Zuvor mussten Unternehmen, die nicht an dem beschleunigten Verfahren
teilnehmen (Unternehmen, die entweder nicht der Definition des Exchange Act
eines Unternehmen entsprechen, das am beschleunigten
Verfahren teilnimmt, oder als große Unternehmen, die an diesem
nicht teilnehmen) sowohl die Beurteilung durch die
Unternehmensführung als auch die Bestätigung des Prüfers
hinsichtlich der Beurteilung der Unternehmensführung zur
Effektivität der internen Rechnungslegungskontrollen,
im Jahresabschluss
des Geschäftsjahres anfangen, das am oder nach dem 15. Juli 2007
endet.

| Der verschobene
Termin zur Bereitstellung einer Beurteilung der internen
Kontrollen durch die Unternehmensführung betrifft
Jahresabschlüsse, die am oder nach dem 15. Dezember 2007
enden.
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| Der neue Termin zur
Übereinstimmung mit den Vorschriften zur Bestätigung des
Prüfers gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem
15. Dezember 2008 enden.
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Die verschobene Umsetzung der Vorschrift zur Bestätigung durch den
Prüfer gibt den kleinen kapitalmarktorientierten Unternehmen und
deren Prüfern zusätzlich Zeit, um auf die
erwarteten Änderungen am Prüfungsstandards Nr.2 (Auditing
Standard No.2) und auf jegliche Anwendungsleitlinien, die der PCAOB
für Prüfer von kleinen Unternehmen zu veröffentlichen plant,
vorbereitet zu sein. Klicken Sie
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zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung der SEC.