Anwendung der IFRS gemäß der EU-Verordnung nun auch für Bulgarien und Rumänien

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03.01.2007

Bulgarien und Rumänien sind ab dem 1. Januar 2007 Mitglieder der Europäischen Union.

Demzufolge müssen alle börsennotierten Unternehmen dieser beiden Länder ihren Konzernabschluss gemäß der EU-Verordnung nach IFRS aufstellen. In Bulgarien ist die Anwendung der IFRS für börsennotierte Unternehmen bereits vorgeschrieben. In Rumänien sind die IFRS für alle großen Unternehmen verpflichtend.

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