Juli

Rat der Europäischen Union ändert 4. und 7. Richtlinie

04.07.2006

Der Rat der Europäischen Union hat Überarbeitungen an den bestehenden EU-Richtlinien zu Jahres- und Konzernabschlüssen europäischer Unternehmen beschlossen.

Die neue Richtlinie ändert die 4. und 7. Richtlinie zur Unternehmensgesetzgebung ("Bilanzierungsrichtlinien" 78/660/EWG und 83/349/EWG) sowie die Richtlinien zur Bilanzierung von Banken (86/635/EWG) und von Versicherungsunternehmen (91/674/EWG). Die Richtlinie begründet eine gemeinsame Verantwortung von Mitgliedern des Vorstands für die Abschlüsse bzw. Jahresabschlüsse, sie verbessert die Transparenz in Bezug auf Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen bzw. Personen und in Bezug auf außerbilanzielle Vereinbarungen und führt für börsennotierte Unternehmen eine verpflichtende Stellungnahme zur Corporate Governance ein. Außerdem wurden die Größenkriterien zur Befreiung kleiner und mittlerer Unternehmen von speziellen Bilanzierungs- und Prüfungsvorschriften angehoben. Die neue Richtlinie muss von den Präsidenten des Rates und dem Europäischen Parlament abgezeichnet werden und tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedsstaaten der EU haben im Anschluss zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben der neuen Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Klicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung (117 KB).

"Konvergente Durchsetzung" der IFRS in Europa

04.07.2006

Der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat seinen Jahresbericht für 2005 herausgegeben (in englischer Sprache, 2,08 MB).

In dem Bericht wird als eines der wichtigsten Ziele von CESR im Jahre 2006 die "Förderung einer sich angleichenden Durchsetzung der IFRS für alle in Europa kapitalmarktorientierten Unternehmen" festgehalten. Die Arbeit von CESR für den Bereich Rechnungslegung in Europa wird von CESR-Fin koordiniert, einer dauerhaften Arbeitsgruppe innerhalb von CESR unter dem Vorsitz von John Tiner, Vorsitzender der britischen Wertpapieraufsichtsbehörde (United Kingdom Financial Services Authority, FSA). Im CESR-Bericht 2005 schreibt John Tiner:

Seit Januar 2005 haben wir mit angesehen, wie die International Accounting Standards (IAS/IFRS) für alle kapitalmarktorientierten Konzerne in der EU übernommen wurden. Dies stellt den tiefgreifendsten und wichtigsten Wandel in Rechnungslegung seit der Einführung der 4. und 7. Richtlinien zur Unternehmensgesetzgebung dar. Mit der Einführung der IFRS in Europa wird die im Aktionsplan für Finanzdienstleistungen geäußerte Vision eines einheitlichen Jahresabschlusses für börsennotierte Unternehmen nun Wirklichkeit. Die grundlegende Zielsetzung besteht darin, Unternehmen der Europäischen Union in die Lage zu versetzen, auf der gleichen Grundlage um die auf den Kapitalmärkten verfügbaren Finanzmittel zu konkurrieren. In dieser Hinsicht werden die nächsten zwei Jahre ausschlaggebend sein, da dann die IAS/IFRS für beinahe 8.000 börsennotierte Konzernunternehmen in der EU anzuwenden sind.

CESR war eng in den Prozess eingebunden, der zu der Einführung der Standards in der EU führte, insbesondere durch seine Überwachungstätigkeiten in Bezug auf die Entwicklung und Übernahme der EU-Standards oder mit der Veröffentlichung zusätzlicher Empfehlungen als Begleitung des Übergangs auf die IFRS sowie außerdem mit der an die Europäische Kommission im Juni 2005 abgegebenen Empfehlung zur Gleichwertigkeit zwischen Rechnungslegungsstandards von bestimmten Drittländern und den IFRS. Nun da wir damit anfangen können zu beobachten, wie IFRS-Informationen und der entsprechende Prozess langsam Wirklichkeit werden, müssen wir weitergehen und uns zur Konsistenz bei Anwendung und Interpretation Gedanken machen.

CESR-Fin hat bereits die Initiative ergriffen, bei der Entwicklung einer stabilen und koordinierten EU-weiten Durchsetzung (Enforcement) zu helfen, indem ein Rahmen zur Diskussion und zum Informationsaustausch zwischen den europäischen Enforcement-Behörden eingerichtet wurde. Es liegt in jedermanns Interesse, dass die Standards auf allen größeren Kapitalmärkten auf konsistente Art und Weise angewendet, interpretiert und durchgesetzt werden, und damit Investoren den Finanzinformationen von börsennotierten Unternehmen vertrauen können. In dieser Hinsicht wird die Koordinierung der europäischen Enforcement-Aktivitäten und der Ausbau der Beziehungen mit den Enforcement-Behörden von Drittstaaten auf der Agenda der nahen Zukunft von CESR-Fin weit oben angesiedelt.

Erneute Berufung von John Kellas zum IAASB-Vorsitzenden

04.07.2006

Der Board der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) hat John Kellas erneut zum Vorsitzenden des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) berufen.

Dieses Gremium entwickelt internationale Prüfungsstandards. John Kellas war seit Oktober 2000 für das IAASB tätig und hatte den Vorsitz seit Januar 2004 inne. Das Amt des Vorsitzenden ist seit dem 1. Oktober 2004 als Vollzeit-Position ausgestaltet. Die Bestellung zu seiner zweiten Amtszeit, die am 1. Januar 2007 beginnt und am 31. Dezember 2008 endet, wurde vom Public Interest Oversight Board (PIOB) befürwortet. Der PIOB beaufsichtigt die Aktivitäten des IAASB um sicher zu stellen, dass diese dem öffentlichen Interesse in angemessener Weise entsprechen. Klicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung.

US-amerikanische SEC und koreanische FSC im aufsichtsrechtlichen Dialog

03.07.2006

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission, SEC) und die koreanische Finanzaufsicht (Korea Financial Supervisory Commission, FSC) werden sich im Rahmen eines vereinbarten aufsichtsrechtlichen Dialoges zwischen beiden Behörden mit Bilanzierungs- und Prüfungsstandards befassen.

Die beiden Hauptziele dieses Dialoges zwischen der SEC und FSC sind:

die Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches bei grenzüberschreitenden Durchsetzungsangelegenheiten im Wertpapierbereich; und

die Identifizierung und Erörterung von im gemeinsamen Interesse liegenden aufsichtsrechtlichen Sachverhalten.

Der Dialog schließt regelmäßige Treffen und einen Austausch von Ad-hoc Informationen auf Ebene der Fachmitarbeiter und zwischen hochrangigen Vertretern der SEC und FSC und dem Ausführungsorgan der FSC, des Korea Financial Supervisory Service (FSS) mit ein. Aufgrund der jüngsten Entwicklungen sowohl auf den Märkten der USA als auch von Korea wurden die folgenden Themen zur Diskussion im Rahmen des Dialoges identifiziert:

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Informationsaustausch bei Durchsetzungsangelegenheiten;

Bilanzierungs- und Prüfungsstandards;

Corporate Governance und interne Kontrollen; und

Vorgehensweisen für im Regulierungsbereich liegende Unternehmen und Marktintermediäre.

Klicken Sie hier für die englischsprachige Pressemitteilung.

Heads Up-Newsletter zu US-amerikanischer Versicherungsbilanzierung

03.07.2006

Unsere US-amerikanischen Deloitte-Kollegen haben eine Sonderausgabe des englischsprachigen Heads Up-Newsletters herausgegeben (83 KB), der die jüngst vom FASB herausgegebene Einladung zu Stellungnahmen Bifurcation of Insurance and Reinsurance Contracts for Financial Reporting (Aufspaltung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen für die Rechnungslegung) zusammenfasst.

Dieses Projekt könnte die Bilanzierung für bestimmte Versicherungsverträge in den Vereinigten Staaten auf grundlegende Art und Weise beeinflussen. Obwohl die Einladung des FASB nicht gemeinsam mit dem IASB veröffentlicht wird, hat der IASB ein Projekt zur Versicherungsbilanzierung auf seiner Agenda. Der FASB bittet um Stellungnahmen bis zum 24. August 2006.

Der Heads Up-Newsletter weist auf einige in der Einladung angesprochene Konzepte hin, die im Falle einer Umsetzung dramatische Auswirkungen auf Käufer und Verkäufer von Versicherungen wie Gruppenunfall- und Krankenversicherungen, Fuhrparkversicherungen und Dachversicherungen (Umbrella-Policies) hätten. Zu den Auswirkungen zählen:

Verpflichtung der Käufer (einschließlich Nicht-Versicherungsunternehmen) vieler Versicherungsarten zur Durchführung ausführlicher Analysen zur Feststellung, ob das Versicherungsrisiko übertragen wurde und zum Aufbau oder der Aktualisierung ihrer Systeme, um eine Aufspaltung in die "Risiko"-Bestandteile der Verträge und der "Finanzierungs"-Bestandteile zu ermöglichen.

Verpflichtung zur Bilanzierung der "Finanzierungs"-Bestandteile, so als ob diese Sparvermögen wären. Auch dann, wenn bei einem Vertrag keine risikobegrenzenden Merkmale vorliegen. Dies würde zu einer grundlegenden Änderung der Ergebnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung führen, da die Finanzierungselemente so behandelt würden, als ob der Risiko-Teil eigenversichert gewesen wäre.

Änderung der steuerlichen Behandlung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen.

Sitzungstermine von EFRAG für das Jahr 2007

03.07.2006

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre Sitzungstermine für das Jahr 2007 bekannt gegeben (siehe unten).

Die Sitzungstermine für 2006 sowie weitere Informationen finden Sie auf der englischsprachigen EFRAG-Website, auf die Sie auch über unser "Quicklinks"-Fenster zugreifen können.

EFRAG Sitzungstermine 2007

10. - 12. Januar 2007

14. - 16. Februar 2007

14. - 16. März 2007

24. - 26. April 2007

30. - 31. Mai and 1. Juni 2007

11. - 13. Juli 2007

5. - 7. September 2007

10. - 12. Oktober 2007

7. - 9. November 2007

17. - 19. Dezember 2007

Die IFRIC-Sitzung vom 6. bis 7. Juli wird über das Internet übertragen

02.07.2006

Erstmalig wird eine Sitzung des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) über das Internet übertragen (Webcast), wenn IFRIC am Dienstag, den 6. Juli und Freitag, den 7. Juli 2006 zu seiner Sitzung in London zusammenkommt.

Der Webcast-Service ist kostenfrei. Eine Anmeldung über die IASB-Website ist erforderlich. Die Tagesordnung und die Abfolge der einzelnen Tagesordnungspunkte der Sitzung ist nachfolgend wiedergegeben.

6. bis 7. Juli 2006, London

Donnerstag, 6. Juli 2006

Einleitung - Eröffnungsrede; Verwaltungsthemen; Protokoll der Mai-Sitzung 2006

Kundenbindungsprogramme - Überprüfung eines Textes für einen Interpretationsentwurf

IFRIC D17 - Konzerninterne Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2

IFRIC D12-D14: Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

IAS 19 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Auswirkungen von Mindestfinanzierungsgrenzen auf die Vermögenswertobergrenze (Asset Ceiling) - Überprüfung eines Textes für einen Interpretationsentwurf

IAS 18 Erträge - Leitlinien zur Identifizierung von Vertretungsgeschäften

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Verbriefungstransaktionen: Ausbuchung von Gruppen von finanziellen Vermögenswerten

Überprüfung der im vorherigen IFRIC Update veröffentlichten, vorläufigen Agenda-Entscheidungen

IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung - Fair-Value-Bewertung einer Transferbeschränkung nach Ablauf des Erdienungszeitraums

IAS 17 Leasingverhältnisse - Ansatz von bedingten Mietzahlungen

Freitag, 7. Juli 2006

IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung - Treuhandvermögen für Leistungen an Mitarbeiter in den separaten Einzelabschlüssen des Gebers

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Kriterien zur Identifizierung von "Teilen" ("Portions")

Empfehlungen des Agendaausschusses bezüglich Anträgen zur Aufnahme von Sachverhalten auf die IFRIC-Agenda

Bewertung von Stromderivaten

IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung - Puts und Forwards gehalten von Minderheiten

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse - Sind von Minderheiten in einem Unternehmenszusammenschluss erhaltene Puts und Forwards bedingte Gegenleistungen?

SIC-12 Konsolidierung - Zweckgesellschaften - Aufgabe der Beherrschung

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Definition eines Derivats: Indexierung an das eigene EBITDA oder den eigenen Umsatz

IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung - Fremdwährungsinstrumente wandelbar in Eigenkapitalinstrumente des Mutterunternehmens des Emittenten

IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung - Änderungen in den Vertragsbedingungen eines bestehenden Eigenkapitalinstrumentes, die zu einer Umklassifizierung als finanzielle Verbindlichkeit führen

IAS 1 Darstellung des Abschlusses - Ob der Schuldbestandteil eines wandelbaren Instrumentes als kurzfristig oder langfristig klassifiziert werden sollte

IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung - Zunahme des für Beschäftigte relevanten beizulegenden Zeitwertes als Ergebnis von nicht-vorhersehbaren Kapitalumschichtungen

IAS 16 Sachanlagen - Neubewertung von im Bau befindlichen als Finanzinvestitionen zu haltenden Immobilien

Heads Up-Newsletter zu den jüngsten US-Vorschlägen

01.07.2006

Unsere US-amerikanischen Deloitte-Kollegen haben die Juni-Ausgabe des englischsprachigen Heads Up-Newsletters veröffentlicht (98 KB), der drei von US-amerikanischen Standardsettern jüngst herausgegebene Vorschläge zusammenfasst: .

Unsere US-amerikanischen Deloitte-Kollegen haben die Juni-Ausgabe des englischsprachigen Heads Up-Newsletters veröffentlicht (98 KB), der drei von US-amerikanischen Standardsettern jüngst herausgegebene Vorschläge zusammenfasst:

FASB und AICPA: Einladung zu Stellungnahmen, Verbesserung des Bilanzierungs- bzw. Rechnungslegungs-Standardsetting-Prozesses für nicht-börsennotierte Unternehmen;

FASB: Vorgeschlagene FASB Staff Position (FSP) Nr. FAS 126-a, Überarbeitung der Definition eines kapitalmarktorientierten Unternehmens, um auch Schuldner von Conduit-Schuldinstrumenten mit einzuschließen; und

GASB: Vorläufige Ansichten, Bilanzierung bzw. Rechnungslegung für Derivate.

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