August

IFRS-Ressourcen für Lehrkräfte im Bereich der Rechnungslegung

05.08.2008

Die amerikanische Gesellschaft für Rechnungslegung (American Accounting Association, AAA) hält derzeit ihre Jahreskonferenz 2008 in Anaheim in Kalifornien mit über 3.000 Teilnehmern ab.

Auf einer Sitzung mit dem Titel IFRS ist hier, und was machen wir jetzt? trugen Prof. Stephen Zeff von der Rice University und Paul Pacter als Vertreter des IASB (und gleichzeitig Webmaster der englischsprachigen Mutterseite von IAS PLUS) einige Ideen vor, wie man IFRS in die Universitätslehrpläne aufnehmen könne. Als Teil ihrer Präsentation stellten sie eine detaillierte Liste vor, welche Quellen Lehrkräften im Bereich Rechnungslegung IFRS-Ressourcen zur Verfügung stellen. Die meisten sind kostenfrei, viele bieten Verknüpfungen auf Quelltexte. Sie können folgende Materialien herunterladen:

Präsentationsfolien (in englischer Sprache, 141 KB)

Liste der IFRS-Ressourcen (in englischer Sprache, 49 KB)

Umsetzung der Richtlinie über Abschlussprüfungen

05.08.2008

Die EU-Kommission hat einen ersten Überblick über den Umfang der Umsetzung der Richtlinie über Abschlussprüfungen in allen 27 Mitgliedstaaten erstellt.

Dabei hat die Kommission einen sogenannten Fortschrittsanzeiger aufgrund der von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen erstellt. Aus ihm geht hervor, dass zwölf Mitgliedstaaten die Richtlinie bislang vollständig umgesetzt haben. Die meisten anderen Mitgliedstaaten haben die Richtlinie weitgehend, aber noch nicht in einigen wichtigen Bestimmungen umgesetzt. Dieser Fortschrittsanzeiger wird regelmäßig aktualisiert werden, um das Europäische Parlament und die Märkte über den Stand der Umsetzung in den Mitgliedstaaten zu informieren. Folgende graphisch aufgearbeitete Informationen bietet der Fortschrittsanzeiger(in englischer Sprache, 125 KB):

Anzahl der Mitgliedstaaten, in denen die Richtlinie vollständig umgesetzt wurde

Umsetzungsstand mit erwarteten zukünftigen Umsetzungszeitpunkten (unten wiedergegeben)

Anzahl der nicht umgesetzten Bestimmungen

am häufigsten nicht umgesetzte Bestimmungen

Einrichtung einer Aufsichtsbehörde

Umsetzung vollständig abgeschlossen

vollständige Umsetzung erwartet bis

Sept. 2008

Okt. 2008

Nov. 2008

Dez. 2008

AT

BE

BG

CY

keine Information

CZ

DE

DK

EE

EL

ES

keine Information

FI

FR

HU

IE

IT

keine Information

LT

LU

LV

MT

NL

PL

PT

RO

SE

SI

SK

UK

Entscheidung der EU-Kommission zu Prüfungsgesellschaften aus Drittländern

05.08.2008

Die Europäische Kommission nahm heute eine Entscheidung über die Einräumung einer Übergangsfrist für die Registrierungsanforderungen von Abschlussprüfungsgesellschaften aus 30 Nicht-EU-Ländern an.

Darin wird geklärt, wie die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Prüfungsgesellschaften aus Drittländern im Rahmen der Richtlinie über Abschlussprüfungen zu behandeln haben. Mit der Entscheidung wird es 30 Drittlandprüfungsgesellschaften gestattet, ihre Prüfungstätigkeiten im Hinblick auf an europäischen Märkten notierten Drittlandunternehmen fortzusetzen, indem den Prüfungsgesellschaften eine Übergangsfrist für die Registrierungsanforderungen bis zum 1. Juli 2010 eingeräumt wird. Diese Übergangsfrist wird allerdings nur dann gewährt, wenn die Drittlandprüfungsgesellschaften die Mindestanforderungen für die Information der Anleger in Europa erfüllen. Prüfungsgesellschaften aus Drittländern, die nicht unter die Übergangsregelung fallen, unterliegen der vollen Registrierungspflicht und der Kontrolle durch den zuständigen EU-Mitgliedstaat. Charlie McCreevy, für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission, hierzu:

Die Umsetzung und rechtliche Durchsetzung der Richtlinie über Abschlussprüfungen sind besonders in Krisenzeiten für die Finanzmärkte wichtig, in denen wir uns auf solide Prüfungen der Abschlüsse verlassen können müssen. Es freut mich, dass die Aufsichtsbehörden in Europa zusammenarbeiten, so dass Prüfungsgesellschaften aus Drittländern genau wissen, was von ihnen bei der Prüfung von auf den europäischen Kapitalmärkten notierten Unternehmen erwartet wird.

Noticias sobre información financiera internacional

04.08.2008

Unsere kolumbianischen Kollegen haben Übersetzungen von drei neueren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters angefertigt – die Juliausgabe 2008 und die beiden Sonderausgaben zu IFRIC 15 und IFRIC 16 liegen nun in spanischer Sprache vor: .

Unsere kolumbianischen Kollegen haben Übersetzungen von drei neueren Ausgaben des IAS Plus-Newsletters angefertigt – die Juliausgabe 2008 und die beiden Sonderausgaben zu IFRIC 15 und IFRIC 16 liegen nun in spanischer Sprache vor:

Julio 2008 Boletín IAS Plus – Edición Trimestral Julio 2008(303 KB)

IFRIC 16: IFRIC emite Interpretación sobre la cobertura de las inversiones netas (107 KB)

IFRIC 15: Contabilidad de los acuerdos para la construcción de inmuebles (131 KB)

Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.

Deutsche und englische Sonderausgabe des praxis-forums zum BilMoG

04.08.2008

Im Mai 2008 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) den Regierungsentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) veröffentlicht (701 KB).

Das BilMoG wird zu bedeutenden Änderungen in der Abschlusserstellung nach HGB führen. Die Zielsetzung des Gesetzes besteht in folgenden Punkten:

Deregulierung und Kostenersparnisse, insbesondere für kleine und mittelgroße Unternehmen;

Verbesserung der Aussagekraft von Abschlüssen durch Abschaffung von Wahlrechten, die im Zuge des Bilanzrichtliniengesetzes Mitte der Achtziger Jahre eingeführt wurden; sowie

einer vorsichtige Annäherung der deutschen Rechnungslegung an die IFRS.

Mit der Reform wird allerdings nicht beabsichtigt, die Vorschriften der vollen IFRS oder des kommenden IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen zu kopieren, im Gegenteil. Die deutsche Regierung ist der Ansicht, dass ein reformiertes HGB eine vollwertige Alternative zu den beiden anderen Regelwerken darstellt, mit der sowohl den Kosten auf Seiten der Ersteller als auch dem Informationsbedürfnis der Abschlussadressaten Rechnung getragen wird. Der Regierungsentwurf wird derzeit von Bundesrat und Bundestag beraten, und Änderungen im Verlauf der Beratungen sind nicht ausgeschlossen. Die Bundesregierung erwartet den Abschluss des parlamentarischen Verfahrens gegen Ende des Jahres. Deloitte hat eine Sonderausgabe des praxis-forums erstellt, in welcher die Änderungen im Einzelnen dargestellt werden. Der Newsletter liegt in deutscher und englischer Sprache vor.

deutsche Fassung (20 Seiten, 270 KB)

englische Fassung (23 Seiten, 316 KB)

Abschlussbericht des Rechnungslegungsbeirats der SEC

03.08.2008

Der Beirat der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zur Verbesserung der Rechnungslegung (Adivsory Committee on Improvements to Financial Reporting, ACIFR) hat seinen Abschlussbericht mit Empfehlungen zur Erhöhung der Nützlichkeit von Finanzinformationen für Anleger bei gleichzeitiger Verminderung des Rechnungslegungssystems für Anleger, Ersteller und Prüfer vorgelegt.

In dem Bericht werden 25 Empfehlungen genannt, bei denen der CIFR der Ansicht ist, dass diese durch die SEC, den Financial Accounting Standards Board, die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) oder deren jeweilige Stabsabteilungen -soweit sachgerecht - ohne Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden können. Die vom Beirat unterbreiteten Vorschläge zur Verbesserung der Rechnungslegung gliedern sich in fünf Kerngebiete:
  1. Erhöhung der Nützlichkeit von Informationen in SEC-Berichten
  2. Verbesserung des Standardsetzungsprozesses
  3. Verbesserung des grundlegenden Designs neuer Bilanzierungsstandards
  4. Skizzierung verbindlicher Auslegungsleitlinien
  5. Klarstellende Leitlinien zu Neudarstellungen und Ermessensentscheidungen in der Bilanzierung

Beispiele für einige der Vorschläge mit Bezug zum Design von Bilanzierungsstandards und zum Standardsetzungsprozess:

Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert. Die SEC sollte empfehlen, dass der FASB solange Umsicht bei der Herausgabe neuer Standards und Interpretationen ist, durch die die Verwendung des beizulegenden Zeitwerts in Gebieten, in denen dieser noch nicht gefordert wird, walten lässt, bis (a) der FASB ein Rahmenkonzept für die Bewertung zum Abschluss gebracht hat, um verschiedenen Arten von Geschäftsaktivitäten auf systematische Weise Bewertungsmaßstäbe zuzuweisen, und (b) SEC, FASB und Andere einen Plan zur Stärkung der Infrastruktur entwickelt und umgesetzt haben, die eine Rechnungslegung zum beizulegenden Zeitwert unterstützt.

Darstellung des Abschlusses. Die SEC sollte empfehlen, dass der FASB sich mit der Frage befasst, (a) den Abschluss nach aussagekräftigen Kategorien von Geschäftsaktivitäten gliedert, wie bspw. betriebliche, investive und Finanzierungstätigkeit und (b) ein probates Mittel für die Überleitung der Gewinn- und Verlustrechnung auf die Kapitalflussrechnung und umgekehrt nach der Hauptklassen von Bewertungsmaßstäben entwickelt.

Angaben. Zusammenführung bestehender Angabeerfordernisse von SEC und FASB in ein geschlossenes Ganzes auf der Grundlage einheitlicher Zielsetzungen und Prinzipien.

Angabe von Risiken und Ermessensentscheidungen. Forderung nach Angabe der Kernannahmen, Schätzungen und Sensitivitätsanalysen, die eine Auswirkung auf das Unternehmensgeschehen haben können sowie eine qualitative Erörterung der wesentlichen Risiken und Unsicherheiten, die die Beträge im Zeitablauf erheblich verändern könnten.

Ansatz. Ansatzleitlinien in den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen (US Generally Accepted Accounting Principles, US GAAP) sollten auf dem Grundsatz beruhen, dass es keine klaren Trennlinien gibt.

Allgemeine vs. branchenspezifische Bilanzierungsstandards. Die US GAAP sollten dem Grunde nach auf Geschäftsaktivitäten beruhen und nicht auf Branchen. Branchenspezifische Standards sollte es nur selten geben.

Bilanzierungswahlrecht. Die US GAAP sollten dem Grunde nach keine formell verlautbarte Bilanzierungsalternative vorsehen. Sie sollten auf dem Grundsatz beruhen, dass gleichartige Geschäftsvorfälle gleichartig bilanziert werden sollten.

Anwendungsbereich von Standards. Der Anwendungsbereich von US GAAP sollte hinreichend genau abgegrenzt werden, um Ausnahmen vom Anwendungsbereich möglichst gering zu halten.

Einbindung von Anlegern in die Standardsetzung. Erhöhung der Vertreter mit Investorenhintergrund im FASB und der Financial Accounting Foundation.

Rechnungslegungsforum (Financial Reporting Forum, FRF). Schaffung eines Rechnungslegungsforums, das sich aus den Kerngruppe der Ersteller, Prüfer, Anleger und anderweitiger Nutzergemeinden zusammensetzt und sich mit Vertretern von SEC, FASB und PCAOB zusammensetzt, um unmittelbare und langfristige Brennpunkte im System der Rechnungslegung und die Frage, wie die einzelnen Teilnehmer mit diesen Herausforderungen umgehen, zu erörtern. Dies mag dazu führen, dass der FASB die Rollenverteilung und Zusammensetzung seiner Beiräte oder Agendaausschüsse neu einwertet.

Interpretationen. Der FASB sollte der einzige US-amerikanische Standardsetzer für alle verbindlichen Bilanzierungsstandards und Auslegungsleitlinien für US GAAP sein. Die SEC sollte lediglich spezifische Leitlinien für bei ihr registrierte Unternehmen herausgeben.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

Abschlussbericht des ACIFR (2.824 KB)

Pressemitteilung der SEC

Heads Up-Newsletter unserer US-amerikanischen Kollegen (146 KB)

Guía Rápida NIC/NIIF 2008 (spanische Fassung von IFRSs in your Pocket 2008)

02.08.2008

Unsere spanischen Kollegen haben Guía Rápida NIC/NIIF 2008 veröffentlicht (554 KB, 114 Seiten, Juli 2008) – eine spanische Übersetzung des Ratgebers IFRSs in your Pocket 2008, die auf den 30. Juni 2008 aktualisiert wurde.

Die Broschüre beinhaltet ein Vorwort von Manuel Arranz (IFRS-Leiter der spanischen Firma), eine Beschreibung der Struktur des IASB, die geschichtliche Entwicklung von IASC und IASB, die Anwendung der IFRS weltweit, Zusammenfassungen aller Verlautbarungen des IASB bis zum 30. Juni 2008, Kurzzusammenfassungen aller laufenden IASB-Projekte u.a.m.

Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

02.08.2008

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 1. August 2008 (in englischer Sprache, 44 KB) herunter. Derzeit wurden die folgenden IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

IFRS 1 und IAS 27 Anschaffungskosten eines Tochterunternehmens, eines Unternehmens unter gemeinsamer Kontrolle oder eines assoziierten Unternehmens

IFRS 2 Anteilbasierte Vergütungen: Ausübungsbedingungen und Annullierungen

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (2008)

IAS 1 Darstellung des Abschlusses (überarbeitet September 2007)

IAS 23 Fremdkapitalkosten (überarbeitet März 2007)

IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse (2008)

IAS 32 und IAS 1 Änderungen bezüglich kündbarer Instrumente und bei Liquidation entstehender Verpflichtungen

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung– Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren

Änderungen an verschiedenen IFRS als Ergebnis des jährlichen Verbesserungsprozesses 2007

IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen

IFRIC 13 Kundentreueprogramme

IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung

IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien

IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

EFRAG erbittet Stellungnahmen zur fachlichen Einschätzung von IFRIC 15

01.08.2008

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme von IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien für die Anwendung in Europa gebeten.

Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Interpretation vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Einführung der Interpretation in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

Agendaseiten aktualisiert

01.08.2008

Im Nachgang der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen der IASB-Sitzung vom Juli 2008 haben wir die folgenden Seiten zu Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards Board (IASB) für Sie aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzung widerzuspiegeln: .

Im Nachgang der Übersetzung der Mitschrift der Beobachter von Deloitte von allen Sitzungstagen der IASB-Sitzung vom Juli 2008 haben wir die folgenden Seiten zu Sachverhalten auf der Agenda des International Accounting Standards Board (IASB) für Sie aktualisiert, um die Diskussionen und Entscheidungen der Sitzung widerzuspiegeln:

Aufgegebene Geschäftsbereiche

Ausbuchung

Darstellung des Abschlusses – Phase B

Eigen- und Fremdkapital

Erlöserfassung

Ertragsteuern

IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen (vormals IFRS für KMU)

Konsolidierung

Lagebericht

Leasingverhältnisse

Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Zwei IAS Plus-Newsletter zum Rahmenkonzept

01.08.2008

Das Global IFRS Office hat zwei Sonderausgaben des IAS Plus-Newsletters zu den kürzlich vom IASB veröffentlichten Dokumenten zum Rahmenkonzept herausgegeben.

Bei den Sonderausgaben handelt es sich um IAS Plus-Newsletter zum:

Diskussionspapier zum Rahmenkonzept Phase D – Berichtseinheit (in englischer Sprache, 156 KB)

Entwurf zum Rahmenkonzept Phase A – Zielsetzung und qualitative Merkmale (in englischer Sprache, 143 KB)

Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich auch für ein kostenfreies Emailabonnement eintragen.

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