Februar

Neue EFRAG-Mitglieder ernannt

28.02.2007

Der Supervisory Board der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat folgende Zusammensetzung des EFRAG Fachexpertenausschusses (Technical Expert Group, TEG) mit Wirkung zum 1. April 2007 genehmigt: .

Der Supervisory Board der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat folgende Zusammensetzung des EFRAG Fachexpertenausschusses (Technical Expert Group, TEG) mit Wirkung zum 1. April 2007 genehmigt:

Stig Enevoldsen, Abschlussprüfer, Dänemark – Vorsitzender des TEG (wiederernannt)

Mike Ashley, Abschlussprüfer, Mitglied des britischen Accounting Standards Board (wiederernannt)

Alan Dangerfield, Industrievertreter, Schweiz (Neuernennung)

Francoise Flores, Industrievertreter, Frankreich

Manuel Garcia-Ayuso, Akademiker, Spanien

Catherine Guttmann, Versicherungsberater, Frankreich (wiederernannt)

Roberto Monachino, Bankenspezialist, Italien

Hans Schoen, Abschlussprüfer, Niederlande (Neuernennung)

Thomas Seeberg, Industrievertreter, Deutschland (wiederernannt)

Anna Sirocka, Abschlussprüfer, Polen

Mike Starkie, Industrievertreter, Großbritannien (wiederernannt)

Carsten Zielke, Anwender, Deutschland

IFAC gibt Unterstützung für den IFRS für KMU

27.02.2007

Das Forum der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften des internationalen Verbands der Wirtschaftsprüfer (Board of the International Federation of Accountants, IFAC) hat in der Sitzung, die letzte Woche in New York stattgefunden hat, entschieden, den International Accounting Standards Board (IASB) bei Einholung von Feedback zum vorgeschlagenen International Financial Reporting Standard (IFRS) für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) durch praktische Tests sowie andere Mittel zu unterstützen.

Paul Pacter, der Leiter des IASB Projektes des Standards für KMU, hatte in der Sitzung den vorgeschlagenen IFRS für KMU kurz umrissen. „Herr Pacter hat unter anderem alle Boardmitglieder sowie die regionalen Rechnungslegungsorganisationen dringend darum gebeten, ihre jeweiligen Mitgliedskreise zu ermutigen, Rückmeldung zum vorgeschlagenen Standard sowie zu wahrgenommenen Zweifeln bei dessen Implementierung zu geben."

Der IFAC Präsident Fermin del Valle erklärte: IFAC gibt dem Projekt seine größte Unterstützung und sieht dessen beachtlichen Fortschritt. Um sicherzustellen dass der endgültige Standard den Bedürfnissen der kleinen und mittelgroßen Unternehmen gerecht wird, ist es äußerst wichtig, dass IFAC und alle seine Mitglieder den IASB dabei unterstützen die Sichtweise aller relevanten Kreise, insbesondere der kleinen und mittelgroßen Unternehmen sowie der Nutzer von KMU Abschlüssen zu erfahren und zu erfassen.

Klicken Sie nachfolgende Links für (alle Dokumente in englischer Sprache):

IFAC Pressemitteilung (PDF 43k).

Weitere Informationen zu dem IFRS für KMU Standardentwurf.

Download des KMU Standardentwurfs von der IASB Webseite

Papier des Forums der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Anwendung der IFRS

25.02.2007

Das Forum der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften des internationalen Verbands der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) hat ein neues Dokument zur sachgerechten Anwendung mit dem Titel Ansichten zur weltweiten Anwendung der IFRS (Perspectives on the Global Application of IFRS) veröffentlicht.

Das im Januar 2001 ins Leben gerufene Forum der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Forum of Firms, FOF) ist eine Organisation von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Prüfungen von Abschlüssen, die tatsächlich oder möglicherweise über Landesgrenzen hinweg verwendet werden, durchführen. Das neue Dokument mit Leitlinien des FOF ist von dem transnationalen Prüferkomitee der FOF entwickelt worden, das von P Nicholas Fraser (Deloitte Frankreich) geleitet wird. Es basiert auf Interviews mit zehn Mitgliedern des Forums, stellt den bei IFRS gemachten Fortschritt dar und gibt Beispiele einer sachgerechten Anwendung, die die Firmen des Netzwerks umsetzen. Klicken Sie hier, um das Dokument mit den Leitlinien herunterzuladen (in englischer Sprache, 192 KB).

Wenn in dem Dokument auf die IFRS Bezug genommen wird, sind nicht nur die IFRS gemeint, wie sie vom IASB herausgegeben werden, sondern auch

IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind,

australische Rechnungslegungsgrundsätze (was die australischen Gegenstücke zu den IFRS einschließt),

Rechnungslegungsstandards von Hongkong und

südafrikanische Rechnungslegungsstandards (die eng an die IFRS angelehnt sind).

"Das bedeutet nicht, dass die Prüfungsgesellschaften Abweichungen von den IFRS, wie sie vom IASB herausgegeben werden, unterstützen. Sie würden es bevorzugen, wenn idealerweise alle Länder die IFRS ohne Änderung übernähmen. Die Prüfungsgesellschaften erkennen jedoch die praktische Realität an, dass begrenzte Abweichungen in den IFRS-Rahmenkonzepten bestehen."

Heads Up-Newsletter zur neuen Fair Value-Option unter US GAAP

24.02.2007

In unserer Nachricht vom 16. Februar 2007 haben wir berichtet, dass das US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) einen Standard veröffentlicht hat, der es Unternehmen ermöglicht, bestimmte finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren.

In SFAS 159 Die Fair Value-Option für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten (The Fair Value Option for Financial Assets and Financial Liabilities) sind daneben Vorschriften zur Darstellung und Offenlegung enthalten, um Vergleiche zwischen Unternehmen zu erleichtern, die sich bei ähnlichen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten für unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe entscheiden. Unsere amerikanischen Kollegen haben dazu eine Sonderausgabe des "Heads Up"-Newsletters zusammengestellt (in englischer Sprache, 120 KB), in der die neue Fair Value-Option des FASB erläutert wird.

Ende der Überleitung "ist klar in Sichtweite" - so ein Repräsentant der SEC

24.02.2007

Im Rahmen seiner Ausführungen zu Das Versprechen der Transparenz, die John W White, Direktor des Bereichs Unternehmensfinanzen (Division of Corporation Finance) der US-amerikanschen Wertpapierausichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission, SEC), auf der 29. Jahrestagung zur Wertpapierregulierung und Wirtschaftsrecht in Dallas, Texas, hielt, nahm er zu einer Reihe von Sachverhalten von internationalen Interesse Stellung, darunter: .

Im Rahmen seiner Ausführungen zu Das Versprechen der Transparenz, die John W White, Direktor des Bereichs Unternehmensfinanzen (Division of Corporation Finance) der US-amerikanschen Wertpapierausichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission, SEC), auf der 29. Jahrestagung zur Wertpapierregulierung und Wirtschaftsrecht in Dallas, Texas, hielt, nahm er zu einer Reihe von Sachverhalten von internationalen Interesse Stellung, darunter:

Nachfolgend ist ein Ausschnitt aus den Anmerkungen von White wiedergegeben. Den vollständigen Text finden Sie hier (in englischer Sprache).

International Financial Reporting Standards

Das ist ein großes Thema. Am vergangenen Dienstag (13. Februar 2007) gab die Kommission eine Presseerklärung heraus, in der sie eine Gesprächsrunde des Stabs ankündigte, die wir in Kürze zu den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Boards (IASB) abhalten werden. Die Gesprächsrunde wird sich damit befassen, wo wir heute mit dem sog. 'Fahrplan' stehen, der von dem damaligen Obersten Rechnungsleger Donald Nicolaisen vorgelegt wurde, und inwieweit wir das Erfordernis, wonach nach IFRS bilanzierende Unternehmen ihre Abschlüsse auf US GAAP überleiten müssen, streichen können. Die Gesprächsrunde wird am kommenden Dienstag, dem 6. März, am Sitz der Kommission in Washington stattfinden.

Der Bereich Unternehmensfinanzen ist schon eine ganze Zeit lang damit beschäftigt, die von ausländischen, privatrechtlichen Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, eingereichten Unterlagen durchzusehen. Diese Durchsicht und wo wir mit unserem wachsenden Verständnis für IFRS stehen habe ich in einer Rede ausgeführt, die ich letzten Monat in London gehalten habe. Ich habe heute nicht die Zeit, allzu stark ins Detail zu gehen. Es sei nur soviel gesagt, dass die Anerkennung und die wachsende Anwendung der IFRS heute ein aufregendes Thema sind und etwas, das wir alle im Fokus behalten sollten. Ich glaube, dass die Kommission und der Stab im Nachgang zu der Gesprächsrunde am 6. März erhebliche Aufmerksamkeit und Energie auf die Entwicklung und Ankündigung der nächsten Schritte legen werden, und ich glaube, dass der Zeitpunkt, zu dem der Stab das 'Ende der Überleitung' empfehlen wird, klar in Sichtweite ist.

Neuer Global Offerings Services-Newsletter erschienen

24.02.2007

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe Januar 2008 des Global Offerings Services (GOS)-Newsletters zum Download bereitgestellt (in englischer Sprache, 278 KB).

Global Offerings Services ist ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GOS-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben des GOS-Newsletters finden Sie hier (in englischer Sprache).

Notizen vom zweiten Tag der IASB-Sitzung vom Februar 2007

23.02.2007

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 20. Februar, bis Donnerstag, den 22. Februar 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen zusammen.

Wir werden Ihnen die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Notizen des zweiten Sitzungstages von Deloitte-Beobachtern im Laufe der nächsten Tage zur Verfügung stellen.

Risiko-Ausblick der britischen Finanzdienstleistungsbehörde schließt IFRS mit ein

22.02.2007

Die britische Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA) hat ihren Finanzrisiko-Ausblick für das Jahr 2007 (Financial Risk Outlook 2007, in englischer Sprache, 2.019 KB) veröffentlicht.

Durch diese jährliche Publikation wird beabsichtigt, sich der vorrangigsten Risiken bewusst zu werden, von denen die FSA, zusammen mit anderen Anbietern und Nutzern von Finanzdienstleistungen, der Meinung ist, dass diesen Beachtung geschenkt werden sollte. Im Bereich der Rechnungslegung und Prüfung sieht die FSA drei potenzielle Risiken durch:

Voranschreiten der International Financial Reporting Standards

Die Konvergenz zwischen den IFRS und den US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards (US GAAP)

Die Konzentration von Prüfungsdienstleistungen und internationale Koordination.

Im Bereich der Finanzberichterstattung sieht die FSA "zwei wesentliche Risiken, die den fortgeführten Erfolg der IFRS gefährden könnte":

Inkonsistente Anwendung zwischen den nationalen Rechtskreisen und die potenzielle Ausrichtung der zukünftigen Entwicklung des IFRS-Rahmenkonzeptes, einschließlich der Entscheidungsnützlichkeit, größeren Betonung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert und die Konvergenz mit den US GAAP. Nachfolgend ein Auszug:

Inkonsistente Anwendung

Bezüglich der Inkonsistenz kann der wahre Nutzen der IFRS nur dadurch ermöglicht werden, wenn eine bessere Vergleichbarkeit von ähnlichen Unternehmen über Ländergrenzen hinweg vorgenommen werden kann. Dies ermöglicht seinerseits eine verbesserte Markttransparenz und einen effizienteren globalen Kapitalmarkt. Wir bestätigen auch, dass es unter Verwendung eines prinzipien-basierten Rechnungslegungsrahmenkonzepts zu relevanten wirtschaftlichen und rechtlichen Unterschieden zwischen Ländern kommen kann, so dass ähnliche Transaktionen rechtmäßig unterschiedlich berichtet werden. Versuchen es nationale Gegebenheiten oder Interessen allerdings, die konsistente Anwendung der IFRS zu bedrohen, würde viel des voraussichtlichen Nutzens verloren gehen.

IASB-Rahmenkonzept

In Bezug auf die Entwicklung des IASB-Rahmenkonzeptes selbst gibt es Bedenken, dass die Standards in einigen Gebieten von geringerer Qualität sind als jene, welche sie ersetzt haben. Es gibt auch wachsende Bedenken, dass die IFRS auf eine engere und eher regelbasierte Art und Weise interpretiert und geprüft werden als dies normalerweise unter UK-GAAP der Fall war – eine Gefahr von mehr „Form over Substance‟, wenn man sich auf Bilanzierungsweisen einigt. Darüber hinaus entstammen die hauptsächlichen Problemgebiete teilweise aus der Konvergenz mit den US-GAAP und teilweise aus der Änderung hin zur „Entscheidungsnützlichkeit‟ und einer wachsenden Betonung der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert… Sollte die Verschiebung hin zum beizulegenden Zeitwert für alle Vermögenswerte und Schulden wesentlich voranschreiten, dann fragen sich viele, ob die resultierende Information ausreichend verlässlich sein wird, um Investoren zu erlauben, auf gut informierte Weise Entscheidungen über die Effektivität der Führung ihrer Unternehmen vorzunehmen. Zugleich könnte die Fähigkeit der Wirtschaftsprüfer, Ermessen dahin gehend auszuüben, was eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung begründet, immer stärker beschränkt werden von detaillierten Regelungen, was zu einem „glaubwürdig dargestellt gemäß‟-Modell der Rechnungslegung führen würde. Die Fortschritte der nächsten 18 bis 36 Monate werden von großer Wichtigkeit bei der Bestimmung dessen sein, ob die möglichen Vorteile der IFRS und der Konvergenz realisiert werden, oder ob die verbundenen Kosten und die letztendlich resultierenden Ergebnisse möglicherweise nur mäßig, oder sogar negativ für britische Stakeholder sind.

Treuhänder der IASC-Stiftung veröffentlichen IFRIC-Arbeitsprozess-Handbuch

22.02.2007

Die Treuhänder der IASC-Stiftung haben das Arbeitsprozess-Handbuch des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) veröffentlicht.

Bei der von den Treuhändern angestoßenen Überprüfung des Organisationsaufbaus im November 2003 wurde den Ressourcen und der Effektivität von IFRIC besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Im März 2005 rief die IASC-Stiftung zu Stellungnahmen zum Konsultationspapier Überprüfung der Tätigkeiten von IFRIC (IFRIC Review of Operations) auf und im Mai 2006 gaben die Treuhänder den Entwurf des IFRIC-Arbeitsprozess-Handbuchs zur Kommentierung heraus. Die Treuhänder verabschiedeten eine geänderte Version auf ihrer Sitzung im Januar 2007. Das Handbuch kann von der Website des IASB heruntergeladen werden. Klicken Sie bitte hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung (51 KB).

Vorschlag zu Änderungen an dem Standard zu Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

22.02.2007

Der IASB hat einen Standardentwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen veröffentlicht.

Die Änderungen würden:

einige staatlichen Unternehmen von Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen befreien

die Definition einer "Beziehung zu nahe stehenden Unternehmen und Personen" modifizieren.

Die Kommentierungsfrist läuft am 25. Mai 2007 aus. Der Standardentwurf ist für eIFRS-Abonnenten bereits erhältlich und wird für die breite Öffentlichkeit ab dem 5. März 2007 auf der Website des IASB zur Verfügung stehen. Klicken Sie hier zur Ansicht der englischsprachigen Pressemitteilung.

Vorgeschlagene Änderungen an IAS 24

Staatlich kontrollierte Unternehmen

Im Standardentwurf wird vorgeschlagen, die Angabevorschriften des IAS 24 für einige Unternehmen zu reduzieren, deren Beziehung zu nahe stehenden Unternehmen und Personen darin besteht, dass sie vom Staat kontrolliert oder wesentlich beeinflusst werden. Die Änderungen sind eine Antwort auf die Bedenken von interessierten Dritten, die sich zu den Schwierigkeiten geäußert haben, die Unternehmen bei der Erstellung von den in IAS 24 geforderten Informationen haben. In vielen Fällen wissen Unternehmen nicht, dass sie durch die Beziehung zu anderen Unternehmen, die unter der Kontrolle oder dem Einfluss von öffentlichen Behörden stehen, auch davon betroffen sind. Der IASB schlussfolgerte, dass für betroffene Unternehmen die Kosten der Befolgung von IAS 24 den Nutzen der Angaben für die Abschluss-Adressaten übersteigt. Die vorgeschlagene Befreiung von den Vorschriften des IAS 24 ist begrenzt auf solche Umstände, bei denen es klar ist, dass sich die nahe stehenden Unternehmen und Personen nicht gegenseitig beeinflussen.

Definition eines "nahe stehenden Unternehmens und nahestehenden Personen"

Nachfolgend sind die hauptsächlichen Änderungen an der Definition aufgeführt:

Die Beziehung zwischen einem Tochterunternehmen und einem assoziierten Unternehmen des gleichen Unternehmens, in den individuellen oder separaten Einzelabschluss sowohl des Tochterunternehmens als auch des assoziierten Unternehmens wird zu der Definition von nahe stehenden Unternehmen oder Personen hinzugefügt.

Situationen in denen zwei Unternehmen zueinander nahe stehend sind, da eine Person einen wesentlichen Einfluss über ein Unternehmen hat und ein nahes Familienmitglied dieser Person einen wesentlichen Einfluss über das andere Unternehmen hat, wurden aus der Definition von nahe stehenden Unternehmen entfernt.

Das Einbeziehen in die Definition eines nahe stehenden Unternehmens von zwei Unternehmen, wobei eines der Unternehmen eine Investition einer Person in Schlüsselposition des Unternehmens darstellt und das andere ein Unternehmen darstellt, welches von der Person in Schlüsselposition geführt wird.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.