November

IFRS Musterkonzernabschluss für 2007

03.11.2007

Unsere internationalen Deloitte-Kollegen haben den IFRS Musterkonzernabschluss für am 31. Dezember 2007 endende Berichtsperioden veröffentlicht.

Der Musterkonzernabschluss enthält erläuternde Beispiele zur Anwendung der Darstellungs- und Anhangsangabevorschriften der IFRS von Unternehmen, die keine IFRS-Erstanwender sind. Sie enthalten auch zusätzliche Angaben, die als „Best Practice" erachtet werden, insbesondere wo solche Angaben in den erläuternden Beispielen enthalten sind, inklusive einer Referenz zum spezifischen Standard. Laden Sie sich den englischsprachigen Musterkonzernabschluss 2007 herunter (700 KB). Sie finden einen dauerhaften Link auf dieses Dokument sowie Verknüpfungen auf zugehörige Darstellungs-, Anhangs- und Compliance-Checklisten auf der englischsprachigen Seite zu den Musterkonzernabschlüssen unserer internationalen Kollegen. Publikationen von Deloitte in deutscher Sprache finden Sie hier.

Tagesordnung für die Novembersitzung des IASB

02.11.2007

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 13. November, bis Freitag, den 16. November 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.

Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder. Am Montag, den 12. November 2007 bietet der IASB Gespräche am Runden Tisch zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Angaben und Darstellungen und IAS 1 Darstellung des Abschlusses an: Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen. Die Veranstaltung findet in der Bridewell Suite im Crowne Plaza City Hotel, 19 New Bridge Street in London statt.

13. bis 16. November 2007, London

Montag, 12. November 2007 (Crowne Plaza City Hotel)

Öffentliche Gespräche am Runden Tisch zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 32 und IAS 1: Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen.

1. Gesprächsrunde: 13:00h bis 15:00h

2. Gesprächsrunde: 15:30h bis 17:30h

Dienstag, 13. November 2007 (nur nachmittags)

Rahmenkonzept ─ Bewertung

IFRIC Stand der Arbeiten

Mittwoch, 14. November 2007 (nur nachmittags)

Erlöserfassung

Donnerstag, 15. November 2007

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ─ Vorläufige Definition des gegenwärtigen Zugangspreises und des gegenwärtigen Abgangspreises

Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen ─ Änderungen an IAS 24 ─ Erneute Erwägungen der Antworten auf den Entwurf

Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen ─ Ausübungsbedingungen und Annullierungen

Versicherungsverträge ─ Bilanzierung durch den Versicherungsnehmer

Darstellung des Abschlusses ─ Phase B ─ Darstellung im Hauptteil des Jahresabschlusses

Freitag, 16. November 2007 (nur vormittags)

Unternehmenszusammenschlüsse – Der Board wird die Anwendungsdaten für den überarbeiten Standard IFRS 3 und den geänderten Standard IAS 27 erörtern.

Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen – Der Board lässt sich über die Ergebnisse der Gespräche am Runden Tisch vom Montag, den 12. November 2007, unterrichten.

Konsolidierung (Lerneinheit)

Rahmen der Finanzberichterstattung in der Ukraine

01.11.2007

Das ukrainische Gesellschaftsrecht und das ukrainische Bilanzierungsgesetz schreiben vor, dass alle Unternehmen ihre Abschlüsse nach den ukrainischen Rechnungslegungsstandards (Ukrainian Accounting Standards, UAS) erstellen müssen.

Die UAS stimmen nicht mit den IFRS überein. Es besteht auch ein vereinfachter Satz von UAS für kleine Unternehmen. Unter dem Bilanzierungsgesetz ist ein Rat für Rechnungslegungsmethodik eingerichtet, der auch die Befugnis hat, UAS zu entwickeln.

Es gibt für keine Art von Unternehmen eine Vorschrift, die IFRS wie vom IASB herausgegeben anzuwenden. Die Anwendung der IFRS ist marktbestimmt. Einige Unternehmen erstellen IFRS-Abschlüsse zusätzlich zu ihren Abschlüssen nach den ukrainischen Rechnungslegungsstandards.

Banken befolgen die Vorschriften des Bankgesetzes, das die Nationalbank der Ukraine befugt, Bankbilanzierungsstandards zu erlassen. Obwohl die Nationalbank 1998 ein Vorschrift erließ, nach der IAS/IFRS anzuwenden sind, wird diese Vorschrift derzeit nicht für alle Banken durchgesetzt.

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