IASB und FASB veröffentlichen Diskussionspapier zu Fragen der Ertragsvereinnahmung

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19.12.2008

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) haben heute ein gemeinsames Diskussionspapier zu Fragen der Ertragsvereinnahmung veröffentlicht.

Die englischsprachige Pressemitteilung des IASB finden Sie hier (55 KB), eine kurze Skizze des Inhalts des Diskussionspapiers ist nachfolgend widergegeben.

Informationen über den Ertrag eines Unternehmens sind für Adressaten der Rechnungslegung von zentraler Bedeutung. Die International Financial Reporting Standards (IFRS) und die US-amerikanischen Generally Accepted Accounting Principles (US GAAP) enthaltenen derzeit unterschiedliche und allgemein als überarbeitungswürdig angesehene Vorschriften zur Ertragsvereinnahmung. IASB und FASB haben sich deshalb das Ziel gesetzt, einen für IFRS und US GAAP einheitlichen Ansatz der Ertragsvereinnahmung zu entwickeln, der für unterschiedliche Branchen anwendbar ist. Der nun veröffentlichte Vorschlag sieht vor, dass ein Unternehmen erst dann Ertrag erfassen kann, wenn die vertraglich vereinbarte Liefer- oder Leistungsverpflichtung erfüllt wurde. Dies ist der Fall, wenn das vereinbarte Gut geliefert bzw. die vereinbarte Leistung erbracht wurde. Nach Ansicht von IASB und FASB wird dieser Vorschlag für weite Teile von Liefer- und Leistungsverpflichtungen zu keiner veränderten Ertragsvereinnahmung führen, da sich der vorgeschlagene Ansatz zum Teil bereits in bestehenden Vorschriften findet. Eine Klarstellung des Grundsatzes sowie dessen einheitliche Anwendung auf sämtliche Arten von Transaktionen soll jedoch zukünftig die Vergleichbarkeit und Aussagefähigkeit der Ertragsgröße erhöhen.

Das Diskussionspapier (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB) stellt den skizzierten Ansatz und die sich daraus ergebenden Implikationen vor. Die interessierte Öffentlichkeit wird gebeten, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen, um IASB und FASB bei der Entwicklung eines Standards auf der Basis des vorgeschlagenen Modells zu unterstützen. Die Kommentierungsfrist endet am 19. Juni 2009.

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