Eine XBRL-Berichterstattung wäre sowohl für US-GAAP- als auch für
IFRS-Abschlüsse erforderlich. Es gäbe eine Anlaufphase von
drei Jahren, die 2008 begänne und während der sukzessive
verschiedene Gruppen von Unternehmen den Vorschlag übernehmen würden. Weitere Informationen finden Sie in
unserer
Nachricht vom 16. Mai 2008. Ein paar Tage später schlug die SEC vor, dass mehr
als 8.000 Investmentfonds, die in den Vereinigten Staaten tätig
sind, ihre Daten mit XBRL-Etiketten versehen einreichen müssen
(siehe unsere
Nachricht vom 26. Mai 2008). Deloitte & Touche LLP (unsere Kollegen in den
Vereinigten Staaten) haben eine Stellungnahme zum ersten Vorschlag
der SEC eingereicht. Insgesamt unterstützen wir die Initiative der
SEC zu interaktiven Daten. In unserem Schreiben machen wir einige
Vorschläge, von denen wir der Meinung sind, dass sie für eine
erfolgreiche Umsetzung der vorgeschlagenen Regelung hilfreich sein
können.
Unter den Vorschlägen, die wir in unserem Schreiben machen, sind die folgenden:
| Aktualisierte Leitlinien für Ersteller.
Die SEC sollte das EDGAR-Einreicherhandbuch aktualisieren,
um zusätzliche Leitlinien zur Etikettierung der
Informationen in den Fußnoten und Abschlüssen zur Verfügung
zu stellen. Diese Aktualisierung sollte mit genügend
zeitlichem Vorlauf vor der vorgeschlagenen Übernahme zu
öffentlicher Stellungnahme herausgegeben werden.
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| Wartung, Unterhalt und Aktualisierung von
Taxonomien. Die SEC sollte ihren Vorgehensplan zu
öffentlicher Stellungnahme herausgeben, wie sie
sicherstellen wird, dass die XBRL-Taxonomien aktuell
gehalten werden. Das gleiche gilt für ihren geplanten
Mechanismus, mit dem sie Aktualisierungen den Erstellern und
anderen Nutzern der interaktiven Daten mitteilen will.
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| Erwägungen zur Software zur
Validitätsprüfung. Die SEC beabsichtigt, Software zur
Validitätsprüfung einzusetzen, um die interaktiven Daten auf
Einhaltung vieler zu erfüllender fachlicher Vorschriften zu
überprüfen. Die SEC sollte ihre Kriterien für die
Validitätsprüfung mit genügend zeitlichem Vorlauf vor der
ersten Anlaufphase der Regelung zu öffentlicher
Stellungnahme herausgeben, um den Erstellern und Nutzern zu
ermöglichen, den Umfang der von der Software ausgeführten
Prozeduren und die Erwartungen der SEC zu verstehen.
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| Überwachung während der Anlaufphase. Die
SEC sollte zweierlei festlegen: (1) die Kriterien, die sie
verwenden wird, um in der frühen Anlaufphase den Erfolg der
Einführung zu bewerten, und (2) wie sie bestimmen will, ob
zusätzliche Anpassungen für spätere Teile der Anlaufphase
notwendig sein werden.
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| Prüfungsfragen während der Anlaufphase.
Die PCAOB und die SEC sollten mit den Prüfungsverbänden
zusammenarbeiten, um den Standardbericht des unabhängigen
Wirtschaftsprüfers zu überarbeiten, um explizit auf auf die
unter Position 8 des Formulars 10-K genannten Abschlüsse
Bezug zu nehmen und eventuelle eine Aussage aufzunehmen,
dass die Prüfungshandlung nicht anhand der interaktiven
Daten vorgenommen wurde. Die SEC sollte auch besondere
Leitlinien entwickeln, wie der Prüfer Bericht erstatten
soll, wenn ein Unternehmen freiwillig die Prüfung seiner
interaktiven Daten veranlasst.
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| Klarstellung des Ausmaßes der Prüferhaftung.
Unser Schreiben bietet eine Reihe von Vorschlägen, wie man
die Prüferhaftung in Bezug auf interaktive Daten klarstellen
kann.
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| Vorzeitige Anwendung des Vorschlags. Die
SEC sollte klarstellen, wie ein Unternehmen, das einer der
Gruppen angehört, die den Vorschlag erst später umsetzen
sollen, diesen auch vorzeitig umsetzen kann.
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| Interaktive Daten und Abschlussanforderungen.
Die vorgeschlagenen Regelung betrifft derzeit nur
eingereichte Abschlüsse, jährliche Berichte in Form der
Formulare 10-K und 20-F, vierteljährliche Berichte in Form
des Formulars 10-Q und Übergangsberichte. Die SEC sollte
klarstellen, ob Unternehmen auch interaktive Daten für das
Formular 8-K einreichen sollen, mit dem Abschlüsse aktualisiert
werden.
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| Bedarf von Prüfungsleistungen nach der
Anlaufphase. Während der gesamten Anlaufphase sollte die
SEC Rückmeldung von den Abschlussadressaten suchen, (1) ob
ihre Hauptquelle von Informationen zu Anlageentscheidungen
Abschlüsse in herkömmlicher oder in interaktiver Form sind
und (2) ob sie der Meinung sind, dass gesonderte
Prüfungshandlungen hinsichtlich der interaktiven Daten
notwendig sind.
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| Koordinierung mit den IFRS-Initiativen.
Die SEC hat einen Konzeptentwurf veröffentlicht, nachdem
US-amerikanischen Emittenten gestattet sein soll, ihre
Abschlüsse in Übereinstimmung mit den International
Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die SEC
sollte sicherstellen, dass jegliche Regelungen, die im
Zusammenhang mit dem Konzeptentwurf erlassen werden, in
Einklang mit den Regelungen zu XBRL stehen.
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