Oktober

IAS Plus-Newsletter zum Entwurf betreffend Gemeinschaftsunternehmen

14.10.2007

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu Vorgeschlagenen Änderungen an der Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen veröffentlicht (in englischer Sprache, 116 KB).

In dem Newsletter wird der Entwurf ED9 erörtert, mit dem vorgeschlagen wird, IAS 31 Anteile an Joint Ventures durch einen neuen Standard mit der Bezeichnung Gemeinschaftliche Vereinbarungen zu ersetzen. Eine gemeinsame Vereinbarung ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der zwei oder mehr Parteien eine wirtschaftliche Aktivität begründen und die Entscheidungen in Bezug auf diese Aktivität gemeinsam fällen. Gemeinsame Vereinbarungen beinhalten gemeinsame Vermögenswerte, gemeinsame Teilbetriebe und Gemeinschaftsunternehmen. Die Kommentierungsfrist läuft am 11. Januar 2008 ab. Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich ferner für ein kostenloses Email-Abonnement registrieren.

Website des CICA zum Übergang auf IFRS und ISA

14.10.2007

Das kanadische Institut der Wirtschaftsprüfer (Canadian Institute of Chartered Accountants, CICA) hat eine neue Website ins Leben gerufen, die auf den Übergang auf IFRS und ISA ausgerichtet ist.

Sie kann nunmehr durch Anklicken des Bildchens "Übergang auf internationale Standards", das unten unter dem Menü in der linken Spalte der CICA-Homepage angebracht ist, sowie von den regionalen WP-Instituten erreicht werden. CICA hat die Website entwickelt, um seinen Mitgliedern bei der Vorbereitung eines leichten und effektiven Übergangs zu helfen:

von kanadischen Prüfungsgrundsätzen auf die internationalen Prüfungsstandards für Perioden, die nach dem 15. Dezember 2009 beginnen,

von kanadischen Rechnungslegungsgrundsätzen auf die International Financial Reporting Standards für öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen ab Perioden, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen sowie

bei einer neuen Strategie für die Finanzberichterstattung von nicht börsennotierten Unternehmen.

Hier können auf die englischsprachige Kanadaseite von IAS Plus.com gelangen.

IASB wird sich mit Vertretern von EFRAG treffen

13.10.2007

Vertreter des IASB und der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) werden am Montag, den 15. Oktober 2007, von 14 bis 16 Uhr in den Räumen des IASB zu einem Treffen zusammenkommen.

Die Sitzung ist öffentlich und wird per Webcast übertragen werden. Die Tagesordnung wurde noch nicht bekannt gegeben.

SEC-Vorsitzender Cox erörtert IFRS-Sachverhalte

13.10.2007

In seiner Ansprache auf der amerikanisch-europäischen Konferenz zur Unternehmensführung 2007, die zu Anfang dieser Woche in Washington in den USA stattfand, erörterte der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, eine Anzahl von Sachverhalten.

Unter anderem äußerte er sich zu Konvergenz und der möglichen Anerkennung der IFRS durch die SEC. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszugs aus seiner Rede. Die vollständige Rede von Herrn Cox in englischer Sprache finden Sie hier.

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Standardsetzer (FASB) arbeiten seit Jahren an einem Konvergenzprojekt, um unnötige aufsichtsrechtliche Reibereien zwischen den International Financial Reporting Standrads (IFRS) und den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (US-GAAP) zu beseitigen. Nur deshalb war die Ankündigung der SEC möglich, dass wir die nächsten Schritte auf unserem Weg, der zur Beseitigung der Überleitungsrechnung in den Vereinigten Staaten führen soll, unternehmen wollen, ja dass wir sogar erwägen, US-Emittenten die Anwendung von IFRS zu gestatten....

Die IFRS versprechen, unsere Märkte zusammenzuführen. Aber dieses Versprechen wird wertlos, wenn die IFRS nicht gewissenhaft und einheitlich in den verschiedenen Rechtskreisen angewendet werden. Die Aufsichtsbehörden müssen der Versuchung widerstehen, national maßgeschneiderte Versionen der IFRS zu entwickeln, und wir müssen bei der Einführung eines Kanons von Standards zusammenarbeiten, die gewissenhaft und einheitlich angewendet werden.

Seit 2005 folgt die SEC einem öffentlich verkündeten Fahrplan, der den Weg dahin weist, dass Emittenten nicht länger ihre IFRS-Abschlüsse auf US-GAAP überleiten müssen. Wir sind schon ein sehr weites Stück auf diesem Weg aus dem Fahrplan vorangekommen, und wir sind auf dem besten Wege, die Überleitungsrechnung bis 2009 abschaffen zu können.

Sonderveröffentlichung zum europäischen Binnenmarkt und zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung

12.10.2007

Die Direktion für Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat eine Sonderausgabe ihres Single Market News-Newsletters herausgegeben, die sich den letzten 15 Jahren des europäischen Binnenmarkts widmet.

Folgen Sie dieser Verknüpfung zur Inhaltsangabe der englischsprachigen Sonderausgabe. Sie können dort die einzelnen Kapitel jeweils anklicken. Der Abschnitt mit dem Titel Accounting & Auditing Rules Redefined for the Global Marketplace („Rechnungslegungs- und Abschlussprüfungsvorschriften neu definiert für den globalen Markt", 1.089 KB) erörtert die „erfolgreiche Anwendung von IFRS" in der EU.

DRSC Quartalsbericht für das dritte Quartal 2007

12.10.2007

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 3. Quartal 2007, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC (DSR/RIC) informiert, steht zum Herunterladen auf der Internetseite des DRSC bereit. .

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 3. Quartal 2007, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRIC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC (DSR/RIC) informiert, steht zum Herunterladen auf der Internetseite des DRSC bereit.

Stellungnahme von Deloitte zu IFRIC 21 Immobilienverkäufe

12.10.2007

Deloitte hat eine Stellungnahme zum IFRIC-Interprationsentwurf D21 Immobilienverkäufeeingereicht (in englischer Sprache, 137 KB).

Insgesamt können wir dem im Entwurf dargestellten Schluss nicht zustimmen, da er die zu Grunde liegenden Prinzipien und logischen Schlüsse für die Unterscheidung eines Vertrages zur Lieferung von fertigen Waren und eines Vertrages zur Erbringung von Fertigstellungsleistungen nicht zu verdeutlichen vermag. Nachfolgend die Übersetzung eines Ausschnittes aus unserer Stellungnahme:

Während wir die Bemühungen von IFRIC unterstützen, Klarheit für Transaktionen zu schaffen, in denen Vereinbarungen über den Verkauf von Immobilien geschlossen werden, bevor die Fertigstellung abgeschlossen ist, können wir doch dem im Entwurf dargestellten Schluss nicht zustimmen, da er die zu Grunde liegenden Prinzipien und logischen Schlüsse für die Unterscheidung eines Vertrages zur Lieferung von fertigen Waren und eines Vertrages zur Erbringung von Fertigstellungsleistungen nicht zu verdeutlichen vermag. Um IFRIC in erneuten Erörterungen des Interpretationsentwurfs zu unterstützen, haben wir in Anhang A dieses Briefes ausgearbeitet, was für uns die relevanten Prinzipien sind. In diesem Anhang werden einige Indikatoren vorgeschlagen, die bei der Unterscheidung der Merkmale der Lieferung von fertigen Waren und der Merkmale der Lieferung von Fertigstellungsleistungen hilfreich sein können. Unserer Meinung nach liegt die Antwort auf die Frage, ob ein Vertrag die Lieferung von fertigen Waren oder die Erbringung von Fertigstellungsleistungen betrifft, in einem Spektrum, und es ist auch Urteilskraft bei der Bestimmung der Klassifizierung eines Vertrags vonnöten.

Nachfolgend finden Sie

unsere Zusammenfassung von IFRIC D21 und

alle Stellungnahmen von Deloitte an den IASB/IASC und damit verbundene Organe seit 1995.

Prüfung von Angaben zur Vorstandsvergütung durch die SEC

12.10.2007

Der Stab der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat einen Bericht veröffentlicht, in dem die wichtigsten Sachverhalte erörtert werden, die bei der ersten Prüfung der Angaben von 350 börsennotierten Unternehmen bezüglich der Einhaltung der neuen und verbesserten Regeln der Börsenaufsicht in Hinblick auf die Vergütung von Vorständen und leitenden Angestellten und damit verbundene Angaben zu Tage traten.

Lesen Sie hierzu auch die folgenden Dokumente:

englischsprachiger Bericht des Stabs zu Vergütungsangaben,

englischsprachige Presseerklärung der SEC,

Angabevorschriften der SEC bezüglich der Vorstandsvergütung (geänderte Vorschriften vom Dezember 2006 in englischer Sprache, 148 KB).

IASB sucht Nutzer von Abschlüssen von Versicherungsunternehmen

11.10.2007

Der IASB sucht nach ein oder zwei Nutzern von Abschlüssen von Versicherungsunternehmen für seine Arbeitsgruppe zu Versicherungen.

Kandidaten sollten praktische Erfahrung in der Verwendung und Interpretation der Art von Finanzinformationen haben, die von Versicherern zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitsgruppe berät den IASB bei seinem Projekt zu Versicherungsverträgen. Bewerbungen müssen bis zum 30. Oktober 2007 beim IASB eingegangen sein. Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 18 KB).

IASB schlägt Änderungen an 25 IFRS vor

11.10.2007

Der IASB hat einen Entwurf zu verschiedenen Änderungen an 25 International Financial Reporting Standards (IFRS) im Rahmen seines ersten jährlichen Verbesserungsprojekts zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Die Vorschläge reichen von einer Neustrukturierung von IFRS 1 (hauptsächlich um redundante Übergangsbestimmungen zu beseitigen) bis hin zu kleinen Formulierungsänderungen, die helfen sollen, Bedeutungen zu verdeutlichen und unbeabsichtigte fehlende Übereinstimmung zwischen den IFRS zu beseitigen. Der IASB erörterte die verschiedenen Vorschläge im Laufe des letzten Jahres.

Verfügbarkeit des Entwurfs. Der Entwurf steht derzeit nur den Abonnenten von eIFRS zur Verfügung; er wird ab dem 22. Oktober 2007 öffentlich auf der Internetseite des IASB verfügbar sein.

Kommentierungsfrist. Stellungnahmen müssen bis zum 11. Januar 2008 beim IASB eingegangen sein.

Zeitpunkt des Inkrafttretens. Der vorgeschlagene Zeitpunkt des Inkrafttretens ist der 1. Januar 2009.

Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 51 KB).

Weitere Informationen zum Entwurf. IAS Plus-Seite zum Agendaprojekt.

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