Februar

Neue Ausgabe der Single Market News mit Beitrag zu Äquivalenz

29.02.2008

Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die Ausgabe für das erste Quartal 2008 der englischsprachigen Single Market News (Inhaltsverzeichnis) eingestellt.

Von besonderem Interesse für IAS Plus-Nutzer mag eine Artikel sein, der sich der Einschätzung der Äquivalenz der Rechnungslegungsstandards von Drittländern widmet: Adoption of 'Equivalence Mechanism' Paves the Way for Decisions on Third Country Accounting Standards (in englischer Sprache, 113 KB).

DSR lädt zur Diskussionsrunde zu IFRIC D23 und IFRIC D24 ein

29.02.2008

Der DSR lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Freitag, den 18. April 2008, 14.00 Uhr (vorauss.

bis ca. 16.00 Uhr) in die Geschäftsstelle des DRSC e.V., Zimmerstr. 30, 10969 Berlin zu einem Diskussionsforum zu den folgenden Entwürfen des IASB ein:

IFRIC D23 Sachausschüttungen an Eigentümer (in englischer Sprache, 228 KB)

IFRIC D24 Kundenbeiträge (in englischer Sprache, 201 KB)

Gegenstand des Meinungsaustausches sind die oben genannten vorliegenden Entwürfe. Weiter Informationen zu den Entwürfen finden Sie auch auf unseren Projektseiten zu IFRIC D23 und IFRIC D24. Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält sich das DRSC vor, die Tagesordnung zu ändern. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 11. April 2008 an. Das DRSC wird Ihre Anmeldung bestätigen, soweit die Platzkapazität das zulässt.

IDW nimmt zum Entwurf von Änderungen an IFRS 1 und IAS 27 Stellung

29.02.2008

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine Stellungnahmen zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards und IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS beim IASB eingereicht.

Im Wesentlichen decken sich die darin enthaltenen Anmerkungen mit denen des Deutschen Standardisierungsrats (DSR): die geplanten Erleichterungen bezüglich einiger der Anforderungen in IAS 27 werden begrüßt, der verpflichtenden Wertminderungstests bei Erhalt von Dividenden von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen oder Unternehmen unter gemeinschaftlicher Beherrschung werden jedoch als unnötig belastend angesehen. Des Weiteren sieht das IDW Bedarf an einer Klarstellung der Bilanzierung von neu gebildeten Mutterunternehmen im Kontext des IASB-Projekts zu Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle. Lesen Sie die vollständige Stellungnahme des IDW (in englischer Sprache, 73 KB).

Heads Up-Newsletter zu strukturellen Änderungen bei FAF, FASB, GASB

29.02.2008

In unserer Nachricht vom 27. Februar 2008 hatten wir von der Entscheidung der Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF) berichtet, umfassende Änderungen der Aufsicht ,der Struktur und der Geschäftsführung der FAF und ihrer beiden standardsetzenden Gremien einschließlich der Verringerung der Anzahl der FASB-Mitglieder von derzeit sieben auf fünf vorzunehmen.

Unsere Kollegen von Deloitte USA haben eine Sonderausgabe des Heads Up-Newsletters herausgegeben (in englischer Sprache, 104 KB), in dem die strukturellen Änderungen erklärt werden.

Diskussionspapier zur Definition von Eigenkapitalinstrumenten

28.02.2008

Der IASB hat ein Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital zu öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht.

Das Diskussionspapier besteht aus zwei Teilen – einer Einladung zur Stellungnahme und, als eigenständiges Dokument, die vom US-amerikanischen Standardsetzer im November 2007 veröffentlichten Vorläufigen Ansichten zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital. Die Einladung zur Stellungnahme des IASB enthält Hintergrundinformationen und lädt zur Stellungnahme zu den Fragen ein, die bereits in dem FASB-Dokument enthalten sind, und zu einigen weiteren Fragen, die vom IASB gestellt wurden. Der IASB verweist auch auf das europäische Diskussionspapier, das am 28. Januar 2008 vom DRSC e.V. und der Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) sowie anderen europäischen Standardsetzern veröffentlicht wurde und in dem der sogenannte Loss Absorption-Approach beschrieben wird.

IAS 32 ist der Standard, in dem derzeit die Unterscheidung von Eigen- und Fremdkapital geregelt ist. In dem Diskussionspapier werden zwei Arten von Problemen aufgeführt, die bezüglich IAS 32 bestehen – Unsicherheit, wie die Prinzipien in IAS 32 angewendet werden sollen und, vielleicht von größerer Bedeutung, wie die Anwendung dieser Prinzipien zu einer angemessenen Unterscheidung zwischen Eigenkapital- und Nichteigenkapitalinstrumenten führt.

In dem Dokument des FASB werden drei Ansätze zur Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapitalinstrumenten genannt – wesentliche Eigentümerschaft („basic ownership"), Eigentümerschaft und Erfüllung („ownership-settlement") und wahrscheinlichkeitsbasierte Klassifizierung anhand aktueller ökonomischer Bedingungen („reassessed expected outcomes"). Der FASB ist zu der vorläufigen Ansicht gelangt, dass der Ansatz der wesentlichen Eigentümerschaft der beste Ansatz ist, um zu bestimmen, welche Instrumente als Eigenkapital klassifiziert werden sollten. Der IASB hat keinen der drei Ansätze und keinen anderen Ansatz bisher für die Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapitalinstrumenten erwogen und ist noch zu keiner vorläufigen Ansicht gekommen.

Das Diskussionspapier des IASB benennt einige Auswirkungen, die die drei vom FASB vorgestellten Ansätze auf die IFRS hätten. So gilt beispielsweise folgendes:

  • Wesentlich weniger Instrumente würden nach dem Ansatz der wesentlichen Eigentümerschaft als Eigenkapital klassifiziert als nach IAS 32.
  • Der Ansatz nach Eigentümerschaft und Erfüllung würde weitestgehend zu den gleichen Klassifikationen führen wie IAS 32. Nach diesem Ansatz würden jedoch mehr Instrumente zerlegt, und weniger Derivate würden als Eigenkapital klassifiziert.

Das Ziel des Diskussionspapiers liegt darin, Rückmeldungen dazu zu erhalten, ob die Vorschläge des FASB eine angemessene Grundlage für eigene Erörterungen des IASB sein können. Wenn das Projekt auf die aktive Agenda genommen wird (derzeit befindet es sich nur auf der Forschungsagenda), beabsichtigt der IASB, dieses Projekt gemeinsam mit dem FASB zu betreiben. Das Diskussionspapier ist derzeit nur auf dem Bereich der Internetseite des IASB, der nur Abonnenten zugänglich ist, verfügbar; es wird ab dem 10. März 2008 öffentlich zur Verfügung stehen. Stellungnahmen werden bis zum 5. September 2008 erbeten. Lesen Sie auch die englischsprachige Presseerklärung des IASB (51 KB).

Guía del Nuevo Plan General de Contabilidad en España

28.02.2008

Als Ergebnis der spanischen Gesellschaftsrechts- und Bilanzrechtsreformen hat das spanische Parlament vor kurzem einen neuen Plan General de Contabilidad (spanische Rechnungslegungsvorschriften) erlassen, der für Geschäftsjahre gilt, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen.

Er gilt für Einzelunternehmen und nicht börsennotierte Konzerne (börsennotierte Konzerne haben die IFRS wie für die Anwendung in Europa übernommen anzuwenden). Die neuen spanischen Rechnungslegungsvorschriften sind den IFRS „geistig verwandt" aber nicht gleichwertig; es bleiben Abweichungen. Unsere spanischen Kollegen haben einen kleinen spanischsprachigen Taschenführer zu den neuen Rechnungslegungsvorschriften verfasst: : Nuevo Plan General de Contabilidad – Guía de bolsillo (361 KB). Die Publikation enthält außerdem eine Zusammenfassung der gleichzeitig verabschiedeten Änderungen des Gesellschaftsrechts und eine kurze Einführung zu den bedeutendsten Änderungen gegenüber den alten Rechnungslegungsvorschriften und gegenüber den International Financial Reporting Standards (IFRS).

Stellungnahmen des DSR zum Entwurf von Änderungen an IFRS 2 und IFRIC 11

27.02.2008

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahmen zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung und IFRIC 11 Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2 verabschiedet.

In der Stellungnahme an den IASB wird zum Ausdruck gebracht, dass der DSR die geplanten Änderungen an IFRS 2 und IFRIC 11 unterstützt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nicht alle Formen von anteilsbasierten Vergütungen durch diese Änderungen abgedeckt werden. Der DSR empfiehlt dem IASB auch, zu erwägen, IFRS 2 einmal von Grund auf zu überarbeiten und nicht immer nur von Fall zu Fall zu ändern. Letzteres berge die Gefahr, dass IFRS 2 mehr und mehr zu einem regelbasierten Standard verkomme. Ein prinzipielle Überarbeitung jedoch böte auch die Gelegenheit, bestimmte Konvergenzsachverhalte mit US-GAAP gleich mit zu behandeln. In seinem Brief an die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) nimmt der DSR Stellung zur vorgeschlagenen Stellungnahme von EFRAG. Beide Dokumente finden Sie nachfolgend in englischer Sprache.

Stellungnahme an den IASB (76 KB)

Stellungnahme an EFRAG (139 KB)

Treuhänder des FASB stimmen umfassenden strukturellen Änderungen zu

27.02.2008

Die Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (US Financial Accounting Foundation, FAF) haben umfassenden Änderungen der Aufsicht ,der Struktur und der Geschäftsführung der FAF und ihrer beiden standardsetzenden Gremien, des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) und des US-amerikanischen Rats für staatliche Rechnungslegung (Governmental Accounting Standards Board, GASB), zugestimmt.

Die Änderungen schließen die Reduzierung der Größe des FASB von derzeit sieben auf fünf Mitglieder ab dem 1. Juli 2008 mit ein. Außerdem soll den beiden Vorsitzenden der standardsetzenden Gremien das Recht eingeräumt werden, die Agenda des jeweiligen Gremiums zu bestimmen. Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige Presseerklärung der FAF.

Wichtigste Änderungen, die von den FAF-Treuhändern verabschiedet wurden

Stiftung für Rechnungslegung (FAF):

Ausweitung der Bandbreite und der der Anzahl von Anleger-, Rechnungslegungs-, Geschäfts-, Finanz- und Regierungsorganisationen und -unternehmen, die eingeladen sind, FAF-Treuhänder zu nominieren. Es bleibt unbenommen, dass die endgültige Entscheidung über alle Ernennungen ausschließlich in der Verantwortung der Treuhänder verbleibt. Die Art und Weise der Umsetzung dieses öffentlichen Nominierungsprozesses wird abhängig von weiteren Erörterungen der Treuhänder und anderer Interessengruppen festgelegt.

Änderung der maximalen Amtszeit eines Treuhänders von drei Jahren mit einer möglichen weiteren Amtszeit von drei Jahren auf einmal fünf Jahre.

Änderung der Anzahl der FAF-Treuhänder von derzeit 16 auf eine Bandbreite zwischen 14 und 18. Die Größe wird von Zeit zu Zeit per Beschluss der Treuhänder festgelegt.

Stärkung der Aufsichtstätigkeit der Treuhänder einschließlich einer formalen Review-Ebene zur Analyse und Kontrolle der Daten und Materialien, die von FASB, FASAC, GASB und GASAC regelmäßig zur Verfügung gestellt werden.

Financial Accounting Standards Board (FASB):

Reduzierung der Größe des FASB von derzeit sieben auf fünf Mitglieder ab 1. Juli 2008.

Beibehaltung der derzeitigen Abstimmungsanforderung einer einfachen Mehrheit.

Bestätigung der Notwendigkeit der Beteiligung aus dem Anlegerbereich am FASB durch Erweiterung der derzeitigen Satzungsvorschrift, dass FASB-Mitglieder Kenntnisse aus dem Anlegerbereich mitbringen müssen.

Änderung des Agendafestsetzungsprozesses des FASB in einen „Führungsagendaprozess", in dem der Vorsitzende des FASB mit dem Recht ausgestattet wird, nach angemessenen Beratungen die Projektpläne des FASB festzusetzen, die Agenda und die Priorität der Projekte.

Rat für staatliche Rechnungslegung (GASB):

Sicherstellung einer stabilen verbindlichen Finanzierungsquelle für den GASB.

Beibehaltung der derzeitigen Größe (sieben Mitglieder), Amtsdauer (fünf Jahre mit einmaliger Wiederwahlmöglichkeit) und Zusammensetzung des GASB.

Änderung des Agendafestsetzungsprozesses des GASB in einen „Führungsagendaprozess", in dem der Vorsitzende des GASB mit dem Recht ausgestattet wird, nach angemessenen Beratungen die Projektpläne des FASB festzusetzen, die Agenda und die Priorität der Projekte.

Wir nehmen Stellung zu zwei Vorschlägen des IAASB

26.02.2008

Deloitte hat kürzlich beim International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) Stellungnahmen zu den folgenden zwei vorgeschlagenen internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) eingereicht.

Frühere Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IAASB finden sie hier.

Vorgeschlagener ISA 620 Verwendung der Arbeit eines Sachverständigen, Bestätigungsvermerk (in englischer Sprache, 30 KB)

Vorgeschlagener ISA 505 Externe Bestätigungen (in englischer Sprache, 28 KB)

Arbeitsgruppe des FASB erörtert sechs Fair-Value-Sachverhalte

26.02.2008

Der amerikanische Standardsetzer FASB hat eine Arbeitsgruppe zur Informationslieferung bezüglich Bewertungen (Valuation Resource Group, VRG) gegründet, um den Stab des FASB bei bestimmten Sachverhalten mit Informationen bezüglich der Anwendung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanzierungspraxis zu versorgen.

Die VRG kam am 1. Februar 2008 zusammen und erörterte sechs Bewertungsfragen. Unsere Kollegen von Deloitte USA haben am 20. Februar 2008 einen Heads Up-Newsletter herausgegeben (in englischer Sprache, 117 KB), in dem die nachfolgend wiedergegebenen sechs Sachverhalte erklärt werden.

VRG Sachverhalt 2008-1: Bilanzierung eines Vermögenswert, den der Erwerber nicht zu nutzen beabsichtigt oder den er in einer Weise zu nutzen beabsichtigt, die nicht der höchsten und besten Nutzung entspricht

VRG Sachverhalt 2008-2: Kundenbeziehungen

VRG Sachverhalt 2008-3: Bewertung von immateriellen Vermögenswerten anhand der Methode des gegenwärtigen Wiederbeschaffungswerts

VRG Sachverhalt 2008-4: Bedeutung von „gesetzlich zulässig" in der Einschätzung des höchsten und besten Nutzens

VRG Sachverhalt 2008-5: Beizulegender Zeitwert von Vorräten

VRG Sachverhalt 2008-6: Zuordnung von portfoliobasierten Kreditanpassungen beim Test auf Hedge-Effektivität

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