Aktueller Stand der IFRS-Anwendung in Bangladesch

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26.04.2006

Der Verband der südasiatischen Wirtschaftsprüfer (South Asian Federation of Accountants) veranstaltete den 1. Südasiatischen Rechnungslegungsgipfel vom 18. bis 19. April 2006 in Karatschi (Pakistan).

Vertreter des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Bangladesch (Institute of Chartered Accountants of Bangladesh - ICAB) erläuterten den aktuellen Stand der IFRS-Umsetzung in Bangladesch. Der "Companies Act" von 1994 enthält grundlegende Vorgaben für die Rechnungslegung aller Unternehmen in Bangladesch. Er bezieht sich jedoch nicht darauf, welche Rechnungslegungsstandards genau angewendet werden sollten. Die Rechnungslegungsstandards von Bangladesch (Bangladesh Accounting Standards, BAS) werden von ICAB entwickelt und fußen auf älteren IAS - im Allgemeinen jene, die in den 1980er und 1990er Jahren vom IASC entwickelt wurden und nicht die verbesserten, vom IASB entwickelten IAS und neuen IFRS. Das ICAB hat bis jetzt weder IAS 29, 32, 39 oder 41 noch die IFRS 1 bis 7 übernommen. Übernommene BAS sind für börsennotierte Unternehmen nach den Regeln der SEC rechtlich durchsetzbar. Sie sind nach den Statuten des ICAB weder vorgeschrieben noch durchsetzbar. Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers und die Grundlagen der Darstellung beziehen sich auf die Übereinstimmung mit den in Bangladesch anwendbaren IAS. Es existieren keine separaten Standards für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie finden weitere englischsprachige Informationen zum Stand der Übernahme jedes IAS und IFRS in Bangladesch auf der Bangladesch-Länderseite bei den Kollegen von IAS Plus.com.

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