August

FMA und OeNB legen Forderungen zur Verbesserung der Finanzmarktaufsicht in Österreich vor

27.08.2008

Nach der institutionelle Aufsichtsreform, die mit 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, haben die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) zwei Forderungspakete geschnürt, die Schwachstellen im Aufsichtsrecht beseitigen sollen: Ein „Off-Balance-Paket", das jene bilanzrechtlichen Schlupflöcher schließen soll, die zu den Problemfällen und Turbulenzen der vergangenen Jahre beigetragen haben, und ein „Aufsichtspaket", das der Aufsicht helfen soll, das Recht noch effizienter und effektiver durchzusetzen.

Folgende Forderungen hinsichtlich der Bilanzierung und Aufsicht von Stiftungsmodellen, derivativen Produkten und Hedging sowie Garantien werden von der FMA und der OeNB im Rahmen des Off-Balance-Pakets geltend gemacht:

Transaktionen mit Stiftungen, ABS- und Off-Shore-SPV sowie Conduits: Die Konstruktionen müssen gegenüber der Aufsicht offen gelegt, in die Bilanz einbezogen und dem Risikomanagement der Bank unterworfen werden. Wird dem nicht nachgekommen, so kann die Aufsicht bei Eigenmittelkonstruktionen deren Anerkennung verweigern.

Bei Derivaten und ähnlichen Produkten sollte die Bilanzierung nicht mehr off-balance erfolgen. Der konkrete Wert ist generell – und nicht erst bei Verlustrealisierung – in der Bilanz zu erfassen, und es bedarf klarer Regelungen, welche Instrumente zum aktuellen Marktwert und welche zu historischen Anschaffungskosten zu bewerten sind. Hedging – also Sicherungsgeschäfte mit Derivaten – muss effektiv sein und dokumentiert werden.

Auch für die Bilanzierung von Garantien besteht ein Bedarf an klareren gesetzlichen Regelungen.

Wesentlich ist, dass sich die neuen Regelungen so weit wie möglich am international anerkannten Rechnungslegungsstandard IAS 39 orientieren.

Weitere Informationen zu den Forderungen von FMA und OeNB finden Sie in der gemeinsamen Presseerklärung (46 KB).

Deloitte tritt als Hauptsponsor der Konferenz IFRS 2008/09 auf

27.08.2008

Deloitte ist Hauptsponsor der Konferenz IFRS 2008/9 – Strategische Richtung und praxisrelevante Auslegung, die am Mittwoch, den 12. November 2008, in London stattfinden wird.

Zu den Rednern dieser Jahreskonferenz gehören der Vorsitzende des IASB, Sir David Tweedie, der die Eröffnungsrede halten und zum offenen Dialog bereitstehen wird, sowie die Deloitte-Partner Ken Wild und Veronica Poole. Zu den auf der Konferenz abgedeckten Themenblöcken gehören die Prioritäten in der Rechnungslegung aus Sicht der Analysten, Empfehlungen des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF) zu Risikoangaben, Bewertungen und außerbilanziellen Vehikeln, die IFRS aus Sicht des Berufsstands der Prüfer, Bewertungen im Lichte der Finanzmarktkrise, die IFRS im kommenden Jahr, die Auswirkungen der IFRS auf die Geschäftsführung und die Prüfer, die Komplexität der Standards sowie die Wechselwirkung von IFRS und Regulierung. Für weitere Informationen einschließlich des genauen Ablaufs verweisen wir auf die Seite der Konferenz www.iflr.com/ifrs08.

IT-Auswirkungen einer IFRS-Anwendung für US-Unternehmen

27.08.2008

Unsere amerikanischen Kollegen von Deloitte Consulting LLP (haben eine Broschüre veröffentlicht, in der sie die IT-Auswirkungen für US-amerikanische Unternehmen im Zusammenhang mit dem Wechsel auf IFRS untersuchen.

Zu den abgedeckten Themen gehören:

die Beurteilung der möglichen IT-Auswirkungen

die Frage, wie sich Unternehmen auf systemtechnische Änderungen im Zusammenhang mit der IFRS-Übernahme vorbereiten können

wesentliche Unterschiede zwischen den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen (Generally Accepted Accounting Principles, GAAP) und IFRS und deren systemtechnische Bedeutung

wesentliche IFRS-Themen, die bei Unternehmen rund um die Welt eine Rolle gespielt haben

Sie können die Publikation IT-Auswirkungen einer IFRS-Anwendung für US-Unternehmen hier herunterladen (in englischer Sprache, 276 KB).

Börse in Johannesburg fordert von Prüfern 800 Stunden IFRS-Erfahrung

26.08.2008

Die Johannesburger Börse (Johannesburg Stock Exchange, JSE) hat ihre Vorschriften für eine Börsennotierung dahingehend verschärft, dass alle unabhängigen Prüfungsgesellschaften, die ein börsennotiertes Unternehmen prüfen, über erfahrene IFRS-Experten verfügen müssen und sich bei der JSE registrieren lassen müssen.

Folgende Punkte sind durch die neue JSE-Verlautbarung geregelt:
  • Einrichtung eines JSE-Registers für Prüfungsgesellschaften und ihre IFRS-Berater,
  • Vorschrift für jede Prüfungsgesellschaft, die ein börsennotiertes Unternehmen prüfen will, dass sie bei der JSE registriert sein muss,
  • Vorschrift für jede Prüfungsgesellschaft, dass mindestens drei ihrer Prüfer individuell bei der JSE registriert sein müssen,
  • Vorschrift für jede Prüfungsgesellschaft, dass mindestens einer ihrer IFRS-Berater (egal ob extern oder zur Gesellschaft gehörig) bei der JSE registriert sein muss; die Rolle des IFRS-Beraters beinhaltet „fachliche Hilfestellung und Beratung, die das Prüfungsurteil unterstützen‟,
  • Vorschrift, dass die IFRS-Berater eine festgelegte Anzahl von Stunden ,mit der Durchführung praktischer und interpretativer IFRS-Beratung innerhalb der letzten 12 Monate verbracht haben, um über ein umfassendes Arbeitswissen in Bezug auf die IFRS zu verfügen‟;
    • wenn der IFRS-Berater eine Einzelperson ist, sind 800 Stunden IFRS-Erfahrung in den letzten zwölf Monaten vorgeschrieben,
    • wenn der IFRS-Berater eine von zwei Personen ist, die gemeinsam als IFRS-Beratungsgruppe arbeiten, muss jede dieser Einzelpersonen über 500 Stunden IFRS-Erfahrung in den letzten zwölf Monaten vorweisen können.

Die JSE schreibt den an ihr notierten Unternehmen vor, dass sie die IFRS anwenden müssen, und fordert von den Prüfungsgesellschaften die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards. Die geänderten Vorschriften für die Börsennotierung können Sie hier einsehen (169 KB). Außerdem haben wir für Sie eine neue Länderseite Südafrika eingerichtet, auf der Sie weitere Nachrichten zur Rechnungslegung in Südafrika finden.

Wir nehmen Stellung zu einem IAASB-Vorschlag

26.08.2008

Deloitte hat unlängst eine Stellungnahme (in englischer Sprache, 42 KB) an den International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) zu dem vorgeschlagenen internationalen Standard zu Beratungsaufträgen (International Standard on Assurance Engagements, ISAE) 3402 Berichte über die Beratung bei Kontrollen eines Dienstleistungsunternehmens eingereicht.

Alle unsere zurückliegenden Stellungnahmen an den IAASB seit 2004 finden Sie hier.

IFRS Insights – 3. Ausgabe des Newsletters von Deloitte USA

25.08.2008

Unsere amerikanischen Kollegen haben die dritte Ausgabe ihre IFRS Insights-Newsletter veröffentlicht.

Sie soll den wachsenden Bedarf US-amerikanischer Unternehmen hinsichtlich aktueller Informationen zu Entwicklungen in den IFRS und die wachsende Nachfrage nach IFRS-Umsetzungshinweisen abdecken. Die neue Publikation stellt sich diesem Informationsbedarf, indem sie die neuesten Entwicklungen in den IFRS aufzeigt, praktische Ratschläge für Unternehmen bietet, die IFRS anwenden wollen, den neuesten Stand des aufsichtsrechtlichen Umfelds darstellt und auf relevante Werkzeuge und Ressourcen verweist. Laden Sie sich die dritte Ausgabe der IFRS Insightsherunter (in englischer Sprache, 536 KB). Sie können den Newsletter auch direkt abonnieren.

IDW äußert sich zu Sozialleistungen

25.08.2008

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) in zwei englischsprachigen Schreiben zum Thema Sozialleistungen Stellung genommen: .

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) in zwei englischsprachigen Schreiben zum Thema Sozialleistungen Stellung genommen:

Ein Schreiben (78 KB) gilt dem Konsultationspapier zu Fragen des Ansatzes und der Bewertung;

ein Schreiben (74 KB) enthält die Stellungnahme zum Entwurf IPSAS 34 Sozialleistungen: Angaben zu Barüberweisungen an Einzelpersonen oder Haushalte (Social Benefits: Disclosures of Cash Transfers to Induviduals or Households).

SEC wird IFRS-Fahrplan für US-amerikanische, bei ihr registrierte Unternehmen erwägen

25.08.2008

Auf ihrer öffentlichen Sitzung am Mittwoch, den 27. August 2008, wird die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) in Erwägung ziehen, ob öffentliche zur Stellungnahme zu einem Plan ('Fahrplan') aufgerufen werden soll, nach dem die USA inländischen, bei ihr registrierten Unternehmen die Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) anstelle der US-amerikanischen allgemein akzeptierten Rechnungslegungsgrundsätze (US Generally Accepted Accounting Principles, US GAAP) für ihre Berichterstattung gegenüber der Kommission gestatten würde.

Bereits zu Beginn des Jahres hatte die SEC damit begonnen, ausländischen, bei ihr registrierten Unternehmen die Anwendung der IFRS ohne das Erfordernis einer Überleitung auf US-GAAP-Zahlen zu gestatten. Nachfolgend geben wir den Tagesordnungspunkt wieder, wie er sich in der Ankündigung der Sitzung findet (in englischer Sprache):

Die Kommission wird erwägen, einen Fahrplan hinsichtlich der möglichen Verwendung von bei ihr eingereichten Abschlüssen vorzuschlagen, die in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards ('IFRS') wie vom International Accounting Standards Board herausgegeben erstellt wurden. Als Teil des Fahrplans wird die Kommission auch in Erwägung ziehen, ob man Änderungen bei verschiedenen Regelungen und Formblättern vorschlagen solle, die einer begrenzten Zahl von US-Emittenten eine vorzeitigen Anwendung der IFRS gestatten würde.

IASB bietet Gesprächsrunden zu Konsolidierung an

25.08.2008

Im April 2008 hatte das Finanzstabilitätsforum (Financial Stability Forum, FSF) den IASB zur Verbesserung der Rechnungslegung von nicht konsolidierten Unternehmen gedrängt (Details finden Sie auf unserer Seite zur Finanzmarktkrise).

Als Reaktion darauf hat der IASB entschieden, die Ausführung seines Konsolidierungsprojekts dadurch zu beschleunigen, dass man direkt in die Entwurfsphase eines Ersatzstandards für IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse und SIC-12 Konsolidierung – Zweckgesellschaften eintreten wolle. Um dennoch die öffentliche Meinung frühzeitig einzuholen und berücksichtigen zu können, bietet der IASB nun eine Reihe von Gesprächen am Runden Tisch zu Konsolidierungsfragen an.

Erste Gesprächsrunde am 17. September 2008

Teilnehmer aus den Beratungsgruppen des IASB

Überarbeiteter Entwurf des Stabs wird kurz vor der Gesprächsrunde zur Verfügung gestellt

Interessierte Parteien können sich als Beobachter anmelden

Übertragung im Internet

Ort und Zeit werden noch bekanntgegeben und angemeldeten Beobachtern per E-mail mitgeteilt

Zweite Gesprächsrunde Ende September 2008 in Nordamerika

Weitere Informationen werden noch bekanntgegeben

Weitere Gesprächsrunden

Bei genügend Interesse beabsichtigt der IASB, weitere Gesprächsrunden anzubieten, die allen interessierten Parteien mit entsprechendem Fachwissen offen stehen sollen

Eine Registrierung als Interessent ist per E-mail unter vblackburn@iasb.org(Betreff: round table consolidation) möglich

Ort und Zeit werden noch festgelegt

Weitere Informationen können Sie der englischsprachigen Presseerklärung des IASB entnehmen. Wir werden Sie auf IAS PLUS über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Tagesordnung für die IFRIC-Sitzung am 4. und 5. September 2008

24.08.2008

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wird am Donnerstag und Freitag, den 4. und 5. September 2008, in den Räumen des IASB in London zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen.

Die Sitzung ist öffentlich und wird via Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung.

4. und 5. September 2008, London

Donnerstag, den 4. September 2008

Einführung

D23 Sachdividenden an Eigentümer

D24 Kundenbeiträge

Überprüfung der in der Juliausgabe des IFRIC Update veröffentlichten vorläufigen Agendaentscheidungen

Zeitlicher Nutzenverlauf auf Seiten des Nutzers

Bilanzierung nachlaufender Provisionen

Vom Eigenkapital abziehbare Transaktionskosten

Freitag, den 5. September 2008 (nur vormittags)

Empfehlungen des Stabs zu vorläufigen Agendaentscheidungen

Kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte

Wertpapiere, die Beschränkungen unterliegen

IAS 19 und IFRIC 14 – Annahme einer gleichbleibenden Belegschaft

Regulierte Vermögenswerte und Schulden

Administrativer Sitzungsteil

Stand der Arbeiten

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