Die meisten der
Vorschläge würden für Berichtsperioden in Kraft treten, die
am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen, wobei eine
vorzeitige Anwendung erlaubt wäre. Der vorgeschlagene
Zeitpunkt des Inkrafttretens für diejenigen Änderungen, die
aus dem überarbeiteten
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse entstehen,
ist jedoch der 1. Juli 2009 (in Übereinstimmung mit dem
Datum des Inkrafttretens des überarbeiteten Standards und
den zugehörigen Änderungen an IAS 27
Konzern- und separate
Abschlüsse). Die betroffenen Standards und die von den
Änderungen berührten Sachverhalte sind die folgenden:
IFRS
| geänderter Sachverhalt
|
IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
| Anwendungsbereich des IFRS 2 und des überarbeiteten IFRS 3
|
IFRS 5
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und
aufgegebene Geschäftsbereiche
| Angaben zu langfristigen Vermögenswerten (oder
Veräußerungsgruppen), die als zur Veräußerung gehalten oder
als aufgegebene Geschäftsbereiche klassifiziert sind
|
IFRS 8 Geschäftssegmente
| Angabe von Informationen zum Segmentvermögen
|
IAS 7 Kapitalflussrechnungen
| Klassifizierung von Aufwendungen in Bezug auf nicht
aktivierter Vermögenswerte
|
IAS 18 Erträge
| Bestimmung, ob ein Unternehmen als Auftraggeber oder als
Vermittler agiert
|
IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten
| Rechnungseinheit für Wertminderungstests bei Geschäfts-
oder Firmenwerten
|
IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte
| Weitere Folgeänderungen, die aus dem überarbeiteten IFRS
3 entstanden sind
Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines immateriellen
Vermögenswerts, der im Zuge eine
Unternehmenszusammenschlusses erworben wurde
|
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
| Ausnahmen vom Anwendungsbereich für Verträge über
Unternehmenszusammenschlüsse
Anwendung der Fair-Value-Option
Bilanzierung der Absicherung von Zahlungsströmen
Aufspaltung eines eingebetteten Fremdwährungsderivats
|
Der IASB erbittet Stellungnahmen zum Entwurf bis zum 7. November
2008. Weitere Informationen finden Sie in der
Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 49 KB).