Gleichwohl hat die philippinische Börsenaufsichtsbehörde am 22. Dezember 2005 den Standard PAS 101 mit dem Titel
Finanzberichtsstandards für nicht öffentlich rechnungslegungspflichtige Unternehmen (Financial Reporting Standards For Non-Publicly Accountable Entities (NPAEs))
herausgegeben, so wie er durch den Bilanzierungsstandardrat verabschiedet wurde, um bestimmten kleinen und mittelgroßen Unternehmen eine zeitlich befristete Erleichterung von der Anwendung der neuen Bilanzierungsstandards zu verschaffen. Unternehmen, die dafür in Frage kommen, können sich stattdessen auch dafür entscheiden, die früheren philippinischen Bilanzierungsstandards zu verwenden, die im Dezember 2004 in Kraft waren. Dieses Wahlrecht wird von 2005 bis 2007 verfügbar sein, soweit es nicht vorher zurückgezogen wird. Die Börsenaufsicht deutete an, dass man diese Maßnahme im Licht des KMU-Projekts des IASB ergreife. Die Börsenaufsicht hatte die vom IASB im Entwurf genannten Kriterien für die Unterscheidung öffentlich rechnungslegungspflichtiger von nicht öffentlich rechnungslegungspflichtigen Unternehmen übernommen: Danach gelten Unternehmen als öffentlich rechnungslegungspflichtig, wenn sie (a) börsennotiert sind, (b) Vermögen treuhänderisch halten, (c) Versorgungsunternehmen oder (d) volkswirtschaftlich bedeutsam sind. Auf philippinische Verhältnisse angewendet sind mit "volkswirtschaftlich bedeutsam" Unternehmen gemeint, deren Bilanzsumme 250 Millionen philippinische Pesos (etwa fünf Millionen US-Dollar) oder gesamte Schulden 150 Millionen philippinische Pesos im Jahr 2004 überschritten haben. Klicken Sie
hier für die Verlautbarung der philippinischen Börsenaufsicht (in englischer Sprache, 151 KB).