Deloitte nimmt Stellung zum Entwurf des IASB für einen IFRS für KMU

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28.11.2007

Wir haben beim IASB unsere Stellungnahme zum Entwurf eines IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (Comments on the Exposure Draft: IFRS for Small and Medium-sized Entities) eingereicht (in englischer Sprache, 284 KB).

Der IASB hatte den Entwurf (s. Quicklinks in der rechten Leiste für die Übersetzungen) am 15. Februar 2007 zur Stellungnahme herausgegeben. Wir drücken unsere Unterstützung für die Bemühungen des IASB aus, einen eigenständigen Rechnungslegungsrahmen für KMU zu entwickeln. Wir sind jedoch der Meinung, dass noch bessere Ergebnisse bei der Erfüllung der Bedürfnisse von KMU erzielt werden können, ohne das Kosten-Nutzen-Kriterium zu verletzen. Die die Übersetzung der Hauptargumente aus unserer Stellungnahme finden sie nachstehend. Wir schlagen außerdem vor, dass die Akzeptanz des endgültigen Standards in verschiedenen Rechtskreisen dadurch erhöht werden könne, dass der IASB erwägen solle, ob es sich nicht auch rechnen könne, den endgültigen Standard kostenfrei im Internet zur Verfügung zu stellen.

Die in der Stellungnahme von Deloitte vorgebrachten Hauptargumente sind die folgenden:

Der endgültige Standard sollte ein vollständig eigenständiges Dokument sein. Wir unterstützen die Zielsetzung eines selbsterklärenden, umfassenden Satzes von Standards für KMU und sind nicht der Meinung, dass der IFRS für KMU Querverweise auf die vollen IFRS beinhalten solle. Dies gilt mit Ausnahme der Finanzinstrumente wie in Anhang C dargestellt. Wir sind der Meinung, dass KMU all ihre Rechnungslegungsvorschriften in einem eigenständigen Dokument finden sollten.

Der IFRS für KMU widmet sich nicht den Bedürfnissen von kleinen und mittelgroßen Tochterunternehmen, deren Mutterunternehmen Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den vollen IFRS erstellen. Solche Unternehmen wollen wahrscheinlich die gleichen Ansatz- und Bewertungsprinzipien anwenden wollen wie im ganzen Konzern – allerdings mit weniger Angabepflichten. Wir sind der Meinung, dass eine solche Wahlmöglichkeit im IFRS für KMU enthalten sein sollte.

Eine weitere Vereinfachung der Ansatz- und Bewertungsprinzipien ist notwendig. Die Bedürfnisse der Adressaten von Abschlüssen von KMU sind nicht so hoch differenziert wie diejenigen der Adressaten von Abschlüssen nach den vollen IFRS. Daher sollten die Bilanzierungsanforderungen vereinfacht werden. Dies könnte den Wegfall weiterer Wahlmöglichkeiten und/oder eine weitere Entfernung von den vollen IFRS beinhalten. Die Vorschläge scheinen außerdem unbeabsichtigte Konsequenzen zu haben, die in mancherlei Hinsicht den Entwurf belastender machen als die Anwendung der vollen IFRS.

Eine weitere Erleichterung bei den Angaben ist notwendig. Obwohl wir anerkennen, dass der Entwurf beträchtliche Erleichterungen bei den Angaben vorschlägt, sind wir doch der Meinung, dass es einem Schlüsselbereich gibt, in dem die Erleichterungen nicht weit genug gehen. Weitere Verbesserungen sind möglich, ohne die Erfüllung der Informationsbedürfnisse der Adressaten zu gefährden.

Es ist eine Klarstellung notwendig, dass der IFRS für KMU nicht Teil der IFRS-Hierarchie ist (möglicherweise durch eine Änderung von IAS 8). Wir sind besorgt, dass unter Umständen, in denen die vollen IFRS keine Angaben zur Behandlung eines Geschäftsvorfalls, bestimmter Bedingungen oder Ereignisse enthalten, die Anwender der vollen IFRS verpflichtet sein könnten, nach Analogien im IFRS für KMU zu suchen.

Alle früheren Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IASB und dem IASC finden Sie hier.

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