Die
Kommission wird sich erwartungsgemäß im Laufe des Sommers 2006 mit diesen
beiden Interpretationen befassen. Die beiden anderen Verlautbarungen,
bei denen eine Entscheidung der Kommission noch aussteht, sind
IFRIC 7
Anwendung des Restatement-Ansatzes nach IAS 29 Rechnungslegung in
Hochinflationsländern und die
Änderungen an IAS 21 vom Dezember 2005. Es wird damit gerechnet, dass die
Kommission dazu im Mai oder Juni tätig werden wird. Die Europäische
Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory
Group - EFRAG) hat ihren Bericht zum Stand des Übernahmeprozesses in Europa
aktualisiert, um die vorgenannten Entwicklungen zu berücksichtigen. Sie
können den englischsprachigen EFRAG-Bericht
hier herunterladen (68 KB).