September

Ausgabe 2/2005 des ifrs-forums erschienen

12.09.2005

Die Ausgabe 2/2005 des deutschsprachigen Newsletters ifrs-forum steht ab sofort zum Download zur Verfügung (609 KB).

Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

EFRAG erbittet Stellungnahmen zur Übernahme von IFRIC 6

12.09.2005

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen zu ihrem im Entwurf vorliegenden Schreiben eines Übernahmevorschlags an die Europäische Kommission zu IFRIC 6 Rückstellungspflichten aus der Teilnahme an bestimmten Märkten - Elektro- und Elektronik-Altgeräte (in englischer Sprache, 37 KB).

EFRAG unterstützt die Interpretation und schlägt vor, ihre Übernahme für die Anwendung in Europa zu empfehlen. EFRAG bittet bis zum 30. September 2005 um Stellungnahmen.

Sichtweise der SEC zur Bewertung von Arbeitnehmeraktienoptionen

10.09.2005

Der US-amerikanische Standard 123(R) verlangt wie IFRS 2, aktienbasierte Vergütungen an Mitarbeiter so zu bewerten, dass man den beizulegenden Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente (wie beispielsweise Optionen), die ein Unternehmen emittieren muss, wenn die Mitarbeiter das Anrecht auf den Nutzen aus den Instrumenten erworben haben (d.h., wenn das Optionsrecht ausübbar ist) am Tag der Gewährung schätzt.

Die Standards sagen ebenfalls, dass der beste Schätzer für den beizulegenden Zeitwert von Arbeitnehmeraktienoptionen beobachtbare Marktpreise identischer oder ähnlicher Instrumenten auf aktiven Märkten sind. Einige US-amerikanische Unternehmen haben vorgeschlagen, Finanzinstrumente zu strukturieren und an den Markt zu bringen, die die Ausstattungsmerkmale der Arbeitnehmeroptionen nachbilden, um einen marktbasierten Wert für die Arbeitnehmeroptionen zu erhalten. Auf Bitten des Büros des leitendem Rechnungslegers der SEC hat das Büro für volkswirtschaftliche Analysen (Office of Economic Analysis, OEA) einen Bericht zur möglichen Verwendung solcher Instrumente bei der Bewertung von Arbeitnehmeraktienoptionen als Alternative zur Modellierung ausgearbeitet. Der Bericht des OEA kommt zu folgendem Schluss:

Die wichtigste Schlussfolgerung unserer bisherigen Untersuchung ist, dass die Instrumente, die dem zukünftigen Fluss an Nettoverpflichtungen, den das Unternehmen zu vergegenwärtigen hat, oder den Nettoerhalt seiner Arbeitnehmer aus der Optionsgewährung folgen, zu sinnvollen Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts in der Definition von Standard 123(R) kommen. Ferner deutet unsere Untersuchung darauf hin, dass Instrumente, welche die Ausstattungsmerkmale der Arbeitnehmeraktienoptionen oder anderer aktienbasierter Vergütungen nachbilden, nicht zu sinnvollen Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts führen.

Auf der Grundlage des OEA-Berichts hat der leitende Rechnungsleger der SEC eine öffentliche Erklärung abgegeben, die zu dem folgenden Schluss kam:

Die Nachbildung aller Ausstattungsmerkmale von Arbeitnehmeraktienoptionen durch ein marktgängiges Instrument ist schwierig. Ich bin mir auch bewusst, dass es alternative Verfahrensweisen geben mag, um zu einer angemessenen Schätzung des beizulegenden Zeitwerts einer Arbeitnehmeraktienoption zu gelangen. Grob gesagt sind mein Stab und ich durch Unterstützung des OEA zuversichtlich, dass es möglich sein sollte, Instrumente zu strukturieren, deren Transaktionspreise eine sinnvolle Schätzung der beizulegenden Zeitwerts der zugrunde liegenden Arbeitnehmeraktienoptionen darstellen, wenn eine der Verfahrensweisen verwendet wird, die darauf abzielen, die Erträgnisse an den Optionshalter oder die Verpflichtungen des Schreibers solcher Optionen nachzubilden. Auch wenn ich mir bewusst bin, dass es möglicherweise andere Ansichten und neue Fakten geben mag, haben wir auf der Grundlage der Sichtweise des OEA zu diesem Zeitpunkt erhebliche Zweifel, ob es möglich sein wird, ein Instrument unter Zugrundelegung ähnlicher Ausstattungsmerkmale zu strukturieren, das die Bewertungsziele von Standard 123(R) erreicht. Das liegt vor allem an den inhärenten Schwierigkeiten, die Arbeitgeber-Arbeitnehmerbeziehung durch eine Emittenten-Anlegervereinbarung nachzubilden.

Klicken Sie zum Lesen der englischsprachigen Verlautbarungen auf die nachfolgenden Links:

Stellungnahme des SEC-Vorsitzenden Cox

Stellungnahme des leitenden Rechnungslegers der SEC

Bericht des Büros für volkswirtschaftliche Analysen der SEC

IFRS und bankaufsichtliches Kernkapital in Australien

09.09.2005

Die australische Finanzaufsicht (Australian Prudential Regulation Authority, APRA) hat das zweite von zwei Diskussionspapieren freigegeben, in welchem sie ihre vorgeschlagene aufsichtsrechtliche Sichtweise zu der Anwendung der IFRS durch von der APRA regulierte Institutionen abgibt.

APRA ist die Aufsichtsbehörde des australischen Finanzdienstleistungssektors. Sie übersieht u.a. Banken, Kreditgenossenschaften, Bausparkassen und Versicherungen. Australien hat nationale Rechnungslegungsstandards übernommen, die ab 2005 den IFRS mehr oder weniger gleichwertig sind. Das Papier beschäftigt sich mit der Behandlung anerkannter Kernkapitalien sowie mit Verbriefungen durch autorisierte, Einlagen nehmende Institute und Generalversicherer. APRA schlägt vor, die Abgrenzung von Kapitalien, die für die Anerkennung als Kernkapital in Frage kommen, von jener nach den australischen Rechnungslegungsstandards zu entkoppeln. Gleichzeitig schlägt sie vor, ihren Ansatz hinsichtlich Finanzinnovationen mit den Entscheidungen des Baseler Ausschusses für Bankaufsicht und der aufsichtsrechtlichen Praxis in den wesentlichen Rechtskreisen zu harmonisieren. APRA schlägt ferner vor, die Beurteilung verbriefter Vermögenswerte für Zwecke der Kapitalunterlegung von der Bilanzierungsweise für diese Vermögenswerte abzukoppeln. Klicken Sie hier, um das neue Diskussionspapier der APRA mit dem Titel Übernahme der IFRS - Aufsichtsrechtliche Sichtweise 2: Kernkapital und Verbriefungen (Adoption of IFRSs Prudential Approach 2: Tier 1 Capital and Securitisation, in englischer Sprache, 134 KB). Nähere Informationen zum ersten APRA-Diskussionspapier und ein früheres Überblickspapier finden Sie in unserer Nachricht vom 27. Februar 2005.

EFRAG bittet um Stellungnahmen zu zwei Empfehlungen an die EU

09.09.2005

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat um Stellungnahmen zu den folgenden beiden im Entwurf vorliegen Übernahmenempfehlungen an die Europäische Kommission gebeten.

In beiden Fällen unterstützt EFRAG die IASB-Standards und empfiehlt ihre Übernahme für die Anwendung in Europa. EFRAG bitte um Stellungnahmen bis zum 30. September 2005.

Ergänzung von IAS 1 Darstellung des Abschlusses - Kapitalangaben (in englischer Sprache, 40 KB)

IFRS 7 Finanzinstrumente - Angaben (in englischer Sprache, 39,5 KB). Im Hinblick auf IFRS 7 hält EFRAGs Bitte um Stellungnahme fest: "EFRAG stellt fest, dass es offensichtlich ein erhebliches Interesse überall in Europa gibt, IFRS 7 so zeitig zu übernehmen, dass man den Standard in den Abschlüssen für 2005 anwenden könne, vorausgesetzt, die Anwendung sei nicht verpflichtend." IFRS 7 tritt zum 1. Januar 2007 in Kraft, wobei eine frühere Anwendung empfohlen wird.

Leitender Rechnungsleger der US-amerikanischen SEC wird zurücktreten

08.09.2005

Die US-amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat bekannt gegeben, dass ihr leitender Rechnungsleger, Donald T.

Nicolaisen, die Kommission im Oktober 2005 verlassen wir, um in die Privatwirtschaft zurückzukehren. Nicolaisen kam als leitender Rechnungsleger im September 2003 zur Kommission und hat unzählige Initiativen zur Verbesserung der Finanzangaben, zur Stärkung des Prüfungsprozesses und zur Wiederherstellung des Anlegervertrauens eingeleitet. Klicken Sie hier für die Presseerklärung der SEC (in englischer Sprache).

IFAC wird ISA-Hinweise für KMU entwickeln

08.09.2005

Die internationale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) erbittet Vorschläge für die Entwicklung eines erläuternden Handbuchs zur Einführung internationaler Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) für die Prüfung kleiner und mittelgroßer Unternehmen (KMU).

Der Zweck des Handbuches würde darin bestehen, Prüfern überall auf der Welt dabei zu helfen, die ISAs bei der Durchführung von Prüfungen bei KMU zu verstehen, zu befolgen und anzuwenden. Klicken Sie hier für die Ankündigung von IFAC (in englischer Sprache, 76 KB), in der auch einen Link zum Download der Bitte von IFAC um Vorschläge enthalten ist. Die Vorschläge werden bis zum 18. November 2005 gebeten.

IASB wird vom 20.-22. September 2005 in London tagen

07.09.2005

Der IASB wird von Dienstag bis Donnerstag, den 20.-22. September 2005, in seinen Londoner Räumen tagen.

Die bekannt gegebene Tagesordnung für die Sitzung ist unten wiedergegeben. Der Board wird zudem Gastgeber eines Treffens der nationalen Standardsetzer am 26. und 27. September 2005 sein, das ebenfalls in London stattfinden. Die für dieses Treffen vorgesehene Tagesordnung haben wir in unserer Nachricht vom 24. August 2005 bekannt gegeben.

20.-22. September 2005, London

Dienstag, 20. September 2005

Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert zurückgegeben werden können - Vorschlag, IAS 32 in Bezug auf die Klassifizierung von Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert zurückgegeben werden können, und bestimmten Instrumenten, die von Unternehmen mit begrenzter Lebenszeit begeben werden, zu ändern

Erlöserfassung

Klassifizierung von Instrumenten, die auf fremde Währung lauten - Klassifizierung der Wandeloption einer Wandelanleihe, die auf fremde Währung lautet.

Konsolidierung einschließlich Zweckgesellschaften

Mittwoch, 21. September 2005

Unterrichtseinheit: Einführung in die International Valuation Standards (IVS, internationale Bewertungsstandards) - Vortrag von Vertretern des International Valuation Standards Committees

Agendavorschlag: Emissionsrechte - Soll der Boardagenda ein Projekt hinzugefügt werden, das die Bilanzierung von Emissionshandelsschemata behandelt? Falls ja, welchen Umfang und welche Art soll das Projekt haben?

Kurzfristige Konvergenz: Ertragsteuern

Kurzfristige Konvergenz: Segmentberichterstattung - Restanten aus der Abstimmungsvorlage

Ergebnis je Aktie - Optionen, Optionsscheine und dergleichen

Donnerstag, 22. September 2005

Agendavorschlag: Richtlinien zum beizulegenden Zeitwert

Arbeitsprogramm

Projekt Finanzinstrumente: Aufschlüsselung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts

Rahmenkonzept

Qualitative Merkmale von Finanzinformationen

Konzept der Berichtseinheit

Vermittlung vorausschauender Informationen als Teil der Zielsetzung der Finanzberichterstattung

Erfolgsberichterstattung - Abgrenzung der Finanzierung

Ausgabe August 2005 von Accounting Roundup

07.09.2005

Auf unserer internationalen Website wurde die neueste Ausgabe des englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters vom 5. August 2005 eingestellt (180 KB).

Dieser Newsletter wird von den amerikanischen Kollegen erstellt, fasst die jüngsten Entwicklungen im Bereich von Bilanzierung und Finanzberichterstattung zusammen und gibt Links auf die zugehörigen Webinhalte an. Diese Ausgabe befasst sich mit

Entwicklungen beim FASB - einschließlich drei Änderungsvorschlägen zu Statement 140 (Ausbuchung), einer endgültigen FASB Staff Position (FSP) zu freistehenden Finanzinstrumenten, die ursprünglich als Mitarbeitervergütung ausgegeben wurden, einer vorgeschlagenen FSP zur Bilanzierung garantierter Anlageverträge und Zusammenfassungen der jüngsten Sitzungen des FASB

Entwicklungen beim GASB - einschließlich Umsetzungshinweisen zu Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses außer Pensionen

Entwicklungen bei der SEC - einschließlich Empfehlungen des SEC-Beirats zu kleineren börsennotierten Unternehmen, des XBRL-Programms der SEC und der Vereidigung von Christopher Cox als SEC-Vorsitzender

internationale Entwicklungen - einschließlich IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, der Ergänzung von IAS 1 um kapitalbezogene Angaben, Finanzgarantien sowie die vom IASB vorgeschlagene Verfahrensweise beim Umgang mit fachlichen Korrekturen.

Anwendungszeitpunkte und Abgabetermine - eine achtseitige Darstellung wichtiger Anwendungszeitpunkte und Abgabetermine für Verlautbarungen von FASB, EITF, GASB, AICPA/AcSEC, SEC, PCAOB und IASB/IFRIC.

Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

SEC muss sich mit außerbilanziellen Vermögenswerten und Schulden befassen

06.09.2005

Der Präsident des CFA Instituts, Jeffrey Diermeier, hat den neuen Vorsitzenden der US-amerikanischen Börsenaufsicht, Christopher Cox, gedrängt, die Schaffung von Investorenvertrauen und -zuversicht zu seinem wesentlichen Ziel zu machen.

In einer öffentlichen Erklärung (in englischer Sprache, 23 KB) regte Diermeier vier vorrangig zu regelnde Sachgebiete an, einschließlich einem zur Verbesserung der Finanzberichterstattung:

Ein drittes vorrangig zu regelndes Thema auf der Agenda [von Christopher Cox] ist eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende, transparente Finanzberichterstattung, die für die Beurteilung, ob ein Unternehmen ein gutes Anlageobjekt ist, entscheidend ist. Die Aufwandsverrechnung von Optionen an Arbeitnehmer ist ein Beispiel, und der Vorsitzende Cox sagte den Senatoren, dass er die Unabhängigkeit des Financial Accounting Standards Board, das die Bilanzierungsregeln erlässt, respektieren wolle. Er fuhr fort mit der Aussage, dass "die Regelung des FASB, die Unternehmen dazu zwingen wird, die Arbeitnehmern gewährten Aktienoptionen als Aufwand zu erfassen, einen Sachverhalt darstelle, der bereits entschieden sei." Seine Botschaft war ein erster guter Schritt, den Anlegern zu zeigen, dass er in ihrem Interesse handeln wird.

Andere Angabesachverhalte müssen aber noch angegangen werden, um die vielen außerbilanziellen Posten, die den Finanzanalysten die Arbeit hinsichtlich der Beurteilung des Vermögens und der Schulden eines Unternehmens erschweren, in die Bilanz zu bringen. Hier stellt der jüngste Bericht des SEC-Stabs, der nach den Vorgaben des Sarbanes-Oxley-Acts erstellt wurde, einen Ausgangspunkt dar. Die darin ausgesprochenen Empfehlungen beinhalten Reformen, die Unternehmen davon abhalten sollen, Geschäfte zu strukturieren, nur um eine außerbilanzielle Abbildung zu erreichen.

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