Dezember

Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Stand des Übernahmeprozesses

04.12.2006

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihren Bericht zum Stand des Übernahmeprozesses sämtlicher IFRS (Standards, Interpretationen und Änderungen) gemäß der EU-Rechnungslegungsverordnung aktualisiert.

Klicken sie auf den nachfolgenden Link zum Download des Berichts über den Stand des Übernahmeprozesses per 30. November 2006 (in englischer Sprache, 26 KB). Die nachfolgenden Verlautbarungen sind zurzeit noch nicht von der Europäischen Union übernommen worden:

IFRS 8 Geschäftssegmente

IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

IFRIC 11 Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2

IFRIC 10 Zwischenberichterstattung und Wertminderung

Tagesordnung für die Dezember Sitzung des IASB

02.12.2006

Der IASB wird von Dienstag, den 12. Dezember 2006 bis Donnerstag, den 14. Dezember 2006 zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammenkommen.

Die Tagesordnung für diese Sitzung ist unten wiedergegeben.

12. bis 14. Dezember 2006, London

Dienstag, 12. Dezember 2006

IFRIC: Entwurf des IFRIC Handbuchs zur Arbeitsweise

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Diskussionspapier

1. Anwendungsbereich

2. Wahlrechte zur Unterscheidung von leistungsorientierten und beitragsorientierten Plänen.

Konsolidierung – Anwendung des Beherrschungsansatzes auf Fondsmanagement- und Investmentgesellschaften

Kurzfristige Konvergenz: Fremdkapitalkosten – Untersuchung der erhaltenen Stellungnahmen

Rahmenkonzept – Phase des berichterstattenden Unternehmens

Mittwoch, 13. Dezember 2006

Finanzinstrumente – Zinsmargenhedging [Unterrichtseinheit]

Vertreter des Europäischen Bankenverbandes werden für den Board eine Unterrichtseinheit abhalten, auf der sie einen Alternativvorschlag für ein Hedge Accounting-Modell vorstellen werden

Jährliche Verbesserungen – 2006 [Bitte beachten Sie, dass diese Sitzung auf den Dienstag, den 12. Dezember 2006 verlegt werden kann, falls andere Sitzungen an diesem Tag weniger Zeit als vorhergesehen benötigen]

1. Sollte IAS 1 Darstellung des Abschlusses geändert werden, um Leitlinien für solche Situationen bereit zu stellen, in denen der Abschluss eines Unternehmens zwar IFRS basiert ist, jedoch nicht in vollem Einklang mit diesen steht?

2. Sollte der Ausdruck „Verkaufskosten‟ („Point-of-Sale Costs‟) in IAS 41 Landwirtschaft durch „Veräußerungskosten‟ („Costs to sell‟) ersetzt werden, um die Konsistenz mit anderen IFRS zu verbessern?

3. Sollte IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte für Abschreibungszwecke die Verwendung der Unit-of-Production Methode gestatten, wenn diese zu einem geringeren Betrag der aufgelaufenen Abschreibungen führt als die lineare Methode?

Finanzinstrumente – Absicherung von Teilen von Cashflow- oder Fair Value-Risiken

Finanzinstrumente – Arbeitspapier: Ansatz und Bewertung

Donnerstag, 14. Dezember 2006

Fachliche Planung

Darstellung des Abschlusses Phase A – Entwurf der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Analyse der erhaltenen Stellungnahmen.

Darstellung des Abschlusses Phase B:

1. Sachverhalte in Zusammenhang mit der Kapitalflussrechnung (insbesondere ob die direkte oder die indirekte Methode verwendet werden sollte)

2. Alternative Formate zur Darstellung von Posten der sonstigen erfassten Aufwendungen und Erträge in der Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen

3. Wie das gegenwärtig entwickelte Arbeitsformat von Finanzinstituten angewendet werden könnte und welche Änderungen, wenn überhaupt, notwendig sind, um deren Bedürfnisse an einen Abschluss zu adressieren

Unternehmenszusammenschlüsse Phase II – Beratungen des vorgeschlagenen überarbeiteten IFRS 3:

1. Bewertung von nicht-beherrschenden Anteilen und Goodwill

2. Bilanzierung von Eventualposten, Kreditsicherheiten und Versicherungsverträgen bei einem Unternehmenszusammenschluss

3. Ob die Anwendung der Erwerbsmethode für Zusammenschlüsse zwischen Genossenschaften (Mutual Entities) und Zusammenschlüsse allein per Vertrag verpflichtend sein sollte

4. Sachverhalte in Bezug auf IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Australien macht Änderungen an IFRS rückgängig

02.12.2006

Der australische Accounting Standards Board (Australian Accounting Standards Board, AASB) hat am 30. November 2006 den Entwurf (Exposure Draft) ED 151 Australische Zusätze und Streichungen von IFRS (Australian Additions to, and Deletions from, IFRSs) zur Kommentierung freigegeben.

Es besteht die Möglichkeit ED 151 von der Website des AASB herunterzuladen. ED 151 spiegelt die kürzlich vom AASB getroffene Entscheidung wider, eine Übereinstimmung der australischen Rechnungslegungsvorschriften mit den IFRS hinsichtlich gewinnorientierten Organisationen zu erreichen. Aus diesem Grund wird im Entwurf vorgeschlagen, verschiedene Bilanzierungswahlrechte wiederherzustellen, die zuvor gestrichen wurden, um die derzeitigen Vorschriften an A-IFRS anzugleichen und einige für Australien spezifische Angabevorschriften zu entfernen.

Bilanzierungs- und Angabewahlrecht

Durch ED 151 haben Unternehmen folgende Wahlrechte:

Aufstellung einer Kapitalflussrechnung nach der "indirekten" Methode. Welche Methode auch Anwendung findet, die Überleitungsrechnung zwischen Gewinn und operativen Zahlungsströmen wird nicht mehr benötigt;

Quotenkonsolidierung bei der Bilanzierung gemeinschaftlich geführter Unternehmen;

Bilanzierung von Zuwendungen der öffentlichen Hand als abgegrenzte Erträge oder durch Abzug von dem betreffenden Vermögenswert. Die Wahl beeinflusst die zeitliche Erfassung der Zuwendungen als Ertrag.

Bilanzierung von Zuwendungen der öffentlichen Hand bei Übergang eines nicht-monetären Vermögenswertes beim Empfänger zum beizulegenden Zeitwert oder zum nominalen Betrag;

Angabe von Zuwendungen der öffentlichen Hand hinsichtlich Erträge als Kredit in der Gewinn- und Verlustrechnung oder als Abzug des betreffenden Aufwands;

Angabe einer Überleitung zwischen dem durchschnittlichen effektiven Steuersatz und dem anzuwendenden Steuersatz anstatt einer Überleitung zwischen Steueraufwand und Bilanzgewinn multipliziert mit dem Steuersatz. In dem Entwurf wird auch vorgeschlagen, die zusätzlichen Angaben in Bezug auf die Behandlung von Umrechnungsdifferenzen bei latenten Steuern zu eliminieren.

Reduzierung des Ausmaßes von zusätzlichen Angaben

Durch ED 151 wird auch vorgeschlagen, dass Unternehmen keine spezifischen australischen Angaben bezüglich der nachfolgende Punkte mehr vornehmen müssen:

Leistungsorientierte Pläne, einschließlich des nach AAS 25 Superannuation Plans bestimmten Überschusses oder Defizits sowie Einzelheiten über Finanzierung;

Assoziierte Unternehmen und Joint Ventures;

Berechnungen des Ergebnisses je Aktie, einschließlich der Angabe von zusätzlichen EPS-Zahlen im Falle einer wesentlichen Kapitalrestrukturierung;

Begründung und Rechtfertigung, warum die australische Währung nicht die Darstellungswährung darstellt;

Finanzieller Effekt aus Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsverfahren in der zweiten Hälfte des Berichtsjahres gegenüber den zuvor berichteten Halbjahresergebnissen;

Zwischenberichterstattung - einschließlich der finanziellen Auswirkungen von nachträglichen Ereignissen, Einzelheiten über die möglichen oder bereits festgelegten Dividendenzahlungen und die Benennung des Zwischenberichtes;

Biologische Vermögenswerte, deren Art und Weise, Schätzung der physikalischen Menge sowie Einzelheiten zu deren Nutzungsbegrenzungen bezüglich des Verkaufs;

Angaben zu Bereitschaftskreditvereinbarungen und Zusammenfassung von genutzten und ungenutzten Kreditmöglichkeiten gemäß AASB 132 Financial Instruments: Disclosure and Presentation;

Für Finanzinstitute Angaben, einschließlich Zinsertragsanalyse, vertragliche Laufzeiten, Wertminderungsverluste sowie treuhänderische Pflichten.

EITF Roundup Ausgabe vom November 2006

02.12.2006

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben die EITF Roundup Ausgabe vom November 2006 eingestellt (in englischer Sprache, 132 KB), in der ein Überblick über die auf der Sitzung der Emerging Issues Task Force des FASB am 16. November 2006 erörterten Sachverhalte, getätigten Beschlüsse sowie besprochenen internen Angelegenheiten gegeben wird.

Zurückliegende Ausgaben können Sie hier beziehen. Erörterte Sachverhalte in der Ausgabe November 2006 beinhalten:

Sachverhalt Nr. 06-6 Bilanzierung einer Änderung (oder einer Wandlung) von wandelbaren Fremdkapitalinstrumenten beim Schuldner;

Sachverhalt Nr. 06-7 Bilanzierung einer vormalig aufgespaltenen Wandlungsoption bei einem wandelbaren Fremdkapitalinstrument, wenn die Wandlungsoption nicht länger die Aufspaltungskriterien im FASB-Standard SFAS 133 Bilanzierung von derivativen Instrumenten und Sicherungsmaßnahmen erfüllt;

Sachverhalt Nr. 06-8 Anwendungsfragen zur Beurteilung einer fortlaufenden Beteiligung eines Käufers gemäß dem FASB-Standard SFAS 66 Verkäufe von Immobilien im Hinblick auf Verkäufe von Eigentumswohnungen;

Sachverhalt Nr. 06-9 Berichterstattung über eine Änderung (oder des Abbaus) eines vorher existierenden Unterschieds zwischen dem Geschäftsjahresende eines Mutterunternehmens und dem eines nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungsunternehmens eines konsolidierten Tochterunternehmens;

Sachverhalt Nr. 06-10 Bilanzierung von aufgeschobenen vergütungs- und leistungsorientierten Bestandteilen von Lebensversicherungsvereinbarungen bei zusätzlichen Abtretungen mit Split-Dollar-Klauseln;

Sachverhalt Nr. 6-11 Bilanzierung von Ertragssteuervorteilen aus Dividenden bei anteilsbasierten Vergütungsprämien

Sachverhalt Nr. 06-12 Anwendung von Prüfungs- und Rechnungslegungsleitlinien des AICPA, Makler (Broker) und Händler von Wertpapieren, für Unternehmen, die am Warenterminhandel und ähnlichen Aktivitäten teilnehmen.

IAESB ersucht Stellungnahmen bezüglich des Entwurfes zum strategischen Plan

02.12.2006

Der International Accounting Education Standards Board (IAESB) erwünscht Stellungnahmen bezüglich seines strategischen und operativen Plans für die Berichtsjahre von 2007 bis 2009 (Strategic and Operational Plan for the Period 2007-2009, in englischer Sprache, 96 KB).

Der IAESB schlägt drei Aktivitäten mit höchster Priorität vor, die Anfang 2007 unternommen werden:

Durchführung einer grundlegenden Überprüfung des Rahmenkonzeptes der International Education Statements (ISE); ganzheitliche Überlegungen zu den Entwicklungen der Rechnungslegungsausbildung sowie des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer, seit der ersten schriftlichen Aufzeichnung;

Entwicklung einer Leistungsvergleichsmethode, um es IFAC-Mitgliedern und anderen zu ermöglichen, die Anwendung der IES zu bewerten;

Überprüfung bereits bestehender IES, um Gebiete herauszufinden, bei denen die Verständlichkeit der Standards verbessert werden könnte und/oder Entwicklung von zusätzlichen, am besten anzuwendenden Leitlinien.

Stellungnahmen zum Entwurf sind bis zum 28. Februar 2007 erwünscht. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung.

Nahezu 900.000 e-Learning Downloads von IAS Plus

01.12.2006

Bis zum 30. November 2007 haben wir 878.254 Downloads der Deloitte IFRS-e-Learning-Module von 228.600 Besuchern aus 156 Ländern registriert.

Das e-Learning-Programm von Deloitte wurde Ende Januar 2004 gestartet. Viele der heruntergeladenen Module werden mehrfach genutzt, weil die Unternehmen berechtigt sind, die Programme auf ihren eigenen Servern für die interne Nutzung durch Angestellte und Auszubildende zu installieren. Zusätzlich wurden hunderttausende Module von Deloitte-Mitarbeitern online und offline abgearbeitet. Sie können auf das IFRS e-Learning-Programm jederzeit kostenfrei zugreifen, indem Sie auf der Startseite unserer englischsprachigen Seite www.iasplus.com auf die Glühbirne klicken. 35 Module sind mittlerweile verfügbar, womit im Grunde genommen alle IFRS abgedeckt sind. Aufgrund der Komplexität der Rechnungslegung für Finanzinstrumente existieren drei Module zu IAS 32 und IAS 39 (eine allgemeine Einführung und spezielle Module zu Hedge Accounting und Ausbuchung). Deloitte ist bemüht die Qualität der Lehrmaterialien zu erhalten und aktualisiert das IFRS e-Learning-Programm regelmäßig, um Änderungen und Aktualisierungen der zugrunde gelegten Standards widerzuspiegeln. Um zu überprüfen, ob Sie die aktuellste Version des e-Learning-Programms besitzen, besuchen Sie bitte die IFRS e-Learning-Website zu der Versionhistorie.

Bundestag beschließt TUG

01.12.2006

Das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) wurde vom Bundestag beschlossen.

Gegenüber dem Regierungsentwurf vom 28. Juni 2006 haben sich folgende, wesentliche Änderungen ergeben:

Der so genannte „Bilanzeid‟ ist unter Wissensvorbehalt, d.h. „nach bestem Wissen‟ abzugeben;

Für die prüferische Durchsicht der Halbjahresfinanzberichte ist ein Unternehmenswahlrecht vorgesehen, allerdings soll die Anwendung von § 323 HGB erhalten bleiben;

Eine materielle Prüfung der Halbjahresfinanzberichte durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) wird nicht stichprobenartig, sondern nur anlassbezogen und auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchgeführt;

Quartalsberichte müssen keinen „Bilanzeid‟ enthalten;

Der Zeitraum der Erstellung einer Zwischenmitteilung der Geschäftsführung kann flexibel gewählt werden; und

Angaben zu nahe stehenden Personen müssen nur von Aktienemittenten und nicht auch von Schuldemittenten gemacht werden, wobei diese Angaben stattdessen auch im Anhang des Halbjahresfinanzberichts gemacht werden können.

Das Gesetz wird zum 20. Januar 2007 in Kraft treten. Bitte beachten Sie auch unsere Nachricht vom 17. November 2006 zu E-DRS 21 Zwischenberichterstattung, der die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (TUG) konkretisiert.

PCAOB plant ein 136 Millionen US-Dollar Budget für 2007

01.12.2006

Die US-amerikanische Prüfungsaufsichtsbehörde (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat ein Budget in Höhe von 136,4 Millionen US-Dollar für das Kalenderjahr 2007 verabschiedet, verglichen mit 130,9 Millionen US-Dollar für 2006. Die Mehrheit der Ausgaben der Behörde wird auf Personal und auf mit der Durchführung von Kontrollen verbundene Aufwendungen von kapitalmarktorientierten, registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften entfallen.

Bis heute sind mehr als 1.700 kapitalmarktorientierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beim PCAOB registriert, einschließlich ungefähr 750 Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der USA haben. Gesellschaften mit mehr als 100 kapitalmarktorientierten Prüfungsmandanten müssen sich jährlich einer Kontrolle unterziehen; Gesellschaften mit weniger als 100 kapitalmarktorientierten Prüfungsmandanten müssen wenigstens einmal in drei Jahren einer Kontrolle unterzogen werden. Der PCAOB erwartet bis Ende 2007 einen Anstieg der Angestelltenanzahl auf 519 Mitarbeiter, einschließlich ungefähr 250 Mitarbeitern, die für die Kontrolle zuständig sind; verglichen mit geschätzten 480 Mitarbeitern einschließlich 230 Mitarbeitern für die Kontrolle Ende 2006. Das Budget unterliegt der Verabschiedung der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commision, SEC). Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente:

Zusammenfassung des PCAOB-Budgets (32 KB)

Pressemitteilung des PCAOB

IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

01.12.2006

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) hat IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen (Service Concession Arrangements) herausgegeben.

Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen sind Vereinbarungen, mit denen eine Regierung oder eine andere Institution des öffentlichen Sektors Aufträge an private Betreiber vergibt, um öffentliche Dienstleistungen bereitzustellen, wie Straßen, Flughäfen, Gefängnisse, Energieversorgung, Wasserbereitstellung und Verteilungseinrichtungen. Die Beherrschung über die Vermögenswerte verbleibt in den Händen der öffentlichen Hand, der private Betreiber ist allerdings sowohl verantwortlich für die Errichtungsaktivitäten als auch das Betreiben und Instandhalten der Infrastruktur des öffentlichen Bereiches. IFRIC 12 adressiert die Anwendung der bestehenden IFRS durch den Betreiber der Dienstleistungskonzession bezüglich der übernommenen Verpflichtungen und erhaltenen Rechte aus Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung (55 KB). IFRIC 12 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen, anzuwenden.

In IFRIC 12 enthält eine Trennung in zwei Arten von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen:

Der Betreiber erhält einen finanziellen Vermögenswert, speziell ein unbedingtes vertragliches Recht auf Erhalt von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten, von der Regierung als Gegenleistung für die Errichtung oder Erneuerung von Vermögenswerten der öffentlichen Sektors.

Der Betreiber setzt den finanziellen Vermögenswert in der Höhe an, in der er ein unbedingtes vertragliches Recht zum Erhalt von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten von dem Konzessionsgeber, oder auf dessen Anweisung, erhält.

Der Betreiber bewertet den finanziellen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert.

Der Betreiber erhält einen immateriellen Vermögenswert - ein Recht zur Erhebung von Gebühren bei der Benutzung der Vermögenswerte des öffentlichen Sektors, die er errichtet oder erneuert hat. Ein Recht zur Erhebung von Gebühren ist kein unbedingtes Recht zum Erhalt von Zahlungsmitteln, da die Beträge der Höhe nach davon abhängen, in welchem Maße die Öffentlichkeit diese Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

Der Betreiber setzt den immateriellen Vermögenswert in dem Ausmaß an, in dem er ein Recht (eine Lizenz) zur Erhebung von Gebühren von Nutzern der öffentlichen Dienstleistungen erhält.

Der Betreiber bewertet den immateriellen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert.

In beiden Fällen erfasst und bewertet der Betreiber einer Dienstleistungskonzessionsvereinbarung die Erträge für die von ihm erbrachten Dienstleistungen gemäß IAS 11 und IAS 18.

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