Juni

EITF Roundup Ausgabe vom Juni 2006

30.06.2006

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben die EITF Roundup Ausgabe vom Juni 2006 eingestellt (in englischer Sprache, 609 KB), in der ein Überblick über die auf der Sitzung der Emerging Issues Task Force des FASB am 15. Juni 2006 erörterten Sachverhalte, getätigten Beschlüsse sowie besprochenen internen Angelegenheiten gegeben wird.

Zurückliegende Ausgaben können Sie hier beziehen. Erörterte Sachverhalte in der Ausgabe Juni 2006 beinhalten:

Sachverhalt Nr. 05-1 Bilanzierung der Wandlung eines Instrumentes, das wandelbar wird, wenn der Emittent eine Kaufoption ausübt*;

Sachverhalt Nr. 06-1 Bilanzierung für die von einem Dienstleistungsanbieter an einen Hersteller oder Wiederverkäufer gewährten Gegenleistungen, die für einen Endkunden zum Beziehen von Leistungen vom Dienstleistungsanbieter unerlässlich sind;

Sachverhalt Nr. 06-2 Bilanzierung von Langzeiturlaub und anderen ähnlichen Leistungen gemäß dem FASB Statement Nr. 43 Bilanzierung von bezahlter Abwesenheit*;

Sachverhalt Nr. 06-3 Berichterstattungsvorschriften für von staatlichen Behörden festgelegte Steuern auf ertragserzeugende Transaktionen*;

Sachverhalt Nr. 06-4 Bilanzierung von aufgeschobenen vergütungs- und leistungsorientierten Bestandteilen von Lebensversicherungsvereinbarungen mit Split-Dollar-Klauseln;

Sachverhalt Nr. 06-5 Bilanzierung des Kaufs von Lebensversicherungen – Bestimmung des Betrages, der in Übereinstimmung mit dem FASB-Technical Bulletin Nr. 85-4 Bilanzierung des Kaufs von Lebensversicherungen realisiert werden könnte; und

Sachverhalt Nr. 06-6 Anwendung des Sachverhaltes Nr. 05-7 "Bilanzierung von Änderungen von in Fremdkapitalinstrumenten eingebetteten Wandeloptionen und vergleichbaren Sachverhalten".* Sachverhalt endgültig geklärt

Notizen von der Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung

29.06.2006

Die Treuhänder der IASC-Stiftung kamen am Mittwoch, den 28. und Donnerstag, den 29. Juni 2006 im Grand Hyatt Hotel in Berlin zusammen.

Ein Teil der Sitzung am Mittwoch Nachmittag war für Beobachter zugänglich. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschriften des öffentlichen Sitzungsteils von Deloitte-Beobachtern:

Öffentlicher Teil der Sitzung der IASC-Stiftung, 28. Juni 2006

Der Vorsitzende des IASB brachte die Treuhänder auf den neuesten Stand. Er wies darauf hin, dass das Arbeitsprogramm des Boards die drei von ihm verfolgten Ziele widerspiegeln würde. Zu diesen zählen:

Konvergenz mit den US-GAAP;

eine größere Anzahl von Staaten zur Anwendung der IFRS zu bewegen; und

das Projekt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Konvergenz mit den US-GAAP

Der Vorsitzende sagte, dass die beiden Boards von einer gemeinsamen Grundlage aus damit beginnen würden, sich mit den Sachverhalten zu beschäftigen. Dennoch haben in der Vergangenheit eines oder beide Board Entscheidungen gefällt, die im Widerspruch zu ihren gegenwärtigen Rahmenkonzepten stehen. Es wurde die Notwendigkeit anerkannt, die konzeptionellen Fundamente zu aktualisieren, was nach gemeinsamer Überzeugung der Boards in Phasen angegangen werden soll. Die Schritte des Abstimmungsprozesses würden auf der Grundlage einzelner Kapitel anstelle für das gesamte Rahmenkonzept stattfinden. Zu jedem Kapitel würde der Board zuerst ein Diskussionspapier veröffentlichen, dann einen Standardentwurf und letztlich die endgültige Fassung des Kapitels. Von den acht vom Board vorgesehenen Kapiteln scheint das zur Bewertung dasjenige zu sein, dass seitens der Adressaten die meisten Bedenken hervorbringt. Um sich mit diesen zu befassen, plant der Board öffentliche Diskussionsrunden zu Beginn des Jahres 2007 abzuhalten.

Die Konvergenzprojekte werden als kurzfristig (zu lösen bis Ende 2007) und mittel- bis langfristig (nach 2007) klassifiziert. Der IASB hat bereits zwei Standardentwürfe aus kurzfristigen Projekten herausgegeben - zu Segmentberichterstattung und Fremdkapitalkosten. Mit drei weiteren Standardentwürfen zu Ertragsteuern, Joint Ventures und Wertminderungen könnte bis Ende des Jahres gerechnet werden.

Auf Grundlage des Memorandum of Understanding (MoU), auf das sich der IASB und der FASB im Februar geeinigt hatte, waren beide Boards davon ausgegangen, für die längerfristigen Projekte bis zum Jahre 2008 Fortschritte erzielt zu haben. Für einige Projekte hätte dies schlicht zur Folge, dass sie auf die Agenda genommen würden, während für andere einige Abstimmungsprozess-Papiere (Due Process Document) oder ein beträchtlicher Fortschritt erwartet werden könne. Der Vorsitzende beschrieb kurz jedes der Projekte und teilte mit, dass nur von zwei von diesen davon ausgegangen werden kann, dass sie bis Ende 2007 abgeschlossen sein würden, nämlich die Projekte zu Unternehmenszusammenschlüsse und zu Fair Value Measurements. In Bezug auf das letztgenannte entschied der Board, den bevorstehenden FASB-Standard zu Fair Value Measurement nicht als Standardentwurf herauszugeben, sondern als Diskussionspapier. Die zu erhaltenden Stellungnahmen würden in einer späteren Phase in einen Standardentwurf eingefügt.

Andere Konvergenzaktivitäten

Neben der angestrebten Konvergenz mit den US-GAAP, teilte der Vorsitzende mit, dass der Board ebenfalls Konvergenzprojekte mit seinen chinesischen, kanadischen und japanischen Pendants begonnen hat. Er bemerkte, dass er eine weitere Anfrage zur Initiierung eines Konvergenzprojektes mit dem IASB aus Indien erhalten habe.

Änderungen an den IFRS

Der Vorsitzende sagte, dass er auf seiner Juni-Sitzung zwei wichtige Entscheidungen in Bezug auf die Frequenz der Herausgabe von Standards oder Änderungen getroffen habe. Erstens würde jede zu veröffentlichende Verlautbarung mindestens eine einjährige Frist zur Umsetzung vorsehen. Dies würde bedeuten, dass sogar ein Standard, der vor Ende des Jahres 2007 vollendet würde, nicht vor dem 1. Januar 2009 in Kraft treten würde. Wenn zum Zweiten der Board in seinen Verlautbarungen einen Fehler aufdeckt, würde dieser in eine Liste von Änderungen aufgenommen, die als ein „Umfassender Änderungsentwurf‟ („Omnibus Amendments Draft‟) alljährlich veröffentlicht würden. Der Board hat diese beiden Entscheidungen in der Hoffnung getroffen, die von den Erstellern erhaltenen Bedenken auf angemessene Art und Weise adressiert zu haben.

Anwendung der IFRS

In Bezug auf die zweite Zielsetzung wies der Board darauf hin, dass IFRS in ungefähr 100 Ländern bereits angewendet wird. Es wurde die Hoffnung geäußert, dass diese Zahl in den nächsten Jahren um weitere 50 wachsen wird.

IFRS für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Im Hinblick auf das KMU-Projekt teilte der Vorsitzende mit, dass sich die Arbeiten hin zu einem Standardentwurf in ihrer letzten Phase befinden und annahmegemäß im September abgeschlossen sein werden. Er gab die wichtigsten vom Board in letzter Zeit getroffenen Entscheidungen wieder, nämlich:

der Standard sollte alle Geschäftsvorfälle abdecken, von denen angenommen werden kann, dass sie in Bezug auf KMU normalerweise statt finden;

das KMU-Buch sollte in sich geschlossen sein;

wenn ein Geschäftsvorfall statt findet, der im KMU-Buch nicht behandelt wird, sollte eine Bilanzierung unter Anwendung der Bilanzierungsgrundsätze im KMU-Buch entwickelt werden. Nur dann, wenn ein KMU auf diesem Wege keine Bilanzierung ableiten kann, würde es auf die vollständigen IFRS zurückgreifen;

der Board wird erläutern, für welchen Unternehmenstyp der Standard zur Anwendung gedacht war. Dennoch bliebe es dem jeweiligen Rechtskreis überlassen, zu entscheiden, welche Unternehmen den KMU-Standard anwenden könnten bzw. sollten; und

alle Kapitel bis auf drei des KMU-Standards sind abgeschlossen, wobei es sich bei den dreien, bei denen noch weitere Arbeiten vonnöten sind, um Finanzinstrumente, Ertragsteuern und Pensionen handelt. Als Antwort auf eine Frage der Treuhänder sagte der Vorsitzende, dass ein Bestätigungsvermerk auf eindeutige Art und Weise auf die jeweils angewandten Bilanzierungsgrundsätze Bezug nehmen würde, also vollständige IFRS oder IFRS für KMU.

Prinzipienbasierte Standards

Der Vorsitzende brachte erneut die volle Unterstützung des Boards für prinzipienbasierte Standards zum Ausdruck. Er sagte, dass der FASB und der IASB sich darauf geeinigt hatten, die Formulierung von „Overriding Principles‟ zu versuchen, die Ausnahmen ausschließen würden. Von diesen aus würden die jeweiligen Bilanzierungsgrundsätze abgeleitet. Wenn sich – aus welchen Gründen auch immer – der FASB zum Hinzufügen von Leitlinien auf seiner Seite der gemeinsam beschlossenen Verlautbarungen entschließt, müsste eine Vorgehensweise eingerichtet werden, um deren Ausstrahlung auf die IFRS zu verhindern.

Der Vorsitzende der Treuhänder dankte dem IASB-Vorsitzenden für seinen Bericht und bat die Treuhänder um Stellungnahmen. Die Treuhänder diskutierten die vorgestellten Sachverhalte und hatten gegenüber dem Vorsitzenden verschiedene damit zusammenhängende Fragen. Es gab Übereinstimmung zu dem, was der Vorsitzende vorgetragen hatte. Als Antwort auf eine Frage, ob er irgendwelche Probleme oder Hindernisse auf dem Weg der Befolgung der vorgestellten Agenda ausmachen könne, wies der IASB-Vorsitzende die Treuhänder darauf hin, dass von den elf großen Projekten nur zwei bis Ende 2007 abgeschlossen sein müssten. Er gestand ein, dass diese Agenda ambitioniert aber durchführbar sei und die zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht überlasten würde. Seine einzige Sorge galt der Frage, wer der nächste Chief-Accountant der SEC sein würde, da dies jemand sein könnte, der sich nicht an die mit dem früheren Chief-Accountant abgeschlossenen Vereinbarungen halten könne. Es wurden keine Entscheidungen getroffen.

Bericht des Vorsitzenden des Standardbeirats

Der Vorsitzende des Standardbeirats (Standards Advisory Council - SAC) berichtete über die wichtigsten Ergebnisse der am Montag und Dienstag statt gefundenen SAC-Sitzung. Zu den angemerkten Punkten zählen:

die SAC-Mitglieder brachten ihre volle Unterstützung für ein KMU-Projekt zum Ausdruck;

sie hatten ihre Zustimmung zur Aufnahme der Projekte zu Leasingverhältnissen und Pensionen auf die Agenda gegeben

sie schienen der Aufnahme eines Projektes zu nahe stehenden Unternehmen und Personen auf die Agenda weniger wohlwollend gegenüber zu stehen (siehe unten);

die SAC-Mitglieder brachten ein gewisses Maß an Enttäuschung über den langen Zeitraum zum Ausdruck, der für die Lösung der großen Fragen vorgesehen war, obwohl die SAC-Mitglieder zugestanden, dass sich dies zum Teil auf die begrenzte Anzahl an verfügbaren Mitarbeitern zurückführen ließe;

der SAC diskutierte über die Marke IFRS, die Strategie und die Interpretation der IFRS sowie über finanzielle bzw. personelle Fragen in geschlossener Sitzung. Im Hinblick auf die Strategie würde eine kleine Arbeitsgruppe eingerichtet, die „Effektivität‟ definieren würde (hinsichtlich der Vorgehensweise des Boards zum Absolvieren seiner Agenda) und Vorschläge hervorbringen würde, wie diese gemessen werden könne.

Es wurden nur wenige Fragen gestellt und keine Entscheidungen getroffen.

IASB-Agendavorschläge

Der Vorsitzende des IASB erläuterte, dass drei Themen zur Betrachtung vorbereitet würden, und zwar eine Änderung an IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen; die Überarbeitungen von IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und die Überarbeitungen von IAS 17 Leasingverhältnisse.

Das erste der drei Themen wurde von China und Japan an den Board herangetragen. Die grundlegende vorgebrachte Frage war, wie IAS 24 in einem Rechtskreis Anwendung findet, der hauptsächlich durch viele staatliche Unternehmen, die in Geschäftsvorfälle verwickelt werden, gekennzeichnet ist. Wenn diese Transaktionen angegeben werden müssten, so wie im derzeitigen IAS 24 vorgeschrieben, müsste eine große im Anhang des Jahresabschlusses anzugebende Fülle von Informationen eingefügt werden, und es wäre hierbei fraglich, wem diese Informationen nützen sollten. Die Projekte zu Pensionen und Leasingverhältnissen waren bereits im Memorandum of Understanding (MoU) mit eingearbeitet und würde eine Entscheidung zur Agenda benötigen. Der Vorsitzende wies auf die Notwendigkeit der Beachtung beider Sachverhalte hin, da es Unternehmen durch die gegenwärtigen Verlautbarungen erlaubt wird, einen großen Teil ihrer Schulden aus der Bilanz herauszuhalten.

Die Treuhänder erörterten diesen Sachverhalt eine ganze Weile. Eine große Mehrheit befürwortete, dass Pensionen und Leasingverhältnisse auf die aktive Agenda gesetzt werden. Allerdings sahen nicht alle Treuhänder die dringende Notwendigkeit, eine Entscheidung schon heute zu treffen. Bezüglich des Sachverhalts zu Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen gab es eine Äußerung eines Treuhänders, dass die Beschäftigung mit dem Sachverhalt auch den Board beim Erreichen seines zweiten bedeutenden Zieles unterstützen würde (nämlich die Zunahme der Länder, die IFRS anwenden).

Anschließend forderte der Vorsitzende der Treuhänder den stellvertretenden Vorsitzenden des IASB auf, einen kurzen Überblick über den derzeitigen Stand des Projektes von IFRIC zu Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen zu geben. Der stellvertretende Vorsitzende wies darauf hin, dass er trotz beachtlichem Fortschritt einiges an Störungen erwartet, so wie die endgültige Interpretation veröffentlicht wird. Ein Treuhänder behauptete, dass sogar die überarbeitete Interpretation für seinen Rechtskreis nicht akzeptabel sei, da 30% bis 40% aller börsennotierten Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit aufgeben müssten, wenn dieses Dokument unverändert herausgegeben wird.

Bericht des IFRIC-Vorsitzenden

Der letzte Punkt auf der Agenda der öffentlichen Sitzung war ein Bericht des Vorsitzenden von IFRIC. Er hob hervor, dass die meisten Interpretationsanfragen zu den Themen Finanzinstrumente, Leasingverhältnisse, Ertragsrealisierung und anteilsbasierte Vergütung erhalten wurden. Er sagte des Weiteren, dass IFRIC die meiste Zeit für Sachverhalte verwenden würde, die nicht auf die Agenda genommen wurden, da die Antragsteller Leitlinien zur Anwendung und keine Interpretationen anforderten. Der IFRIC-Vorsitzende kündigte gegenüber den Treuhändern an, dass IFRIC nach der Verbesserung seiner Prozesse auf vielfältige Art und Weise streben würde:

Erstens werden alle zukünftigen IFRIC-Sitzungen für das Internet aufgezeichnet und auf die Website des IASB eingestellt, beginnend mit der Sitzung im Juli 2006.

Zweitens plant IFRIC, die Adressaten darüber auf dem neuesten Stand zu halten, in welchem Stadium des Abstimmungsprozesses sich die Eingabe zu jedem Sachverhalt befindet. Der Vorsitzende von IFRIC wies darauf hin, dass alle Entscheidungen von IFRIC in Bezug auf die Nichtaufnahme von Sachverhalten auf die Agenda bereits auf der Website des IASB, nach betroffenen IAS/IFRS sortiert, verfügbar sind. Die Verweise würden aber nicht auf dem neuesten Stand gehalten.

Auch wenn die meisten Treuhänder der Vorgehensweise von IFRIC beim Umgang mit den Sachverhalten zustimmten, gab es Bedenken hinsichtlich der Anzahl der herausgegeben Nicht-Interpretationen, da andere Interpretationsgremien diese Lücke füllen könnten und nach deren Meinung für richtig erachtete Leitlinien herausgeben könnten. Der Vorsitzende gab zu, dass dies ein bekannter Sachverhalt sei.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung der IASC-Stiftungs-Treuhänder gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

Ergebnisse der 18. RIC-Sitzung

29.06.2006

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 23. Juni 2006 seine 18. Sitzung in München abgehalten.

Das RIC nahm die im Rahmen der 17. RIC-Sitzung behandelten möglichen Eingaben an IFRIC wieder auf und beschloss, folgende Sachverhalte an IFRIC weiterzuleiten und auch in Kürze zu veröffentlichen:

Bilanzierung von kündbaren Anteilen an einem Unternehmen im Abschluss des Investors als Eigen- oder Fremdkapitalinstrument;

Folgebewertung von Minderheitenanteilen an Personengesellschaften im Rahmen der Konsolidierung; und

Bildung einer Zahlungsmittel generierenden Einheit im filialisierenden Einzelhandel.

Darüber hinaus diskutierte das RIC vor allem die Interpretationsrelevanz der folgenden Themenbereiche auf nationaler bzw. internationaler Ebene, wobei im Rahmen der nächsten Sitzung entschieden werden soll, ob und inwiefern sich das RIC dazu äußern wird:

Einordnung von Direktversicherungen als leistungs- oder beitragsorientierte Pläne;

Neubewertung von Pensionsverpflichtungen in Halbjahres- und Quartalsabschlüssen;

Sukzessiver Erwerb von Anteilen an assoziierten Unternehmen; und

Saldierungsbereich von belastenden Verträgen.

Außerdem befasste sich das RIC mit seiner RIC-Stellungnahme zum Entwurf eines Handbuchs zur Arbeitsweise von IFRIC (Draft Due Process Handbook for the IFRIC). Die Überarbeitung der IFRIC-Interpretationsentwürfe IFRIC D12 - 14 wird intensiv verfolgt, und es wurde beschlossen, die Entwicklung weiter zu beobachten.

Die nächste Sitzung des RIC wird am 29. August 2006 statt finden. Sie können den Ergebnisbericht hier herunterladen (94 KB).

Britische Wertpapieraufsichtsbehörde berichtet freiwillig unter Anwendung der IFRS

27.06.2006

Die britische Wertpapieraufsichtsbehörde (United Kingdom Financial Services Authority, FSA) hat sich dazu entschlossen, freiwillig auf Basis der International Financial Reporting Standards von Beginn des Wirtschaftsjahres an zu berichten, das am 31. März 2005 geendet hat.

Ein Bericht der FSA zeigt auf, dass sich IFRS am stärksten auf den Gebieten Leasingverhältnisse, Leistungen an Arbeitnehmer und immaterielle Vermögenswerte auswirkt. Klicken Sie hier für den englischsprachigen FSA-Bericht (185 KB).

Stellungnahme der Versicherungsaufsichtsbehörden zu Bewertungsplänen des IASB

26.06.2006

Die internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (International Association of Insurance Supervisors, IAIS) hat eine zweite Stellungnahme mit Beobachtungen hinsichtlich der sich aus dem Versicherungsprojekt des IASB (Phase II) ergebenden Probleme veröffentlicht (in englischer Sprache, 164 KB).

Die IAIS "ist der Ansicht, dass es am wünschenswertesten wäre, wenn die Methoden zur Berechnung von Posten in allgemeinen Abschlüssen zur Berechnung von Posten in zu aufsichtsrechtlichen Zwecken aufgestellten Abschlüssen genutzt werden könnten, oder mit den dort angewendeten Methoden weitestgehend in Einklang stünden, mit so wenigen Anpassungen wie notwendig zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Berichtsvorschriften." In dem dem IASB zur Beurteilung vorgelegten Themenpapier wird zu Bewertungsthemen Stellung genommen, die sowohl in allgemeinen Abschlüssen, als auch solchen zu aufsichtsrechtlichen Zwecken erstellten oft auftreten.

Ergebnisse der 98. und 99. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrates

26.06.2006

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat den zusammengefassten Ergebnisbericht seiner 98. Sitzung vom 15. und 16. Mai 2006 in Frankfurt am Main und der 99. Sitzung vom 12. Juni 2006 in Berlin veröffentlicht.

Der vollständige Ergebnisbericht steht ihnen auf der DRSC-Website zur Verfügung (108 KB). Die Themen dieser Sitzungen waren unter anderem:

Verabschiedung der DSR-Stellungnahme zu dem vom IASB veröffentlichten Diskussionspapier des kanadischen Standardsetters zur Bewertung beim erstmaligen Ansatz (in englischer Sprache, 208 KB) sowie zu dem IASB-Standardentwurf ED 8 Operating Segments (in englischer Sprache, 206 KB).

Erläuterung des neuesten Stands der IASB-Beratungen zum Projekt Unternehmenszusammenschlüsse Phase II. Der DSR sprach sich erneut gegen die Full-Goodwill-Methode aus, verzichtet jedoch aufgrund des frühen Stadiums der Debatte an einer aktiven Teilnahme an der Debatte.

Information des DSR über den geplanten Standardentwurf des IASB zu Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert zurückgegeben werden können sowie zu den geplanten Änderungen des IAS 12 Ertragsteuern.

Diskussion über den Entwurf Änderungen an IAS 23 Fremdkapitalkosten.

Diskussion über die vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf Änderungen an IFRS 2 Ausübungsbediungungen und Kündigungen. Zum Download der DSR-Stellungnahme an den IASB klicken Sie bitte hier (in englischer Sprache, 164 KB).

Diskussion des Entwurf einer Stellungnahme zum Entwurf Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Eine überarbeitete Darstellung (Verabschiedung geplant für den 30. Juni 2006).

Fortsetzung der Diskussion zur Erlöserfassung anhand von Beispielen und Lösungsansätzen.

Diskussion der Interpretationskompetenz für die IFRS. Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) entwickelt nur dann eine Interpretation, wenn es sich um eine Fragestellung mit ausschließlich nationalem Bezug handelt; ansonsten wird eine IFRIC-Eingabe erarbeitet.

Beschluss der Vorgehensweise bei der Veröffentlichung von Kapiteln des neuen gemeinsamen Rahmenkonzepts von IASB und FASB.

Diskussion der aktuellen Beschlusslage des IASB hinsichtlich IFRS für KMU.

Aufsichtsrechtliche Bedeutung grenzüberschreitender Börsenfusionen

25.06.2006

In einer Rede an der Harvard Business School mit dem Titel "Cross-border Exchange Mergers in the Context of Global Trade" ("Grenzüberschreitende Börsenfusionen vor dem Hintergrund des weltweiten Handels", in englischer Sprache, 66 KB) erörterte der Vorsitzende der US-Börsenaufsicht SEC, Christopher Cox die gestiegene Bedeutung einheitlicher Wertpapiervorschriften sowie globaler Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards.

Nachfolgend ein Auszug aus dieser Rede:

Nationale Vorschriften werden weiterhin von Bedeutung sein. Sie werden sogar wichtiger denn je sein, um Anleger vor neuen Betrugsmöglichkeiten, unethischen Handelspraktiken und Marktmanipulationen zu schützen, die wahrhaft internationale Märkte hervorbringen können zu schützen. Von gleicher Wichtigkeit wird allerdings die Zusammenarbeit zwischen nationalen Gesetzgebungs- und Aufsichtsbehörden sein. Wenn nationale Gesetzgebungs- und Aufsichtsbehörden nicht mit einander kooperieren und ihre eigenen Vorschriften und Verfahrensweisen auf dem neuesten Stand halten, könnten Fusionen globaler Börsen für Skrupellose als starkes Mittel zur Umgehung von Gesetzen und Vorschriften dienen, sowie zur Verschleierung illegaler Aktivitäten vor der Aufsicht ...

Es gibt immer noch viele Bereiche, in denen wesentliche Unterschiede zwischen unseren Standards und denen anderer Länder bestehen. Zum Beispiel gibt es unterschiedliche Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards, sowie - dies ist wichtig - unterschiedliche Haftungsstandards. Aber der Schlüssel zum Erfolg in der Zukunft liegt darin, zu begreifen, dass der Schaden für Anleger minimiert werden wird, wenn wir uns darauf verständigen, qualitativ hochwertige Börsenaufsichtsvorschriften einzuhalten und wenn es eine starke Zusammenarbeit und Koordination zwischen Aufsichtsbehörden gibt.

Interpretationsplan des australischen Standardsetters AASB

24.06.2006

Der Australian Accounting Standards Board (AASB) hat ein Interpretationsmodell verabschiedet, dass mit dem des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) insoweit zusammenspielt, als es den australischen IFRS-Adressaten Leitlinien zur formalen Übernahme der International Financial Reporting Standards gibt und gleichzeitig in der Lage ist, Sachverhalte zu behandeln, die sich lediglich auf rein australische Normen beziehen.

Das neue Modell wird ab dem 1. Juli 2006 in Kraft treten. Im Rahmen des neuen Modells wird der AASB direkt für die Interpretation von Standards verantwortlich sein, die bisher bestehende Urgent Issues Group wird somit ersetzt. Das neue Modell sieht folgendes vor:

Ein Interpretationsagenda-Ausschuss (Interpretation Agenda Committee, IAC) wird Themenvorschläge beurteilen und Empfehlungen an den AASB geben, entweder nicht tätig zu werden oder den Sachverhalt an IFRIC weiterzuleiten.

Bei allen von IFRIC behandelten Sachverhalten wird der AASB entscheiden, ob die entsprechende IFRIC-Interpretation lokal umgesetzt wird oder nicht.

Wenn der AASB einen Sachverhalt an IFRIC weiterleitet und IFRIC den Sachverhalt nicht auf die eigene Agenda nimmt, wird der AASB entscheiden ob der Sachverhalt in das Arbeitsprogramm des AASB aufzunehmen ist oder nicht.

Für jeden vom AASB übernommenen Sachverhalt wird der AASB ein Beratungsgremium (Advisory Panel) einrichten. Das Gremium wird Alternativen und, wenn notwendig, Empfehlungen zur Beurteilung durch den AASB erarbeiten.

Die Veröffentlichung der Empfehlungen eines solchen Gremiums auf der AASB-Website wird Teil des AASB-Arbeitsprozesses. Daran anschließen wird sich die Veröffentlichung eines AASB-Interpretationsvorschlages zur öffentlichen Kommentierung, bevor der AASB über dessen Annahme formell entscheidet.

Zum Download des AASB-Interpretationsmodells (in englischer Sprache, 34 KB) klicken Sie bitte hier.

Notizen vom vierten Tag der IASB-Sitzung vom Juni 2006

24.06.2006

Der International Accounting Standards Board kommt vom Dienstag, den 20. bis Freitag, den 23. Juni 2006 zu seiner planmäßigen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen.

Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des vierten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

Mark W. Olson wird Vorsitzender des PCAOB

23.06.2006

Der Gouverneur der US-Notenbank (US-Federal Reserve Board), Mark W.

Olson, ist bis 2010 neuer Vorsitzender des fünf Mitglieder umfassenden US-amerikanischen Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB). Mark W. Olson, 63, trat der Notenbank (Federal Reserve) am 7. Dezember 2001 bei. Zusätzlich zu seinen politischen Aufgaben bei der Notenbank war er seit 2002 als administrativer Gouverneur (Administrative Governor) für das Management der US-Notenbank verantwortlich. Vor seiner Karriere bei der US-Notenbank arbeitete Mark W. Olson 35 Jahre im Bankenbereich und war Präsident der American Banks Association. Klicken Sie die nachfolgenden Links zur Ansicht der englischsprachigen Dokumente und Informationen:

PCAOB-Pressemitteilung (34 KB).

Weitere Informationen über das PCAOB auf IAS Plus.com

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.