November

Tagesordnung für die Dezembersitzung des IASB

30.11.2007

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag, den 11. Dezember, bis Freitag, den 14. Dezember 2007, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.

Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder.

11. bis 14. Dezember 2007, London

Dienstag, 11. Dezember 2007

Eigen- und Fremdkapital [Unterrichtseinheit]

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Arbeitsprogramm

Mittwoch, 12. Dezember 2007

Agendavorschläge

IFRIC: Änderungen an IFRS 5

Sollte IFRS 5 Zu Veräußerungszwecken gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche dahingehend geändert werden, dass IFRS 5 auch für langfristige Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) gelten würde, die zu Zwecken der Ausschüttung an die Eigentümer in ihrer Eigenschaft als Eigentümer gehalten werden?

Erlöserfassung

Donnerstag, 13. Dezember 2007

Schulden ─ Änderungen an IAS 37

Jährliche Verbesserungen an den IFRS ─ 2008

IFRS 8 Geschäftssegmente – Angabeforderungen für das Segmentvermögen

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – verschiedene Sachverhalte

Finanzinstrumente – Forschungsprojekt zum Thema Ausbuchung

Rahmenkonzept ─ Phase A: Zielsetzung und qualitative Merkmale

Rahmenkonzept ─ Phase B: Elemente und Ansatz

Freitag, 14. Dezember 2007 (nur vormittags)

Zum beizulegenden Zeitwert kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ergebnisse der Befragung deutscher mittelständischer Unternehmen zum Entwurf eines IFRS für KMU jetzt auch in englischer Sprache

29.11.2007

Die vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) veröffentlichten Ergebnisse einer in Kooperation mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Lehrstuhl „Financial Accounting and Auditing‟ an der Universität Regensburg (Prof.

Dr. Axel Haller/Dr. Brigitte Eierle) durchgeführten Studie zum Entwurf eines IFRS für KMU liegt nunmehr auch in englischer Sprache (440 KB) vor.

Neustrukturierung beim IVSC wird fortgesetzt

29.11.2007

Die Mitglieder und der Vorstand des internationalen Komitees für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Committee, IVSC) haben ein umfassendes Neustrukturierungspaket verabschiedet, die dafür sorgen wird, dass das Komitee zu einer unabhängigen Organisation für Standardsetzung wird, das internationale Bewertungsstandards (International Valuation Standards, IVS) für Vermögenswerte und Schulden entwickeln kann.

Das IVSC hatte die Neustrukturierung im Januar 2007 vorgeschlagen.

Schlüsselfaktoren der Neustrukturierungspläne des IVSC sind die folgenden:

Das IVSC bleibt eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in den USA.

Das Akronym des IVSC wird beibehalten, aber der Name wird auf internationaler Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council) geändert.

Die Organisation wird aus drei Organen bestehen:

ein Rat der Treuhänder, der für die strategische Ausrichtung und die Finanzierung des IVSC zuständig ist,

ein Standardsetzungsrat, dessen Mitglieder von den Treuhändern ernannt werden aber der eigenständig über die Agenda und die Entwicklung und Überarbeitung von Standards entscheidet,

ein Rat von Fachleuten aus der Praxis, dessen Mitglieder von den Treuhändern ernannt werden und der den Bewertern weltweit bei der Entwicklung von hochwertigen Verfahrensweisen helfen soll und der Förderung des Berufsstandes in den Entwicklungsländern.

Der Kreis der Mitglieder im IVSC wird über die nationalen professionellen Bewertungsinstitute hinaus ausgeweitet, um Bewertungsunternehmen, Regierungen, Adressaten von Bewertungen und die Wissenschaft mit aufzunehmen.

Derzeitige Direktoren des IVSC bleiben für eine Übergangszeit von November 2007 bis Mai 2008 im Amt und tragen die Verantwortung für die tägliche Führung und das Tagesgeschäft des IVSC.

In der Zeit von November bis Mai wird ein Beirat eingerichtet, der sogenannte vorläufige Rat der Treuhänder, der den Neustrukturierungsprozess und den Geschäftsplan überwacht. Eingeworbene Finanzierungen werden durch die Gruppe unabhängig überwacht und in Übereinstimmung mit dem Neustrukturierungsvorschlag des IVSC freigegeben. Michael Sharpe, früherer Vorsitzender des International Accounting Standards Committee (IASC), wird einer der Treuhänder sein. Er war seinerzeit auch ein Mitglied der Strategiearbeitsgruppe des IASC, die die Vorschläge entwickelte, die zur Schaffung des IASB führten.

Lesen Sie hierzu auch die Ankündigung des IVSC (in englischer Sprache, 46 KB).

Beratungskomitee des US-Finanzministeriums wird die Auswirkungen der IFRS untersuchen

28.11.2007

In unserer Nachricht vom 4. Oktober 2007hatten wir berichtet, dass das US-amerikanische Finanzministerium ein neunzehnköpfiges Beratungskomitee des Finanzministeriums für die Prüferbranche benannt hat.

Das Komitee wird sich um Kartellbildung in der Prüfungsbranche kümmern, die Prüfungsqualität, Mitarbeiterwerbung und -bindung und damit verbundene Themen. Einer der Vorsitzenden des Komitees ist der ehemalige Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Arthur Levitt; ein weiterer Vorsitzender ist der frühere Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC, Donald Nicolaisen. Paul Volcker, ehemaliger Vorsitzender der Treuhänder der IASC-Stiftung, fungiert als Mitglied des Komitees. Sowohl der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, als auch der Vorsitzende des FASB, Robert H. Herz, sind Beobachter. Das Komitee wird am 3. Dezember 2007 zu einer öffentlichen Sitzung zusammenkommen. Lesen sie die Arbeitsgrundlage für Diskussionen ('Working Discussion Outline', in englischer Sprache, 81 KB) für die Sitzung.

Einige vom Beratungskomitee besprochene Sachverhalte, die einen direkten Bezug zu IFRS haben:

Kann die Aus- und Weiterbildung in Bezug auf IFRS und internationale Prüfungsstandards verbessert werden? Wenn ja: Wie?

Welche Auswirkungen des Lehrplans hat die mögliche Akzeptanz von IFRS und internationalen Prüfungsstandards?

Welche Auswirkungen haben IFRS und internationale Prüfungsstandards auf die Ressourcen der Fakultäten und die an sie gestellten Anforderungen?

Wie wird sich die mögliche Akzeptanz von IFRS in den Vereinigten Staaten und die verstärkte Verwendung von beizulegenden Zeitwerten und „mark to model‟-Bilanzierung auf die Netzwerke der größten Prüfungsfirmen auswirken?

Wie wird sich die mögliche Akzeptanz von IFRS und internationalen Prüfungsstandards auf den Wettbewerb auf dem Prüfungsmarkt auswirken?

Deloitte nimmt Stellung zum Entwurf des IASB für einen IFRS für KMU

28.11.2007

Wir haben beim IASB unsere Stellungnahme zum Entwurf eines IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (Comments on the Exposure Draft: IFRS for Small and Medium-sized Entities) eingereicht (in englischer Sprache, 284 KB).

Der IASB hatte den Entwurf (s. Quicklinks in der rechten Leiste für die Übersetzungen) am 15. Februar 2007 zur Stellungnahme herausgegeben. Wir drücken unsere Unterstützung für die Bemühungen des IASB aus, einen eigenständigen Rechnungslegungsrahmen für KMU zu entwickeln. Wir sind jedoch der Meinung, dass noch bessere Ergebnisse bei der Erfüllung der Bedürfnisse von KMU erzielt werden können, ohne das Kosten-Nutzen-Kriterium zu verletzen. Die die Übersetzung der Hauptargumente aus unserer Stellungnahme finden sie nachstehend. Wir schlagen außerdem vor, dass die Akzeptanz des endgültigen Standards in verschiedenen Rechtskreisen dadurch erhöht werden könne, dass der IASB erwägen solle, ob es sich nicht auch rechnen könne, den endgültigen Standard kostenfrei im Internet zur Verfügung zu stellen.

Die in der Stellungnahme von Deloitte vorgebrachten Hauptargumente sind die folgenden:

Der endgültige Standard sollte ein vollständig eigenständiges Dokument sein. Wir unterstützen die Zielsetzung eines selbsterklärenden, umfassenden Satzes von Standards für KMU und sind nicht der Meinung, dass der IFRS für KMU Querverweise auf die vollen IFRS beinhalten solle. Dies gilt mit Ausnahme der Finanzinstrumente wie in Anhang C dargestellt. Wir sind der Meinung, dass KMU all ihre Rechnungslegungsvorschriften in einem eigenständigen Dokument finden sollten.

Der IFRS für KMU widmet sich nicht den Bedürfnissen von kleinen und mittelgroßen Tochterunternehmen, deren Mutterunternehmen Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den vollen IFRS erstellen. Solche Unternehmen wollen wahrscheinlich die gleichen Ansatz- und Bewertungsprinzipien anwenden wollen wie im ganzen Konzern – allerdings mit weniger Angabepflichten. Wir sind der Meinung, dass eine solche Wahlmöglichkeit im IFRS für KMU enthalten sein sollte.

Eine weitere Vereinfachung der Ansatz- und Bewertungsprinzipien ist notwendig. Die Bedürfnisse der Adressaten von Abschlüssen von KMU sind nicht so hoch differenziert wie diejenigen der Adressaten von Abschlüssen nach den vollen IFRS. Daher sollten die Bilanzierungsanforderungen vereinfacht werden. Dies könnte den Wegfall weiterer Wahlmöglichkeiten und/oder eine weitere Entfernung von den vollen IFRS beinhalten. Die Vorschläge scheinen außerdem unbeabsichtigte Konsequenzen zu haben, die in mancherlei Hinsicht den Entwurf belastender machen als die Anwendung der vollen IFRS.

Eine weitere Erleichterung bei den Angaben ist notwendig. Obwohl wir anerkennen, dass der Entwurf beträchtliche Erleichterungen bei den Angaben vorschlägt, sind wir doch der Meinung, dass es einem Schlüsselbereich gibt, in dem die Erleichterungen nicht weit genug gehen. Weitere Verbesserungen sind möglich, ohne die Erfüllung der Informationsbedürfnisse der Adressaten zu gefährden.

Es ist eine Klarstellung notwendig, dass der IFRS für KMU nicht Teil der IFRS-Hierarchie ist (möglicherweise durch eine Änderung von IAS 8). Wir sind besorgt, dass unter Umständen, in denen die vollen IFRS keine Angaben zur Behandlung eines Geschäftsvorfalls, bestimmter Bedingungen oder Ereignisse enthalten, die Anwender der vollen IFRS verpflichtet sein könnten, nach Analogien im IFRS für KMU zu suchen.

Alle früheren Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IASB und dem IASC finden Sie hier.

Europäisch-amerikanische Zusammenarbeit bei Rechnungslegung und Prüfung

27.11.2007

Der Kommissar der Europäischen Union für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, äußerte sich heute auf der Konferenz für Prüfungsregulierung des europäischen Wirtschaftsprüferverbandes (Federation des Experts Comptables Europeens, FEE) in Brüssel zur europäisch-amerikanischen Zusammenarbeit bei Rechnungslegungsstandards, Prüfungsüberwachung und Regulierung.

Die Aussagen von Kommissar McCreevy zeichneten sich unter anderem durch folgende Charakteristika aus:

Er lehnt zukünftige modifizierte Versionen („carve outs") von IFRS für die EU strikt ab;

er gab an, dass zukünftige Änderungen in der Führung und in den Prozessen des IASB nötig seien, wenn diese aber erfolgen würden sollte es in der EU keinen bedarf mehr geben, jeden IFRS zur Anwendung zu übernehmen;

er war der Meinung, dass das Veränderungstempo der IFRS verlangsamt werden solle;

er ist gegen eine Anforderung, nach der Unternehmen, die auf europäischen Märkten tätig sind und nach US-GAAP bilanzieren, eine Überleitungsrechung der US-GAAP Beträge auf IFRS vorlegen müssen; und

er ermutigt die EU und die Vereinigten Staaten, sich jeweils auf die Durchsetzung, die Überwachung und Prüfung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu verlassen.

Nachfolgend haben wir einige Auszüge aus den Äußerungen von Kommissar McCreevy für Sie übersetzt. Die gesamte Ansprache in englischer Sprache finden Sie hier.

Zur Frage, ob die SEC IFRS „wie für die Anwendung in Europa übernommen‟ akzeptieren solle: Und ich höre immer noch Stimmen, die sagen, dass dies ein armseliges Ergebnis ist [dass die SEC die Überleitungsrechnung für diejenigen fallen lässt, die IFRS wie vom IASB herausgegeben anwenden]. Sie sind der Meinung, die SEC hätte die europäische Version der IFRS gemeinsam mit der vom IASB verabschiedeten Fassung akzeptieren sollen. Ich bin mir nicht sicher, ob diese Kritiker nicht an Gedächtnisschwund leiden. Lassen Sie uns doch nicht die Tatsachen vergessen. Wir in Europa haben uns dafür entschieden, IFRS zu übernehmen, weil wir richtigerweise an die Vorzüge einer einzigen gemeinsamen Sprache der Rechnungslegung glaubten. Und wenn ich „wir" sage, meine ich uns alle, einschließlich des Ministerrats und des Europäischen Parlaments. Wir haben diesen Grundsatz unseren amerikanischen Kollegen die letzten fünf Jahre lang gepredigt – sie mit nicht nachlassender Ausdauer gebeten, IFRS zu akzeptieren. Und die Vereinigten Staaten haben nicht nur entschieden, IFRS von unseren Unternehmen zu akzeptieren, sie haben sogar ins Auge gefasst, ihren eigenen Unternehmen die Anwendung zu gestatten. So lassen Sie es uns eingestehen. Wir haben das bekommen, worum wir gebeten haben. Hundertprozentig.

Zur Führung des IASB und zum Wegfall der Notwendigkeit, IFRS „für die Anwendung in Europa‟ zu übernehmen: Ich habe die ersten 18 Monate meiner Amtszeit damit verbracht, gegen diejenigen zu kämpfen, die einen europäischen Standardsetzer wollten, weil sie mit dem IASB so unzufrieden waren. Man hat immer wieder versucht, Mitglieder des Parlaments zu beeinflussen, um die vorgeschlagenen Standards zu verändern. Deshalb haben wir die modifizierte Version von IAS 39. Seit dem hat es Verbesserungen in der Führung des IASB gegeben, und weitere sind notwendig.

Einer der Eckpfeiler meiner Strategie ist, dass wir in der Lage sein sollten, jegliche neue Standards ohne weitere Probleme zu akzeptieren. Der Übernahmeprozess von Rechnungslegungsstandards muss von der politischen Bühne verschwinden. Das muss nicht notwendigerweise eine Aufsehen erregender politischer Akt sein. Daher müssen wir sicherstellen, dass neue Standards den Bedürfnissen der Interessengruppen entsprechen. Deutlicher gesagt heißt das, wir müssen den Standardsetzungsprozess des IASB genauer untersuchen: mehr Transparenz, bessere Abstimmungen, frühzeitige Auswirkungsanalysen und ausführliche Feldversuche neuer Standards, um ungewollte oder gar unerwartete Konsequenzen zu vermeiden. Insgesamt aber sollten es nur neue Standards geben, wo auch neue Standards gebraucht werden – darauf werde ich in Zukunft sehr achten.

Zur Akzeptanz von US-GAAP auf europäischen Wertpapiermärkten ohne Überleitung auf IFRS Jetzt ist Europa an der Reihe, Abschlüsse nach US-GAAP zu akzeptieren. Diese Entscheidung muss im nächsten Jahr getroffen werden. Und es ist ganz sicher meine Absicht, vorzuschlagen, dass keine Überleitung auf IFRS für Unternehmen notwendig sein soll, die ihre Abschlüsse nach US-GAAP einreichen. Das ist der einzige vernünftige Weg.

Verfahrensweise der PCAOB bei der Zusammenarbeit bei internationalen Prüfungen

27.11.2007

Auf der kommenden Sitzung am 5. Dezember 2007 wird die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) erwägen, eine vorgeschlagene Verlautbarung zur Verfahrensweise bei Prüfungen außerhalb der Vereinigten Staaten zu öffentlicher Stellungnahme herauszugeben.

In dieser Verlautbarung werden die Faktoren für „volles Vertrauen" genannt, bei deren Vorliegen die PCAOB sich auf die Prüfungssysteme ausländischer gleichrangiger Gremien verlässt, die ausreichend streng sind, um das Maß an Anlagerschutz zu gewährleisten, das durch den Sarbanes-Oxley Act vorgeschrieben ist. Die vorgeschlagene Verfahrensweise würde noch einmal die Leitlinien erweitern, die bereits in Regel 4012 Prüfungen von in Ausland registrierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Inspections of Foreign Registered Public Accounting Firms) enthalten sind. Diese Regel gestattet der PCAOB, den Grad, zu dem sie sich auf Prüfungsüberwachungsgremien verlässt, die in den Sitzländern von registrierten nicht US-amerikanischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig sind, auf Grundlage der Unabhängigkeit und der Strenge dieser Gremien anzupassen. Lesen Sie die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite der PCAOB.

DPR gibt Prüfungsschwerpunkte bekannt

27.11.2007

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat in einer Pressemitteilung (12 KB) die Prüfungsschwerpunkte bei der Prüfung der Jahresfinanzberichte 2007 sowie der Halbjahresfinanzberichte 2008 bekannt gegeben.

Die folgenden Schwerpunkte werden gesetzt:

Bewertung von im Rahmen von Verbriefungstransaktionen emittierten Wertpapieren

Konsolidierungskreis, insbesondere von Zweckgesellschaften (IAS 27; SIC 12)

Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten (IAS 36) einschließlich nachvollziehbarer Dokumentation, Anhangangaben

Lagebericht: Darstellung der Risikomanagementziele und -methoden sowie Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung

Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (IAS 24)

Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS 3), insbesondere Kaufpreisallokation und Anhangangaben

Stellungnahmen des Stabs der SEC zum Wegfall der IFRS-GAAP-Überleitung

26.11.2007

Wie in unserer Nachricht vom 16. November 2007 berichtet hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) am 15. November 2007 einem Vorschlag zugestimmt, dass ausländische Unternehmen zulünftig Abschlüsse bei der SEC einreichen können, die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) wie vom IASB herausgegeben erstellt sind, ohne eine Überleitungsrechnung der IFRS-Daten auf US-GAAP beizufügen.

Die SEC hat die Stellungnahemn von drei Stabmitgliedern zur Verfügung gestellt, die diese auf der Sitzung, auf der der SEC vorgeschlagen wurde, den Vorschlag anzunehmen, vorgetragen hatten:

Conrad Hewitt, Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC,

Katrina A. Kimpel, Abteilung Rechnungslegung der SEC,

Michael D. Coco, SEC-Abteilung für internationale Finanzangelegenheiten.

Eine Verknüpfung auf die Videoaufzeichnung der Ansprache des SEC-Vorsitzenden, Christopher Cox, finden Sie in unserer Nachricht vom 20. November 2007.

Neueste Entwicklungen der singapurischen Rechnungslegung

26.11.2007

Die Kollegen von Deloitte Singapur haben ihre jährliche aktualisierte Übersicht zu den Änderungen am Rahmenkonzept der singapurischen Rechnungslegung (Changes in Financial Reporting in Singapore) herausgegeben.

Diese Ausgabe enthält eine Zusammenfassung der neuen und überarbeiteten Rechnungslegungsstandards (Financial Reporting Standards, FRS) und Interpretationen (INT FRS), die seit der vorherigen Ausgabe vom November 2006 bis einschließlich September 2007 verabschiedet wurden. Der Vergleich mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) wurde ebenfalls aktualisiert. Um Unternehmen dabei zu unterstützen, die möglichen Auswirkungen von FRS und INT FRS, die verabschiedet aber im laufenden Jahr noch nicht in Kraft getreten sind, einzuschätzen und anzugeben, enthält die Veröffentlichung eine Auflistung der FRS und INT FRS mit ihren jeweiligen Daten der Verabschiedung und des Inkrafttretens. Laden Sie sich die englischsprachige Veröffentlichung herunter (Stand Oktober 2007, 23 Seiten, 210 KB). Verknüpfungen auf früheren Ausgaben der Veröffentlichung finden Sie bei den Kollegen von IAS Plus.com.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.