
Der
International Accounting Standards Board hat die überarbeitete
Fassung von IAS 23 Fremdkapitalkosten veröffentlicht. Die wesentlichste Änderung gegenüber der
vorherigen Fassung besteht in der Abschaffung des Wahlrechts, Fremdkapitalkosten, die einem bestimmten Vermögenswert
zuzuordnen sind, der einer bedeutenden Zeitspanne bedarf, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder
verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, sofort als Aufwand zu erfassen. Ein Unternehmen ist
daher verpflichtet, Fremdkapitalkosten als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zu
aktivieren. Im überarbeiteten IAS 23 wird nicht gefordert, Fremdkapitalkosten im Zusammenhang mit Vermögenswerten,
die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und Vorräten, die laufend in großer Zahl hergestellt oder produziert werden,
selbst wenn eine bedeutende Zeitspanne benötigt wird, um sie zu nutzen oder zu verkaufen, zu aktivieren. Der überarbeitete
Standard ist auf Fremdkapitalkosten anzuwenden, die sich auf
qualifizierte Vermögenswerte beziehen, bei denen der Beginn der
Aktivierung am oder nach dem 1. Januar 2009 liegt. Eine frühere
Anwendung ist erlaubt. Klicken Sie
hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 51 KB).