ARC empfiehlt Verschiebung der Entscheidung zur Konvergenz

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27.04.2006

Im Rahmen seiner Sitzung am 24. April 2006 empfahl der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (Accounting Regulatory Committee - ARC) der Europäischen Kommission dieser, eine Entscheidung darüber zu verschieben, ob kanadische, japanische oder US-amerikanische Rechnungslegungsstandards (US-GAAP) zum Zwecke der Jahresabschlusserstellung von an organisierten Kapitalmärkten innerhalb der EU notierten Nicht-EU Unternehmen gleichwertig mit den IFRS sind.

Dies würde bedeuten, dass Nicht-EU Emittenten, die Rechnungslegungsstandards aus einem dieser drei Länder verwenden, diese auch weiterhin ohne Überleitung auf die IFRS in Emissionsprospekten bis zum 31. Dezember 2008 anwenden können. Dennoch sind Nicht-EU Emittenten, die nationale Rechnungslegungsstandards anstelle von kanadischen, japanischen oder US-amerikanischen Standards anwenden, vom 1. Januar 2007 an verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse auf IFRS überzuleiten, es sei denn, dass ihre nationalen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS gleichwertig sind. Nationale Rechnungslegungsstandards aus einem Land außer den drei genannten werden nur dann als gleichwertig angesehen, wenn der im Einklang mit nationalen Rechnungslegungsstandards erstellte Anhang eine ausdrückliche und uneingeschränkte Erklärung darüber enthält, dass diese den International Financial Reporting Standards entsprechen. Die vorgenannten Empfehlungen müssen von der Europäischen Kommission verabschiedet werden. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links zum Download der englischsprachigen Dokumente:

Entwurf der Kommissionsentscheidung zu nicht-IFRS Rechnungslegungsstandards (20 KB).

Entwurf der Änderung der Prospektverordnung (24 KB).

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