Fortlaufende Konvergenz — Rechnungslegung
Die Kommission
unterstützt und fördert die gegenwärtigen Anstrengungen des IASB und des
US-amerikanischen FASB zur Konvergenz von IFRS und US-GAAP. Da es sich
bei den IFRS um prinzipienbasierte Standards handelt, empfiehlt die
Kommission, dass ausländische Aufsichtsbehörden die Positionen ihrer
internationalen Pendants voll und ganz hinsichtlich der Anwendung und
Durchsetzung der IFRS
zur Kenntnis nehmen, und
gleichzeitig ernsthaft versuchen, sich widersprechende
Schlussfolgerungen zu vermeiden, wie etwa die von einander abweichenden,
auf Derivate anzuwendenden Standards.
Gleichzeitig
anerkennt
und
respektiert die Kommission die
Hoheit der IFRS-Staaten in Bezug darauf, dass sie sich auf eine
allgemeingültige Vorgehensweise zur Interpretation der IFRS-Prinzipien
einigen. Die SEC sollte sich nicht unnötigerweise in den Prozess
einschalten. Diesbezüglich begrüßt die Kommission jüngste öffentliche
Verlautbarungen des SEC-Direktors für „Corporate Finance“, wonach die
SEC nicht beabsichtigt, ein Schlichter für die IFRS zu werden. Außerdem
bestärkt die Kommission die SEC darin, die IFRIC-Interpretationen
vollumfänglich anzuwenden und auf die Aufsichtsbehörden der jeweiligen
Herkunftsländer zu verweisen, wenn es um die Überprüfung der
IFRS-Abschlüsse von ausländischen nicht-institutionellen Emittenten
geht.
Zusätzlich möchte
die Kommission die SEC weiter ermutigen, ihre Anstrengungen zur Arbeit
innerhalb der IOSCO hinsichtlich der Konvergenz internationaler
Offenlegungsanforderungen fortzuführen und zu intensivieren,
insbesondere hinsichtlich finanzieller Offenlegung. Die Modifizierung
der Angaben der jeweiligen Herkunftsländer dahingehend, dass sie im
Einklang stehen mit vergleichbaren, jedoch abweichenden SEC-Standards
führt lediglich zu höheren Kosten für ausländische nicht-börsennotierte
Emittenten.
Fortlaufende Konvergenz — Prüfung
Die Kommission
empfiehlt außerdem, dass die SEC und der PCAOB mit ihren internationalen
Pendants und dem IAASB hin zu einer weltweiten Konvergenz der
US-amerikanischen und internationalen Prüfungsstandards zusammenarbeiten
sollen. Die Kommission ist sich sicher, dass es unerlässlich ist, dass
die internationale Konvergenz von Rechnungslegungsstandards von der
Konvergenz von Prüfungsstandards begleitet werden muss.
Die Kommission ist
der Ansicht, dass die US-amerikanischen und internationalen
Aufsichtsbehörden die Konvergenz von Rechnungslegung und Prüfung
innerhalb von fünf Jahren erreicht haben sollten.
Streichung der Überleitungsvorschrift
Die Kommission empfiehlt außerdem, dass die SEC
unmittelbar einen alternativen Ansatz hinsichtlich der Streichung der
Überleitungspflicht in Betracht ziehen sollte. Insbesondere schlägt die
Kommission vor, dass die SEC einen Prozess einrichtet, wonach sie von
Fall zu Fall entscheiden kann, dass die Rechnungslegungsstandards eines
Drittstaates ausreichend den US-GAAP entsprechen, so dass ausländische
Unternehmen aus diesen Ländern nicht zur Überleitung ihrer Abschlüsse
auf die US-GAAP zum Zwecke der SEC-Finanzberichterstattung verpflichtet
wären. Das betroffene ausländische Land wäre dann zu Ähnlichem in Bezug
auf US-Unternehmen verpflichtet. Als ein mögliches Modell schlägt die
Kommission die Betrachtung eines Ansatzes vor, der dem in dem obigen
Abschnitt „Ersetzte Einhaltung — Ausländische Makler und Börsen“ (Substituted
Compliance — Foreign Brokers and Exchanges) genannten ähnlich ist.
|