Der IASB hatte den
Entwurf (s. Quicklinks in der rechten Leiste für die Übersetzungen)
am 15. Februar 2007 zur Stellungnahme herausgegeben. Wir drücken
unsere Unterstützung für die Bemühungen des IASB aus, einen
eigenständigen Rechnungslegungsrahmen für KMU zu entwickeln. Wir
sind jedoch der Meinung, dass noch bessere Ergebnisse bei der
Erfüllung der Bedürfnisse von KMU erzielt werden können, ohne das
Kosten-Nutzen-Kriterium zu verletzen. Die die Übersetzung der
Hauptargumente aus unserer Stellungnahme finden sie nachstehend. Wir
schlagen außerdem vor, dass die Akzeptanz des endgültigen Standards
in verschiedenen Rechtskreisen dadurch erhöht werden könne, dass der
IASB erwägen solle, ob es sich nicht auch rechnen könne, den
endgültigen Standard kostenfrei im Internet zur Verfügung zu
stellen.
Die in der Stellungnahme von
Deloitte vorgebrachten Hauptargumente sind die folgenden:
| Der
endgültige Standard sollte ein vollständig
eigenständiges Dokument sein. Wir unterstützen
die Zielsetzung eines selbsterklärenden, umfassenden
Satzes von Standards für KMU und sind nicht der
Meinung, dass der IFRS für KMU Querverweise auf die
vollen IFRS beinhalten solle. Dies gilt mit Ausnahme
der Finanzinstrumente wie in Anhang C dargestellt.
Wir sind der Meinung, dass KMU all ihre
Rechnungslegungsvorschriften in einem eigenständigen
Dokument finden sollten.
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| Der IFRS
für KMU widmet sich nicht den Bedürfnissen von
kleinen und mittelgroßen Tochterunternehmen, deren
Mutterunternehmen Konzernabschlüsse in
Übereinstimmung mit den vollen IFRS erstellen.
Solche Unternehmen wollen wahrscheinlich die
gleichen Ansatz- und Bewertungsprinzipien anwenden
wollen wie im ganzen Konzern – allerdings mit
weniger Angabepflichten. Wir sind der Meinung, dass
eine solche Wahlmöglichkeit im IFRS für KMU
enthalten sein sollte.
|
| Eine
weitere Vereinfachung der Ansatz- und
Bewertungsprinzipien ist notwendig. Die
Bedürfnisse der Adressaten von Abschlüssen von KMU
sind nicht so hoch differenziert wie diejenigen der
Adressaten von Abschlüssen nach den vollen IFRS.
Daher sollten die Bilanzierungsanforderungen
vereinfacht werden. Dies könnte den Wegfall weiterer
Wahlmöglichkeiten und/oder eine weitere Entfernung
von den vollen IFRS beinhalten. Die Vorschläge
scheinen außerdem unbeabsichtigte Konsequenzen zu
haben, die in mancherlei Hinsicht den Entwurf
belastender machen als die Anwendung der vollen
IFRS.
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| Eine
weitere Erleichterung bei den Angaben ist notwendig.
Obwohl wir anerkennen, dass der Entwurf
beträchtliche Erleichterungen bei den Angaben
vorschlägt, sind wir doch der Meinung, dass es einem
Schlüsselbereich gibt, in dem die Erleichterungen
nicht weit genug gehen. Weitere Verbesserungen sind
möglich, ohne die Erfüllung der
Informationsbedürfnisse der Adressaten zu gefährden.
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| Es ist
eine Klarstellung notwendig, dass der IFRS für KMU
nicht Teil der IFRS-Hierarchie ist (möglicherweise
durch eine Änderung von IAS 8). Wir sind
besorgt, dass unter Umständen, in denen die vollen
IFRS keine Angaben zur Behandlung eines
Geschäftsvorfalls, bestimmter Bedingungen oder
Ereignisse enthalten, die Anwender der vollen IFRS
verpflichtet sein könnten, nach Analogien im IFRS
für KMU zu suchen.
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Alle früheren Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IASB und
dem IASC finden Sie
hier.