SEC ändert Angaben zur Vorstandsvergütung

  •  Image

29.12.2006

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat ihre Vorschriften zur Angabe der Vergütung von Vorständen und leitenden Angestellten geändert, um diese stärker an die Berichterstattung über Aktien- und Optionsvergütungen nach FASB Standard 123 (überarbeitet 2004) Aktienbasierte Vergütung anzugleichen.

FAS 123(R) ist mit IFRS 2 Aktienbasierte Vergütungen vergleichbar. Mit der Änderung werden Vorschriften modifiziert, die im Juli 2006 erlassen wurden. Die Regelung vom Juli verlangte von einem Unternehmen, den Gesamtbetrag des beizulegenden Zeitwerts der Aktienoptionsvergütungen in der zusammenfassenden Vergütungstabelle und der Vergütungstabelle der leitenden Angestellten der SEC für die Periode anzugeben, in der die Optionen gewährt wurden. Nach der überarbeiteten Regelung wird der beizulegende Zeitwert in diesen Vergütungstabellen über dieselben Perioden verteilt, über die das Unternehmen den Optionsaufwand gem. FAS 123(R) in seinem Abschluss erfasst. Klicken Sie hier für die englischsprachige Presseerklärung der SEC.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.