Zusammenfassung der Empfehlungen zu Wahlmöglichkeiten
auf dem britischen Prüfungsmarkt
1. Der FRC
sollte ein größeres Verständnis der möglichen Auswirkungen
von Veränderungen der Eigentümerregelungen der
Prüfungsgesellschaften auf die Wahlmöglichkeiten wecken.
Dies gilt unter der Vorraussetzung, das eine ausreichende
Sicherstellung des Schutzes der Prüferunabhängigkeit und der
Prüfungsqualität gewährleistet ist.
2.
Prüfungsgesellschaften sollten das finanzielle Ergebnis
ihrer Arbeit bei satzungsgemäßen Prüfungen und direkt damit
in Zusammenhang stehende Dienstleistungen auf vergleichbarer
Basis angeben.
3. Bei der
Entwicklung und Einführung einer Ordnung über Vereinbarungen
zur Prüfungshaftung sollten Aufsichtsbehörden und
gesetzgebende Organe versuchen, Wahlmöglichkeiten auf dem
Prüfungsmarkt zu fördern, solange nicht höhere Interessen
bezüglich des Schutzes der Prüfungsqualität dem
entgegenstehen.
4.
Aufsichtsrechtliche Organe sollten geeignete Mitglieder von
Prüfungsgesellschaften jeglicher Größenordnung ermutigen, in
Standardsetzungsorganen und -komitees mitzuarbeiten.
5. Der FRC
sollte seine Anstrengungen fortführen, das Verständnis von
Prüfungsqualität zu erhöhen, und die Gesellschaften und der
FRC sollten größere Transparenz bezüglich der Fähigkeiten
der einzelnen Gesellschaften fördern.
6. Der
Berufstand der Prüfer sollte Mechanismen einführen, die dem
neuen Prüfer besseren Zugang zu den prüfungsrelevanten Daten
gewährleistet, die dem vorherige Prüfer zur Verfügung
standen.
7. Der FRC
sollte unabhängige Leitlinien für Prüfungskomitees und
andere Marktteilnehmer zu Überlegungen, die für die
Verwendung durch Gesellschaften aus mehr als einem Netz von
Prüfungsgesellschaften relevant sind, zur Verfügung stellen.
8. Der FRC
sollte den Abschnitt der Smith-Leitlinien verbessern, der
die Kommunikation mit den Anteilseignern betrifft, und eine
Forderung aufnehmen, Informationen bezüglich der Wahl des
Abschlussprüfers anzugeben.
9. Bei der
Erklärung der Gründe der Wahl eines Abschlussprüfers sollte
die Unternehmensführung jegliche vertragliche
Verpflichtungen offenlegen, die bezüglich der Wahl einer
bestimmten Art von Prüfungsgesellschaft bestehen.
10.
Anlegervereinigungen, Unternehmensvertreter, Prüfer und der
FRC sollten eine gute Praxis hinsichtlich der Einbindung der
Anteilseigner bei der Bestellung bzw. erneuten Bestellung
des Abschlussprüfers fördern.
11. Organe, die für die Standards zur Verhaltensethik für
Abschlussprüfer verantwortlich sind, sollten überlegen, ob
Regeln eine übermäßige negative Auswirkung auf die
Wahlmöglichkeit auf dem Prüfungsmarkt haben, wenn man sie in
Bezug zu ihrem Nutzen hinsichtlich der Prüferneutralität und
-unabhängigkeit betrachtet.
12. Der FRC sollte den Unabhängigkeitsabschnitt der
Smith-Leitlinien daraufhin durchsehen, ob er im Einklang mit
den betreffenden Standards zur Berufsethik der Prüfer steht.
13. Aufsichtsbehörden sollten Verfahrensweisen entwickeln,
um einheitliche Antworten zu Prüfungssachverhalten zu
gewährleisten. Dies sollte geordnet nach Schwere der
Sachverhalte geschehen.
14. Jede Gesellschaft, die börsennotierte Unternehmen prüft,
sollte die Vorschriften eines Leitfadens befolgen, der nach
Art des Combined Codes beste ausgeübte Praxis der
Unternehmensführung enthält, oder sollte eine
wohlausgewogene Erklärung geben.
15. Die großen börsennotierten Unternehmen sollten
überlegen, ob sie das Risiko, dass ihr Abschlussprüfer vom
Markt verschwindet, in ihre Risikoauswertung und -planung
mit einbeziehen sollten.
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