Aktualisierte IASB-FASB Konvergenzvereinbarung

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27.02.2006

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) und der International Accounting Standards Board (IASB) haben eine Vereinbarung (Memorandum of Understanding, MoU) veröffentlicht, welche abermals das gemeinsame Ziel der Boards, allgemeingültige Bilanzierungsstandards höchster Qualität für die weltweiten Kapitalmärkte zu entwickeln, bestätigte.

Die Vereinbarung beinhaltet weitergehende Ausführungen hinsichtlich der Ziele und Prinzipien die erstmalig in einer im Oktober 2002 veröffentlichten Vereinbarung beschrieben worden sind. Während das neue Dokument keine Änderung im Konvergenzvorgehen der Boards darstellt, reflektiert es den Zusammenhang zur „Roadmap‟ der US-amerikanischen Börsenaufsicht (Securities Exchange Commission, SEC) zur Beseitigung der Uberleitungsrechnungsanforderungen für nicht US-amerikanische Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren und in den Vereinigten Staaten registriert sind. Es spiegelt ferner auch die Arbeit des Ausschusses der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) wieder, Verbesserungspotentiale der Bilanzierungsstandards zu identifizieren.

Sowohl der FASB als auch der IASB merkten an, dass eine Beseitigung der derzeitigen Überleitungsrechnungsanforderungen weiteren Fortschritt beim Konvergenzvorgehen der Boards verlangt. Dem folgend, setzt die Vereinbarung Meilensteine fest, von denen der FASB und der IASB glauben, dass sie erreichbar sein [...].

Die Boards stimmten überein, dass der Versuch Unterschiede zwischen den Standards, die beidseitig verbesserungsbedürftig sind, zu beseitigen, kein optimales Vorgehen ist. Vielmehr sollten neue gemeinsame Standards entwickelt werden. Im Einklang mit diesem Prinzip, wird die Arbeit zur Konvergenz zweigleisig weiter vorangetrieben:

Erstens werden die Boards festlegen, ob größere Differenzen in bestimmten Bereichen durch eines oder mehrere kurzfristigen Standardsetzungsprojekte eliminiert werden sollen und wenn ja, es das Ziel ist, die Arbeit in diesen Bereichen bis 2008 zu beenden oder zumindest im Wesentlichen zu beenden.

Zweitens werden der FASB und der IASB versuchen in anderen, von beiden Boards zu identifizierenden Bereichen, in denen Bilanzierungsmethoden gemäß US-GAAP und IFRS möglicherweise verbessert werden sollen, weiteren Fortschritt zu erzielen.

Das Ziel bis 2008 ist es, zu dem Schluss zu gelangen, ob größere Differenzen in den folgenden herausgehobenen Bereichen durch ein oder mehrere kurzfristigen Standardsetzungsprojekte eliminiert werden sollten und wenn ja, es das Ziel ist, die Arbeit in diesen Bereichen bis 2008 zu beenden oder zumindest im Wesentlichen zu beenden.

Themen der kurzfristigen Konvergenz sind unter anderem:

Durch den FASB zu untersuchen

Durch den IASB zu untersuchen

Fair Value Option*

Fremdkapitalkosten

Wertminderung (zusammen mit dem IASB)

Wertminderung (zusammen mit dem FASB)

Ertragsteuern (zusammen mit dem IASB)

Ertragsteuern (zusammen mit dem FASB)

Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien**

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Entwicklungskosten

Joint Ventures

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Segmentberichterstattung

Anmerkung des FASB:

* Bereits auf der derzeitigen FASB Agenda

** Vom FASB im Rahmen des Fair Value Option Projekts bereits mit berücksichtigt

Anmerkung des IASB Die Themen sind mit Ausnahme von Wertminderung bereits Teil des derzeitigen IASB Projekts zur kurzfristigen Konvergenz. Das Thema Wertminderung wird in das Projekt aufgenommen.

Die beiden Boards werden sich am 27. und 28. April 2006 in London treffen, um Themen der Vereinbarung zu diskutieren. Klicken Sie auf die nachfolgenden Links für:

die Pressemitteilung (in englischer Sprache, 44 KB)

den Volltext der Vereinbarung (in englischer Sprache, 68 KB)

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