Juli

IASC-Stiftung sucht Mitglieder für zwei XBRL-Komitees

31.07.2007

Die Treuhänder der IASC-Stiftung laden zur Bewerbung als Mitglied für zwei Komitees ein, die in Zusammenhang mit den Arbeiten der Stiftung zu XBRL gegründet werden — ein XBRL-Beirat (XBRL Advisory Council, XAC) und eine XBRL-Qualitätssicherungsgruppe (XBRL Quality Review Team, XQRT): .

Die Treuhänder der IASC-Stiftung laden zur Bewerbung als Mitglied für zwei Komitees ein, die in Zusammenhang mit den Arbeiten der Stiftung zu XBRL gegründet werden — ein XBRL-Beirat (XBRL Advisory Council, XAC) und eine XBRL-Qualitätssicherungsgruppe (XBRL Quality Review Team, XQRT):

XAC wird strategische Ratschläge für die Treuhänder und die in London ansässige XBRL-Arbeitsgruppe der Stiftung hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung und Übernahme der XBRL-Klassifizierungssystematik für International Financial Reporting Standards (IFRS) erarbeiten. Der Beirat wird aus zehn Mitgliedern bestehen, die im Großen und Ganzen den verschiedenen Gebiete und beruflichen Sparten entstammen sollten, die durch die Übernahme von XBRL und die Einführung der IFRS-Klassifizierungssystematiken betroffen sind.

XQRT wird die Qualitätssicherung der erarbeiteten Klassifizierungssystematiken übernehmen und strategische Ratschläge und praktische Empfehlungen zu deren Qualität geben.

Die Unternehmensberichtserstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language), ist eine XML-basierte Computersprache zur automatisierten Erfüllung von Berichtsanforderungen, beispielsweise die Erstellung, Weiterreichung und Analyse von Finanzberichten, Abschlüssen und Prüfungsschemata. Die IASC-Stiftung hat eine hochwertige XBRL-Klassifizierungssystematik für IFRS entwickelt (genauer gesagt ein Handbuch mit Datenetiketten, die erklären, was jedes einzelne etikettierte Element ist und wie es unter IFRS zu behandeln ist), das jeweils gemeinsam mit der Gesamtausgabe der IFRS aktualisiert werden soll. Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige Presserklärung des IASB.

Ergebnisse der 111. Sitzung des DSR

31.07.2007

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 23. und 24. Juli 2007 seine 111. Sitzung in Berlin ab.

Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung mit einem Bezug zur internationalen Rechnungslegung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Juli 2007 hier herunterladen (29 KB).

Der Deutsche Standardisierungsrat verschaffte sich einen Überblick über den aktuellen Stand des IASB-Projekts Financial Statement Presentation. Der DSR beschloss, dem EFRAG Draft Endorsement Advice zum geänderten IAS 1 in einem kurzen Schreiben grundsätzlich zuzustimmen. Jedoch sollte in den Anmerkungen auf die kritische Einstellung des DSR bezüglich der Ergebnisse der Phase A des Projekts verwiesen werden.

Weiterhin legte der DSR seine Standpunkte zu den Änderungen, die im IASB-Projekt Annual Improvements Process vorgeschlagen werden sollen, dar. Zu diesem Projekt, im Rahmen dessen eine Vielzahl von Standards Änderungen erfahren, wird der DSR eine Stellungnahme an den IASB vorbereiten.

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung der Kommission veröffentlicht, die Vorschläge über ein vereinfachtes Unternehmensumfeld in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Abschlussprüfung vorsieht. Der DSR diskutierte, in welcher Art und Weise der DSR zu dieser Mitteilung Stellung beziehen sollte. Er trug Standpunkte zu diesem Papier zusammen, die Grundlage eines Stellungnahmeentwurfs sein werden.

Außerdem informierte sich der DSR ausführlich über den aktuellen Stand des IASB-Projektes Leases.

Neuer Standard des AICPA zur Bewertung

30.07.2007

Das Exekutivkomitee für Beratungsleistungen des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hat heute die Veröffentlichung eines neuen Berufsstandards zu Bewertungsdienstleistungen mit dem Titel "Anweisung zu Standards zu Bewertungsdienstleistungen Nr. 1 Bewertung eines Unternehmens, eines Anteils eines Geschäftsinhabers, eines Wertpapiers oder eines immateriellen Vermögenswertes" ( Statement on Standards for Valuation Services No.

1 (SSVS No. 1) Valuation of a Business, Business Ownership Interest, Security, or Intangible Asset) angekündigt. Der 76-seitige Standard stellt Leitlinien für Wirtschaftsprüfer zur Verfügung, wie die Schätzungen der Werte entwickelt werden können und wie die Ergebnisse im Bericht dargestellt werden. Er gilt für alle AICPA-Mitglieder, die im Rahmen eines Engagements die Aufgabe haben, den Wert eines Unternehmens, eines Anteils eines Geschäftsinhabers, eines Wertpapiers oder eines immateriellen Vermögenswertes zu schätzen. Die Schätzungsverpflichtung kann aus einer großen Bandbreite von Gründen resultieren, auch aus rechnungslegungsbezogenen. SSVS No. 1 gilt für alle Engagements, die am oder nach dem 1. Januar 2008 eingegangen werden.

SSVS No. 1 beschreibt zwei Arten von Engagements: Engagements mit Bewertungsaufgaben und Engagements mit Berechnungsaufgaben. Für Engagements mit Bewertungsaufgaben sind zwei Arten der schriftlichen Berichterstattung zulässig - ausführliche Berichte und zusammenfassende Berichte. Für Engagements mit Berechnungsaufgaben ist nur eine Art der schriftlichen Berichterstattung zulässig - die Darstellung der Berechnung. Mündliche Berichte sich nach dem Standard für alle Arten von Engagements zulässig.

Das AICPA hat auf seinen Seiten eine englischsprachige Grundausrüstung zum Bewertungsstandard zusammengestellt (unter anderem mit dem vollständigen Wortlaut des Standards, der Presseerklärung des AICPA, häufig gestellten Fragen und einem Glossar internationaler Bewertungstermini).

Deloitte befürwortet die Erweiterung des IFRIC auf 14 Mitglieder

28.07.2007

Deloitte hat eine Stellungnahme (in englischer Sprache, 108 KB) bei den Treuhändern der IASC-Stiftung eingereicht, in der wir deren Vorschlag unterstützen (in englischer Sprache 234 KB), die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des International Financial Reporting Committee (IFRIC) von zwölf auf vierzehn heraufzusetzen.

Ebenso wie die Treuhänder sind wir der Meinung, dass IFRIC davon profitieren würde, wenn es eine größere Bandbreite von Mitgliedern mit Praxiserfahrung in der Anwendung von IFRS und in der Analyse von IFRS-Abschlüssen gäbe. Unsere Stellungnahme spiegelt allerdings auch die Tatsache wider, dass wir besorgt sind, dass die Vergrößerung von IFRIC nachteilige Auswirkungen auf dessen Arbeit haben könnte. Wir sind uns jedoch der Tatsache bewusst, dass der Stab von IFRIC im Vergleich zu früher größer geworden ist, und weisen darauf hin, dass das Budget 2008 der IASC-Stiftung die Aussage der Treuhänder reflektiert, dass sie sich verpflichtet fühlen, dafür zu sorgen, dass IFRIC "in der Lage ist, auf Interpretationsaufgaben effizient zu reagieren". Daher sind wir bereit, der Einschätzung der Treuhänder zu folgen, dass - in vernünftigem Rahmen - jegliche Auswirkung auf die Effizienz des IFRIC durch den Nutzen der größeren Beteiligung von Erstellern und Anwendern von IFRS-Abschlüssen aufgewogen wird. Alle früheren Stellungnahmen von Deloitte an IASC, IASB, SIC, IFRIC und die IASC-Stiftung finden Sie hier (alle Dokumente in englischer Sprache).

SEC erbittet Stellungnahmen zur Anwendung von IFRS durch inländische börsennotierte Unternehmen

26.07.2007

Gestern hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) einstimmig dafür gestimmt, einen Konzepterlass zur Stellungnahme freizugeben.

Der Erlass widmet sich der Frage, ob es US-amerikanischen Emittenten einschließlich Investmentunternehmen gestattet sein soll, ihre Abschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) wie in englischer Sprache vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben zu erstellen. Nach den derzeitigen Regelungen der SEC müssen US-amerikanische Emittenten US-GAAP anwenden. Der Konzepterlass dient der Meinungsfindung und beschreibt die politischen Sachverhalte und erbittet in Form von Fragen öffentliche Stellungnahmen bezüglich der Möglichkeit, US-amerikanischen Emittenten die Abschlusserstellung nach IFRS zu erlauben.

Die Kommentierungsfrist beträgt 90 Tage nach Veröffentlichung im US-amerikanischen Gesetzblatt. Der Konzepterlass ist bislang noch nicht auf den Internetseiten der SEC eingestellt. Bei Vorstellung der Vorschlags vor der Kommission sagt der Vorsitzende der SEC, Christopher Cox:

Heute morgen diskutieren wir über die Veröffentlichung eines Konzepterlasses des Stabs, der öffentliche Stellungnahmen zur zukünftigen Rolle der IFRS in US-amerikanischen Märkten erbittet und der fragt, ob es US-amerikanische Emittenten gestattet sein soll, IFRS anzuwenden und damit gleichzeitig unseren Regeln und Vorschriften zu genügen. In vielerlei Hinsicht spiegelt dies die Frage wider, ob ausländische Emittenten ihre IFRS-Abschlüsse bei uns einreichen dürfen, ohne sie nach US-GAAP überzuleiten. Dieses Konzept gäbe US-amerikanischen Emittenten die gleiche Wahlmöglichkeit, die ausländische Emittenten hätten. Dieser Erlass würde aber möglicherweise jeden Aspekt der US-amerikanischen Kapitalmärkte berühren - von der Frage, wie US-amerikanische Rechnungsleger ausgebildet werden, über die Frage, wie US-amerikanische Emittenten ihre Abschlüsse erstellen und wie US-amerikanische Investoren Abschlüsse lesen, bis hin zu der Frage, wie die Rechnungslegungsstandards entwickelt und interpretiert werden, die auf US-amerikanische Unternehmen anzuwenden sind.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Presserklärung der SEC

gesamte Ansprache von Christopher Cox(s. insbesondere unter Item 2)

Stellungnahmen zur Form internationaler Bewertungsstandards gesucht

26.07.2007

Das Internationale Komitee für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Committee, IVSC) hat einen Bericht zu Struktur und Form der Internationalen Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) zur Stellungnahme veröffentlicht, der von einer Beratungsgruppe erstellt wurde, die zusammengestellt wurde, um diese kritisch zu analysieren.

Das IVSC befindet sich derzeit in einer Phase der Modernisierung seiner eigenen Organisationsstrukturen (s. auch unsere Nachricht vom 19. April 2007). Der Bericht über die IVS mit dem Titel "Eine Analyse der Internationalen Bewertungsstandards" (in englischer Sprache, 126 KB) stellt die Ansicht der Beratungsgruppe zur Form eines "idealen" Kanons von internationalen Bewertungsstandards dar. Der Bericht stellt eine Reihe spezifischer Fragen (s. u., zu denen Stellungnahmen gesucht werden. Die Kommentierungsfrist endet am 31. Oktober 2007.

Sachverhalte, zu denen das IVSC Stellungnahmen erbittet

Frage 1

Die Beratungsgruppe schlägt vor, dass die IVS prinzipienbasiert sein sollten. Dies bedeutet ihrer Meinung nach, dass der Standard neben den zu erfüllenden Anforderungen wesentliches erklärendes Material enthalten soll, das einem erfahrenen professionellen Bewerter ermöglichen soll, die Anforderungen zu verstehen. Stimmen Sie dieser Empfehlung zu?

Frage 2

Bewertungen erfolgen in einer Vielzahl von Zusammenhängen - von der Rechnungslegung über Kreditwürdigkeitsprüfungen und Geschäftsübernahmen bis hin zu Steuer- und Prozessfragen. Die Beratungsgruppe ist der Meinung, dass die gleichen Konzepte, Definitionen und Prinzipien auf alle Bewertungen zutreffen unabhängig davon, zu welchem Zweck sie erfolgen. Abweichungen könnte es allerdings in der Anwendung und in der Berichterstattung geben. Stimmen Sie der Beratungsgruppe zu?

Frage 3

Die Beratungsgruppe ist der Meinung, dass die eigentliche Rolle der IVS diejenige eines eigenständigen Kanons von internationalen Standards ist, der die Bedürfnisse eines globalen Marktplatzes erfüllen muss und für die Konvergenz von nationalen Standards auf internationale Bewertungsstandards dienen soll. Sie ist deshalb der Meinung, dass die IVS sich nicht auf Gebiete erstrecken sollten, die immer noch wesentlicher nationaler Regulierung unterworfen sind - beispielsweise Bewertungen aus steuerlichen Gründen. Stimmen Sie der Beratungsgruppe zu?

Frage 4

Die Beratungsgruppe ist sich bewusst, dass in verschiedenen Rechtkreisen unterschiedliche Wege eingeschlagen werden, um zu dem gleichen Ziel eines einzigen Kanons weltweit gültiger Bewertungsstandards zu gelangen. Obwohl dies verständlich ist, schlägt die Beratungsgruppe vor, dass das IVSC eine ähnliche Regelung einzuführen versuchen sollte wie für die International Reporting Standards (IFRS). D.h. Bewertungsberichte sollten dann nicht in Anspruch nehmen können, in Übereinstimmung mit den IVS erstellt zu sein, wenn sie nicht allen Anforderungen der IVS genügen. Stimmen Sie zu, dass das IVSC eine solche Regelung einführen sollte?

Frage 5

Sind Sie der Meinung, dass die vorgeschlagenen Struktur eine einfache Navigation durch die Standards ermöglicht und die Bestimmung der jeweiligen Bewertungs- und Berichtsvorschriften für einen bestimmten Vermögenswert/eine bestimmte Schuld und einen bestimmten Zweck erleichtert?

Frage 6

Eine Reihe spezifischer Fragen zur vorgeschlagenen Struktur der IVS werden von der Beratungsgruppe gestellt, zu denen sie Stellungnahmen sucht:

6(a) Die in Kürze erscheinende achte Ausgabe der IVS definiert den beizulegenden Zeitwert in IVS 2 Bewertungsgrundlagen, die nicht dem Marktwert entsprechen. Glauben Sie, dass dies ausreicht, oder sollte das IVSC einen Standard zum beizulegenden Zeitwert als eigenständige Bewertungsgrundlage entwickeln?

6(b) Die vorgeschlagene Struktur der IVS erörtert die Anwendung der Grundsätze ordnungsgemäßer Bewertung und der Bewertungsgrundlagen auf bestimmte Vermögenswert- und Schuldarten bevor sie auf einen bestimmten Bewertungszweck angewendet werden. Einige Mitglieder der Beratungsgruppe sind der Meinung, dass diese Reihenfolge umgekehrt werden sollte. Was meinen Sie?

6(c) Es wird vorgeschlagen, zu einer Reihe von Sachverhalten weitere, detailliertere Leitlinien hinzuzufügen. Stimmen Sie der Auswahl auf der Liste zu? Sollten weitere Sachverhalte aufgenommen werden?

Fragen 7 und 8 [Diese beziehen sich auf die Form der IVS und Empfehlungen für die Klarheit der Standards.]

SEC genehmigt neuen Prüfungsstandard zu internen Kontrollen

26.07.2007

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat den Prüfungsstandard Nr. 5 Eine Prüfung interner Kontrollen über die Rechnungslegung im Zusammenhang mit einer Prüfung des Jahresabschlusses (Auditing Standard No.

5 An Audit of Internal Control Over Financial Reporting That Is Integrated with An Audit of Financial Statements) genehmigt. Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hatte den Standard im Mai 2007 herausgegeben. Er ersetzt den vorhergehenden Prüfungsstandard Nr. 2 der PCAOB zur Prüfung interner Kontrollen. Nach Genehmigung durch die SEC sind nun alle bei der PCAOB registrierten Prüfungsgesellschaften verpflichtet, den neuen Standard spätestens auf alle Prüfungen interner Kontrollen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. November 2007 enden, anzuwenden. Die PCAOB hat angekündigt, verschiedene Programme zur Unterstützung der erfolgreichen Implementierung des neuen Standards aufzulegen. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen in englischer Sprache:

Prüfungsstandard Nr. 5 der PCAOB (175 KB),

Presseerklärung der SEC zur Genehmigung des Standards,

Presseerklärung der PCAOB zur Genehmigung durch die SEC,

Presseerklärung der PCAOB zur Herausgabe des Prüfungsstandards (vom Mai 2007),

Verknüpfung auf die Seite der PCAOB mit weiteren Informationen zum Thema.

Assistenten aus der Wirtschaft zum IASB entsendet

26.07.2007

Michelle Fisher, Managerin aus der Fachabteilung von Deloitte Hongkong, wurde zum 1. Juli 2007 als Assistentin zum IASB entsendet.

Sie wird dort für achtzehn Monate Paul Pacter bei dem Projekt zu kleinen und mittelgroßen Unternehmen unterstützen. Im Rahmen ihrer Aufgaben wird sie helfen, die Feldversuche des Entwurfs zu organisieren und zu überwachen, eingehende Stellungnahmen bearbeiten und schließlich bei der Finalisierung des Standards mitarbeiten. Eine weitere Managerin aus der Fachabteilung von Deloitte Hongkong, Candy Fong, ist bereits im zweiten Jahr Assistentin beim IASB. Sie arbeitet sowohl bei IFRIC-Agendaprojekten als auch beim Projekt zu Finanzinstrumenten mit. Ihre Arbeitszeit beim IASB endet im Laufe dieses Jahres.

Indien plant Konvergenz von eigenen Rechnungslegungsstandards mit IFRS

25.07.2007

Der Rat des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Indien (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) hat das Vorhaben angekündigt, die indischen Rechnungslegungsstandards mit den vom IASB herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) zu konvergieren.

Das ICAI wies allerdings darauf hin, dass es Veränderungen an den IFRS vornehmen werde, um "besondere indische Gegebenheiten" widerzuspiegeln. Die neuen Standards gelten für Berichtsjahre, die am oder nach dem 1. April 2011 beginnen. Sie werden für alle börsennotierten Unternehmen sowie für Banken, Versicherungen und große Unternehmen gelten. Die Zustimmung der indischen Regierung zu diesem Vorhaben steht noch aus. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung des IASB.

SEC erörtert Vorschlag, IFRS auch für inländische Unternehmen zuzulassen

25.07.2007

Auf seiner heutigen Sitzung (25. Juli 2007) wird die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) erörtern, ob sie den vorgeschlagenen Konzepterlass zur Zulassung der Abschlusserstellung US-amerikanischer Emittenten in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (Concept Release on Allowing US Issuers to Prepare Financial Statements in Accordance with International Financial Reporting Standards) veröffentlichen soll.

Dieser war in englischer Sprache vom International Accounting Standards Board (IASB) zum Zweck der Einhaltung der Vorschriften und Regeln der Kommission herausgegeben worden.

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