Oktober

DSR für die Übernahme der Änderungen an IAS 1

18.10.2007

Die Stellungnahme des DSR an EFRAG zur Übernahme der Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet 06.09.2007) steht zum Herunterladenauf der Internetseite des DRSC bereit (52 KB).

Der positive Übernahmevorschlag von EFRAG wird vom DSR ohne weitere Kommentare unterstützt.

Eckpunkte des BilMoG veröffentlicht

17.10.2007

Mit Datum vom 16.10.2007 hat das Bundesministerium der Justiz die Eckpunkte des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) veröffentlicht.

Ziel der Reform ist es, eine moderne Bilanzierungsgrundlage zu schaffen, mit der das deutsche Bilanzrecht an die internationalen Rechnungslegungsstandards angepasst wird. Im Vordergrund der Reform stehen zum einen die Deregulierung und Kostensenkung - insbesondere für die kleinen und mittelständischen Unternehmen - durch Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegungspflichten und zum anderen die Verbesserung der Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Im Rahmen der Deregulierung werden vor allem mittelständische Unternehmen (Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften) von handelsrechtlichen Buchhaltungs- und Bilanzierungspflichten befreit. Im Rahmen der Verbesserung der Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses werden handelsrechtliche Wahlrechte eingeschränkt, wird die Bilanzierungspflicht für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie die Bewertung der zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumente zum Zeitwert eingeführt, werden Rückstellungen zukünftig realistischer bewertet und die Berichterstattung über Zweckgesellschaften verbessert.

Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung vom Oktober 2007

17.10.2007

Der International Accounting Standards Board kommt von Dienstag bis Freitag, 16.-19. Oktober 2007, zu seiner Oktobersitzung 2007 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.

Wir haben die Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst. Der IASB und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board werden zudem am Montag und Dienstag, den 22. und 23. Oktober 2007, gemeinsamen in den Räumen des FASB in Norwalk, Connecticut, tagen.

Ergebnisse der 113. Sitzung des DSR

17.10.2007

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 4. und 5. Oktober 2007 seine 113. Sitzung in Berlin ab.

Die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung mit einem Bezug zur internationalen Rechnungslegung sind nachfolgend wiedergegeben. Sie können das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Oktober 2007 hier herunterladen (30 KB).

Der Standardisierungsrat (DSR) besprach erneut seine Stellungnahme zum IASB-Diskussionspapier Preliminary Views on Insurance Contracts.

Der DSR diskutierte eine überarbeitete Stellungnahme zum Entwurf IFRS für KMU vor. Darüber hinaus informierte sich der DSR auch über den aktuellen Stand der Unternehmensbefragung, die das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) zusammen mit der Universität Regensburg, dem BDI und der DIHK veröffentlicht hat

Am 12. Juli dieses Jahres hat die Europäische Kommission eine Mitteilung der Kommission veröffentlicht, die Vorschläge über ein vereinfachtes Unternehmensumfeld in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Abschlussprüfung enthält. Der DSR verabschiedete seine Stellungnahme zu dem EU-Papier, die auf der Internetseite des DRSC veröffentlicht wurde.

Der DSR diskutierte ein auf Basis seiner Entscheidungen in der August-Sitzung überarbeiteter Standardentwurf E-DRS 22 Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder.

Dem DSR wurden weitere Änderungsvorschläge des IASB innerhalb des Projekts Annual Improvements Process vorgestellt und die Positionen zu den einzelnen Änderungsvorschlägen besprochen.

Vierteljährlicher IAS Plus-Newsletter Oktober 2007 erschienen

17.10.2007

Die Oktoberausgabe 2007 des vierteljährlich erscheinenden IAS Plus-Newsletters ist veröffentlicht worden.

In dem Newsletter berichten wird über die Geschehnisse des 3. Quartals 2007, die sich beim IASB, IFRIC und der IASC-Stiftung zugetragen haben, sowie über Sachverhalte und Ereignisse in der Welt mit Bezug zur internationalen Finanzberichterstattung.

Laden Sie die Oktoberausgabe 2007 der Weltausgabe herunter

Zurückliegende Ausgaben finden Sie hier.

Hier können Sie sich für ein Kostenfreies Emailabonnement registrieren.

Könnten KMU in den USA den IFRS für KMU anwenden?

17.10.2007

Paul Pacter, der Webmaster der englischsprachigen IAS Plus-Seite, der auch beim IASB als Direktor für den KMU-Standard arbeitet, hat einen Artikel in der Oktoberausgabe der Zeitschrift Financial Executive veröffentlicht, der erörtert, ob US-amerikanische privatrechtliche Unternehmen den IFRS für KMU anwenden können.

In dem Artikel werden auch die Hintergründe, der Aufbau und der Inhalt des vorgeschlagenen IFRS für KMU untersucht. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs aus dem Artikel. Die Urheberrechte des Artikels liegen bei der Zeitschrift Financial Executive; Paul Pacter als Autor hat die Erlaubnis, ihn auf iasplus.com zu veröffentlichen.

Die meisten US-amerikanischen Rechnungsleger sind erstaunt zu hören, dass Millionen von KMU weltweit satzungsgemäße Verpflichtungen bezüglich Abschlussberichterstattung und -prüfung haben. Das liegt daran, dass die Situation in den Vereinigten Staaten ganz anders ist. Es gibt rund fünf Millionen Gesellschaften mit beschränkter Haftung und rund 15 Millionen Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen und Gesellschaften mit anderen Eigentumsverhältnissen.

Nach dem Gesetz ist quasi nur eine Handvoll (vergleichsweise) von diesen Gesellschaften verpflichtet, geprüfte oder ungeprüfte Abschlüsse nach US-GAAP zu veröffentlichen – im Großen und Ganzen die 15.000 bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) registrierten Unternehmen und einige weitere öffentlich gebundene Unternehmen. Bisweilen stellen Kapitalgeber oder bestimmte Verträge solche Verpflichtungen auf. Aber für den größten Teil der privatrechtlichen Unternehmen in den USA gilt, dass sie keine Verpflichtung haben, Abschlüsse nach US-GAAP zu erstellen.

Könnten diese Unternehmen in den USA nun den IFRS für KMU anwenden? Es scheint keinen Grund zu geben, warum dies nicht so sein sollte – vorausgesetzt dass in der Fußnote zu den Grundlagen der Erstellung deutlich gemacht wird, dass der Abschluss in Übereinstimmung mit dem IFRS für KMU erstellt wurde. Würde der Abschluss geprüft, müsste der Prüfer auf Übereinstimmung mit dem IFRS für KMU prüfen.

Bericht zu Wahlmöglichkeiten auf dem britischen Prüfungsmarkt

16.10.2007

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat den Abschlussbericht der Gruppe der Markteilnehmer (Market Participants Group) herausgegeben, die den FRC bei seinem Projekt zu Wahlmöglichkeiten auf dem britischen Prüfungsmarkt beraten hat.

Die Gruppe war im Oktober 2006 gegründet worden, um den FRC hinsichtlich möglicher Maßnahmen zu beraten, die Marktteilnehmern (d.h. Unternehmen, Anlegern und Prüfungsgesellschaften) zur Verfügung stehen, um die Risiken zu begrenzen, die aus den Charakteristika des Markts für Prüfungsleistungen für öffentliche Unternehmen in Großbritannien entspringen. Die Empfehlungen der Gruppe sind unten zusammengefasst. Laden Sie sich die die folgenden Dokumente herunter:

Bericht der Gruppe der Marktteilnehmer (in englischer Sprache, 317 KB)

die zugehörige Presseerklärung (in englischer Sprache, 22 KB)

Zusammenfassung der Empfehlungen zu Wahlmöglichkeiten auf dem britischen Prüfungsmarkt

1. Der FRC sollte ein größeres Verständnis der möglichen Auswirkungen von Veränderungen der Eigentümerregelungen der Prüfungsgesellschaften auf die Wahlmöglichkeiten wecken. Dies gilt unter der Vorraussetzung, das eine ausreichende Sicherstellung des Schutzes der Prüferunabhängigkeit und der Prüfungsqualität gewährleistet ist.

2. Prüfungsgesellschaften sollten das finanzielle Ergebnis ihrer Arbeit bei satzungsgemäßen Prüfungen und direkt damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen auf vergleichbarer Basis angeben.

3. Bei der Entwicklung und Einführung einer Ordnung über Vereinbarungen zur Prüfungshaftung sollten Aufsichtsbehörden und gesetzgebende Organe versuchen, Wahlmöglichkeiten auf dem Prüfungsmarkt zu fördern, solange nicht höhere Interessen bezüglich des Schutzes der Prüfungsqualität dem entgegenstehen.

4. Aufsichtsrechtliche Organe sollten geeignete Mitglieder von Prüfungsgesellschaften jeglicher Größenordnung ermutigen, in Standardsetzungsorganen und -komitees mitzuarbeiten.

5. Der FRC sollte seine Anstrengungen fortführen, das Verständnis von Prüfungsqualität zu erhöhen, und die Gesellschaften und der FRC sollten größere Transparenz bezüglich der Fähigkeiten der einzelnen Gesellschaften fördern.

6. Der Berufstand der Prüfer sollte Mechanismen einführen, die dem neuen Prüfer besseren Zugang zu den prüfungsrelevanten Daten gewährleistet, die dem vorherige Prüfer zur Verfügung standen.

7. Der FRC sollte unabhängige Leitlinien für Prüfungskomitees und andere Marktteilnehmer zu Überlegungen, die für die Verwendung durch Gesellschaften aus mehr als einem Netz von Prüfungsgesellschaften relevant sind, zur Verfügung stellen.

8. Der FRC sollte den Abschnitt der Smith-Leitlinien verbessern, der die Kommunikation mit den Anteilseignern betrifft, und eine Forderung aufnehmen, Informationen bezüglich der Wahl des Abschlussprüfers anzugeben.

9. Bei der Erklärung der Gründe der Wahl eines Abschlussprüfers sollte die Unternehmensführung jegliche vertragliche Verpflichtungen offenlegen, die bezüglich der Wahl einer bestimmten Art von Prüfungsgesellschaft bestehen.

10. Anlegervereinigungen, Unternehmensvertreter, Prüfer und der FRC sollten eine gute Praxis hinsichtlich der Einbindung der Anteilseigner bei der Bestellung bzw. erneuten Bestellung des Abschlussprüfers fördern.

11. Organe, die für die Standards zur Verhaltensethik für Abschlussprüfer verantwortlich sind, sollten überlegen, ob Regeln eine übermäßige negative Auswirkung auf die Wahlmöglichkeit auf dem Prüfungsmarkt haben, wenn man sie in Bezug zu ihrem Nutzen hinsichtlich der Prüferneutralität und -unabhängigkeit betrachtet.

12. Der FRC sollte den Unabhängigkeitsabschnitt der Smith-Leitlinien daraufhin durchsehen, ob er im Einklang mit den betreffenden Standards zur Berufsethik der Prüfer steht.

13. Aufsichtsbehörden sollten Verfahrensweisen entwickeln, um einheitliche Antworten zu Prüfungssachverhalten zu gewährleisten. Dies sollte geordnet nach Schwere der Sachverhalte geschehen.

14. Jede Gesellschaft, die börsennotierte Unternehmen prüft, sollte die Vorschriften eines Leitfadens befolgen, der nach Art des Combined Codes beste ausgeübte Praxis der Unternehmensführung enthält, oder sollte eine wohlausgewogene Erklärung geben.

15. Die großen börsennotierten Unternehmen sollten überlegen, ob sie das Risiko, dass ihr Abschlussprüfer vom Markt verschwindet, in ihre Risikoauswertung und -planung mit einbeziehen sollten.

PCAOB wird Prüfungsauswirkungen der Einreichung von IFRS-Abschlüssen erörtern

15.10.2007

Der ständige Beirat des US-amerikanischen Aufsichtsboards für die Rechnungslegung öffentlich rechnungslegungspflichtiger Unternehmen (Public Comapany Accounting Oversight Board, PCAOB) wird am Donnerstag, den 18. Oktober 2007, in Washington zusammen kommen.

Auf der Sitzung wird sich der Beirat unter anderem den möglichen Prüfungsauswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen und dem Konzeptentwurf der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities ans Exchange Commission, SEC) bezüglich der Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) widmen. Die von der SEC vorgeschlagenen Regelungen würden ausländischen Emittenten gestatten, ihre Abschlüsse ohne Überleitung auf US GAAP bei der SEC einzureichen, wenn sie nach den IFRS wie vom IASB herausgegeben erstellt sind. Der Konzeptentwurf der SEC fordert zur Stellungnahme dazu auf, ob US-amerikanische Emittenten ihre Abschlüsse ebenfalls nach IFRS wie vom IASB herausgegeben bei der SEC einreichen dürfen sollen. Laden Sie sich die folgenden Dokumente herunter:

Presseerklärung des PCAOB (in englischer Sprache)

Weiterführende Informationen zu Vorschlag und Konzeptentwurf der SEC

Treuhänder der IASC-Stiftung werden zusammenkommen

15.10.2007

Die Treuhänder der International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF), unter der der IASB arbeitet, werden am 31. Oktober und 1. November 2007 in den Büroräumen von Morgan Stanley, 1585 Broadway, New York, NY 10036, zusammenkommen.

Die Sitzung ist öffentlich. Die Tagesordnung, die auf der IASCF-Website eingestellt wurde, deckt gegenwärtig lediglich den Nachmittag des 31. Oktober ab (13:15 bis 17:00 Uhr), mit den folgenden Sachverhalten:

Tagesordnung, Sitzung der Treuhänder der IASCF, New York City Öffentlicher Teil, Nachmittag des 31. Oktober 2007

Genehmigung des Juli-Protokolls

Bericht des Verfahrensausschusses

Rückmeldung von der Septembersitzung mit dem IASB

Erörterung der Konsultationsinitiativen des IASB

Feedbackäußerungen

Kosten-Nutzen-Analysen

Neuer Ausschussname

Bericht des IASB-Vorsitzenden

Rückschau auf die Konvergenzaktivitäten (Vereinigte Staaten, Japan, China und Indien)

Ziele für 2008

Diskussion vorgeschlagener Agendasachverhalte

Diskussion jedweder Auswirkungen der Subprime- und Liquiditätskrise auf die IFRS

Update zur langfristigen Finanzierung

Erinnerung an bevorstehendes Ende der Kommentierungsfrist: IFRIC D22

14.10.2007

Wir erinnern Sie daran, dass die Kommentierungsfrist für den Entwurf Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb am Freitag, den 19. Oktober 2007, abläuft.

IFRIC D22 regelt zwei Sachverhalte, die im Zusammenhang mit zwei Bilanzierungsstandards aufgetaucht sind – IAS 21 Die Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung –, und zwar hinsichtlich der Bilanzierung der Absicherung von Fremdwährungsrisiken innerhalb eines Unternehmens und seinen ausländischen Teilbetrieben. Der Vorschlag von IFRIC klärt, was als Risiko im Rahmen einer Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb qualifiziert und wo innerhalb eines Konzerns das Instrument, das dieses Risiko ausgleicht, gehalten werden darf.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.