Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen sind Vereinbarungen, mit
denen eine Regierung oder eine andere Institution des öffentlichen
Sektors Aufträge an private Betreiber vergibt, um öffentliche
Dienstleistungen bereitzustellen, wie Straßen, Flughäfen,
Gefängnisse, Energieversorgung, Wasserbereitstellung und
Verteilungseinrichtungen. Die Beherrschung über die Vermögenswerte
verbleibt in den Händen der öffentlichen Hand, der private Betreiber
ist allerdings sowohl verantwortlich für die Errichtungsaktivitäten
als auch das Betreiben und Instandhalten der Infrastruktur des
öffentlichen Bereiches. IFRIC 12 adressiert die Anwendung der
bestehenden IFRS durch den Betreiber der Dienstleistungskonzession
bezüglich der übernommenen Verpflichtungen und erhaltenen Rechte aus
Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen.
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IFRIC 12 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem
1. Januar 2008 beginnen, anzuwenden.
In IFRIC 12 enthält eine Trennung in zwei
Arten von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen:
| Der Betreiber erhält
einen finanziellen Vermögenswert, speziell ein
unbedingtes vertragliches Recht auf Erhalt von
Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen
Vermögenswerten, von der Regierung als Gegenleistung
für die Errichtung oder Erneuerung von
Vermögenswerten der öffentlichen Sektors.
| Der Betreiber
setzt den finanziellen Vermögenswert in
der Höhe an, in der er ein unbedingtes
vertragliches Recht zum Erhalt von
Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen
Vermögenswerten von dem Konzessionsgeber,
oder auf dessen Anweisung, erhält.
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| Der Betreiber
bewertet den finanziellen Vermögenswert zum
beizulegenden Zeitwert.
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| Der Betreiber erhält
einen immateriellen Vermögenswert - ein Recht zur
Erhebung von Gebühren bei der Benutzung der
Vermögenswerte des öffentlichen Sektors, die er
errichtet oder erneuert hat. Ein Recht zur Erhebung
von Gebühren ist kein unbedingtes Recht zum Erhalt
von Zahlungsmitteln, da die Beträge der Höhe nach
davon abhängen, in welchem Maße die Öffentlichkeit diese
Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
| Der Betreiber
setzt den immateriellen Vermögenswert in
dem Ausmaß an, in dem er ein Recht (eine
Lizenz) zur Erhebung von Gebühren von
Nutzern der öffentlichen Dienstleistungen
erhält.
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| Der Betreiber
bewertet den immateriellen Vermögenswert zum
beizulegenden Zeitwert.
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In beiden Fällen erfasst und bewertet der
Betreiber einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung
die Erträge
für die von ihm erbrachten Dienstleistungen gemäß IAS 11 und IAS 18.