August

Erörterung eines Plans zum Übergangs auf IFRS im Lagebericht

14.08.2008

Als Teil ihres Programms, Mandanten und Nichtmandanten Leitlinien zu Kanadas Übergang auf IFRS zur Verfügung zu stellen, haben unsere kanadischen Kollegen die Broschüre Wie man eine grundlegende Veränderung beobachtet: Erörterung eines Plans zum Übergangs auf IFRS im Lagebericht veröffentlicht.

In dieser Broschüre werden die Inhalte eines Plan zum Übergang auf IFRS erörtert und erläutert, wie man diesen Plan im Lagebericht eines Unternehmen erklärt. Eine beispielhafte Darstellung ist beigefügt. Sie können die Broschüre in englischer und französischer Sprache herunterladen:

englische Fassung (243 KB)

französische Fassung (225 KB)

Wir halten noch weitere Informationen zum Übergang Kanadas auf IFRS für Sie auf unserer Länderseite Kanada und der Seite zum Übergang auf IFRS unserer kanadischen Kollegen bereit (in englischer Sprache).

Heads Up analysiert IASB/FASB-Vorschläge zum Ergebnis je Aktie

14.08.2008

Die aktuelle Ausgabe des Heads Up-Newsletters mit dem Titel (in englischer Sprache, 155 KB) ist ab sofort verfügbar.

In der Ausgabe werden die Entwürfe, die in der vergangenen Woche von FASB und IASB herausgegeben wurden, analysiert. Die Standardentwürfe spiegeln die Bemühungen der Boards wider, ihre jeweiligen Leitlinien zur Ermittlung des Ergebnisses je Aktie nach US GAAP und IFRS zusammenzuführen und die Leitlinien zugleich klarer und einfacher zu fassen.

Bericht der Gruppe für Managementmethoden beim Adressenausfallrisiko

13.08.2008

Die Gruppe für Managementmethoden beim Ausfallrisiko (Counterparty Risk Management Policy Group, CRMPG), eine Vereinigung von Führungskräften bedeutender Finanzinstitute, hat einen Bericht mit dem Titel Begrenzung des systematischen Risikos: Der Weg zur Reform (Containing Systemic Risk: The Road to Reform) veröffentlicht.

In dem Bericht wird eine integriertes Rahmenkonzept privater Initiativen beschrieben, dass die behördliche Aufsicht ergänzen soll, um dabei zu helfen, das systematische Risiko zu begrenzen. Die CRMPG legte den Schwerpunkt auf vier Hauptbereiche, die sie für am wichtigsten und zeitkritischsten hielt und bei denen sie der Meinung war, dass sie am besten einen Beitrag leisten könne. Diese Bereiche sind:

Erörterung von Konsolidierungsstandards unter US-GAAP, mit denen derzeit bilanzunwirksame Zweckgesellschaften in die Bilanz geholt werden sollen.

Maßnahmen für ein besseres Verständnis und ein besseres Management hochriskanter Finanzinstrumente.

Bedeutende Verbesserungen zur Risikoüberwachung und zum Risikomanagement.

Eine Reihe von weitreichenden Maßnahmen zur Verbesserung der Widerstandskraft der Finanzmärkte allgemein und der Kreditmärkte insbesondere mit besonderer Betonung von nicht börsengehandelten Derivaten und Kreditderivaten zum Handel von Ausfallrisiken.

In dem Bericht werden auch wichtige Sachverhalte herausgestrichen, die demnächst aufkommen werden und denen man in Zukunft besondere Aufmerksamkeit widmen muss. Die Bilanzierungsempfehlungen beginnen auf Seite 18 des englischsprachigen Berichts (592 KB), den wir Ihnen auch dauerhaft auf unserer Seite zur Finanzmarktkrise zur Verfügung stellen.

Ein Auszug aus den Bilanzierungsempfehlungen:

II-1. Die CRMPG billigt im Wesentlichen die Richtung der Änderungen an den Konsolidierungsregeln nach US-GAAP. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass sie (1) prinzipienbasiert und (2) konvergent mit den International Financial Reporting Standards sind und (3) von angemessenen Angabe- und Übergangsregelungen hinsichtlich des regulatorischen Kapitals begleitet werden, die Flexibilität bei der Umsetzung dieser Regelungen über einen angemessenen Zeitraum gewähren.

II-2. Die CRMPG empfiehlt die Einführung eines einzigen, prinzipienbasierten, weltweit gültigen Rahmenkonzepts zur Konsolidierung, das auf Beherrschung und der Möglichkeit, aus dieser Beherrschung Nutzen zu ziehen, gründet. Die Bestimmung, ob ein Unternehmen (der Investor) einen beherrschenden Anteil an einem anderem Unternehmen (dem Investitionsempfänger) hält, sollte nach folgenden Kriterien erfolgen:

die Kontrolle des Investors über den Investitionsempfänger einschließlich der Möglichkeit, Entscheidungen zu treffen, die den Erfolg des Investitionsempfängers bestimmen;

das Ausmaß, zu dem der Investor den Risiken und dem Nutzen aus dem Investitionsempfänger ausgesetzt ist, auch durch Garantien, Verpflichtungen und alle anderen Arten von expliziten und impliziten Vereinbarungen zwischen den beiden Unternehmen; und

die Konstruktion und das Sponsoring des Investitionsempfängers einschließlich des Grads, zu dem die Geschäfte des Investitionsempfängers den Investor wirtschaftlichen, gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und Reputationsrisiken aussetzen.

Bleiben Sie on-line am Ball – Neueste Informationen zu IFRS und UK-GAAP

13.08.2008

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in London sendet eine Serie von einstündigen, internetbasierten Informationssendungen zum neuesten Stand der Rechnungslegung mit dem Titel Stay Tuned Online IFRS and UK GAAP Update.

Diese sollen an Finanzinformationen interessierten Gruppen helfen, bei IFRS und anderen Rechnungslegungssachverhalten auf dem neuesten Informationsstand zu bleiben. Jede Sendung dauert nicht länger als eine Stunde. Die Sitzungen werden dreimal im Jahr abgehalten – etwa jeweils Ende März, Juli und November. Wir beabsichtigen, die Aufzeichnung jeder dieser Sitzungen auf IAS Plus über einen Zeitraum von mindesten vier Monaten nach Ausstrahlungsdatum zur Verfügung zu stellen. Die dritte Sendung dieser Reihe wurde kürzlich ausgestrahlt.

In der Ausgabe vom Juli 2008 von Stay Tuned Online IFRS and UK GAAP Update wurden unter anderem die folgenden Themen besprochen:

IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien und IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb,

der neueste Stand hinsichtlich der Umsetzung des britischen Aktiengesetzes von 2006,

die neuesten Entwicklungen beim britischen Prüfungsausschuss zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Review Panel, FRRP),

die Auswirkungen der Änderungen an verschiedenen IFRS vom Mai 2008.

Zu der Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier. Es ist eine permanente Verknüpfung auf die Sendungen auf unserer Länderseite Großbritannien eingerichtet.

Neue Länderseite Großbritannien

13.08.2008

Wir haben für Sie eine neue Länderseite Großbritannien eingerichtet.

Schreiben von Deloitte an die SEC zum Vorschlag zu interaktiven Daten

12.08.2008

Am 14. Mai 2008 hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) vorgeschlagen, dass alle börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten ihre Daten bei der SEC im XBRL-Format (als interaktive Daten) einreichen müssen.

Eine XBRL-Berichterstattung wäre sowohl für US-GAAP- als auch für IFRS-Abschlüsse erforderlich. Es gäbe eine Anlaufphase von drei Jahren, die 2008 begänne und während der sukzessive verschiedene Gruppen von Unternehmen den Vorschlag übernehmen würden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Nachricht vom 16. Mai 2008. Ein paar Tage später schlug die SEC vor, dass mehr als 8.000 Investmentfonds, die in den Vereinigten Staaten tätig sind, ihre Daten mit XBRL-Etiketten versehen einreichen müssen (siehe unsere Nachricht vom 26. Mai 2008). Deloitte & Touche LLP (unsere Kollegen in den Vereinigten Staaten) haben eine Stellungnahme zum ersten Vorschlag der SEC eingereicht. Insgesamt unterstützen wir die Initiative der SEC zu interaktiven Daten. In unserem Schreiben machen wir einige Vorschläge, von denen wir der Meinung sind, dass sie für eine erfolgreiche Umsetzung der vorgeschlagenen Regelung hilfreich sein können.

Stellungnahme von Deloitte zum Vorschlag der SEC(in englischer Sprache, 155 KB)

(in englischer Sprache, 704 KB)

(in englischer Sprache, 49 KB)

Unter den Vorschlägen, die wir in unserem Schreiben machen, sind die folgenden:

Aktualisierte Leitlinien für Ersteller. Die SEC sollte das EDGAR-Einreicherhandbuch aktualisieren, um zusätzliche Leitlinien zur Etikettierung der Informationen in den Fußnoten und Abschlüssen zur Verfügung zu stellen. Diese Aktualisierung sollte mit genügend zeitlichem Vorlauf vor der vorgeschlagenen Übernahme zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben werden.

Wartung, Unterhalt und Aktualisierung von Taxonomien. Die SEC sollte ihren Vorgehensplan zu öffentlicher Stellungnahme herausgeben, wie sie sicherstellen wird, dass die XBRL-Taxonomien aktuell gehalten werden. Das gleiche gilt für ihren geplanten Mechanismus, mit dem sie Aktualisierungen den Erstellern und anderen Nutzern der interaktiven Daten mitteilen will.

Erwägungen zur Software zur Validitätsprüfung. Die SEC beabsichtigt, Software zur Validitätsprüfung einzusetzen, um die interaktiven Daten auf Einhaltung vieler zu erfüllender fachlicher Vorschriften zu überprüfen. Die SEC sollte ihre Kriterien für die Validitätsprüfung mit genügend zeitlichem Vorlauf vor der ersten Anlaufphase der Regelung zu öffentlicher Stellungnahme herausgeben, um den Erstellern und Nutzern zu ermöglichen, den Umfang der von der Software ausgeführten Prozeduren und die Erwartungen der SEC zu verstehen.

Überwachung während der Anlaufphase. Die SEC sollte zweierlei festlegen: (1) die Kriterien, die sie verwenden wird, um in der frühen Anlaufphase den Erfolg der Einführung zu bewerten, und (2) wie sie bestimmen will, ob zusätzliche Anpassungen für spätere Teile der Anlaufphase notwendig sein werden.

Prüfungsfragen während der Anlaufphase. Die PCAOB und die SEC sollten mit den Prüfungsverbänden zusammenarbeiten, um den Standardbericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers zu überarbeiten, um explizit auf auf die unter Position 8 des Formulars 10-K genannten Abschlüsse Bezug zu nehmen und eventuelle eine Aussage aufzunehmen, dass die Prüfungshandlung nicht anhand der interaktiven Daten vorgenommen wurde. Die SEC sollte auch besondere Leitlinien entwickeln, wie der Prüfer Bericht erstatten soll, wenn ein Unternehmen freiwillig die Prüfung seiner interaktiven Daten veranlasst.

Klarstellung des Ausmaßes der Prüferhaftung. Unser Schreiben bietet eine Reihe von Vorschlägen, wie man die Prüferhaftung in Bezug auf interaktive Daten klarstellen kann.

Vorzeitige Anwendung des Vorschlags. Die SEC sollte klarstellen, wie ein Unternehmen, das einer der Gruppen angehört, die den Vorschlag erst später umsetzen sollen, diesen auch vorzeitig umsetzen kann.

Interaktive Daten und Abschlussanforderungen. Die vorgeschlagenen Regelung betrifft derzeit nur eingereichte Abschlüsse, jährliche Berichte in Form der Formulare 10-K und 20-F, vierteljährliche Berichte in Form des Formulars 10-Q und Übergangsberichte. Die SEC sollte klarstellen, ob Unternehmen auch interaktive Daten für das Formular 8-K einreichen sollen, mit dem Abschlüsse aktualisiert werden.

Bedarf von Prüfungsleistungen nach der Anlaufphase. Während der gesamten Anlaufphase sollte die SEC Rückmeldung von den Abschlussadressaten suchen, (1) ob ihre Hauptquelle von Informationen zu Anlageentscheidungen Abschlüsse in herkömmlicher oder in interaktiver Form sind und (2) ob sie der Meinung sind, dass gesonderte Prüfungshandlungen hinsichtlich der interaktiven Daten notwendig sind.

Koordinierung mit den IFRS-Initiativen. Die SEC hat einen Konzeptentwurf veröffentlicht, nachdem US-amerikanischen Emittenten gestattet sein soll, ihre Abschlüsse in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu erstellen. Die SEC sollte sicherstellen, dass jegliche Regelungen, die im Zusammenhang mit dem Konzeptentwurf erlassen werden, in Einklang mit den Regelungen zu XBRL stehen.

Aktualisierte Verlautbarungen von IFAC zur Aus- und Weiterbildung

12.08.2008

Der internationale Standardsetzer für Standards zur Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes (International Accounting Education Standards Board, IAESB), ein unabhängiger Standardsetzer unter dem Dach des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC), hat überarbeitete Versionen seiner internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards (International Education Standards, IES) und damit zusammenhängender Aus- und Weiterbildungsverlautbarungen veröffentlicht.

Die Änderungen führen zu einer einheitlicheren Verwendung der Terminologie über die Standards hinweg und beschreiben die Rolle des IAESB und seinen Standardsetzungsprozess deutlicher. Die geänderten Dokumente, die ursprünglich alle zwischen 2003 und 2006 veröffentlicht wurden, sind die folgenden:

Rahmenkonzept für internationale Verlautbarungen zur Aus- und Weiterbildung,

Einleitung zu den internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards und

internationale Aus- und Weiterbildungsstandards Nr. 1bis 8.

Die IES repräsentieren den Stand, den die IFAC-Mitgliedgesellschaften in der Ausbildung und beständigen beruflichen Weiterentwicklung ihrer Prüfer mindestens erreichen sollten. Da die Änderungen redaktioneller Art sind, wurde auf eine öffentliche Konsultation verzichtet. Zusätzlich zu diesen redaktionellen Änderungen hat der IAESB ein Projekt aufgenommen, in dessen Rahmen das Rahmenkonzept und die Einleitung grundlegend überarbeitet werden sollen. Als Teil dieses Projekts wird der IAESB auch um Stellungnahmen zu den Änderungen bitten. Die geänderten Versionen der IES Nr. 1 bis 8, des Rahmenkonzepts und der Einleitung können kostenfrei aus dem Internet heruntergeladen werden: IFAC Online Bookstore. Weitere Informationen in englischer Sprache können Sie der Presseerklärung des IFAC entnehmen.

10. Ergänzungslieferung DRS erhältlich

12.08.2008

Laut Information vom Schäffer-Poeschel Verlag steht ab sofort die 10. Ergänzungslieferung der Deutschen Rechnungslegungs Standards zur Verfügung.

Diese Ergänzungslieferung beinhaltet den Standard DRS 16 und die Rechnungslegungs Interpretation Nr. 2. Genios bietet die Online-Textversion an.

Studie von Deloitte Großbritannien zu Zwischenberichten der Unternehmensleitung

12.08.2008

Unsere britischen Kollegen haben Erste Eindrücke: Das erste Jahr mit Zwischenberichten der Unternehmensleitung herausgegeben.

In der Studie wird untersucht, wie börsennotierte Unternehmen in Großbritannien die neuen Vorschriften umgesetzt haben, nach denen zweimal im Jahr ein Zwischenbericht der Unternehmensleitung (Interim Management Statement, IMS) veröffentlicht werden muss. Die Vorschriften sind seit einem Jahr in Kraft und gelten der Einhaltung der britischen Angabe- und Transparenzregelungen (Disclosure and Transparency Rules, DTR), die von der britischen Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority, FSA) im Rahmen der Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie erlassen worden sind. Im Einzelnen werden in der Studie die Zwischenberichte der Unternehmensleitung britischer börsennotierter Unternehmen untersucht (einschließlich einer eigenständigen Betrachtung von Investmentfonds), die Einhaltung der neuen Vorschriften überprüft und erläuternde und echte Beispielzwischenberichte sowie eine IMS-Angabencheckliste zur Verfügung gestellt. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

Studie First IMpressionS: The First Year's Interim Management Statements (6.706 KB)

Presseerklärung von Deloitte Großbritannien (27 KB)

Taiwanesischer Konvergenzplan aktualisiert

11.08.2008

In unserer Nachricht vom 9. Januar 2008 hatten wir den Projektplan hinsichtlich der Konvergenz mit den IFRS des Ausschusses für Rechnungslegungsstandards (Financial Accounting Standards Committee, FASC) der taiwanesischen Stiftung für die Forschung und Entwicklung der Bilanzierung (Accounting Research and Development Foundation, ARDF) zur Verfügung gestellt.

Den Projektplan können Sie hier noch einmal einsehen (in englischer Sprache, 31 KB). Die ARDF hat jetzt eine Aktualisierung des Plans (in englischer Sprache, 5 KB) veröffentlicht, um die Fortschritte hinsichtlich der Konvergenz widerzuspiegeln. Wir haben für Sie eine neue Länderseite Taiwan eingerichtet, auf der wir Informationen zum Rahmen der Finanzberichterstattung in Taiwan seit Januar 2005 zusammengetragen haben.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.