Sprache).

Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung

22.09.2005

Der IASB hielt seine monatliche Boardsitzung vom 20. bis 22. September 2005 in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften in einer einzelnen Seite zusammengefasst. .

Der IASB hielt seine monatliche Boardsitzung vom 20. bis 22. September 2005 in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften in einer einzelnen Seite zusammengefasst.

Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung

21.09.2005

Der IASB hielt seine monatliche Boardsitzung vom 20. bis 22. September 2005 in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften in einer einzelnen Seite zusammengefasst. .

Der IASB hielt seine monatliche Boardsitzung vom 20. bis 22. September 2005 in seinen Londoner Büroräumen ab. Wir haben unsere vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften in einer einzelnen Seite zusammengefasst.

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