2005

EFRAG gibt Absicht zur Untersuchung von Venture-Capital-Investments bekannt

15.01.2005

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Absicht bekannt gegeben eine Arbeitsgruppe zu gründen, die sich mit Themen bezüglich der Bilanzierung von Venture-Capital-Beteiligungen beschäftigt.

Die Arbeitsgruppe wird prüfen, ob eine begrenzte Ausnahme zu den derzeitigen IFRS in Betracht gezogen werden sollte. Zu den derzeitig relevanten Standards gehört IAS 27, wonach ein Venture-Capital-Investor sämtliche Unternehmen, die er beherrscht, zu konsolidieren hat sowie IAS 28 und IAS 31, gemäß derer ein Venture Capital Investor Beteiligungen an assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten hat, wenn diese zu Handelszwecken („for trading“) gehalten werden. Klicken Sie zum Download einer Darstellung des Aufgabenbereiches (in englischer Sprache, 25 KB) der vorgeschlagenen Arbeitsgruppe.

Tagesordnung für die Januar-Sitzung des IASB

13.01.2005

Der IASB trifft sich zum monatlichen Meeting in seinem Büro (30 Cannon Street, London) von Mittwoch, 19. Januar, bis Freitag, 21. Januar 2005. Der Board wird sich am Montag und Dienstag nicht treffen.

Die Tagesordnungspunkte für das Treffen werden nachfolgend aufgeführt:

19. – 21. Januar 2005, London

Mittwoch, 19. Januar 2005

Versicherungsverträge („Educational Session“)

Änderungen zu IAS 39 – Cash Flow Hedge Accounting bei voraussichtlichen konzerninternen Transaktionen („Educational Session“)

Versicherungsverträge

Änderungen zu IAS 39 und IFRS 4 – Finanzgarantien und Kreditversicherungen

Rechnungslegungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen

Donnerstag, 20. Januar 2005 (nur nachmittags)

Segmentberichterstattung

Konvergenzthemen – Ertragsteuern

Konzeptionelles Rahmenwerk – erste Verlautbarung

Freitag, 21. Januar 2005 (nur morgens)

Änderungen zu IAS 39 – Die Fair-Value-Option

ED 7 Finanzinstrumente: Angaben

Deloitte hat in der mittlerweile 4. Auflage seinen englischsprachigen Schnellratgeber zur internationalen Rechnungslegung herausgegeben: IFRS in your Pocket 2005 (810 KB). Die 76-seitige Publikation enthält sich unter anderem Informationen über:

Aufbau des IASB sowie Kontaktadressen,

eine Übersicht über die weltweite Anwendung der IFRS (einschließlich Updates zu Europa, Asien, den USA und Kanada),

Zusammenfassungen der einzelnen Standards (einschließlich IFRS 6) und Interpretationen (einschließlich IFRIC 5) sowie zum Rahmenkonzept und zum Vorwort der IFRS,

Hintergrundinformationen und vorläufige Beschlüsse zu allen aktuellen Projekten des IASB

Historie von IASC und IASB sowie

weitere nützliche Informationen zum IASB.

Für ein Druckexemplar wenden Sie sich bitte an ihr örtliches Deloitte-Büro. Außerdem ist der Ausdruck der PDF-Datei durch Lehrkräfte und Studierenden im Bereich Rechnungslegung zu Ausbildungszwecken gestattet

40% aller beim PCAOB registrierten Prüfungsgesellschaften sind nicht in den USA ansässig

07.01.2005

Per 5. Januar 2005 waren 1.415 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beim Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) registriert, damit sie zur Prüfung von Abschlüssen börsennotierter US-Unternehmen zugelassen sind.

Davon sind 540 Prüfungsgesellschaften (ca. 40%) nicht in den USA ansässig und teilen sich auf 70 Staaten auf. Der PCAOB hat ein Budget von 136.1 Millionen US-Dollar für 2005 verabschiedet. Damit einher geht ein geplanter Personalaufbau um 50% bis Ende 2005 (Ende 2004: 261 Mitarbeiter). Weitergehende Informationen:

Auflistung aller registrierten Prüfungsgesellschaften

Verlautbarung des PCAOB zum Budget 2005

Die einflussreichsten Persönlichkeiten im Berufstand der Wirtschaftsprüfer

07.01.2005

Der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, steht in der Liste der einflussreichsten Persönlichkeiten im Berufstand der Wirtschaftsprüfer, die vom englischen Magazin Accountancy Age veröffentlicht wird, an Nummer eins.

Sir David Tweedie bekleidet dieses Amt seit seiner Gründung 2001. Davor war er Vorsitzender des britischen Accounting Standards Board (von 1990 bis 2000) sowie britischer Vertreter im International Accounting Standards Committee, der Vorgängerorganisation des IASB. Er war daneben Dozent an Universitäten und technischer Partner bei KPMG in seiner Heimat Schottland.

Deloitte Global Offerings Services Newsletter

06.01.2005

Wir haben die Ausgabe November-Dezember unseres Deloitte Global Offerings Services Newsletter – ein US-amerikanischer Newsletter für nicht in den Vereinigten Staaten ansässige Unternehmen (PDF 323k) veröffentlicht.

Die Deloitte Global Offerings Services Group ist ein weltweites Expertenteam, das Unternehmen und Prüfungsteam außerhalb der USA bei der Anwendung von US-amerikanischen und internationalen Rechnungslegungsstandards (z.B. US-GAAP und IFRS) und der Einhaltung der SEC-Finanzberichterstattungsregeln unterstützen. Links zu vergangenen Global Offering Service Newslettern finden Sie hier.

FEI Top 10 der Rechnungslegungsthemen für 2005

06.01.2005

Financial Executives International hat eine Liste der Top 10 Financial Reporting Challenges für 2005 aufgestellt.

Während die Liste in erster Linie im Kontext der US-amerikanischen Rechnungslegung zusehen ist, befassen sich fast alle Herausforderungen mit Projekten des IASB wie etwa:

Aktienoptionen (SFAS 123 und IFRS 2)

Interne Kontrollen

Umsatzrealidierung (ein gemeinsames Projekt von IASB und FASB)

Unsichere Steuerposten (FASB und IASB arbeiten derzeit an der Konvergenz ihrer Vorschriften zur Bilanzierung von Ertragsteuern)

Nicht ausgewiesene ausländische Erträge (FASB und IASB arbeiten derzeit an der Konvergenz ihrer Vorschriften zur Bilanzierung von Ertragsteuern)

Unternehmenszusammenschlüsse (gemeinsames Projekt von IASB und FASB)

Kosten von Vorräten (Der FASB verabschiedete SFAS 151 gegen Ende 2004 zur Erreichung der Konvergenz mit IAS 2)

Angaben zu nicht bilanzwirksame Vereinbarungen

XBRL (hierzu wurde ein IFRS-Rahmenkonzept entwickelt)

Leitfaden zur „Management Discussion and Analysis“ (MD&A) (ein Forschungsprojekt des IASB)

EU veröffentlicht gebilligte IFRS

05.01.2005

Die Europäische Union hat im Amtsblatt der Europäischen Union vom 31. Dezember 2004 die Kommissionsverordnungen veröffentlicht, mit denen einige der aktuell überarbeiteten IAS und neuen IFRS formell in europäischem Recht transformiert werden.

Es handelt sich um die folgenden Verordnungen:

  • Verordnung (EG) 2238/2004 der Kommission vom 29. Dezember 2004, zur Ergänzung von Verordnung (EG) 1725/2003 der Kommission durch die Annahme einiger IFRS (der im „Improvements Project“ geänderten Standards) in Einklang mit Verordnung (EG) 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates, bezüglich IFRS 1, IAS 1 bis 10, 12 bis 17, 19 bis 24, 27 bis 38, 40 und 41 sowie SIC 1 bis 7, 11 bis 14, 18 bis 27 und 30 bis 33. Die Verordnung enthält den vollständigen Text der folgenden Standards: IAS 1, 2, 8,10, 16,17, 21, 24, 27, 28,31, 33 und 40.
  • Verordnung (EG) 2237/2004 der Kommission vom 29. Dezember 2004, zur Ergänzung von Verordnung (EG) 1725/2003 durch die Annahme einzelner IFRS, in Einklang mit Verordnung (EG) 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates, bezüglich IAS 32 IFRIC 1. Die Verordnung enthält den vollständigen Text des nachfolgenden Standards und der nachfolgenden Interpretation: IAS 32 und IFRIC 1.
  • Verordnung (EG) 2236/2004 der Kommission vom 29. Dezember 2004, zur Ergänzung von Verordnung (EG) 1725/2003 (EG) der Kommission durch Annahme einzelner IFRS in Einklang mit Verordnung (EG) 1606/2002 des europäischen Parlaments und des Rates, bezüglich IFRS 1, 3 bis 5, IAS 1, 10, 12, 14, 16 bis 19, 22, 27, 28, 31 bis 41 sowie SIC  9, 22, 28 und 32. Die Verordnung enthält den vollständigen Text der nachfolgenden Standards und Interpretationen: IFRS 3, 4, 5 sowie IAS 36 und 38.

N.B.: Die Bezeichnung „vollständiger Text“ beinhaltet den Standard exklusive Einleitung, Umsetzungshinweise und Grundlage für Schlussfolgerungen.

EFRAG-Stellungnahme zur Äquivalenz-Beurteilung von CESR

04.01.2005

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Brief dem Europäischen Komitee der Europäische Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) als Antwort auf das Grundlagenpapier von CESR vom Oktober 2004 zu Equivalence of Certain Third Country GAAP and on Description of Certain Third Countries’ Mechanisms for Enforcement of Financial Information übermittelt. CESR hat das Papier auf eine Anfrage der Europäischen Kommission zur Äquivalenz von kanadischen, japanischen und US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften und den IFRS erstellt.

Die Europäische Kommission hatte CESR ebenfalls um eine Beschreibung der in diesen und anderen Ländern bestehenden Enforcement-Standards zur Finanzberichterstattung gebeten Das Konzeptpapier dient als Grundlage für die Durchführung der Analyse durch CESR. Die Antwort der EFRAG unterstützt die Zielsetzung CESR, merkt aber auch an:

Die Bedeutung des Begriffs „signifikanter Unterschiede“ der Rechnungslegungsstandards sollte im Konzeptpapier durch eine verbesserte Definition klarer abgegrenzt werden. Wir glauben, dass es wichtig ist, sämtliche bestehenden Unterschiede zwischen den IAS/IFRS und den Rechnungslegungsvorschriften von Drittländern zu identifizieren und zu evaluieren, um zu beurteilen ob diese zu „signifikanten Unterschieden“ führen können. Die Differenzen können sehr unterschiedliche Auswirkungen auf individuelle Unternehmen innerhalb einer Branche haben, aber auch auf Unternehmen unterschiedlicher Branchen. Wir haben Verständnis für die Schwierigkeiten in der Praxis, aber wir sind besorgt, dass das Thema der Äquivalenz zu oberflächlich untersucht werden könnte und deshalb Unterschiede, die zu signifikanten Differenzen führen können, überhaupt nicht untersucht werden. Aus diesem Grund empfehlen wir eine gründlichere Untersuchung der Differenzen.

Klicken Sie hier zum Download:

des Grundlagenpapiers von CESR (in englischer Sprache, 289 KB)

der Antwort von EFRAG (in englischer Sprache, 38 KB)

IAASB überarbeitet den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers mit Wirkung ab 2006

03.01.2005

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat den International Standard on Auditing 700 The Independent Auditor’s Report on a Complete Set of General Purpose Financial Statements, der den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers regelt, überarbeitet, inklusive einer Neufassung des Bestätigungsvermerks.

Der überarbeitete ISA 700:

liefert Richtlinien für Prüfungen, die sowohl nach ISA als auch nach den Prüfungsvorschriften eines bestimmten Rechtsraumes durchzuführen sind, inklusive Angaben zur Formulierung des Bestätigungsvermerks.

gibt Richtlinien für die Erwägungen des Wirtschaftsprüfers vor, ob das Rahmenkonzept eines Rechnungslegungssystems akzeptierbar ist und die Verpflichtung des Prüfers zur Beurteilung, ob der Abschluss irreführend ist, obwohl dieser allen Anforderungen des Rahmenkonzeptes entspricht.

unterscheidet die Berichterstattung in Zusammenhang mit einer Prüfung nach ISA und weiteren zusätzlichen Pflichten zur Berichterstattung, die in einigen Rechtsräumen verlangt werden.

Nach ISA 700 (überarbeitet) muss der Bestätigungsvermerk folgende Angaben enthalten:

eine Überschrift, die darauf hinweist, dass es sich um einen Bericht eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers handelt;

einen Adressaten;

einen Einleitungsparagraphen, der den geprüften Abschluss identifiziert und auf die Zusammenfassung der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und erläuternden Angaben verweist;

eine Erklärung der Verantwortlichkeit des Managements für den Abschluss, inklusive der Verantwortung für das interne Kontrollsystem, der Auswahl und Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen und der Durchführung vernünftiger Schätzungen;

eine Erklärung der Verantwortlichkeit des Wirtschaftsprüfers, inklusive einer Beschreibung des Umfangs der Abschlussprüfung;

den Bestätigungsvermerk, inklusive einer Aussage zur Übereinstimmung mit den IFRS oder IPSAS (International Public Sector Accounting Standards) oder eines anderen Rechnungslegungssystems;

andere Verantwortlichkeiten im Zuge der Berichterstattung, die in einzelnen Rechtsräumen verlangt werden;

die Unterschrift des Wirtschaftsprüfers;

das Datum des Bestätigungsvermerks;

die Adresse des Wirtschaftsprüfers.

Der überarbeitete ISA 700 ist verpflichtend für Bestätigungsvermerke anzuwenden, die am oder nach dem 31. Dezember 2006 angefertigt werden. Der volle Text von ISA 700 kann kostenfrei von der Website der IFAC herunter geladen werden. Klicken Sie hier für die Pressemitteilung (in englischer Sprache, 134 KB).

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