Vertreter des Instituts der
Wirtschaftsprüfer von Bangladesch (Institute of Chartered Accountants of
Bangladesh - ICAB) erläuterten den aktuellen Stand der IFRS-Umsetzung in
Bangladesch. Der "Companies Act" von 1994 enthält grundlegende Vorgaben
für die Rechnungslegung aller Unternehmen in Bangladesch. Er bezieht sich
jedoch nicht darauf, welche Rechnungslegungsstandards genau angewendet
werden sollten. Die Rechnungslegungsstandards von Bangladesch (Bangladesh
Accounting Standards, BAS) werden von ICAB entwickelt und fußen auf älteren
IAS - im Allgemeinen jene, die in den 1980er und 1990er Jahren vom IASC
entwickelt wurden und nicht die verbesserten, vom IASB entwickelten IAS und
neuen IFRS. Das ICAB hat bis jetzt weder IAS 29, 32, 39 oder 41 noch die
IFRS 1 bis 7 übernommen. Übernommene BAS sind für börsennotierte Unternehmen
nach den Regeln der SEC rechtlich durchsetzbar. Sie sind nach den Statuten
des ICAB weder vorgeschrieben noch durchsetzbar. Der Bestätigungsvermerk des
Wirtschaftsprüfers und die Grundlagen der Darstellung beziehen sich auf die
Übereinstimmung mit den in Bangladesch anwendbaren IAS. Es existieren keine
separaten Standards für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie finden
weitere englischsprachige Informationen zum Stand der Übernahme jedes IAS
und IFRS in Bangladesch auf der
Bangladesch-Länderseite bei den Kollegen von IAS Plus.com.