Juli

Zwei Änderungen an der Tagesordnung der Juli-Sitzung des IASB

18.07.2006

Der IASB hat zwei Änderungen an seiner Tagesordnung für die Juli-Sitzung bekannt gegeben: .

Der IASB hat zwei Änderungen an seiner Tagesordnung für die Juli-Sitzung bekannt gegeben:

das folgende Thema, das bisher für Freitag Vormittag angesetzt war, wurde von der Tagesordnung genommen: Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 1 - Kosten für Anteile an einem Tochterunternehmen; und

die Diskussion und mögliche Agenda-Entscheidung zu Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen wurde vom letzten Tagesordnungspunkt am Donnerstag auf den Freitag Vormittag verschoben.

IASC-Stiftung auf der Suche nach vier Treuhändern

18.07.2006

Die IASC-Stiftung hat damit begonnen, nach einem Ersatz für vier offene Positionen als Treuhänder zu suchen.

Zwei der vier Nominierungen werden aus Nordamerika, eine aus Europa und eine aus einer anderen Weltregion stammen. Bezüglich der Auswahl eines Treuhänders aus einer anderen Weltregion haben sich die Treuhänder für einen Kandidaten aus Afrika ausgesprochen. Die Bestellungen gelten für drei Jahre, beginnend am 1. Januar 2007 und endend am 31. Dezember 2009. Die Amtszeiten können für weitere drei Jahre verlängert werden. Klicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung der IASC-Stiftung (25 KB).

Deloitte-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1

17.07.2006

Wir haben die Deloitte-Stellungnahme an den IASB zu IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Eine überarbeitete Darstellung (in englischer Sprache, 90 KB) eingestellt.

Unsere Ansicht insgesamt lautet wie folgt:

Wir sind nicht der Meinung, dass die im Entwurf genannten Vorschläge zu diesem Zeitpunkt wünschenswert sind, da die grundsätzlicheren Themen im Hinblick auf die Darstellung des Jahresabschlusses gegenwärtig vom IASB und dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) im Rahmen von Segment B des Projektes zur Jahresabschlussdarstellung behandelt werden.

Insbesondere sind wir ungeachtet der gegensätzlichen Stellungnahmen von Seiten des IASB darüber besorgt, dass die Vorschläge im Entwurf unweigerlich Auswirkungen auf die Überlegungen des IASB zur Darstellung des Jahresabschlusses im Allgemeinen haben werden, falls sie als Änderungen an IAS 1 herausgegeben werden. Zusätzlich haben wir dahin gehend Bedenken, dass, obwohl viele Anwender den Übergang auf die IFRS bereits im Jahr 2005 absolviert haben, der Übergang in Rechtskreisen von wesentlicher Bedeutung im Zeitraum zwischen 2007 und 2009 vollzogen werden muss. Aus unserer Sicht wäre es eher im Sinne der gegenwärtigen als auch der zukünftigen Adressaten und Ersteller von IFRS-Jahresabschlüssen, wenn sie ihre Jahresabschlussdarstellung nur ein einziges Mal ändern würden, und zwar entsprechend dem Rechnungslegungsstandard, der das Ergebnis des gemeinsamen IASB-FASP-Projektes darstellt.

Sämtliche früheren Stellungnahmen von Deloitte in englischer Sprache an IASC und IASB finden Sie hier.

Accounting Roundup Rückschau 2. Quartal 2006

17.07.2006

Auf IASPlus.com wurde die Rückschau auf das zweite Quartal unseres englischsprachigen Accounting Roundup-Newsletters, der von den amerikanischen Kollegen erstellt wird, eingestellt (397 KB).

Im zweiten Quartal 2006 gaben mit der Rechnungslegung befasste Standardsetter und Aufsichtsbehörden eine Vielzahl an endgültigen und vorläufigen Verlautbarungen mit Auswirkungen auf Rechnungslegung, Berichterstattung und Corporate Governance heraus, wie z.B. FASB-Interpretationen, FASB Staff Positions (FSPs), Beschlüssen der Emerging Issues Task Force (EITF), SEC-Regeln, Regeln des Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB), IFRS usw. Accounting Roundup: 2nd Quarter in Review–2006 gibt einen kurzen Abriss dieser Verlautbarungen sowie bestimmter anderer aufsichtsrechtlicher und berufsständischer Entwicklungen im Bereich der Bilanzierung und der Finanzberichterstattung. Die enthaltenen Beiträge stammen aus im ersten Quartal 2006 erschienenen Accounting Roundup-Newslettern, die sofern erforderlich, entsprechend aktualisiert worden sind. Ältere Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

Heads Up-Newsletter zu FASB-Interpretation hinsichtlich Ertragsteuern

17.07.2006

Unsere US-amerikanischen Deloitte-Kollegen haben eine englischsprachige Sonderausgabe des Heads Up-Newsletters (143 KB) herausgegeben, in der die FASB Interpretation Nr.

48 Accounting for Uncertainty in Income Taxes - an interpretation of FASB Statement No. 109 (Bilanzielle Berücksichtigung von Unsicherheit bei Ertragssteuern - eine Interpretation des FASB-Statements Nr. 109) zusammenfasst wird. Diese Interpretation tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die nach dem 15. Dezember 2006 beginnen, wobei eine frühere Anwendung empfohlen wird. In der Interpretation wird beim Ansatz und der Bewertung von Steuervorteilen in zwei Schritten vorgegangen:

1. Ansatz: Ein Unternehmen muss für jeden steuerlichen Abzug oder andere steuerliche Position eine hypothetische Beurteilung durchführen: wenn eine Auseinandersetzung mit der Steuerbehörde als letztes Mittel vor Gericht ausgetragen würde, ist zu fragen, ob es eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich erscheint, dass eine steuerliche Position, wie eingereicht, beibehalten werden kann. Falls dies zutrifft, ist das Ansatzkriterium erfüllt.

2. Bewertung: Ein Unternehmen sollte den größten Betrag des Steuervorteils ansetzen, welcher im Zuge der endgültigen Einigung mit der Steuerbehörde mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50% eingelöst werden kann. Bei diesem Schritt sollte das Unternehmen voraussetzen, dass die Steuerbehörde volle Kenntnis von allen relevanten Informationen hat.

Diese Angelegenheit liegt im Anwendungsbereich des gemeinsamen Konvergenzprojektes von IASB und FASB zu Ertragsteuern. Da die Vorgehensweise der beiden Boards grundsätzlich darin besteht, die jüngsten Verlautbarungen beider Boards zu berücksichtigen, um Konvergenz-Entscheidungen herbeizuführen, könnten sich die Schlussfolgerungen in der FASB-Interpretation Nr. 48 zur vorgeschlagene Lösung bei diesem gemeinsamen Projekt entwickeln. Sie können die vollständige FASB-Interpretation von der FASB-Website in englischer Sprache kostenlos herunterladen.

Diskussionspapier zum Rahmenkonzept öffentlich erhältlich

17.07.2006

Das vom IASB und FASB gemeinsam herausgegebene Diskussionspapier, das die vorläufigen Ansichten zu einem verbesserten Rahmenkonzept für die Rechungslegung enthält (siehe unsere Meldung vom 6. Juli 2006), ist nun öffentlich erhältlich.

Inhalte des Diskussionspapiers sind die Zielsetzung der Rechnungslegung und qualitative Merkmale entscheidungsnützlicher Finanzberichterstattung. Sie können den Entwurf der ersten beiden Kapitel eines neuen Rahmenkonzeptes hier herunterladen (in englischer Sprache, 605 KB). Um Stellungnahmen wird bis zum 3. November 2006 gebeten.

Bedenken hinsichtlich der Vorschläge zum Rahmenkonzept

17.07.2006

Der britische Accounting Standards Board (United Kingdom Accounting Standards Board, ASB) hat kürzlich zwei Pressemitteilungen bezüglich des neuen IASB-Diskussionspapiers zu den Zielen und qualitativen Merkmalen des Rahmenkonzeptes für die Rechnungslegung herausgegeben.

Eines der Dokumente des ASB enthält allgemeine Bedenken hinsichtlich der Vorschläge im Diskussionspapier. Diese Bedenken beziehen sich auf:

den Vorschlag, wonach sich die Zielsetzung von Rechnungslegung nur auf die Entscheidungsnützlichkeit konzentrieren sollte und die Rechenschaftspflicht bzw. verantwortliche Führung (Stewardship) darunter fallen würde, anstatt einen besonderen Teil dieser Zielsetzung oder eine getrennte Zielsetzung darzustellen.

die Konzentration auf die Rechnungslegung, und nicht lediglich auf den Jahresabschluss - kann das gleiche Rahmenkonzept auf weitergehende Art und Weise angewendet werden?

die Ausweitung der Definition der primären Adressaten von Finanzberichten, um "gegenwärtige und zukünftige Investoren bzw. Eigenkapitalgeber und Fremdkapitalgeber und deren Berater" - hat dies die weitere Verschiebung des Blickfeldes weg von der Erfüllung der Bedürfnisse gegenwärtiger Anteilseigner zur Folge?

den Vorschlag, die "Verlässlichkeit" als ein qualitatives Merkmal zu streichen und mit "getreuer Darstellung" zu ersetzen; und

die Einführung der Nachprüfbarkeit als einen Bestandteil getreuer Darstellung.

Klicken Sie auf die folgenden Links zum Download der englischsprachigen Dokumente:

IASB-FASB Pressemitteilung zum Diskussionspapier (37 KB).

Pressemitteilung - ASB-Bedenken.

Das zweite ASB-Dokument bezieht sich auf die gemeinsamen Aktivitäten des ASB und anderer Rechnungslegungs-Standardsettern aus Australien, Kanada und Neuseeland zur Anwendbarkeit der Grundsätze des Diskussionspapiers auf gemeinnützige Organisationen im privaten und öffentlichen Sektor. Die Vorsitzenden und die Spitzen des Stabs der vier Boards haben gemeinsam ein Hintergrundpapier veröffentlicht, dass die drei mit der Zielsetzung von Rechnungslegung zusammenhängenden Sachverhalte hervorhebt:

eine ungenügende Betonung der Rechenschaftspflicht/Verantwortlichen Führung;

ein Bedürfnis zur Ausweitung der identifizierten Adressaten und zur Festlegung einer alternativen Primäradressatengruppe; und

die Unangemessenheit des vorherrschenden Schwerpunkts auf Cashflows.

Klicken Sie auf die folgenden Links zum Download der englischsprachigen Dokumente:

ASB-Pressemitteilung.

Gemeinsames Hintergrundpapier (146 KB).

IAS Plus Newsletter zum Entwurf zu kündbaren Anteilen

16.07.2006

Im Juni 2006 veröffentlichte der IASB einen Entwurf mit dem Titel: "Financial Instruments Puttable at Fair Value and Obligations Arising on Liquidation" (Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei der Tilgung entstehende Verpflichtungen).

Diese Vorschläge führen zur Änderung von IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und IAS 1 Darstellung des Abschlusses. Deloitte hat eine englischsprachige Sonderausgabe des IAS Plus Newsletters zur Erläuterung der vorgeschlagenen Änderungen herausgegeben (58 KB). Der Entwurf würde Folgendes vorschreiben:

Eine Verpflichtung zur Rücknahme oder zum Rückkauf eines zum beizulegenden Zeitwert kündbaren Finanzinstrumentes würde als Eigenkapital klassifiziert, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, insbesondere dass es sich bei allen Finanzinstrumenten in der nachrangigsten Klasse von Finanzinstrumenten mit Anspruch auf die Vermögenswerte des Unternehmens um zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente handelt.

Ein Instrument, dass eine Verpflichtung zur Übertragung eines proportionalen Anteils des Nettovermögens des Unternehmens an ein anderes Unternehmen bei dessen Liquidation auferlegt, wird bei Erfüllung bestimmter Kriterien als Eigenkapital klassifiziert. Daher würden etwa Stammaktien von Unternehmen mit begrenzter Lebensdauer und die Anteile von Partnern in einer "Partnership" (Partnergesellschaft), die bei Austritt eines Partners liquidiert werden müssen (etwa bei Ruhestand oder Tod) als Eigenkapital dargestellt.

Um Stellungnahmen wird bis zum 23. Oktober 2006 gebeten. Der Entwurf ist auf der Website des IASB erhältlich. Sämtliche früheren Ausgaben des Newsletters finden Sie hier.

Termine der IFRIC-Sitzungen für 2007

15.07.2006

Die Termine der Sitzungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) für 2007 wurden bekannt gegeben.

Alle Sitzungen finden in London in den Büroräumen des IASB in der Cannon Street Nr. 30 statt.

IFRIC-SITZUNGEN 2007

Donnerstag und Freitag, 11. - 12. Januar 2007

Donnerstag und Freitag, 8. - 9. März 2007

Donnerstag und Freitag, 3. - 4. Mai 2007

Donnerstag und Freitag, 12. - 13. Juli 2007

Donnerstag und Freitag, 6. - 7. September 2007

Donnerstag und Freitag, 1. - 2. November 2007

Sie finden die Termine stets auf unserer Website zu den künftigen Sitzungen.

Anthony T. Cope

Patricia O'Malley

John T. Smith

Die IASC-Stiftung, die Dachorganisation des IASB, hat mit der Suche nach Ersatz für drei am 1. Juli 2007 frei werdende Posten als Mitglieder des Board begonnen. Die Bestellungen zweier Vollzeit-Mitglieder des IASB (Anthony T. Cope und Patricia O’Malley) und eines Teilzeit-Mitglieds des IASB (John T. Smith) enden am 30. Juni 2007. Anthony Cope und Patricia O’Malley stehen für eine erneute Berufung nicht zur Verfügung, wohingegen John Smith für eine erneute Nominierung in Frage kommt und von den IASC-Stiftungstreuhändern auf besondere Art und Weise bedacht werden wird. Die Treuhänder bitten um Bewerbungen sowohl für die Vollzeit- als auch für die Teilzeitstellen. Mitgliedschaft in Teilzeit bedeutet, dass das betroffene Mitglied die meiste Zeit in einem bezahlten Arbeitsverhältnis zur IASC-Stiftung steht. Die Qualifikation der Kandidaten wird auf der Grundlage der im Anhang der Satzung der IASC-Stiftung genannten Kriterien beurteilt (hier ein Auszug in englischer Sprache). Interessierte Personen werden gebeten, sich bis zum 15. September 2006 zu bewerben. Klicken Sie hier für das englischsprachige Stellengesuch (23 KB).

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