April

Corporate Governance in China – einige Verbesserungen, aber…

18.04.2007

Das Zentrum für Finanzmarktintegrität des CFA Institute hat eine Studie über die Corporate Governance in China veröffentlicht.

Daraus geht hervor, dass die chinesische Regierung zwar viel für die Etablierung eines soliden Corporate-Governance-Rahmens getan hat, beobachtbare Veränderungen in der Finanzberichterstattung und Transparenz jedoch noch nicht ersichtlich sind, welche von den Studienteilnehmern als sehr wichtig für die Entscheidungsfindung angesehen wurden. Das CFA Institute repräsentiert 89.000 Finanzanalysten. Hinsichtlich der Rechnungslegungsstandards ist in dem Bericht Folgendes zu lesen:

Im Februar 2006 verabschiedete das Finanzministerium grundlegende Rechnungslegungsstandards für Geschäftsunternehmen (Basic Accounting Standards for Business Enterprises, ASBE), welche aus 38 Standards anwendbar von allen börsennotierten chinesischen Unternehmen bestehen. Ziel dieser Initiative ist es, die weitere Entwicklung einer Art Marktwirtschaft in China zu fördern, die Qualität der Finanzinformationen zu erhöhen sowie das Vertrauen der Investoren zu stärken. Die neuen ASBE-Standards sollen die chinesische Rechnungslegungspraxis weitgehend mit den IFRS in Übereinstimmung bringen. Obwohl Bedenken bestehen, dass diese neuen chinesischen Standards nicht vollständig den IFRS entsprechen, so wie dies von den internationalen Standardsettern vorgesehen ist, sind viele der Kernprinzipien übernommen worden….

Wesentliche Bedenken sowohl auf Seiten der ausländischen wie auch der heimischen Investoren beziehen sich auf die Angemessenheit und Transparenz der Anhangangaben. Angesichts dessen hat die Regierung kürzlich die Verschärfung der Angabeerfordernisse umgesetzt. Danach werden Investoren mehr Information in Quartals- und Jahresabschlüssen bekommen.

Klicken Sie hier für:

Studie zur Corporate Governance in China (in englischer Sprache, 372 KB)

Pressemitteilung (in englischer Sprache, 18 KB)

Bitte beachten Sie, dass der Bericht durch das CFA Institute urheberrechtlich geschützt ist und IAS Plus mit freundlicher Erlaubnis zur Verfügung gestellt wurde.

Kommissar McCreevy äußert sich zu den IFRS

18.04.2007

Der EU-Kommissar Charlie McCreevy sprach kürzlich auf einer Sitzung britischer Finanzchefs (Hundred Group of Finance Directors) zum Thema International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Umsetzung in der Europäischen Union.

Klicken Sie hier zum Download der Äußerungen von Kommissar McCreevy (in englischer Sprache, 102 KB). Einige Auszüge:

Die Kommission begrüßt die verschiedenen bislang unternommenen Schritte durch das Komitee der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) zur Sicherstellung eines EU-weiten Vorgehens [zur konsistenten Umsetzung der IFRS]. Die Kommission hat auch eine informale Diskussionsrunde zur Unterstützung ins Leben gerufen. Diese Diskussionsrunde ist ein Forum, bei dem alle interessierten Parteien praktische Anwendungsprobleme hinsichtlich der IFRS diskutieren können. Besonders besorgniserregende Themen können bei Bedarf an das IFRIC zur Interpretation verwiesen werden. Es ist jedoch klar, dass wir nicht eine EU-Instanz sein wollen, die Interpretationen und Leitlinien zur Verfügung stellt. Dies widerspricht der Philosophie von weltweiten prinzipienbasierten Standards […]

Es entspricht meiner festen Überzeugung, dass die prinzipienbasierte Art der IFRS beibehalten werden muss. Die Konvergenzagenda ist nicht heranzuziehen, um die regelbasierten US-Rechnungslegungsstandards (US GAAP) durch die Hintertür einzuführen. Um eine ausgewogene Entwicklung vorzunehmen und zu gewährleisten, bestehen wir auf angemessener Abstimmung bei dem Konvergenzprogramm und Projekten zwischen dem IASB und dem FASB. Wir haben klargestellt, dass gemeinsame Konvergenzprojekte Gegenstand des vollständigen Abstimmungsprozesses mit allen Stakeholdern sein müssen.

Kroeker, stellvertretender Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securitites and Exchange Commission, SEC), diskutierte im Rahmen eines Vortrags auf der 2007er Konferenz für prinzipienbasierte Rechnungslegung und den Herausforderungen für die Umsetzung, wie Rechnungslegungsstandards eine angemessene Balance zwischen Prinzipien und Umsetzungsleitlinien erreichen können. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Rede von James L. Kroeker. Nachfolgend ein Auszug:

Es könnte hilfreich sein, mit einer kurzen Erklärung zielorientierter Standards (objectives-oriented standards), wie sie im Mitarbeiterbericht* 2003 dargelegt wurden, zu beginnen:

[D]er optimale prinzipienbasierte Rechnungslegungsstandard umfasst eine prägnante Aussage zum grundsätzlichen Rechnungslegungsprinzip, wobei das Rechnungslegungsziel als integraler Bestandteil des Standards mit erfasst ist und wo wenige, wenn überhaupt, Ausnahmeregelungen oder interne Unstimmigkeiten im Standard enthalten sind. Des Weiteren hat ein solcher Standard in angemessenem Umfang Umsetzungsleitlinien entsprechend der Art der Transaktionen oder Ereignisse zu enthalten sowie Ermessensspielräume zu vermeiden. Schließlich hat ein solcher Standard konsistent mit einem zusammenhängenden Rahmenkonzept der Finanzberichterstattung sowie aus diesem abgeleitet zu sein.

Diese Erklärung kann in der Tat herangezogen werden, warum viele behaupten könnten, dass die U.S. Standards nicht so prinzipienbasiert wie die Standards des IASB sind. Ich persönlich stimme nicht zwangsläufig zu, dass die Rechnungslegungsstandards der USA an zugrundeliegenden Zielen oder Prinzipien leiden. Vielmehr würden - in einigen Fällen – Ausnahmeregelungen, enge Bilanzierungskriterien und eine Vielzahl von Anwendungsleitlinien den Eindruck erwecken, die dem Standard zu Grunde liegenden Ziele und Prinzipien zu überlagern (oder mit anderen Worten gesagt, die Berichterstattung über die wirtschaftliche Substanz der geschäftlichen Transaktion). Nehmen wir bspw. Statement 133, welcher Derivate und Sicherungstransaktionen behandelt (und häufig herangezogen wird, um die mangelnde Prinzipienorientierung der U.S. Standards zu kritisieren). Ich glaube, dass Statement 133 in seinem Kern auf soliden Prinzipien basiert. Die Ziele des Standards sind in wenigen Paragraphen festgeschrieben und erscheinen eindeutig (Derivate sind Vermögenswerte oder Schulden, solche Vermögenswerte oder Schulden sind zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts sind erfolgswirksam zu erfassen und spezielle Bilanzierungsweisen für Sicherungsbeziehungen sind nur auf qualifizierte Posten anzuwenden). Dem Standard sind jedoch 800 weitere Seiten mit Umsetzungsleitlinien angehängt, die einen Fundus von gutgemeinten Ausnahmen vom Anwendungsbereich, enge Bilanzierungskriterien sowie Regelungen enthalten. Es ist das Ausmaß an Leitlinien, die es vielfach erschweren als erleichtern, den Standard anzuwenden. Insoweit ist es nicht schwer zu verstehen, warum manch einer den Überblick verlieren könnte. Wie ich es später erneut wiederholen möchte, die Idee dafür ist, einen angemessenen Umfang an Umsetzungsleitlinien bereitzustellen, die der Zielerreichung dienen, jedoch nicht so viele zusätzliche Hinweise enthalten, dass das Ziel aus den Augen verloren geht.

*Studie gemäß Abschnitt 108(d) des Sarbanes-Oxles Acts aus 2002 zur Übernahme eines prinzipienbasierten Rechnungslegungssystems durch das US-amerikanische Finanzberichterstattungssystem, veröffentlicht am 25. Juli 2003.

Musterabschluss 2007 für spezielle Zwecke von Deloitte Australien

18.04.2007

Unsere australischen Kollegen von Deloitte haben einen Musterabschluss 2007 für spezielle Zwecke (2007 Special Purpose Model Annual Report) veröffentlicht.

Dieser Musterabschluss enthält die Mindestangabepflichten eines für spezielle Zwecke erstellten Abschlusses einer Kapitalgesellschaft zum 30. Juni 2007 gemäß:

den Anforderungen des Corporation Acts von 2001

den Rechnungslegungsstandards und Interpretationen, wie sie vom australischen Accounting Standards Board bis zum 1. März 2007 herausgegeben wurden (A-IFRS)

weiteren Erfordernissen und Richtlinien, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültig waren, einschließlich Segmentvorschriften der australischen Börsenaufsicht (Australian Securities and Investments Commission, ASIC), praktischen Hinweisen, Richtlinienvorgaben und Presseberichten.

Die Publikation umfasst zwei Dokumente:

Musterabschluss für spezielle Zwecke Abschnitt A (in englischer Sprache, 908 KB) – neue und überarbeitete Rechnungslegungsverlautbarungen, Fristen für die Berichterstattung sowie weitere nützliche Informationen

Musterabschluss für spezielle Zwecke Abschnitt B (in englischer Sprache, 1.095 KB) – ein Musterabschluss für spezielle Zwecke

Auszüge aus europäischen Entscheidungen zum Enforcement der IFRS

17.04.2007

Das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat Auszüge aus seiner Datenbank zu Durchsetzungsentscheidungen von nationalen Enforcement-Gremien der EU veröffentlicht, die an den European Enforcers Co-Ordination Sessions (EECS) teilnehmen.

Hinsichtlich Finanzinformationen überwachen und überprüfen die nationalen Enforcement-Gremien der Europäischen Union Abschlüsse und prüfen, ob diese mit den IFRS und anderen Berichterstattungsvorschriften übereinstimmen, einschließlich der maßgeblichen nationalen Gesetzgebung. Klicken Sie auf die nachfolgenden englischsprachigen Dokumente zu deren Ansicht:

Auszüge aus den Enforcement-Entscheidungen (110 KB)

Pressemitteilung (64 KB)

Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung vom 3. und 4. Mai 2007

16.04.2007

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird sich am Donnerstag, den 3. Mai; und Freitag, den 4. Mai 2007, in den Räumen des IASB in London treffen.

Die Sitzung ist öffentlich und wird via Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung.

3. bis 4. Mai 2007, London

Donnerstag, den 3. Mai 2007

Kundenbindungsprogramme (IFRIC D20) - überarbeiteter Interpretationsentwurf

IAS 18 - Immobilienverkäufe

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer - Zeitplan bezüglich ausstehender Punkte

IAS 19 - Die Vermögenswertobergrenze und Mindestfinanzierungsgrenzen (IFRIC D19)

IAS 21 - Absicherung einer Netto-Investition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb

IAS 18 - Leitlinien zur Identifizierung von Vermittlungsgeschäften

IAS 27 - Entflechtungen und in bar zu begleichende Dividenden

Freitag, den 4. Mai 2007

IAS 18 - Beiträge von Kunden zu den Sachanlagen eines Zulieferers

Überprüfung der vorläufigen Agendaentscheidungen, die in der März-Ausgabe des IFRIC-Updates veröffentlicht wurden

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse - Erneute Beurteilung eines Unternehmenszusammenschlusses

IAS 1 und IAS 39 - Darstellung von kurzfristigen und langfristigen Derivaten, die zu Handelszwecken gemäß IAS 39 gehalten werden

IAS 16 und IAS 18 Erträge - Verkauf von zur Vermietung gehaltenen Vermögenswerten

IAS 19 - Leistungen an Arbeitnehmer - Plankürzungen und negativer nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

Empfehlungen des Mitarbeiterstabs hinsichtlich vorläufigen Agendaentscheidungen

IAS 39 - Transaktionen aus Glücksspielen

IAS 39 - Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen unter Verwendung einer gekauften Option

IAS 39 - Absicherung verschiedener Risiken durch ein einziges derivatives Sicherungsinstrument

IAS 39 - Anwendungsbereich von IAS 39.11A

IAS 39 - Verständnis von "einer üblicherweise verwendeten Währung" gemäß IAS 39.AG33(d)

IFRS 5 - Vorhaben, den beherrschenden Anteil an einem Tochterunternehmen zu verkaufen

IFRS 5 - Anhangangaben

Abschlusskommuniqué der IOSCO-Jahreskonferenz

16.04.2007

Vom 9. bis 12. April 2007 hielt die internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) ihre 32. Jahreskonferenz in Mumbai ab.

Das Abschlusskommuniqué der Konferenz (in englischer Sprache, 48 KB) enthält folgende Stellungnahmen bezüglich IFRS:

Die Förderung international anerkannter Rechnungslegungsstandards stellte für einige Zeit einen Schwerpunkt im weltweiten Markt für Finanzdienstleistungen dar. IOSCO hat in diesem Bereich viel dazu beigetragen und sich durchgehend mit Konvergenz, Implementierung wie auch Anwendung beschäftigt, vor allem mit der Aufstellung einer vom IOSCO-Generalsekretariat verwalteten Datenbank zur verbesserten gemeinsamen Nutzung unter den Wertpapieraufsichtsbehörden bezüglich Entscheidungen, die die Durchsetzung der IFRS betreffen. Seit Januar 2007 ist die IFRS-Datenbank von IOSCO vollständig einsetzbar und es gibt Hinweise dafür, dass die Datenbank eine nützliche Bezugsquelle für Aufsichtsbehörden darstellt, die darüber hinaus die Koordination und Konvergenz unterstützt.

Protokollniederschrift der ersten SARG-Sitzung eingestellt

16.04.2007

Die Europäische Kommission hat die Protokollniederschrift der ersten Sitzung der Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen (Standards Advice Review Group, SARG), welche am 2. März 2007 in Brüssel stattfand, auf seiner Website eingestellt.

Die Aufgabe der Gruppe besteht darin zu untersuchen, ob die von EFRAG abgegebenen Übernahmeempfehlungen neutral und objektiv sind. Die Gruppe wird der Kommission ihren Rat normalerweise innerhalb von drei Wochen mitteilen. Der endgültige Rat wird auf der Website der Kommission veröffentlicht werden. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Protokollniederschrift der SARG-Sitzung vom 2. März 2007 (31 KB). Im Protokoll wird der Ablauf des Prozesses der Europäischen Kommission zur Übernahme der IFRS wie folgt beschrieben:

Der Übernahmeprozess beginnt, sowie die Kommission einen neuen IFRS-Standard oder eine neue IFRIC-Interpretation vom IASB erhält. Anschließend fordert die Kommission eine Stellungnahme zur Übernahme von EFRAG an und verständigt die Mitglieder der Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen darüber, dass ein Übernahmeratschlag angefordert worden ist, einschließlich einer ersten Indikation zur ungefähren Dauer der Abgabe eines solchen Ratschlags. Bis zur Abgabe eines endgültigen Ratschlags verfügt die Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen über drei Wochen, innerhalb denen sie Ratschläge an die Kommission weiterleiten kann. Aufgrund außergewöhnlicher Umstände kann diese Beratungszeit auf vier Wochen verlängert werden.

Die Aufgabe der Gruppe besteht darin zu untersuchen, ob die von EFRAG abgegebenen Übernahmeempfehlungen neutral und objektiv sind.

Nach Erhalt der EFRAG-Stellungnahmen und dem Ratschlag von SARG entwirft die Kommission die Vorschriften zur Übernahme, einschließlich des Standards oder der Interpretation in ihrem Anhang. Zusammen mit allen notwendigen Papieren wird dieses gesamte Paket zu Beratungszwecken an andere Dienstleistungsinstanzen der Europäischen Kommission geschickt - so genannte Beratungen zwischen Dienstleistungsinstanzen (Inter-service consultation).

Diese Vorschriften werden von der Kommission auch an die Mitglieder des Regelungsausschusses für Rechnungslegung der Europäischen Kommission (Accounting Regulatory Committee, ARC) gesendet. Des Weiteren wird eine Sitzung des ARC zeitlich festgelegt, um über den Vorschlag zur Übernahme abzustimmen. Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission besteht aus Vertretern der Mitgliedsstaaten. Den Vorsitz hat die Kommission inne.

Die Aufgabe des ARC besteht in der formalen Vertretung der Interessen der Mitgliedsstaaten bezüglich des Übernahmeprozesses, dem sogenannten Komitologie-Verfahren. Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Europäischen Kommission genehmigt durchführende Maßnahmen mittels einer qualifizierten Mehrheit.

Der Entwurf der Durchführungsmaßnahmen sollte zwei Monate vor der Sitzung dem Europäischen Parlament zugesendet werden. Nach der Sitzung steht dem Europäischen Parlament ein weiterer Monat zur Verfügung, um festzustellen, ob die Kommission ihre Befugnis zur Implementierung überschritten hat.

Diese Komitologievorschriften werden in der Zukunft verändert. Die IAS-Vorschriften werden geändert, um ein neues regulatorisches Verfahren einschließlich Prüfung einzuführen. Gemäß diesem neuen Verfahren wird die Kommission nach Zustimmung durch den ARC den Entwurf dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat zur genauen Überprüfung vorlegen. Diese neue Vorgehensweise wird die Reaktionszeit des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates auf drei Monate erhöhen, solange nicht ein schnelleres Verfahren eingeführt wird.

Die nächsten SARG-Sitzungen finden am 12. April 2007 (Protokoll noch nicht veröffentlicht) und am 3. Juli 2007 statt.

vierteljährlich erscheinender IAS Plus-Newsletter - Ausgabe April 2007

14.04.2007

Die Aprilausgabe 2007 des vierteljährlich erscheinenden IAS Plus-Newsletters wurde veröffentlicht.

Der Newsletter enthält Berichte zu den Geschehnissen bei IASB, IFRIC und der IASC-Stiftung sowie zu globalen Sachverhalten und Ereignissen im Zusammenhang mit internationaler Rechnungslegung im 1. Quartal 2007. Die asiatisch-pazifische Ausgabe enthält dieselben 19 Seiten mit Nachrichten wie die globale Ausgabe, enthält darüber hinaus aber zehn weitere Seiten zu Neuerungen in der Rechnungslegung in der asiatisch-pazifischen Region.

April 2007 globale Ausgabe (in englischer Sprache, 310 KB)

April 2007 asiatisch-pazifische Ausgabe (in englischer Sprache, 389 KB)

Alle alten Ausgaben von IAS Plus finden Sie hier. Sie können sich für ein kostenloses Abonnement per Email hier anmelden.

Arbeitsgruppe "Finanzinstrumente" trifft sich

14.04.2007

Die Arbeitsgruppe "Finanzinstrumente" des IASB kommt am 25. und 26. April 2007 in London zu einer Sitzung zusammen.

Die Arbeitsgruppe wurde im September 2004 eingerichtet, um dem IASB behilflich zu sein, einen unvoreingenommenen Blick auf IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung zu richten - mit dem Ziel, IAS 39 zu verbessern, zu vereinfachen und letzten Endes zu ersetzen. Die Agenda der kommenden Sitzung beinhaltet folgende Tagesordnungspunkte:

Mittwoch, 25. April 2007

Die Ansätze des FASB zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital sowie Verlustabsorptionsansatz von DRSC und EFRAG (siehe unsere Nachricht vom 11. April)

Update zum Projekt "Darstellung des Abschlusses"

Überblick über das Verfahrenspapier zu Finanzinstrumenten (Financial Instruments Due Process Document, FI DPD)

Donnerstag, 26. April 2007

Fair Value-Bewertung

IAS 39: Vorgeschlagene Änderung zum Hedge Accounting

Diskussionspapier zum Thema "Versicherungen": Überblick und Vergleich mit IAS 39

FI DPD: Fair Value-Modell: Anwendungsbereich, Bewertungsobjekt, Bewertung bestimmter Verträge und Hedge Accounting

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des IASB.

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