Aktueller Stand der IFRS-Anwendung in Pakistan

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25.04.2006

Der Verband der südasiatischen Wirtschaftsprüfer (South Asian Federation of Accountants) veranstaltete den 1. Südasiatischen Rechnungslegungsgipfel vom 18. bis 19. April 2006 in Karatschi (Pakistan).

Unter den Rednern waren drei Repräsentanten des IASB – der Vorsitzende des IASB Sir David Tweedie, das Board-Mitglied Warren McGregor und der Verantwortliche für die Standards für kleine und mittelgroße Unternehmen, Paul Pacter. Vertreter des pakistanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Pakistan - ICAP) erläuterten den aktuellen Stand der IFRS-Umsetzung in Pakistan. Sie merkten an, dass das ICAP die Unternehmen in drei Säulen mit verschiedenen, auf sie anwendbaren Standards unterscheidet:

Säule 1: Öffentlich rechnungslegungspflichtige Unternehmen, einschließlich börsennotierter Unternehmen, Banken und anderer Finanzinstitutionen, müssen die IFRS, wie sie von Pakistan übernommen wurden, anwenden.

Säule 2: Mittelgroße Unternehmen wenden einen separaten, vom ICAP entwickelten Satz von Standards an (noch in der Entwicklung, ungefähr 60 Seiten).

Säule 3: Kleine Unternehmen wenden einen separaten, vom ICAP entwickelten Satz von Standards an (noch in der Entwicklung, ungefähr 6 Seiten).

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der Einführung der IFRS für Unternehmen der Säule 1:

Anwendung der in Pakistan übernommenen IFRS Stand April 2006

Das ICAP hat sämtliche IAS ohne Änderungen mit Ausnahme von IAS 29 (Hyperinflation) übernommen. Nachdem das ICAP IAS 41 übernommen hat, erwartet es die Übernahme durch die pakistanische Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission of Pakistan – SECP).

Die pakistanischen Börsen- und die Bankenaufsichtsbehörden haben bisher die Anwendung von IAS 39 (Finanzinstrumente) oder IAS 40 (Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) bei Banken und ähnlichen Finanzinstitutionen nicht genehmigt. Einige der Einschränkungen zur Anwendung bei Banken und ähnlichen Finanzinstitutionen kommen auch in der Steuergesetzgebung vor. Für alle anderen Arten von Unternehmen sind IAS 39 und IAS 40 vorgeschrieben.

Das ICAP hat Standardentwürfe zu IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung), IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse), IFRS 5 (Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche) und IFRS 6 (Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen) veröffentlicht und Stellungnahmen hierzu erhalten. Diese vier Standards müssen jetzt vom ICAP Rat zur Übernahme verabschiedet werden. Nachdem sie übernommen worden sind, werden sie von der SECP im Hinblick auf die Übernahme überprüft. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben IAS 22 und IAS 35 in Pakistan in Kraft.

Da die Übernahme von IFRS 4 (Versicherungsverträge) eine Änderung der pakistanischen Versicherungsverordnung nötig machen würde, hat das ICAP die Erörterungen hierzu verschoben, bis der IASB einen endgültigen Standard im Rahmen der Phase II seines Versicherungsprojektes verabschiedet hat.

Das ICAP wird sich mit der Übernahme von IFRS 1 beschäftigen, sobald die verbleibenden IAS und IFRS (außer IFRS 4) in Pakistan übernommen sind.

Für Unternehmen der Säule 1 bezieht sich der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers auf Konformität mit den IFRS wie sie zur Anwendung in Pakistan übernommen worden sind.

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