Stellungnahmen des DSR zum Entwurf von Änderungen an IFRS 2 und IFRIC 11

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27.02.2008

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahmen zum Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung und IFRIC 11 Konzerninterne Geschäfte und Geschäfte mit eigenen Anteilen nach IFRS 2 verabschiedet.

In der Stellungnahme an den IASB wird zum Ausdruck gebracht, dass der DSR die geplanten Änderungen an IFRS 2 und IFRIC 11 unterstützt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nicht alle Formen von anteilsbasierten Vergütungen durch diese Änderungen abgedeckt werden. Der DSR empfiehlt dem IASB auch, zu erwägen, IFRS 2 einmal von Grund auf zu überarbeiten und nicht immer nur von Fall zu Fall zu ändern. Letzteres berge die Gefahr, dass IFRS 2 mehr und mehr zu einem regelbasierten Standard verkomme. Ein prinzipielle Überarbeitung jedoch böte auch die Gelegenheit, bestimmte Konvergenzsachverhalte mit US-GAAP gleich mit zu behandeln. In seinem Brief an die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) nimmt der DSR Stellung zur vorgeschlagenen Stellungnahme von EFRAG. Beide Dokumente finden Sie nachfolgend in englischer Sprache.

Stellungnahme an den IASB (76 KB)

Stellungnahme an EFRAG (139 KB)

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