Schreiben von Deloitte an die SEC zum Vorschlag zu interaktiven Daten

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12.08.2008

Am 14. Mai 2008 hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) vorgeschlagen, dass alle börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten ihre Daten bei der SEC im XBRL-Format (als interaktive Daten) einreichen müssen.

Eine XBRL-Berichterstattung wäre sowohl für US-GAAP- als auch für IFRS-Abschlüsse erforderlich. Es gäbe eine Anlaufphase von drei Jahren, die 2008 begänne und während der sukzessive verschiedene Gruppen von Unternehmen den Vorschlag übernehmen würden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Nachricht vom 16. Mai 2008. Ein paar Tage später schlug die SEC vor, dass mehr als 8.000 Investmentfonds, die in den Vereinigten Staaten tätig sind, ihre Daten mit XBRL-Etiketten versehen einreichen müssen (siehe unsere Nachricht vom 26. Mai 2008). Deloitte & Touche LLP (unsere Kollegen in den Vereinigten Staaten) haben eine Stellungnahme zum ersten Vorschlag der SEC eingereicht. Insgesamt unterstützen wir die Initiative der SEC zu interaktiven Daten. In unserem Schreiben machen wir einige Vorschläge, von denen wir der Meinung sind, dass sie für eine erfolgreiche Umsetzung der vorgeschlagenen Regelung hilfreich sein können.

Stellungnahme von Deloitte zum Vorschlag der SEC(in englischer Sprache, 155 KB)

(in englischer Sprache, 704 KB)

(in englischer Sprache, 49 KB)

Unter den Vorschlägen, die wir in unserem Schreiben machen, sind die folgenden:

Aktualisierte Leitlinien für Ersteller. Die SEC sollte das EDGAR-Einreicherhandbuch aktualisieren, um zusätzliche Leitlinien zur Etikettierung der Informationen in den Fußnoten und Abschlüssen zur Verfügung zu stellen. Diese Aktualisierung sollte mit genügend zeitlichem Vorlauf vor der vorgeschlagenen Übernahme zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben werden.

Wartung, Unterhalt und Aktualisierung von Taxonomien. Die SEC sollte ihren Vorgehensplan zu öffentlicher Stellungnahme herausgeben, wie sie sicherstellen wird, dass die XBRL-Taxonomien aktuell gehalten werden. Das gleiche gilt für ihren geplanten Mechanismus, mit dem sie Aktualisierungen den Erstellern und anderen Nutzern der interaktiven Daten mitteilen will.

Erwägungen zur Software zur Validitätsprüfung. Die SEC beabsichtigt, Software zur Validitätsprüfung einzusetzen, um die interaktiven Daten auf Einhaltung vieler zu erfüllender fachlicher Vorschriften zu überprüfen. Die SEC sollte ihre Kriterien für die Validitätsprüfung mit genügend zeitlichem Vorlauf vor der ersten Anlaufphase der Regelung zu öffentlicher Stellungnahme herausgeben, um den Erstellern und Nutzern zu ermöglichen, den Umfang der von der Software ausgeführten Prozeduren und die Erwartungen der SEC zu verstehen.

Überwachung während der Anlaufphase. Die SEC sollte zweierlei festlegen: (1) die Kriterien, die sie verwenden wird, um in der frühen Anlaufphase den Erfolg der Einführung zu bewerten, und (2) wie sie bestimmen will, ob zusätzliche Anpassungen für spätere Teile der Anlaufphase notwendig sein werden.

Prüfungsfragen während der Anlaufphase. Die PCAOB und die SEC sollten mit den Prüfungsverbänden zusammenarbeiten, um den Standardbericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers zu überarbeiten, um explizit auf auf die unter Position 8 des Formulars 10-K genannten Abschlüsse Bezug zu nehmen und eventuelle eine Aussage aufzunehmen, dass die Prüfungshandlung nicht anhand der interaktiven Daten vorgenommen wurde. Die SEC sollte auch besondere Leitlinien entwickeln, wie der Prüfer Bericht erstatten soll, wenn ein Unternehmen freiwillig die Prüfung seiner interaktiven Daten veranlasst.

Klarstellung des Ausmaßes der Prüferhaftung. Unser Schreiben bietet eine Reihe von Vorschlägen, wie man die Prüferhaftung in Bezug auf interaktive Daten klarstellen kann.

Vorzeitige Anwendung des Vorschlags. Die SEC sollte klarstellen, wie ein Unternehmen, das einer der Gruppen angehört, die den Vorschlag erst später umsetzen sollen, diesen auch vorzeitig umsetzen kann.

Interaktive Daten und Abschlussanforderungen. Die vorgeschlagenen Regelung betrifft derzeit nur eingereichte Abschlüsse, jährliche Berichte in Form der Formulare 10-K und 20-F, vierteljährliche Berichte in Form des Formulars 10-Q und Übergangsberichte. Die SEC sollte klarstellen, ob Unternehmen auch interaktive Daten für das Formular 8-K einreichen sollen, mit dem Abschlüsse aktualisiert werden.

Bedarf von Prüfungsleistungen nach der Anlaufphase. Während der gesamten Anlaufphase sollte die SEC Rückmeldung von den Abschlussadressaten suchen, (1) ob ihre Hauptquelle von Informationen zu Anlageentscheidungen Abschlüsse in herkömmlicher oder in interaktiver Form sind und (2) ob sie der Meinung sind, dass gesonderte Prüfungshandlungen hinsichtlich der interaktiven Daten notwendig sind.

Koordinierung mit den IFRS-Initiativen. Die SEC hat einen Konzeptentwurf veröffentlicht, nachdem US-amerikanischen Emittenten gestattet sein soll, ihre Abschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die SEC sollte sicherstellen, dass jegliche Regelungen, die im Zusammenhang mit dem Konzeptentwurf erlassen werden, in Einklang mit den Regelungen zu XBRL stehen.

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