Überarbeiteter IAS 23 fordert Aktivierung von Fremdkapitalkosten

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29.03.2007

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Der International Accounting Standards Board hat die überarbeitete Fassung von IAS 23 Fremdkapitalkosten veröffentlicht. Die wesentlichste Änderung gegenüber der vorherigen Fassung besteht in der Abschaffung des Wahlrechts, Fremdkapitalkosten, die einem bestimmten Vermögenswert zuzuordnen sind, der einer bedeutenden Zeitspanne bedarf, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, sofort als Aufwand zu erfassen. Ein Unternehmen ist daher verpflichtet, Fremdkapitalkosten als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zu aktivieren. Im überarbeiteten IAS 23 wird nicht gefordert, Fremdkapitalkosten im Zusammenhang mit Vermögenswerten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und Vorräten, die laufend in großer Zahl hergestellt oder produziert werden, selbst wenn eine bedeutende Zeitspanne benötigt wird, um sie zu nutzen oder zu verkaufen, zu aktivieren. Der überarbeitete Standard ist auf Fremdkapitalkosten anzuwenden, die sich auf qualifizierte Vermögenswerte beziehen, bei denen der Beginn der Aktivierung am oder nach dem 1. Januar 2009 liegt. Eine frühere Anwendung ist erlaubt. Klicken Sie hier für die Presseerklärung (in englischer Sprache, 51 KB).

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