Oktober

Unsere Sichtweise zu IFRIC D22

20.10.2007

Deloitte hat eine Stellungnahme zu IFRICs Interpretationsentwurf D22 Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb abgegeben (in englischer Sprache, 188 KB).

Wir begrüßen Leitlinien zum Themengebiet der Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb (als "Absicherung einer Nettoinvestition" bezeichnet), das IAS 21 (und indirekt auch IAS 39) der Klärung bedürfen. Wir begrüßen diesen Interpretationsentwurf ferner, weil er eine Reihe von Sachverhalte im Zusammenhang mit Absicherungen einer Nettoinvestition als ein Gesamtpaket behandelt. Ein Ausschnitt:

Wir unterstützen die Zielsetzung der Interpretation, die Zweifelsfrage in IAS 21, ob das abgesicherte Risiko die Differenz zwischen der funktionalen Währung des ausländischen Teilbetriebs und der funktionalen oder Darstellungswährung des Mutterunternehmens darstellt, zu beseitigen. Wir würdigen die Argumente für und wider diese Sichtweise, die im Interpretationsentwurf enthalten sind, und stimmen letztlich der Schlussfolgerung zu, die IFRIC getroffen hat.

Wir stimmen der Klarstellung zu, dass jedes Mutterunternehmen innerhalb eines Konzerns, das an einem ausländischen Teilbetrieb beteiligt ist, die Absicherung der Nettoinvestition anwenden darf. Wir glauben aber, dass der Interpretationsentwurf deutlicher machen sollte, ob das designierte Nettovermögen das Nettovermögen einzelner ausländischer Teilbetriebe oder das Nettovermögen eines ausländischen Teilkonzerns ist (d.h. eine ausländische Teileinheit, die selbst an ausländischen Teilbetrieben beteiligt ist und ihre Investition in ausländische Teilbetriebe folglich bei der Durchführung der Teilkonsolidierung in seine funktionale Währung umrechnet). Wir denken, dass beide Ansätze akzeptabel sind, glauben aber nicht, das der Interpretationsentwurf in dieser Frage deutlich ist.

Unsere wesentlichen Bedenken hinsichtlich des Interpretationsentwurf bestehen in den Leitlinien zu der Frage, welches Unternehmen innerhalb des Konzerns das Sicherungsinstrument halten darf.

Weiterführende Informationen:

Unsere Zusammenfassung von IFRIC D22

Links zu sämtlichen Stellungnahmen von Deloitte an den IASB, das IASC und damit verbundene Organe seit 1995

Japan plant Beaufsichtigung ausländischer Prüfungsfirmen

20.10.2007

Die japanische Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency, FSA) hat um Stellungnahmen zu einer vorgeschlagenen Verlautbarung (die als vorgeschlagene Kabinettsanordnungen und Kabinettsverordnungen bekannt sind) gebeten, mit denen die geänderten Wirtschafprüfungsgesetze, die vom Parlament im Juni 2007 verabschiedet wurden, umgesetzt würden.

Die Gesetze treten im April 2008 in Kraft. Die überarbeiteten Gesetze beinhalten Maßnahmen (a) zur Erhöhung der Prüfungsqualität und Führung von und Angaben durch Prüfungsfirmen, (b) zur Stärkung der Unabhängigkeit der Prüfer und (c) zur Verschärfung der Aufsicht über die Prüfer. Die Änderungen beinhalten auch Maßnahmen, mit denen eine Beaufsichtigung ausländischer Prüfungsfirmen durch die FSA eingeführt wird. Da die Verlautbarungen ausländische Firmen betreffen, hat die FSA eine englische Übersetzung des vorgeschlagenen Meldeerfordernisses für ausländische Prüfungsfirmen erstellt (265 KB) und die Firmen bis zum 29. Oktober 2007 um Stellungnahme gebeten. Die vollständige vorgeschlagene Verlautbarung befindet sich jetzt in der öffentlichen Anhörung und in japanischer Sprache auf der FSA-Website verfügbar.

Mitschrift vom dritten und vierten Tag der IASB-Sitzung vom Oktober 2007

20.10.2007

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 16.-19. Oktober 2007, zu seiner Oktobersitzung 2007 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.

Wir sind gegenwärtig bei der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte und werden diese in den kommenden Tagen einstellen. Der IASB und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board werden zudem am Montag und Dienstag, den 22. und 23. Oktober 2007, gemeinsamen in den Räumen des FASB in Norwalk, Connecticut, tagen.

Kommissar der US-amerikanischen SEC nimmt Stellung zu IFRS

20.10.2007

Auf einer Konferenz in Tokio zu Beginn der Woche nahm SEC-Kommissar Paul S.

Atkins zu einer Reihe von Sachverhalten mit Bezug zu IFRS Stellung, einschließlich der Beseitigung der derzeit noch geforderten Überleitung von US GAAP auf IFRS, der einheitlichen Anwendung der IFRS und der möglichen Anwendung der IFRS durch US-amerikanische Unternehmen. Kommissar Atkins Rede können Sie hier einsehen (in englischer Sprache).

Überleitung. "Es gibt gewichtige Gründe für eine zügige Beseitigung des Überleitungserfordernisses. Die Überleitung stellt zusätzliche Kosten für ausländische Emittenten dar, die in den Vereinigten Staaten gelistet sind. Diese Kosten sind kaum zu rechtfertigen. Bei der Diskussionen im Zuge der SEC-Gesprächsrunden zu IFRS zu Beginn des Jahres mussten wir feststellen, dass die Überleitungen nur einen begrenzten Nutzen für diejenigen besitzen, die sich die Abschlüsse ansehen."

Einheitliche Anwendung. "Die SEC arbeitet gemeinsam mit unseren internationalen Wertpapierregulatoren und Standardsetzern daran, eine einheitliche Anwendung und Auslegung der IFRS zu erreichen. Die Mitarbeiter der SEC, die IFRS-Abschlüsse aus der ganzen Welt bekommen, sind in einer hervorragenden Position, um mögliche Sachverhalte zu erkennen; sie beabsichtigen allerdings nicht, zum Schiedsrichter für IFRS zu werden. Ich hoffe, dass, wenn die Regelung zur Anwendung gelangt und vernünftig umgesetzt wird, Anleger von der Beseitigung des kostenträchtigen Überleitungserfordernisses profitieren werden und Unternehmen ihre Ressourcen auf produktivere Maßnahmen werden umlenken können."

Mögliche Anwendung der IFRS durch US-amerikanische Unternehmen. "Als weiteren Beleg für die Globalisierung der Kapitalmärkte wird sich die SEC wahrscheinlich mit der Frage befassen, ob man einen Schritt weiter gehen soll und US-amerikanischen Unternehmen die Wahl zwischen US GAAP und IFRS lassen soll. Der Nutzen für multinationale amerikanische Unternehmen, die internationale Kapitalmärkte in Anspruch nehmen und ausländische Wettbewerber haben, lässt sich leicht erkennen. Letzten Monat stimmte die SEC dafür, einen Konzeptentwurf herauszugeben, der US-amerikanischen Emittenten gestatten würde, ihre Abschlüsse nach den IFRS statt nach US GAAP aufzustellen. Das würde den Märkten die Wahl zwischen US GAAP und IFRS überlassen. Wenn die Anleger ein Regelwerk dem anderen vorziehen, kann es gut sein, dass sie diejenigen Emittenten vorteilhafter bepreisen, die das bevorzugte Regelwerk anwenden."

Geänderte Tagesordnung für die Sitzung der Treuhänder der IASC-Stiftung

20.10.2007

Die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzung der Treuhänder der International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF), unter der der IASB arbeitet, am 31. Oktober ist gegenüber unserer Meldung vom 15. Oktober 2007 um zwei Sachverhalte erweitert worden.

Bei den beiden Sachverhalten handelt es sich um folgende:

Satzungsänderung von IFRIC (Vorschlag, IFRIC von 12 auf 14 Mitglieder zu erweitern)

Bericht des SAC-Vorsitzenden

Die Sitzung wird in den Büroräumen von Morgan Stanley, 1585 Broadway, New York, NY 10036, stattfinden. Die geänderte Tagesordnung für den öffentlichen Teil sieht wie folgt aus:

Geänderte Tagesordnung, Sitzung der Treuhänder der IASCF, New York City Öffentlicher Teil, Nachmittag des 31. Oktober 2007 (13:15 bis 17:00 Uhr)

Genehmigung des Juli-Protokolls

Bericht des Verfahrensausschusses

Rückmeldung von der Septembersitzung mit dem IASB

Satzungsänderung von IFRIC

Erörterung der Konsultationsinitiativen des IASB (Feedbackäußerungen und Kosten-Nutzen-Analysen)

Neuer Ausschussname

Bericht des IASB-Vorsitzenden

Rückschau auf die Konvergenzaktivitäten (Vereinigte Staaten, Japan, China und Indien)

Ziele für 2008

Diskussion vorgeschlagener Agendasachverhalte

Diskussion jedweder Auswirkungen der Subprime- und Liquiditätskrise auf die IFRS

Bericht des SAC-Vorsitzenden

Update zur Studie bezüglich der Effektivität des SAC

Pläne für die kommende SAC-Sitzung

Update zur langfristigen Finanzierung

Bericht über die Umsetzung der IFRS in der EU im ersten Jahr

19.10.2007

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales, ICAEW) hat einen Bericht veröffentlicht, der für die Europäische Kommission zur Umsetzung der International Financial Reporting Standards und der Fair-Value-Richtlinie im ersten Jahr der Anwendung in Europa erstellt wurde.

Die Studie beinhaltet eine ausführliche Durchsicht der Abschlüsse von 2005 von 200 Unternehmen aus 25 EU-Mitgliedstaaten.

Kernbestandteile des ICAEW-Studie zur Einführung der IFRS in der EU

eine Analyse der rechtlichen Umsetzung der IAS-Verordnung und der Fair-Value-Richtlinie auf der Grundlage von Fragebögen, die an interessierte Kreise in allen Mitgliedstaaten versendet wurden, und Folgearbeiten, um miteinander in Konflikt stehende Antworten zu lösen zu versuchen;

Durchsicht von Studien und anderweitiger Literatur zur Einführung der IFRS in der EU;

Gespräche am Runden Tisch, v.a. mit Unternehmensvertretern und Prüfern von IFRS-Abschlüssen, in Düsseldorf, London, Madrid, Paris, Rom und Warschau, bei denen die vorläufigen Arbeitsergebnisses getestet und untersucht wurden;

eine online-Befragung, die verwertbare Antworten aus einer Stichprobe von 51 Anlegern, 162 Erstellern und 141 Prüfern aus 23 Mitgliedstaaten brachten und das Verständnis für und die Verwendung von IFRS-Abschlüssen, deren Aufstellung und Prüfung sowie die Grenzkosten der Anwendung von IFRS durch die Unternehmen abdeckten;

eine Durchsicht der Verlautbarungen von Regulatoren zur Umsetzung in der EU und ausgewählte Briefwechsel zwischen der SEC und europäischen Unternehmen;

ein akademisches Forschungspapier zur Relevanz von IFRS-Informationen bei der Erklärung von Marktpreisen und Aktienrenditen französischer, italienischer, spanischer und britischer börsennotierter Unternehmen;

die Anwendung der Gemeinsamen Methodologie der EU zur Feststellung der Kosten der IAS-Verordnung;

eine detaillierte fachliche Auswertung der IFRS-Konzernabschlüsse einer Stichprobe von 200 börsennotierten europäischen Unternehmen;

eine grobe fachliche Auswertung der IFRS-Konzernabschlüsse von 18 nicht börsennotierten europäischen Unternehmen sowie

eine grobe fachliche Auswertung von IFRS-Einzelabschlüssen von 50 Unternehmen.

Abschnitte des ICAEW-Berichts zur Umsetzung der IFRS in der EU

  1. Zielsetzung, Begriffe und Ansatz
  2. Umsetzung der Fair-Value-Richtlinie
  3. Umsetzung der IAS-Verordnung
  4. Sichtweise der Unternehmen, Adressaten und Prüfer
  5. Die Rolle der Regulatoren
  6. Die Reaktion der Wertpapiermärkte
  7. Kosten der Einführung von IFRS
  8. IFRS-Konzernabschlüsse börsennotierter EU-Unternehmen
  9. IFRS-Konzernabschlüsse nicht börsennotierter EU-Unternehmen
  10. IFRS-Einzelabschlüsse
  11. Erstmalige Anwendung der IFRS
  12. Getreue Darstellung und Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  13. Darstellung des Abschlusses
  14. Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert
  15. Die Ausübung von Wahlrechten in den IFRS
  16. Konzernabschlüsse
  17. Banken
  18. Versicherungen
  19. Rohstoffindustrien
  20. Dienstleistungskonzessionen
  21. Immaterielle Vermögenswerte
  22. Angaben zu leistungsorientierten Plänen
  23. Anteilsbasierte Vergütungen
  24. Finanzinstrumente

Weiterführende Informationen:

Bericht des ICAEW (2 MB, 258 Seiten)

Zusammenfassung (210 KB, 24 Seiten)

Prioritäten des PCAOB für das Jahr 2008

19.10.2007

Auf der gestrigen Sitzung des Ständigen Beirats der US-amerikanischen Aufsicht über die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (US Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) stellte der oberste Prüfer, Thomas Ray, die Prioritäten in der Standardsetzung für 2008 vor (in englischer Sprache, 43 KB).

Diese beinhalten:

die wirksame Umsetzung der Vorschriften des Sarbanes-Oxley Acts zu internen Kontrollen

die Fertigstellung vorgeschlagener Regeln zur Unabhängigkeit des Prüfers und verbotenen Dienstleistungen

die Fertigstellung vorgeschlagener Regeln zur Feststellung der Stetigkeit des Abschlusses

einen Prüfungsstandard zur Beurteilung der Qualität der Auftragsabwicklung im Nachhinein

einen Prüfungsstandard zur Risikobeurteilung, einschließlich der Beurteilung des Betrugsrisikos

Sachverhalte in Bezug auf die Prüfung von Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts

mögliche Standardprojekte zur Heranziehung von Spezialisten, nahestehenden Personen und Unternehmen sowie Bestätigungen durch den Prüfer

einen Aktionsplan für die Durchsicht von "Zwischenstandards" (alten AICPA-Standards, die erst einmal vom PCAOB übernommen wurden)

Kein Aufschub für die Fair-Value-Standards FAS 157 und 159

18.10.2007

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat entschieden, die Daten des Inkrafttretens von FAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und FAS 159 Die Fair-Value-Option für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten nicht einfach unterschiedslos zu verschieben.

Diese FASB-Verlautbarungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15. November 2007 beginnen. Der FASB war von einer Reihe von Anwendern um Aufschub gebeten worden, da in der Praxis eine zunehmende Zahl von Anwendungssachverhalten aufgetreten waren. Der Board des FASB wies den Stab an, andere Aufschubmöglichkeiten zu untersuchen, die beispielsweise den Aufschub für bestimmte Vermögenswerte und Schulden oder bestimmte Unternehmen beinhalten könnten. Diese Möglichkeiten werden auf einer zukünftigen Sitzung des FASB erörtert. Der FASB diskutierte auch Pläne, die die Anwendungssachverhalte betreffen. Insbesondere wurde erörtert, ob Trägerunternehmen Angaben nach FAS 157 für das Planvermögen ihrer Pensionspläne oder ihrer anderen Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses machen müssen. Obwohl keine formelle Abstimmung stattfand, hielt der FASB fest, dass seiner Meinung nach solche Angaben von FAS 157 nicht gefordert werden sollten. Der FASB plant, diesen Sachverhalt (gemeinsam mit anderen Anwendungssachverhalten) auf einer zukünftigen Sitzung zu erörtern.

Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung vom Oktober 2007

18.10.2007

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 16.-19. Oktober 2007, zu seiner Oktobersitzung 2007 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.

Wir sind gegenwärtig bei der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte und werden diese in den kommenden Tagen einstellen. Der IASB und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board werden zudem am Montag und Dienstag, den 22. und 23. Oktober 2007, gemeinsamen in den Räumen des FASB in Norwalk, Connecticut, tagen.

Gerrit Zalm zum Vorsitzenden der Treuhänder der IASC-Stiftung ernannt

18.10.2007

Gerrit Zalm, der frühere stellvertretende Premierminister (2003 - 2007) und Finanzminister (1994 - 2002 und 2003 - 2007) der Niederlande, wird der neue Vorsitzende der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB.

Zalm wird beginnend ab dem 1. Januar 2008 für drei Jahre berufen. Die Ernennung ist das Ergebnis einer internationalen Suche, während der Kandidaten und Nominierungsvorschläge aus einer großen Bandbreite von interessierten Parteien gesucht wurden. Die Berufung von Zalm hatte die breite Unterstützung der Beratungsgruppe für Treuhänderernennungen. Diese Gruppe besteht aus vielen führenden Vertretern großer internationaler Organisationen. Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 121 KB).

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