IFRIC D19 regelt die Wechselwirkung zwischen
gesetzlichen bzw. vertraglichen Mindestfinanzierungsgrenzen und den
Vorschriften von IAS 19
Leistungen an Arbeitnehmer. Mit dem
Entwurf wird klargestellt, wie die Höchstgrenze bei einem, im
Abschluss eines Arbeitsgebers anzusetzenden Vermögenswert aus einem
Pensionsplan zu ermitteln ist und inwiefern der Vermögenswert oder
die Schuld aus einem Pensionsplan betroffen ist, wenn eine
gesetzliche oder vertragliche Mindestfinanzierungsgrenze vorhanden
ist. Sie können den englischsprachigen Interpretationsentwurf D19
von der
IASB-Website
herunterladen. Die Kommentierungsfrist endet am 31. Oktober 2006.
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hier für die englischsprachige Pressemitteilung (63 KB).