Oktober

EFRAG wird Kosten-Nutzen-Analyse der IFRS durchführen

30.10.2007

Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) berichtet in der Ausgabe vom Oktober 2007 des EFRAG-Update (in englischer Sprache, 62 KB), dass EFRAG wahrscheinlich in Zukunft den Umfang der Arbeit ausweiten wird, die sie normalerweise für die Erstellung einer Übernahmeempfehlung für die europäische Kommission vornimmt.

Zukünftig soll „irgendeine Form der Kosten-Nutzen-Analyse" für einzelne IFRS einschließlich der Interpretationen vorgenommen werden. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs aus dem EFRAG-Update:

Auf der Oktobersitzung der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) erklärte die Europäische Kommission, dass sie entschieden hat, dass zukünftig weiterreichende Arbeiten hinsichtlich der Kosten und der Nutzen von Standards und Interpretationen durchgeführt werden müssen. Der IASB hat sich offensichtlich bereit erklärt, diese Arbeiten auszuführen, wenn Vorschläge für neue Standards und Interpretationen entwickelt werden, aber diese Zusage deckt keine Projekte ab, die bereits weit voran geschritten sind, und keine Materialien, die bereits herausgegeben aber noch nicht übernommen worden sind. Die Europäische Kommission diskutiert deshalb mit EFRAG den Bedarf an irgendeiner Form der Kosten-Nutzen-Analyse, die als Teil des Übernahmeprozesses auszuführen sein wird. Diese Diskussionen sind noch nicht abgeschlossen, aber es scheint wahrscheinlich, dass EFRAG darin bestärkt werden wird, die Arbeit, die sie im Moment im Zuge der Erstellung einer Übernahmeempfehlung ausführt, auszuweiten. Dies würde dann nicht nur für noch nicht herausgegebene Standards und Interpretationen gelten, sondern auch für diejenigen Standards und Interpretationen, zu denen EFRAG noch nicht eine endgültige Übernahmeempfehlung ausgesprochen hat, also IFRIC 13 Kundentreueprogramme, IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung und IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007). Es wurde darauf hingewiesen, dass einige weitere Arbeit hinsichtlich der Materialien ausgeführt werden müsse, zu denen EFRAG bereits eine Übernahmeempfehlung ausgesprochen hat: IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen und IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007). Diese Arbeiten werden wahrscheinlich zum Großteil von der Kommission übernommen.

Es ist daher inzwischen unwahrscheinlich, dass IFRIC 12 bis 14, IAS 23 (überarbeitet) und IAS 1 (überarbeitet) vor Ablauf des Jahres 2007 übernommen werden. EFRAG wird weiterhin regelmäßig Berichte zum Status des Übernahmeprozesses auf ihrer Internetseite (www.efrag.org) in Form ihres Status des Übernahmeprozesses veröffentlichen [diese Berichte finden Sie auch weiterhin regelmäßig auf IAS Plus].

Materialien zur öffentlichen Diskussion des DSR vom 24. Oktober 2007

30.10.2007

Der Deutsche Standardisierungs Rat (DSR) hatte zum 24. Oktober 2007 alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen zu einem Diskussionsforum zu dem von EFRAG und dem DRSC veröffentlichten Diskussionspapier Revenue Recognition – A European Contribution eingeladen.

Mitglieder des Podiums waren Liesel Knorr (Präsidentin des DSR), Prof. Dr. Manfred Bolin (Generalsekretär des DRSC) und Dr. Mareike Kühne (Projektmanagerin des DRSC). Frau Dr. Kühne gab einen Überblick über Anlass und Inhalt des Diskussionspapiers von PAAinE (Proactive Accounting Activities in Europe) Revenue Recognition – A European Contribution. Folgende Dokumente stehen Ihnen jetzt auf der Seite des DRSC zur Verfügung:

die Präsentation von Frau Dr. Kühne (190 KB) und

das Protokoll der Veranstaltung mit den wesentlichen Inhalten der Wortmeldungen der Teilnehmer (15 KB).

Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

29.10.2007

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Leitlinien der Schweizer Börse zur IFRS-Umsetzung

27.10.2007

Die Zulassungsstelle der Schweizer Börse SWX hat in der Mitteilung Nr.

8/2007 (28 KB) bekannt gegeben, welche Schwerpunkte sie bei der Durchsicht der Geschäftsberichte 2007 und der Halbjahresberichte 2008 jener Unternehmen zu überwachen erwartet, die an der Schweizer Börse gelistet sind. Die Prüfungsgebiete sind die folgenden:

Finanzinstrumenten: Angaben (IFRS 7)

Rechnungslegungsgrundsätze (IAS 1)

Ertragsteuern (IAS 12)

Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (IAS 24)

Im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte (IAS 38/IFRS 3)

Die Zulassungsstelle der SWX hat ferner ihr Rundschreiben Nr. 6 aktualisiert, in welchem 24 IFRS-Sachverhalte aufgeführt werden, die in der Vergangenheit zu Diskussionen oder Maßnahmen gegen Emittenten geführt haben. Permanente Links finden Sie auf der Schweizer Länderseite.

AICPA bezeugt Unterstützung der IFRS

27.10.2007

In unserer Nachricht vom 26. Oktober berichteten wir über die Aussage des IASB-Vorsitzenden Sir David Tweedie und des FASB-Vorsitzenden Robert Herz vor dem Unterausschuss des US-Senats zum Thema Internationale Rechnungslegungsstandards: Möglichkeiten, Herausforderungen und globale Konvergenz (International Accounting Standards: Opportunities, Challenges, and Global Convergence Issues).

Charles E. Landes, Vizepräsident für Facharbeit bei amerikanischen Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) sagte ebenfalls vor dem Unterausschuss aus. Seine Aussage brachte die deutliche Unterstützung des AICPA für die Abschaffung der SEC-Überleitung von IFRS auf US GAAP und die Erlaubnis US-amerikanischen Emittenten zur Anwendung der IFRS zum Ausdruck.

Auszüge aus der Aussage des AICPA:

Ich möchte so direkt wie möglich zum Ausdruck bringen, dass das AICPA das Ziel eines einzigen Satzes an hochwertigen, umfassenden Rechnungslegungsstandards, die von börsennotierten Unternehmen bei der Aufstellung transparenter und vergleichbarer Finanzberichte quer über die Welt verwendet werden, unterstützt. Das Debatte oder Frage sollte nicht länger darin bestehen, ob wir uns in Richtung Konvergenz hochwertiger Bilanzierungsstandards bewegen, sondern wie bald Konvergenz erreichen können [...]

Das AICPA unterstützt die Beseitigung der Überleitung auf US GAAP für ausländische Unternehmen, die die International Financial Reporting Standards verwenden [...]

Das AICPA unterstützt das Ansinnen, US-Emittenten ein Wahlrecht dahingehend einzuräumen, ihren Abschluss für Zwecke der Befolgung der SEC-Regeln und -Verordnungen in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie vom IASB herausgegeben werden, aufzustellen. Wenn wir US-Emittenten ein solches IFRS-Wahlrecht einräumen, wäre das ein weiterer wichtiger Schritt bei der Erreichung des höherwertigen Ziels eines einzigen Satzes hochwertiger, umfassender Bilanzierungsstandards, die von börsennotierten Unternehmen bei der Aufstellung transparenter und vergleichbarer Finanzberichte quer über die Welt verwendet werden.

Weiterführende Dokumente:

Stellungnahme von Charles Landes (36 KB)

Pressemitteilung des AICPA (20 KB)

Komitee des US-Senats hält Anhörung zu IFRS

26.10.2007

Am 24. Oktober 2007 hat das Komitee für Wertpapiere, Versicherungen und Anlagen des US-amerikanischen Senats eine Anhörung unter dem Titel Internationale Rechnungslegungsstandards: Möglichkeiten, Herausforderungen und globale Konvergenz (International Accounting Standards: Opportunities, Challenges, and Global Convergence Issues) gehalten.

Unter anderem wurden Aussagen von den folgenden Herren gehört:

Sir David Tweedie, Vorsitzender des IASB (Aussage in englischer Sprache, 38 KB)

Robert Herz, Vorsitzender des FASB (Aussage in englischer Sprache, 32 KB)

Conrad Hewitt, Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) und John White, Direktor der Abteilung Corporation Finance der SEC(gemeinsame Aussage in englischer Sprache, 65 KB)

Ein Auszug aus der Aussage von Sir David:

Die Bewegung hin zu IFRS ist wirklich weltumfassend und geht weit über die Grenzen von Europa hinaus. In mehr als 100 Ländern weltweit – 108 nach der neuesten IAS Plus- Studie von Deloitte – wird die Anwendung von IFRS verlangt oder ist gestattet. Aus unseren Diskussionen mit Aufsichtsbehörden und Standardsetzern schließen wir, dass diese Anzahl sich in relativ kurzer Zeit noch beträchtlich erhöhen wird. Die Übernahme in Europa wirkte, wie ich bereits sagte, als Katalysator. Australien, Hongkong, Neuseeland und Südafrika gehörten wie Europa zu den frühesten Anwendern. Die großen Entwicklungs- und Schwellenländer – Brasilien, China, Indien und Russland – sind dabei, IFRS, und nicht US-GAAP zu übernehmen, oder erwägen, dies zu tun. Sie unternehmen diese Anstrengungen, um sich besser in die Kapitalmärkte der Welt zu integrieren und die Anleger anzulocken, die für ihre Entwicklung notwendig sind. Desgleichen haben Kanada, Chile, Israel und Korea, allesamt Wirtschaften mit erheblichen Bindungen an die Vereinigten Staaten, in letzter Zeit angekündigt, dass sie planen, ihre nationalen Rechnungslegungsvorschriften zu Gunsten von IFRS abzuschaffen.

SEC gestattet Verwendung von Surrogaten für die Bewertung von Mitarbeiteraktienoptionen

25.10.2007

In einem Brief an die Zions Bancorporation hat der Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Conrad Hewitt, angedeutet, dass Wertpapiere, bei denen der Inhaber an der Wertsteigerung von Mitarbeiteraktienoptionen partizipiert, (employee stock option appreciation rights securities, ESOARS) von ihrem Entwurf her der Bewertungszielsetzung aus dem FASB-Erlass Nr. 123(R) Anteilsbasierte Vergütungen genügen.

Daher können Unternehmen, die Mitarbeiteraktienoptionen herausgeben, ESOARS (oder eine vom Entwurf her gleichwertige Alternative) anstelle von bestehenden Bewertungsmethoden (wie beispielsweise die Black-Scholes-Merton-Formel oder ein binomiales Modell) zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts einer Mitarbeiteraktienoption zum Gewährungsdatum heranziehen. Dieser Wert wird dann wiederum für die Bestimmung des Ausgleichsaufwandes herangezogen. IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung enthält die gleiche Bewertungszielsetzung wie FAS 123(R); der Standard wird im Brief des Leiters der Abteilung Rechnungslegung jedoch nicht erwähnt.

ESOARS sind abgeleitete Wertpapiere, die an Anleger verkauft werden. ESOARS sind so ausgestaltet, dass sie (1) am Wert eines referenzierten Pools von Mitarbeiteraktienoptionen teilnehmen (d.h. es gibt keine eins-zu-eins-Korrelation zwischen der Ausgabe einer Mitarbeiteraktienoption und ESOARS), dass sie (2) zu Auszahlungen an den Anleger führen, wenn die Mitarbeiteraktioenoptionen ausgeübt werden, dass (3) die Auszahlungen an den Anleger auf Basis eines proportionalen Anteils des intrinsischen Wertes erfolgt, den die Mitarbeiter bei Ausübung ihrer Aktienoptionen in dem referenzierten Pool realisieren können, und dass sie bei Ausgabe durch eine modifizierte Dutch Auction (Versteigerung mit laufend erniedrigtem Ausbietungspreis) bepreist werden.

Laden Sie sich den Heads Up Newsletter herunter (in englischer Sprache, 117 KB), den unsere Kollegen von Deloitte & Touche (USA) zur Erläuterung des Briefes von Herrn Hewitt (in englischer Sprache, 151 KB) verfasst haben.

Europäische Studie zu Eigentumsvorschriften für Abschlussprüfungsgesellschaften

24.10.2007

Die Generaldirektion Binnenmarkt hat eine unabhängige Studie über auf Abschlussprüfungsgesellschaften anwendbare Eigentumsvorschriften und ihre Auswirkungen auf die Konzentration des Marktes für Abschlussprüfungen veröffentlicht.

In der Studie wird analysiert, ob Änderungen der Eigentumsvorschriften für Abschlussprüfungsgesellschaften zu einer Steigerung der internationalen Teilnehmer auf dem Markt für Abschlussprüfungen beitragen können. Derzeit schreibt die europäische Richtlinie über die Abschlussprüfung vor, dass Abschlussprüfer eine Mehrheit der Stimmrechte an einer Prüfungsgesellschaft halten und den Verwaltungsrat kontrollieren müssen. Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung der Europäischen Kommission (98 KB). Die englischer Sprache verfasste Studie und ein Anhang mit den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen für 18 Mitgliedstaaten der EU sind unter folgender Verknüpfung auf der Seite der Europäischen Kommission abrufbar: http://ec.europa.eu/internal_market/auditing/market/index_de.htm.

Wichtigste Schlussfolgerungen der Studie:

Der Markt für Abschlussprüfungen großer börsennotierter Unternehmen wird von den vier großen Abschlussprüfungsgesellschaften dominiert. Die kleineren Prüfungsgesellschaften müssen unter Umständen in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen tätigen, um expandieren und auf dem internationalen Markt für Abschlussprüfungen tätig werden zu können.

Aus einer Analyse eines Investitionsmodells, das entwickelt wurde, um derartige potenzielle Expansionspläne bewerten zu können, geht hervor, dass Prüfungsgesellschaften, die sich im Besitz externer Investoren anstelle von Abschlussprüfern befinden, leichter die Entscheidung treffen könnten, auf dem Markt für große Abschlussprüfungen zu expandieren. Einer der Gründe dafür ist, dass die bestehenden Eigentumsstrukturen die Kosten der Prüfungsgesellschaft für die Kapitalbeschaffung um bis zu 10% steigern dürften.

Die Beschränkungen in Bezug auf den Kapitalzugang scheinen indes nur eines von mehreren potenziellen Hindernissen für den Marktzugang zu sein. Auch andere Hemmnisse spielen eine große Rolle: der Ruf der Gesellschaft, die Notwendigkeit der internationalen Deckung, internationale Managementstrukturen und das Haftungsrisiko. Das Haftungsrisiko kann sich in erheblichem Maße auf die Kapitalkosten auswirken und zu einer Kapitalrationierung führen.

Die Prüfungsgesellschaften können auch gute Gründe haben, ihre bisherigen Strukturen beizubehalten: Dies gilt z.B. für die Wahrung ihres Humankapitals. Aus Regulierungssicht waren die bestehenden Eigentumsstrukturen durch die Notwendigkeit gerechtfertigt, die Unabhängigkeit der Prüfungsgesellschaften zu wahren. Die Analyse der Beschlussfassungsprozesse in großen Prüfungsgesellschaften hat jedoch ergeben, dass alternative Eigentumsstrukturen die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer in der Praxis kaum beeinträchtigen dürften. Spezifische Interessenkonflikte könnten durch die Einführung angemessener Schutzmaßnahmen behoben werden.

Tagesordnung für die kommende Sitzung der Gruppe der Analystenvertreter

24.10.2007

Der IASB wird mit der Gruppe der Analystenvertreter (Analyst Representative Group, ARG) am Mittwoch, den 7. November 2007 zu einer gemeinsamen Sitzung in den Londoner Büroräumen des IASB, 30 Cannon Street, zusammenkommen.

Auf der Tagesordnung finden sich folgende Themen:

Neuester Stand des Arbeitsprogramms des IASB

Konsolidierung

Erlöserfassung

Darstellung des Abschlusses

Emissionsrechte

Gemeinschaftliche Vereinbarungen

Prüfung interner Kontrollen in kleinen Unternehmen

24.10.2007

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat zur Stellungnahme bezüglich vorgeschlagener Leitlinien des Stabs für die Prüfung interner Kontrollen über die Rechnungslegung in kleineren börsennotierten Unternehmen eingeladen.

Der Entwurf trägt den Titel Vorläufige Ansichten des Stabs – Eine Prüfung interner Kontrollen im Zusammenhang der Prüfung des Jahresabschlusses: Leitlinien für die Abschlussprüfer kleiner börsennotierter Unternehmen (Preliminary Staff Views – An Audit of Internal Control That Is Integrated with An Audit of Financial Statements: Guidance for Auditors of Smaller Public Companies). Die Leitlinien legen dar, wie Prüfer den PCAOB-Rechnungslegungsstandard (Auditing Standard, AS) Nr. 5 Eine Prüfung interner, rechnungslegungsbezogener Kontrollen im Zusammenhang der Prüfung des Jahresabschlusses (An Audit of Internal Control Over Financial Reporting That Is Integrated with An Audit of Financial Statements) auf Prüfungen von kleinen, weniger komplexen börsennotierten Unternehmen anwenden können. Die Kommentierungsfrist endet am 17 Dezember 2007. Lesen Sir hierzu auch die folgenden Dokumente:

die vorgeschlagenen Leitlinien des Stabs zur Anwendung von AS 5 durch kleine und mittlere Unternehmen (in englischer Sprache, 173 KB),

die zugehörige englischsprachige Presseerklärung der PCAOB

den Rechnungslegungsstandard AS 5 der PCAOB (in englischer Sprache, 217 KB).

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