EFRAG wird Kosten-Nutzen-Analyse der IFRS durchführen

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30.10.2007

Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) berichtet in der Ausgabe vom Oktober 2007 des EFRAG-Update (in englischer Sprache, 62 KB), dass EFRAG wahrscheinlich in Zukunft den Umfang der Arbeit ausweiten wird, die sie normalerweise für die Erstellung einer Übernahmeempfehlung für die europäische Kommission vornimmt.

Zukünftig soll „irgendeine Form der Kosten-Nutzen-Analyse" für einzelne IFRS einschließlich der Interpretationen vorgenommen werden. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs aus dem EFRAG-Update:

Auf der Oktobersitzung der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) erklärte die Europäische Kommission, dass sie entschieden hat, dass zukünftig weiterreichende Arbeiten hinsichtlich der Kosten und der Nutzen von Standards und Interpretationen durchgeführt werden müssen. Der IASB hat sich offensichtlich bereit erklärt, diese Arbeiten auszuführen, wenn Vorschläge für neue Standards und Interpretationen entwickelt werden, aber diese Zusage deckt keine Projekte ab, die bereits weit voran geschritten sind, und keine Materialien, die bereits herausgegeben aber noch nicht übernommen worden sind. Die Europäische Kommission diskutiert deshalb mit EFRAG den Bedarf an irgendeiner Form der Kosten-Nutzen-Analyse, die als Teil des Übernahmeprozesses auszuführen sein wird. Diese Diskussionen sind noch nicht abgeschlossen, aber es scheint wahrscheinlich, dass EFRAG darin bestärkt werden wird, die Arbeit, die sie im Moment im Zuge der Erstellung einer Übernahmeempfehlung ausführt, auszuweiten. Dies würde dann nicht nur für noch nicht herausgegebene Standards und Interpretationen gelten, sondern auch für diejenigen Standards und Interpretationen, zu denen EFRAG noch nicht eine endgültige Übernahmeempfehlung ausgesprochen hat, also IFRIC 13 Kundentreueprogramme, IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung und IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007). Es wurde darauf hingewiesen, dass einige weitere Arbeit hinsichtlich der Materialien ausgeführt werden müsse, zu denen EFRAG bereits eine Übernahmeempfehlung ausgesprochen hat: IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen und IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007). Diese Arbeiten werden wahrscheinlich zum Großteil von der Kommission übernommen.

Es ist daher inzwischen unwahrscheinlich, dass IFRIC 12 bis 14, IAS 23 (überarbeitet) und IAS 1 (überarbeitet) vor Ablauf des Jahres 2007 übernommen werden. EFRAG wird weiterhin regelmäßig Berichte zum Status des Übernahmeprozesses auf ihrer Internetseite (www.efrag.org) in Form ihres Status des Übernahmeprozesses veröffentlichen [diese Berichte finden Sie auch weiterhin regelmäßig auf IAS Plus].

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