RIC nimmt zu zwei Ablehnungsentscheiden von IFRIC Stellung
22.06.2007
Das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) des DRSC hat sich zu zwei vorläufigen Ablehnungsentscheiden von IFRIC geäußert.
Das IFRIC hat im Rahmen seiner Mai-Sitzung mehrere IAS 39 betreffende Fragestellungen diskutiert und sich in einer vorläufigen Entscheidung („Tentative Agenda Decision‟) gegen die Aufnahme dieser Fragestellungen in das IFRIC-Arbeitsprogramm ausgesprochen. Die interessierte Öffentlichkeit hat noch bis zum 30. Juni 2007 Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Das RIC hat zu den folgenden beiden vorläufigen IFRIC-Entscheidungen eine Stellungnahme erarbeitet:
Während die erste Fragestellung den Anwendungsbereich der Fair Value Option betrifft, geht es in der zweiten Fragestellung um die Präzisierung der in IAS 39.AG33(d) enthaltenen Voraussetzungen für eine getrennte bzw. gemeinsame Bilanzierung eines Basisvertrags und eines hierin eingebetteten Fremdwährungsderivats. Das RIC vertritt die Ansicht, dass das IFRIC zu diesen Themen eine Interpretation erarbeiten oder alternativ beim IASB explizit eine Änderung von IAS 39 initiieren sollte. |